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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193108010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-08
- Tag1931-08-01
- Monat1931-08
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1931
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Uiesaer H Tageblatt Drahtanschrift sEllltlllllü VUÄ Postscheckkonto: »agrblatt Ries«. ' Dresden l.-iSS. Kermcuf Nr. 20. Da» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShaupttnanNschaft »irokasser Postfach Ns. LL Großenhain, de» Amtsgericht» und der AmtSanwaltschast beim Amtsgericht Riesa, des Rate» der Stadt Riesa, Riesa Nr. SL de» Finanzamt» Riesa und des HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 177.Sonnabend, 1. Anglist 1S81, abends.84. Iabrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta» abend« >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell gebühr. Für den Fall de» Eintreten« von ProduktionSoerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialtenpreis« behalten wir un« da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für dl« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittag« auszugebrn und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 89 mw breite, 8 mm hohe Grundschrift-Zeile (S Silben) 25 Gold-Pfennige; die 89 mm breite Reklamezeile 10!) Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Ausschlag. Fest« Tarife Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unter',cliungsbeilag' -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Drucke«, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — Hai der'Beziehe, «inen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung ober aus Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. GeschSktsstelle: Goetheftrasie 5» Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. . WM KW IRIM ÄMMIM8 MW «8. vor ksicksdsnkclirkant von 10 suk IS prorsnt srkükt. Reichsbanldiskont 18 Prozent Berlin, 1. August, Die Reichsbank hat mit Wirkung vom Sonnabend, dem 1. August, ab den Diskontsatz von 10 aus 15 Prozent und den Lombardsah von 15 auf 20 Prozent erhöht. Die Begründung Die Reichsbank teilt zu der Erhöhung des Dirkor.l und des Lombardsahes mit: »Das Reichsbankdirektorlum hat beschlossen, mit Wir kung vom 1. August ab den Diskontsatz von 10 aus 15 Pro zent und den Lombardsah von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen. Die Rücksicht aus die nachteiligen Auswirkungen solch hoher Zinssätze aus die ohnehin schwierige Lage der deutschen Wirt schaft, besonders aus die Landwirtschaft, hat die Reichsbank veranlaßt, so lange als möglich an den zur Zeit geltenden Sähen seslzuhalten. wenn sich die Reichsbank gleichwohl im Hinblick aus die aus Anlaß der bevorstehenden Wieder aufnahme des vollen Zahlungsverkehrs zu erwartenden An sprüche zur Vornahme der Erhöhung, und zwar gleich in dem erwähnten starken Ausmaß, entschlossen hat, so tut sie das !m Vertrauen darauf, daß der Uebergang zum normalen Zahlungs- und Ueberweisungsverkehr dadurch erleichtert und sie umso schneller in Stand gesetzt wird, zu erträglichen Zinssätzen zurückzukehren. Mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der Beschlußfas sung konnten nur die in Berlin anwesenden und erreichbaren Mitglieder der Zentralausschusses zur Beratung Hinzuge- zogen werden." Wie wir erfahren, entwickelte sich in der Zentralaus schußsitzung der Reichsbank über die vom Reichsbankdirek torium beschlossene Erhöhung des Diskontsatzes aus 15 Pro zent eine lebhafte Diskussion. Besonders die Ver- treter der Landwirtschaft und auch einige Banken bezeichne ten die Heraufsetzung des Diskontsatzes auf 15 Prozent als zu hoch. Schließlich wurde jedoch zustimmend von der Dis- kontmaßnahme Kenntnis genommen, die als vorbereitend für die Ingangsetzung des normalen Zahlungsverkehr anzusehen ist. Die im Zahlungsverkehr geltenden Beschränkungen sol len ab Montag bereit» teilweise aufgehoben werden und am Mittwoch der kommenden Woche soll der volle Zahlungsver kehr wlederhergeslellt werden. Allerdings werden den Spar kassen die Auszahlungen noch nicht vollkommen freigegeben werden. Die Reichsbank ist sich bewußt, daß der Wirtschaft neue schwere Lasten zugemutet werden, und sie hofft, sobald wie möglich ihre Diskontrate wieder ermäßigen zu können, wenn der Zahlungsverkehr sich wieder eingespielt hat und die Kre ditansprüche an die Reichsbank nachgelassen haben. Selbst- verständlich werden die bisherigen Krediteinschränkngen seitens der Reichsbank selbst weitgehend aufgehoben werden. Wie wir noch erfahren, ist der Notenumlauf der Reichs- bank inzwischen auf 4,4 Milliarden Reichsmark gestiegen; man erwartet für den Ultimo eine Steigerung auf 4,6 Mil liarden Reichsmark. Die Girogelder haben um 200 Millio nen Reichsmark zugenommen und die Devisenbestände zeigen seit dem 24. Juli eine Zunahme um 80 Millionen Reichsmark. Alls« M dlk SWWk SlMmgikNW. Durch den Zusammenbruch der Norddeutschen Woll kämmerei (Bremen) ist u. a. auch die Sächsische Wollgarn, spinnerei in Leipzig (vorm. Ttttel u. Krüger), die 1927 in den Besitz des Norbwollkonzerns übergegangen ist, in ihrer Existenz bedroht. Eine Stillegung dieses wirtschaftlich ge funden und reichlich mit Aufträgen versehenen Unter nehmens würbe mit einem Schlage erneut 2500 Arbeit- nchmer ihrer Arbeitsstätte berauben und somit die Arbeits losigkeit in Leipzig und Dachse» weiter auf das empfindlichste verschärfen. Es mutz deshalb nach letzter Möglichkeit und unter Mitwirkung des Staates vermieden werden, daß das genannte Leipziger Werk die von der ntchtsächsischen Leitung des Konzerns Nordwvlle begangenen Sünden büßt. Wir fragen deshalb die Sächsische Staatsregierung, welche Lchritte sie unternommen hat und weiter zu unterMs"wn gedenkt, um die Sächsische Wollgarnspinneret in LeipM vor der ihr ernstlich drohenden Stillegung zu bewahren. » Dieckmann, M. d. L., Votgt, M. d. L. vnd dre übrigen Mitglieder der Landtagssraktton . der Deutschen VoUSvartet, Ak MlMkdiilW Iber bie BiebemsilchM bu MlmMlebrr. Berlin. (Fuukspruch.) Das Relchskabinett ist heute mittag gegen 1 Uhr zusammengetretcu, um die Notverord nung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs noch einmal zn überarbeiten. Mau rechnet damit, daß die neue Notverordnung im Laufe des Nachmittags veröffentlicht werden wird. <o Amtlich wird mitgeteilt: )s Berlin. Entsprechend der Ankündigung der ReichS- regierung wird in der kommenden Woche die Ausnahme des normalen Zahlungsverkehrs erfolgen. Es wird am Mon tag der unbeschränkte Ueberweisungsverkehr innerhalb der zum Ueberweisungsverbanb gehörigen Institute, am Diens, tag der unbeschränkte Ueberweisungsverkehr unter Aus schluß der Ueberweisungen auf Postscheck und Reichsbank girokonten, im übrigen sonst allgemein ausgenommen wer den. Vom Mittwoch ab werden auch die Ueberweisungen auf Postscheck- und Rcichsbankgirokonten und die Baraus zahlungen aus Kontokorrut- und Giroguthaben unbeschränkt zulässig fein, während Abhebungen von Sparkonten bei Ban ¬ ken, Sparkassen »«5 Gcnesienst'.Lst:" zunächst noch gewissen Beschränkungen unterworsc.: bleibeu. Die Verordnung, die die Einzelheiten regelt, wird im Lause des Sonnabend er, lasse« werde«. Weber AiiMiMWen im ZOlmrüMc der M. Berlin. (Funkspruch.) Wie wir zuverlässig erfahren. Hst sich die Deutsche Neichspoft unter Zurückstellung ihrer Bedenke« dazu entschlossen, bas am 20. Juli ausqchobene sogenannte Answeisoerfahren sür Post- und Reichsbant- schcckö, sowie Post- und Reichsbanküberweisungeu wieder zuzulassen. Bei dem Ausweisverfahren handelt es sich bekanntlich um eine Erleichterung im Zahlungsverkehr und zwar der gestalt, da» Inhaber besonderer Ausweise mittels Schecks Postanweisungen und Zahlkarten einliefern, Wertzeichen kaufen, Gebühren entrichten, Postaufträge für Geld ein- ' ziehen und Nachnahmen cinlösen können, ohne bah die f Gutschrift der in Zahlung gegebenen Schecks abgewartct wird. Tie Postverwaltung wird, sicherem Vernehmen nach, das Auoweisverfahren auch für Privatbank-Schecks wieder I freigeben, sobald die Verhältnisse es irgendwie gestatten. NleWkllM dkl MIWlAlen Ikl INI. UUWkll Dresden, 1. August. Das Ministerium des Innern hat eine Bekanntmachung über Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände erlassen, in der u. a. angeordnet wird: Den Gemeinden und Bezirksoerbänden ist mitgeteilt worden, mit welchen Anteilen an den Reichssteuer überweisungen sie für das laufende Rechnungsjahr unter Berücksichtigung der Steuerausfälle zu rechnen haben werden. Sie werden dadurch in die Lage gesetzt, die entspre chenden Ansätze ihrer Haushaltspläne richtigzu stellen. Die Berichtigung der Einnahmeseite wird ohne weiteres möglich sein, soweit es sich um Ersparnisse handelt, die den Gemeinden und Gemeindeoerbänden aus der Kür zung der Besoldung ihrer Beamten und Angestellten auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. Juni 1931 zur teilweisen Abdeckung der erhöhten Wohlfahrtslasten zur Verfügung gestellt worden sind. Darüber hinaus werden den Bezirksfürsorgeverbänden zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten noch folgende Mittel zufließen: I. Landesmittel für die Monate Juli 1931 bis März 1932. 1. Mittel aus dem „Ausaleichsfonds für Wohlfahrts lasten", der gemäß Realsteuersenkungsverordnung vom 10. März 1931 gebildet und dem der sogenannte „Reservefonds" ^-geschlagen wird. Das sind zusammen etwa 13 Millionen Reichsmark. 2. 50 o. H. der Besoldungsersparnisse des Staates, das sind etwa 4,5 Millionen Reichsmark. Die unter 1 und 2 genannten Beträge werden in neun Monatsraten schlüsselmäßig an die Bezirksfürsorgeoerbände verteilt. Soweit die verfügbaren Mittel es gestatten, wird monatlich ein Betrag von 1 930 000 RM ausaeschüttet wer den. Der Verteilung wird ein im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeiteter Schlüssel zu Grunde gelegt. Danach wird die eine Hälfte der zu vertei lenden Summe nach der Zahl der Wohlfahrtserckkerbslosen und eines Viertels (nicht eines Fünftels) der Krisenversorg ten an die einzelnen Bezirksfürsorgeoerbände verteilt wer den. Bei der andern Hälfte werden neben der Zahl der obengenannten Unterstützungsempfänger als Maßstab für die Steuerkraft der einzelnen Bezirkssürsoraeoerbande die Aufwertungssteueranteike berücksichtigt, die den Gemeinden und Bezirksfürsorgeverbänden zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarss und der Wohlfahrtsausgaben zufließen. II. Reichsmittel sür die Monate Oktober 1931 bis März 1932. Nach Artikel 1. Abs. 2, Zister 2, der Reichsvorschristen erhalten diejenigen sächsischen Bezirkssürsorgeverbände, in denen die Zahl oer Wohlfahrt-erwerbslosen am 31. März 1931 höher war als 75 v. H de» Reichsdurchschnitts der be- trestenden Cemeindearäkenaruoven. hezw. Les Reitdsdmlb» schnitts aller ländlichen Bezirkssürsorgeverbände vom Reiche den Betrag von zusammen rund 10 Millionen Reichsmark, der in sechs Monatsraten, beginnend am 25. Oktober 1931, ausgeschüttet wird. III. Weitere Landesmittel. Die Regierung hat grundsätzlich beschlossen, auch die zweite Hälfte der Besol dungsersparnisse des Staates für die Gemeinden und Be zirksoerbände zur Verfügung zu stellen, allerdings nur unter oer Voraussetzung, daß sich die erforderlichen Mittel kassen seitig beschaffen lassen. Da diese Voraussetzung gegenwär tig nicht gegeben ist. müssen nähere Bestimmungen Vorbehal ten bleiben. IV. Die Ueberweisungen aus den unter I bis III aufgeführten Mitteln werden um diejenigen Beträge ge kürzt, mit denen der Empfänger bei der Abführung von Staatssteuern und anderen gesetzlich begründeten Leistungen an den Staat im Rückstand ist. V. Die Gewährung der unter I und II bezeichneten Zu weisungen ist abhängig davon, daß der einzelne Bezirkssür- sorgeverband die Voraussetzungen erfüllt, die in Artikel 2, 2, Abs. 1, der Reichsvorschriften genannt sind. 1. Wegen der erforderlichen Ausgabenverminderung und Ausschöpfung der verfügbaren Steuerquellen wird im allgemeinen auf die den Aufsichtsbehörden zugegangenen Verordnungen vom 24. März 1931 und vom 15. Juli 1931 Bezug genommen. 2. Dieser Absatz beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des Personal aufwandes der Gemeinden. Die Zahl der Beamtenstellen, der Angestellten und Arbeiter ist im Einzelfalle daraufhin nachzuprü- fen, ob sie im angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf steht., 3. Auf die Einhaltung der neuen Richtsätze für die Für- sorgeunterstützung nach der Verordnung des Arbeits- und Wohlfahrtsministeriums vom 23. Juli 1931 wird besonders Bezug genommen. 4. Die Prüfung der Haushaltsrechnungen (Ziffer 3d der Reichsvorschristen) muß oeriodisch und in rechnerischer wie sachlicher Beziehung erfolgen. Einer orts gesetzlichen oder satzungsmäßigen Ordnung der Rechnungs prüfung bedarf es nicht: «s genügt die tatsächliche Uebung. Eine restlose Erfüllung der Forderung auf wirklich unabhän- gige und sachgemäße Rechnungsprüfung wird erst möglich sein, wenn die von den kommunalen Spitzenverbänden in die Wege geleitete Organisation einer solchen Prüfung über all durchgesührt worden ist. Di« Gemeinden und Gemeinde verbände werden deshalb in ihrem eigenen Jntereffe ange halten, die von den kommunalen Svitzenverbänden in Aus sicht genommene Regelung umgehend zu übernehmen.
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