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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193105191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-05
- Tag1931-05-19
- Monat1931-05
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1931
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Riesaer H Tageblatt ««d Anzeiger lLlbeblatt und Anzeiger». «> M «X. - r- Dresden 1530. Fernruf Nr. 20. Das vnesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Gtrokasse: Postfach Nr. LL Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSanwaltschast beim Amtsgericht Mesa. deS Rates der Stadt Riesa. Riesa Nr. SL des Finanzamts Riesa und des HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 114. Dienstag, IS. Mai IS3L, abends. 84. Jahrg. Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, slir einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell» gebühr. Für den Fall de« Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un» das Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. U WlW W 83.188888 8v VIMMM. Erörterung öos ösutsck-SstsrrsirkisckGN DoNsdkvmmsns. Hussetrung «ßsr Verksncttungsn. — sn ssn «ssgsr QerSekrskvk. X Genf. Der Völkerbundsrat hat unter dem Vorsitz von Reichsaußeuminister Dr. Cnrtius seine 68. Tagung mit -er üblichen vertraulichen Sitzung, in -er einige interne Finanz- und Vcrwaltungssragen erledigt wurden, eröffnet. Kurz nach 11 Uhr begann unter allgemeiner Spannung die öffentliche Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende ein Danktelegramm der Regierung von Uruguay für den Besuch des Generalsekretärs des Völker bundes anläßlich der Jahrhundertfeier seiner Unabhängig keit bekannt und knüpfte daran im Namen des Völker bundsrats Worte des Dankes für den freundlichen Emp fang, den der Generalsekretär in Uruguay und in anderen von ihm besuchten sttdanrerikanischen Staaten gesunden habe. Ferner machte Dr. Curtius geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen über die Vorkehrungen für die beschleunigte Bewältigung des diesmal besonders umfangreichen Be ratungsstoffes. Dann ging er znm ersten, wichtigsten Punkte -er Tages ordnung iibcr, dem deutsch-österreichischen Protokoll über die Errichtung einer Zollunion. Die bereits anwesenden Ver treter von Oesterreich, der Tschechoslowakei und Belgien nahmen auf Einladung des Vorsitzenden am Ratstisch Platz. Sodann wurde dem englischen Außenminister Henderson das Wort erteilt. Henderson stellte fest, daß di« Frage der deutsch-öster reichischen Zollunion auf seinen Antrag auf die Tagesord nung des Völkcrbnndsrats gesetzt worden sei. Er beabsich tige nicht, die Intentionen der deutschen und der österreichi schen Regierung in dieser Angelegenheit in Zweifel zu ziehen. Sie seien durch zwingende wirtschaftliche Gründe z« ihrem Schritt veranlaßt worden. Henderson sprach dann von den Befürchtungen, die das Bekanntwcrden des Proto kolls alsbald insbesondere in Paris, wo er damals weilte, hervorgcrufen habe. Die Frage der Vereinbarkeit des Protokolls mit gewissen internationalen Verpflichtungen, so fuhr .Henderson fort, schien für die englische Regierung eine Reihe von juristischen Fragen aufzuwerfcn, zu deren Lösung ein ordnungsmäßiges Verfahren im Dölkcrbundsrat vorge sehen ist. Die Angelegenheit habe wirtschaftliche und sogar politische Seiten, aber die hier zur Beratung stehenden Fragen seien hauptsächlich juristischer Art. Deshalb sei es erwünscht, daß der Rat ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofes einhole, so daß eine langwierige Diskussion in Genf vermieden werden könne. Hierauf verlas Henderson die untenstehende Entschlie ßung und sprach den gleichfalls bereits erwähnten Wunsch über das Ruhen der Verhandlungen bis zur Entscheidung des Völkerbundsrats über das vom Haager Gerichtshof erstattete Gutachten aus. Im Anschluß an die Ausführungen Hendersons ergriff der österreichische Vizekanzler Dr. Schober das Wort zu einer längeren, wieder in englischer Sprache vorgetragenen Rede. Dr. Schober führte u. a. aus: Ich könnte einfach er klären, daß ich dem Antrag bcS Herrn Henderson zufttmme. Da aber Oesterreich der Rerletznng -es ersten Genfer Proto kolls beschuldigt und dies auch im französischen Memoran dum sestgclegt ist, muß Oesterreich feine« Rcchtsstandpuukt darlegen. Die im französischen Memorandum aufgeworfene Frage, ob die geplante Zollunion Oesterveich wirtschaftliche Vorteile bringen würde, muß wohl Oesterreich selbst über lasten werden. Die gleichfalls im französischen Memoran dum angeschnittene Frage der Meistbegünstigung wolle er hier nicht behandeln. Den Borwurf der Heimlichkeit bei den österreichisch-deutschen Verhau-bangen müsse er aber zurück weisen. Dr. Schober untersuchte dann die Frage, ob sich Oester reich tatsächlich seiner Unabhängigkeit durch den Abschluß der geplanten Zollunion berauben würde. Daß dies nicht der Fall ist, ergebe sich aus einer ganzen Reihe von Grund sätzen, die in den „Richtlinien" niedergelegt find: nämlich jede der beiden Negierungen und jedes Parlament ist un abhängig vom änderen zur Festsetzung -es Zolltarifs zu ständig; jeder -er beiden Staaten hat daS Recht, selbständig mit dritten Staaten Handelsverträge abzuschlietzen; über Meinungsverschiedenheiten entscheidet «in streng paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht; der Vertrag wird nur aus drei Jahre abgeschlossen. Es sei unmöglich zu behaupten, daß durch einen so ausgebauten Vertrag Oesterreich sich sei ner Unabhängigkeit begebe. Entschiede« eutgegentreten müsse Dr. Schober der Behauptung, daß diese Vertrags bestimmungen nur des optische« Effekts wegen gewählt worden seien; gewiß hätten die beiden Staaten sich die Ver tragsbestimmungen stets vor Angen gehalten, aber nach drücklich müsse erklärt werden, daß die paritätische Konstruk tion durchaus ernst gemeint siet. Auch die Annahme, -aß ein kleiner Staat von dem ihm eingeräumten Recht zu einer Zollunion gegenüber seinen mächtigeren Partnern ntcht Gebrauch machen könne, widerspreche jeder Wahrscheinlich keit und den von Oesterveich in der Frage der Zollunion ge machten Ersabrungen. Die österreichische Regierung verhandle jetzt mit mehre ren Nachbarstaaten über neue Verträge, die am 1.- Juli dieses Jahres in Kraft treten sollen. Oesterreich und Deutschland seien bereit, auch jeder für sich mit dritten Staaten über eine Angleichung der handelspolitischen Ver hältnisse und die Herstellung des freien Warenverkehrs zu verhandeln. All das beweise, daß Oesterreich seine han delspolitische Unabhängigkeit nicht aufgebe. Am Schluß seiner Ausführungen betonte Dr. Schober nochmals, daß man die von Oesterreich und Deutschland unternommene Aktion durchaus ernst zu nehmen habe. Wenn schon auf Grund des Genfer Protokolls gegen den geplanten Vertrag keine Einwendungen erhoben werden könnten, dann sei es gewiß nicht zulässig, seine Bespre chungen mit Dr. Curtius als eine Verletzung des Genfer Protokolls zu bezeichnen. Dr. Schober schloß: Das wich tigste Element der Souveränität eines Staates ist fein Recht, mit anderen Staaten z« verhandeln. Eine extensive Aus legung des Genfer Protokolls würde die Sorge des Aus landes nm unsere Unabhängigkeit soweit treiben, daß Oesterreich aktionsunfähig gegenüber dem Ausland« würde. DaS Genfer Protokoll verpflichtet nicht nur Oesterreich zur Bewahrung seiner Unabhängigkeit, sondern auch bic Mächte zu deren Respektierung. Schober erklärte sich im übrigen vorbehaltlos mit Hen dersons Vorschlag einverstanden. Im Anschluß an die Erklärungen des österreichischen Vizekanzlers präzisierte Henderson nochmals feine Frage, ob Oesterreich bereit sei, bis zur Entscheidung des Völker bundsrats über das vom Haager Gerichtshof zu erstatten-« Gutachten die Verhandlungen über die Zollunion ruhe» zu lassem Schober erklärte, daß er diese Zusicherung geben könne. Danach sprach -er französische Außenminister Briand. Er erklärte, daß Frankreich trotz aller Erklärungen und Zu sicherungen die Zollunion weiterhin mit Beunruhiguna be tracht«. Die Unabhängigkeit Oesterreichs, so wie sie durch die Verträge gewollt und festgesetzt fei, bilde einen wesent lichen Bestandteil der neuen Rechtsordnung in Europa. An diesem Grundsatz halte die französische Regierung fest. Die authentische Interpretation des Vertrages von St. Germai« durch das Genfer Protokoll von 1922 setze die wirtschaftliche Unabhngigkeit der politisch«.« Unabhängigkeit Oesterreichs gleich.- Ein österreichischer Staatsmann. Metternich, habe im Jahr« 1883 den richtigen Satz gesprochen, daß die Staa ten ihre Unabhängigkeit am besten bewahrten, wenn sie zu enge Verbindungen mit stärkeren Mächten vernnedcn. Was das Argument von Dr. Curtius betreffe, daß man die französisch-belgischen Verhandlungen über eine Zollunion in den 4ller Jahren wegen der Neutralität Belgiens als einen besonderen Fall betrachten müsse, so beiveise das nur die Berechtigung der französischen Auffassung in -em vor liegenden Fall. Im übrigen verwies Briand auf die in dem französischen Memorandum dargelegten Gründe und erklärte, wenn man auch einige derselben bestreiten wolle, so bleibe doch die Tatsache bestehen, daß di« Zollunion im Austausch für einen ungewissen wirtfchaftlicheu Borteil sicher ein« politische Gefahr, eine Bedroh««« der Rvhe Europas darstelle. Der italienische Außenminister Gra«di wies auf die Beratung -es Europa-Ausschusses am Sonnabend hin, -ie -aS Problem der Zollunion vom allgemein-wirtschaftlichen Gesichtspunkt behandelt hätte. Heute stell« sich daS Problem für -e« Rat präziser dar. Was dt« wirtschaftliche Seite der geplanten Zollunion betreffe, so müsse er erklären, ohne in Einzelheiten einzugehen, daß die von den technischen Sach verständigen -er italienischen Regierung vorgenommene Prüfung nicht unbedingt das überzeugende Ergebnis er geben habe, -aß die Zollunion von Vorteil sei. Wen« ma« einmal vou den politischen Erwägungen ganz absehe, sg sei es keineswegs sicher, daß die Zollunion das Heilmittel für die wirtschaftliche Krise sei. unter der Oesterreich und Deutschland leiden. Auch in Oesterreich und Deutschland gebe «S Sachverständige, die dies« Auffassung teilten. Was die juristische Sette angehe, so bestünden Verträge, Proto kolle und Abkommen, die man nicht beiseite schieben könne. Sie enthalten Verpflichtungen, sie geben Rechte, sie grenzen die Gebiete ab. Bevor weitere Schritt« unternommen wer den, müsse genau geprüft werden und zwar im Lichte der fraglichen Texte, ob das, was man zu tun vorhabe, mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar sei. In dieser Beziehung hat, so führte -er Redner aus, -Henderson eine Entschließung vorgclcgtz der die italienische Regierung zustimmt. Nach -cm italienischen Außenminister nahm Dr. Curtius in eindrucksvollen, längeren Ausführungen zu den verschie denen, von seinen Vorrednern aufgeworfenen Fragen Stel lung. Er betont« daß die Auslegung der hier in Frage kommenden vertraglich«,, Bestimmungen in erster Linie Sache der österreichischen Negierung sei, aber auch die deutsche Regierung habe bei ihren Verhandlungen darauf Wert gelegt, daß der geplante Vertrag nicht im Gegensatz zu geltenden Verträgen stehe. Die deutsch«. Negierung habe sich auf Grund einer gewissenhaften Prüfung der Rechts, läge davon überzeugt, daß die mit der österreichischen Regie, rung vereinbarten Richtlinien sich vollständig im Rahme» der bestehenden Verträge halten. Bei einer paritätischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Oesterreich, bei einer Kündbarkeit dieses Vertrages und bei der Selbstän digkeit der Handelsvertragsverhandlungeu könne von einem Verzicht aus die Unabhängigkeit Oesterreichs nicht die Rede sein Entscheidend sei, -aß dem österreichische» Staat die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung bleibe, daß er nach wi« vor ein Staat mit eigenem Leben und eigener Initia tive sein werde. Dr. Curtius wies daraus hin, daß der Enropaausschuß sich mit der wirtschaftlichen Seite der Angelegenheit befaßt habe und daß dort di« Beratungen noch nicht abgeschlossen seien Die Auffassung der deutsch«» Negierung gehe nicht dahin, daß Zollsuro»«« ein Allheilmittel seien und sie er warte auch von der deutsch-österreichischen Zollunion nicht alles. Aber sie glaube, daß beide Methoden angebracht seien, der Aufbau vou unten durch regionale Verträge und di« Zusammenfassung nach zentrale» Eicsichtspnnkten. Gegenüber de» historischen Analogien des französischen -Memorandums machte Dr. Curtius geltend, daß die frühe ren Fälle von Zollunionen in keiner Weise den Sckluß rechtfertigten, daß jede Zollunion zu einer weiteren Ver schmelzung der Staaten führe. Das gelte auch vou dem Deutschen Zollverein, der die Selbständigkeit seiner Mit- glie-staaten so wenia berührt habe, daß sie sogar Krieg mit einander führten. Auch könne -er Deutsche Zollverein nicht als ein Beweis dafür angeführt werden, -aß die Zollunio nen eine natürliche Tendenz zur Erhöhung der Schutzzölle haben. Dr. Curttus erwähnt« eine Reihe von modernen Bei spielen von Zollunionen, insbesondere die belgisch-lurcin- burgische Wirtschaftsunion seit 1921, bei der eine besonders enge Verbindung geschossen, aber trotzdem die Unabhängig keit des kleineren Staates ausdrücklich gewährleistet sei, und ging nochmals auf den wiederholt erwähnten Präze denzfall der französisch-belgischen Zolloerhandlnngen in den 4vcr Jahren ein. Er zitierte in sehr wirkungsvoller Weise eine Note des damaligen frz. Ministerpräsidenten Gnizot aus dem Jahre 184'2. die wie für -en heutigen Tag geschrie ben den Einwand ad absurdum führt, daß die Unabhängig keit eines Staates durch eine Zollunion gefährdet sei. Dr. Curtius wies schließlich mit Entschiedenheit den Versuch zurück, neben der Rechtsfrage auch politische Fragen in die Debatte zu werfen. ES erscheint mir nötig, so führte er aus, eines mit aller Klarheit zu betonen: Wir sind damit einverstanden, daß der Haager Gerichtshof die Rechtsfrage klärt. Es ist aber nicht zulässig, daneben den Völkerbund anznrufe», um den Vertrag hier unter dem Gesichtspunkt einer Störung des europäischen Einvernehmens oder gar des europäischen Friedens zur Debatte zu stellen. Wohin sollten wir hier im Bölkerbundsrat kommen, wenn wirt schaftliche Vorträge, auch wenn ihre rechtlich« Zulässigkeit festgestellt ist, hier daraufhin untersucht würden, ob sie ein zelnen Mächten erwünscht oder vorteilhaft erscheinen oder nicht. Hat man das in anderen Fälle» getan, wo ähnliche Pläne gefaßt worden sind'? Die Besonderheit des dentsch- »sterreichischen Falles liegt nur in den geltenden vertrag lichen Bestimmungen. Ist diese Frage geklärt, so würde eine darüber hinausgrciseude Besassuna des Völkerbundes mit der Angelegenheit nichts anderes bedeuten, als unsere bei de« Staaten minderen Rechtes zu behandeln. Die deutsche Negierung und die österreichische haben übereinstimmend er» klärt, daß sie mit diesem Plan keinerlei politische Absicht «erfolge«. Sie können verlangen, daß man dieser Erklä rung Glauben schenkt. Sic könne daS umso mehr, als sie, wie ich schon im Europäischen Studicnansschuß auögcsührt habe, bereit sind, mit allen Staaten auf der gleichen Grund lage und auch über andere Vorschläge parallel zu ver handeln. E,' I« MM öeidersM im MniMmil. )( Genf. In -er gestrigen Sitzung des Völkerbunds rates schlug der englische Außenminister Henderson solgcndc Entschließuna hinsichtlich des deutsch-österreichischen Abkom mens vor: Der Völkerbnndsrat bittet de« Ständigen Internatio nale« Gerichtshof, gem. Art. 14 des Paktes, über folgende Frage sei» Gutachten zu erstatten: Würde ei« zwischen Deutschland und Oesterreich auf der Grundlage und in den Grenzen der in dem Protokoll vom 19. März 1981 vorgesehe nen Grundsätze aeschafsencs Regime mit Artikel 88 des Ver«
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