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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193105120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310512
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310512
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-05
- Tag1931-05-12
- Monat1931-05
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1931
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, IS. Mai 1981, abends 84. Aahrg Drahtanschrift Lagebiatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. LL Postscheckkonto: Dresden IVS0. virokafser Riesa Nr. SD und Anzeiger lMeblatt vu-Anzeiger». Dar Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtSh anptmannschast Großenhain, de» Amtsgerichts und der AmtSamvaltschast beim Amtsgericht Riesa, d«S RateS der Stadt Riesa, de» Finanzamts Riesa und deS HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. F. 199 Da» Riesaer Tageblatt erschein» jeden Tag abend» '/,S Uhr mst Aurnahme der Sonn- und Festtag«. BeiNgStzretS, gegen Vorauszahlung, für einen Mona« 2 Mart 25 Pfennig ohne Zustell gebühr. Für den Fall de« Eintreten« von Produktion«verteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un« da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. 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Geschäftsstelle: «oethestratze S9 Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ikl kWlUlWk WlMllW. Erfolge und Zugeständnisse der Kirchen. Der Vertrag zwischen dem Freistaat Preußen und den acht evangelischen Landeskirchen gehört zu jenen gro ßen staatlichen Rechtsakten, denen man geschichtliche Gel tung prophezeien darf. Er schließt ein zwölfjähriges Jnteregnnm ab, einen Zwischenzustand, der seit dec Tren nung von Staat und Kirche durch die preußische Verfassung von 1919 bestand und der auf die Länge nicht befriedigen konnte. Zwar kam der Anstoß zu den evangelischen Kirchen verträgen von außen: das Konkordat mit der katholischen Kirckze von 1929 ließ die evangelischen Kirchen die Pari tätsforderung erheben. Aber beide Partner werden heute nach dem Abschluß der zweijährigen mühevollen Verhand lungen der Ansicht fein, daß dieser Vertrag auch unab hängig von dem Gedanken der Parität einem Bedürfnis entsprach. Der preußische Unterrichtsminister Grimme hat am Tage ' der feierlichen Vectragsunterzeichnung diesem Empfinden Ausdruck gegeben, indem er erklärte, der Staat habe an dem Vertrage nicht nur das Paritätsinteresse gehabt, sondern er habe auch deswegen den Vertrag für notwendig gehalten, weil nach dein Wegfall des preußi schen Königs als oberster Landesbischof eine Neuregelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der .Kirche notwendig ge worden ser. Verträge, wie der jetzt abgeschlossene, entstehen aus Konzessionen und Gegenkonzessionen der beiden Betei ligten. Es lohnt sich nun zu untersuchen, was jeder Teil in dem Vertrag erhalten hat und was er hat zugestehen müssen. Eine große Anzahl von Artikeln des Vertrages ist dabei von geringem Interesse, da sie sich von selbst verstehen. Es waren verhältnismäßig wenige Bestim- neun gen, über die man sich nur nach großen Schwierig ketten und unter Prüfung zahlloser Vorschläge und Gegen vorschläge geeinigt hat. Was stellt sich als Erfolg des kirchlichen Verhand lungspartners dar? Man könnte immerhin den Artikel 1 anfuhren, der der Betätigung und Ausübung des evange lischen Glaubens den gesetzlichen Schutz zusichert. Für die Gegenwart hat diese Bestimmung vielleicht keine allzu große Bedeutung, da sie eine Selbstverständlichkeit enthält. Aber Kirchen und Staaten sind langlebige Institutionen und müssen bereits heute sich gegen Möglichkeiten schützen, die in einer fernen Zukunft eintreten könnten. Ein aktuelleres Resultat zugunsten der Kirche enthält bereits der Artikel 2, der die Mtrvirkung des Staates bei der kirchlichen Gesetzgebung ausschließlich auf die Vermögens angelegenheiten beschränkt. Was dem Staat hier noch verbleibt, ist ein Einspruchsrecht zum schütz des Kirchen vermögens. Ein drjrter namhafter Erfolg der .Kirchen ist der Absatz 2 des Artikels 11, der vor der Ernennung eines evangelischen Theologieprofesfors der Kirche Ge legenheit zur gutachtlichen Aeußerung einräumt. Damit holien die Kirchcnbehörden in den „neupreußischcn" Lan desteilen gegenüber den theologischen Fakultäten von Mar burg, Göttingen und Kiel das gleiche Recht erhalten, das die Kircl-e in Altpreußen lereits besaß. Es ist zu hoffen, daß der Fall, in dem sie vom Al lehnungsrecht Gebrauch macht, so selten Ivie möglich eintritt, da es wohl jedesmal einen kleinen Kulturkampf gebeu würde. Zn Altpreußen hat die Kirche während fast 70 Jahren ihr Recht einer Ab- lehnung nur zweimal, und auch da erfolglos, anzuwenden versucht. In welchen Punkte Hai sich demgegenüber der staat liche Anspruch durchgesetzt? Da wäre zunächst Artikel 5 zu nennen, der die jährliche staatliche Zahlung für Zwecke deS Kirchenregiments (Dotation) auf 4,95 Millionen RM. festseht. Die Kirchen hatten einen über fünf Millionen Nkark hinausgehenden Betrag gefordert. Besonderer Ab machungen wird es noch bedürfen, un« Vie Dotation über die acht Landeskirchen aufzuteilen; die Richtlinien dafür sind im NnterrichtSnttnisterrum bereits fertig gestellt. Als ein Erfolg des Staates stellt sich auch jene Bestimmung deS Artikels 8 dar, Vie von einem geistlichen Mitglied des Kirchen re giments ein theologisches Vollst» drum au einer deutschen Universität verlangt. Der Staat Hatto nämlich ein Interesse daran, daß die evangelische Kirche nicht, «nie das bei der katholischen der Fall ist, die Aus bildung iljrer Geistlichen von den Hochschulen wegzieht und an private Seminare verlegt, wie sie bereits m Bethel und Elberseld bestehen. Deswegen hat der Staat der Kirche auch das oben erwähnte Mitwirkungsrecht bei der Besetzung theologischer Professuren zugestanden. Als ein Kompromiß, zusammengesetzt aus Zugeständ nissen beider Teile, erweisen sich die Vereinbarungen über die berühmte „politische Klausel", Arnächst sagt Artikel 5 sehr entschieden, daß niemand zum Kirchenoberen, ja nicht einmal zum Anwärter auf ein solches Amt ernannt wer den darf, gegen den der Staat Politische Bedenken hat. Aber das Schlußprotokoll gibt der Kirche gegen diese Mit wirkung des Staates gewisse Sicherungen. Zunächst wird eine Ausnahme zugunsten der Synodalen, also der Reprä sentanten des Kirchenpartaments gemacht. Sodann ver spricht der Staat, daß er sich nicht erlauben wird, aus kirchlichen oder parteipolitischen Gründen Bedenken zu er heben, daß er seine Bedenken auf Wunsch begründet und daß, wenn man sich dann noch nicht einigt, eine von Staat und Kirche gemeinsam zu stellende „Kommission" eingreift, die verwaltungsgerichtliche Befugnisse hat- Indessen — und dieses wieder ein Plus für den Staat — diese Kommission hat nur Tatsachen festzustellen, nicht aber darüber zu ent- scheide«, ob die aas Grund der Tatsachen vom Staat M kW AllMlkWWMMWW III AW. SZ. Am kommenden Sonntag, de« 17. Mai, findet in Sachsen zum ersten Male eine allgemeine Wahl zur Land wirtschaftskammer und zu de« Fachkammern für Forstwirt schaft »itd für Gartenbau statt. Bekanntlich wurde im Jahre 1925 durch ein vom Landtage beschlossenes Gesetz der bis herig« Landeskulturrat in die Sächsische Landwirtschasts- kammcr umgewandclt. Schon damals hätten Wahlen für di« erste Sächsische Landwirtschaftskammer stattfinden müs sen. Sie konnten jedoch unterbleiben, weil zwischen den Landwirtschaftlichen KreiSvereinen und dem Sächsischen Landbunde eine gemeinsame Liste aufgestellt wurde und andere Bewerber nicht auftraten. Infolgedessen galten die aus der gemeinsamen Liste der Kreisvereine und des Land bundes aufgestellten Bewerber ohne weiteres als gewählt. Die einzige Ausnahme bildete damals der Wahlkreis des oberen Erzgebirges, in dem die Kommunisten auch eine Liste eingebracht hatten, die aber ganz erfolglos blieb. Diesmal liegen die Dinge wesentlich anders. Es ist die im Gesetz vorgeschriebene Wahl nötig, weil »eben den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen auch politische Parteien eigen« Wahlvorschläge ausgestellt haben. Di« Nationalsozialisten hatten zunächst ihr« Ansprüche auf Be rücksichtigung ihrer Partei angehöriger Kandidaten ans der Liste der KreiSvereine und deS Landbundes angemeldet. ES war auch ein« für alle Wahlkreise geltende Verein barung zustande gekommen. Später aber ordnete b»e nationalsozialistische Parteileitung die Aufstellung eigener Kandidatenlisten an, und auch die Kommunistische Partei kam im ersten und im fünften Wahlkreise mit eigenen Kan didatenlisten heraus. Nunmehr liegen drei Wahlvorschläge vor, und zwar der von den KreiSvereinen und dem Land bund gemeinsam ausgestellte und je ein nationalsoziali stischer und ein kommunistischer, so daß di« diesmalige Wahl für die amtliche landwirtschaftliche Bcrussvertretung einen ausgesprochen politischen Eharakter erhalten hat. Wahlberechtigt sind alle natürlichen und juristische» Personen, di« als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke im Freistaat Sachsen die Landwirtschaft seit mindestens einem Jahr vor der Wahl ausüben. Natürliche Personen müssen die deutsche Reichs angehörigkeit besitzen, juristische ihren Sitz im Deutschen Reich haben. Zu wählen find vierzig Mitglieder in allgemeiner, un mittelbarer und geheimer Wahl im Wege der BerhältUlS- wähl auf sechs Jahre. Das Land ist in sechs Wahlkreise eingekeilt. Es umfaßt der erste Wahlkreis die Bezirke der AmtShanptmaun- schaften Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittgu, der zweit« Wahlkreis die Bezirke der Amtshauptmaun- schaften Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg. Großenhain. Meißen und Pirna; der dritte Wahlkreis die Bezirke der Amtshauvtmaun. schaften Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig und Oschatz; der oierte Wahlkreis die Bezirke der Amtshauptman» schäften Chemnitz, Flöha, Glauchau. Rochlitz und Zwickau; der fünfte Wahlkreis dir Bezirke der AmtShauptmau»- schäften Anna berg, Marienberg, Schwarzenberg und Stoll» berg; der sechste Wahlkreis -te Bezirke der Amtshauptmasn- schäften Auerbach, Oelsnitz, Plauen und Werdau. Zn jedem Wahlkreis gehöre« ferner di« von ihm ganz oder vorwiegend umschlossenen bezirkefreien Gemeinde». Im ersten Wahlkreis find sieben, im zweiten Wahlkreis elf, im dritten Wahlkreis acht, im vierten Wahlkreis sechs und im fünften nnd sechsten Wahlkreis je vier Abgeordnete wählen. Für die angegkiederte Fachkammer für Forstwirtschaft find Wahlen nicht erforderlich, weil hier auch diesmal »«7 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Dagegen muß für die Fachkammer für Gartenbau im Bautzener Wahl- kreise eine Wahl fiattstndeu, »veil die Nationalsozialist«» auch hier ein« zweite Liste eingereicht haben. M M WWk M Her MWlMz. s( Oldenburg, 1<>. Mai. Reichskanzler Dr. Brüning sprach am Sonntag abend in einer stark besuchten Aeutrums- wahlversammlung in Cloppenburg, Es sei notwendig, den Weg der Verantwortung zu gehen und dafür z« sorge«, daß vollste Klarheit über die Lage geschaffen werde. Aus den Auszug der Nationalsozialisten aus dem Reichstag ein gehend, meinte Dr. Brüning, baß der Zweck des Auszuges nicht erreicht worden sei. Er fürcht«, baß die ausgebrachten Mafien einmal denen nicht mehr folgen werden, die sie aus gehetzt haben, sondern noch radikaleren Parteien. Das Zentrum sei die einzige Partei, die in jedem Augenblick schwerster politischer Entscheidungen bereitgewesen sei, di« Verantwortung »u übernehmen und die trotzdem die Massen nicht verloren habe. Das sei wirkliche Arbeit. Dr. Brüning ging dann auf wirtschaftspolitische Frage« ein und betonte, daß die Führer der Wirtschaft wohl Kritck am Staat und an der öffentlichen Hand übten; sie hätte» aber Grund, sich auch an die eigene Brust zn schlagen. Nicht nur Politiker und Staatsmänner, auch die Führer großer Wirtschaftsorganisationen — wie die des ReichslandbundcS — hätte« Fehler gemacht. Brüni.ua streifte dann dte Arbeitslosenversicherung und beschäftigte sich eingehend mit den Finanzfrage«. Es müsse gespart werden, um bi« finanziell«» Schwierigkeit«« z« überwinde« I« welcher Form das zu geschehe« habe, werbe die Regierung la 14 Tage« dem deutsch«« Volk ver künden. Wir habe« — so betont« d«r Kanzle« — bestimmte Gründe, weshalb wer in» Augenblick noch nicht mit nuferen Maßnahmen hervortrete«. DaS find nicht Gründe der Art. daß die Regierung Angst davor hätte, dem deutschen Volke die Wahrheit z« sagen, und daß sie au konkret« gesetz geberisch« Maßnahme« nicht heranzugehe« wage. Zur Außenpolitik übergehend, betonte der Kanzler, wenn man glaube. Erfolge in der Reparationspvlitik zu haben, bevor man das eigene Haus in Ordnung gebracht habe, daun täusche man sich ganz gewaltig, wie di« erste In angriffnahme des RevifionSproblemS im Jahre 1928 gezeigt habe. Diefeuige Regierung wäre verantwortungslos, die den an sich von der Regierung als notwendig anerkannten und bezeichneten Schritt zur Senkung unserer Reparations lasten unternehme, ohne gleichzeitig die Grundlage z« schaf fen, «m de» schwierigen Kampf und die schwierigen Ver handlungen um diese Reparationen dnrchhalten zu können. Der irre sich gewaltig, der glaube, daß man mit Posaunen blasen und Trommelwirbeln etwas erreichen könne. »Ich bedaure es ganz außerordentlich', betonte der Kanzler, »daß bei einer rei« wirtschaftlichen Frage, der deutsch-österreichi schen Zollunion, hinter der kei« politischer Hintergedanke irgendwelcher Art steht, gleich durch dieses Trommelwirbeln eine Nervosität im AuSlande hervorgerufcn wurde, die un sere ganze Politik nach dieser Richtung hin in voll kommen falschem Licht erscheinen läßt.' ES sei zu bedauern, wenn verantwortnngsbeumßte Staatsmännue« bei einer Politik, wie sie jetzt von de« Neichsregieruna betriebe« werd«, das Wort »Krieg' überhaupt «nr einmal in ben Mund nehmen. Das Wort »Krieg' sollte überhanot von keinem Staats mann »nd keinem Politiker mehr in den Mund genommen werden, und di« Politiker, die aus ihrem Sprachschatz da» Wort »Krieg' vollkommen ansstrichen, seien diejenigen, die dem Frieden am meisten dienen. Wir find nicht nur Solda ten des Friedens, wir find Opfer des Friedens erklärte der Kanzler. D«e Opfer, die das deutsche Volk zu bring«, hat, find so gewaltig«« Art. daß vielfach i« Ausland« kei« Ver ständnis für die Größe «nd die Schwere dieser Opfer vor handen ist Wir haben eS »nS mit dem Derständlichmache» Kr diele Opfer nicht leicht gemacht. Die ganze große Aufgabe sei es, dafür zn sorgen, daß volles politisches Vertrauen in die Welt einzieht, nnd daß alles vom Standpunkt der Furchtlosigkeit aus geregelt wird. Diese Furchtlosigkeit werde dann eintveten, wenn man den Völker», die ben Krrea verloren haben, völlige Gerechtigkeit widerfahren laste. Das Mißtrau«, könne uur aas der Welt geschasst wer de«, wenn die Furchtlosigkeit wieder einzicht. und das sei nicht durch Rüstungen, sonder« nur durch die Verbreitung der Erkenntnis, daß mau Gerechtigkeit auch für den Unter drückten schaffe« müsse, zu erreichen. Sicherlich werde diesen Worten eine Kritik folgen. Je doch scheue er sich nicht, seine Ueberzeuguna auözusprechen DaS sei eine Politik des Ernstes und der Sachlichkeit, du am meisten geeignet sei, langsam nach außen hin etwas Lust zu schaffen, denn die Kraft der Schwäche liege beim Unterdrückten darin, Ideale auszustellen und mit große, Inbrunst dafür zu kämpfen. Das sei auch die Politik des Zentrums. Daran lasse sie sich nicht durch beißenden Spott hindern oder erschüttern. Der Reichskanzler verwies dann aus die Notverord nung gegeu die Goiilosenpropaganda und erntete damit stürmischen Beifall. eingenommene Haltung berechtigt ist. Aber damit ist die kunstvolle Verzahnung von Konzessionen und Gegcnknn- zessionen noch nicht zu Ende, denn der Artikel 12 des Ver trages gibt der Kirche immer noch die Möglichkeit, wegen „Meinungsverschiedenheit über die_ Auslegung einer Bc stimmung" die Einsetzung eines Schiedsgerichts zu ver langen. Die von der Aiegierung dem Vertrag an den Landtag beigegebene Begründung stellt dies ausdrück- sich sest. Der Vertrag wird am 19. Mai den preußischen Staats- rat und bald daraus den Landtag beschäftigen. Es ist nichi zu zweifeln, daß beide Körperschaften ihn annehmcn. Staat wie Kirche können sich sagen, daß der Vertrag sür beide das Beste nach Maßgabe der Umstände Erreichbare dar stellt, nnd so mag wohl die von dem preußischen Unter richtsminister heute ausgesprochene Hoffnung berechtigt sein, daß er sür die Regelung der kirchlichen Verhältnisse auch im übrigen Deutschland das wirrster werden wird.
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