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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193108138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-08
- Tag1931-08-13
- Monat1931-08
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1931
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Uiesaer D Tageblatt «nd Anzeiger sEkdedlaü Mld Ämeigky. «««.«-.d. Tageblatt Stiess S V S Dresden 1SS0. Frrnruf Nr. SS. Da» Messer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmavnfchaft «irokaffe: Postfach Nr. LL Großenhain, des Amtsgericht» und der ÄmtSanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, des Rates der Stadt Riesig Mirsa Nr. öst» de» Finanzamt» Mesa und de» Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 187. Touncrstlig, 13. August 1S31, abends. 84. Jahr,. Da« Riesaer Tageblatt «-scheint jede« Ta» abend« >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark 2S Pfennig ohne Zustell, gebühr. Für den Fall de» Eintreten« von ProduktionLoerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis» behalten wir un« da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich UHIemann. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. VI>U ist »er MerM in Mil. d. Ms am 6. Juli ds. Js. in Paris die Einigungs- formel über die Durchführung des Hooverplans zwischen dem amerikanischen Staatssekretär Mellon und dem fran zösischen Ministerpräsidenten Laval gefunden war, wußte di« Welt, daß man sich über eine Reihe von Punkten noch zu einigen hatte. Die damals noch offene Frage der fran zösischen Garantiesonds wurde zuerst durch eine Verein barung der Angelsachsen und Franzosen im Einvernehmen mit der BIZ. gelöst. Die internationalen Anleiheaktionen für kleinere Länder wie Südslawien und Bulgarien schweben einstweilen noch in der Luft und können nur von Fall zu Fall entschieden werden. In London kam es dar- über zu keiner Einigung, da die Südslawen und Griechen dem Sachverständigenausschuß nicht angehörten und die Südslawen überdies Sonderforderungen stellten. Was haben nun die Sachverständigen in London, dre seit dem 17. Juli über die praktische Durchführung des Hoover-Plans verhandelten, beschlossen? Zunächst verein barten sie, daß das Deutsche Reich die Zinsen aus der Dawes- und Mung-Anleihe, ferner die gemischten An sprüche der Amerikaner und schließlich die Durchführung des deutsch-belgischen Markabkommens zu finanzieren hat, was sür die Reichskasse eine Belastung von insgesamt 200 Millionen Mark bedeutet- Zieht man diese Summe von der Reparationsguote, die wir im laufenden Jahre zu ent richten haben, ab, so erhält die Reichskasse durch den Hoover-Plan eine Entlastung von rund 1,6 Milliarden Mark. Dieser Betrag soll uns aber nicht geschenkt, son dern vom 1. Juli 1063 in 10 Jahreszahlungen zurüage- zahlt werden. Der deutsche Vertreter, Graf Schwerin von Krosigk, Ministerialdirektor im Neichssinanzministertum, setzte durch, daß das Protokoll bei diesem Paragraphen über die Rückzahlungsquote den Zusatz erhielt: „Wenn keine andere Abmachung getroffen wird." Der Sachver ständigenausschuß in London war selbstverständlich nicht zuständig, die deutsche Zahlungsfähigkeit im nächsten oder gar schon im übernächsten Jahre zu beurteilen. Bei der finanziellen Lage Deutschlands ist das ganze Reparations problem noch viel niehr als in der Vergangenheit in des Wortes eigentlichster Bedeutung problematisch geworden. Darüber ist sich die Weltöffentlichkeit heute schon klar. Es ist auch anzunchmen, daß die Kriegsschulden und Rcpara- tionsfrage im Mittelpunkt der Unterhaltungen stand, die Staatssekretär Stimson und Ministerpräsident Macdonald am letzten Wochenende in Schottland miteinander führten. Wenn der französische Ministerpräsident Laval und Briand in diesem Herbst nach Paris kommen, wird die Rcpara- tionsfrage gleichfalls im Mittelpunkte der Verhandlungen stehen. Keine Frage, das Reparationsproblem bedarf einer neuen Lösung. Die kommenden Verhandlungen find aber durch die Beschlüsse der Sachverständigen, die im Londoner Schluß protokoll festliegen, nicht unwesentlich! vorbelastet- Im Schlußprotokoll steht nämlich, daß die zehnjährigen Zurück zahlungen unaufschiebbar sein sollen. Außerdem wurde bestimmt, daß auch die Eisenbahnobllgationen in zehn Jahresraten zu 3 Prozent Zinsen vom 15. Juli 1033 ab zurückbczahlt werden müssen. Diese Eisenbahnobligatronen stellen, wie man sich erinnert, die Garantie für die 660 Millionen RM. des ungeschützten Teiles der Jahreszah- lungen auf Grund des Poung-Plans dar. Außerdem wurde die Reichsregierung verpflichtet, die Garantie für die Er füllung der Reichsbahn zu übernehmen. Auf Grund des iu London beschlossenen Verfahrens bezahlt das Reich an die BIZ. am l5. jeden Monats 55 Millionen RM- Die BIZ. gibt das Geld an die Reichsbahn Welter, die dafür Schulv- scl-eine an das Baseler Institut abzuführen hat. Durch die Ausgabe dieser Obligationen erhält die Reichsbahn gewissermaßen den Pfandcharakter wieder, den sie während des Dawes-Plans hatte, den aber der Ponng-Plan besei tigte. Das ist eine bedauerliche Erscheinung, dockt nehmen wir an, daß darüber ebenso wenig das letzte Wort ge sprochen ist, wie über den ganzen Poung-Plan. Am meisten Kopfzerbrechen machte in London die Frag« der Sachlieferungen, über die sich auch Mellon und Laval in Paris nicht einigen konnten. Der Sachlieferungskom- missär in Paris soll jetzt die Schwierigkeiten beseitigen. Leicht wird ihm das nicht werden, denn wie der deutsch« Vertreter in London zutreffend erklärte, muß er versuchen, die „Quadratur" des Zirkels" zu lösen. Auf der einen Seite steht fest, daß der' deutsche Reichshaushalt durch die Sachlieferungen nicht belastet werden darf. Aus der anderen Seite verfügt die BIZ. nicht über die 600 Millionen RM., die zur Durchführung der bereits laufenden und ge nehmigten Sachlieferungsverträge erforderlich sind. An dererseits haben sich die Gläubiger verpflichtet, soweit es möglich ist, die Mittel zu finden, um die Durchfüh rung der laufenden Verträge sicher zu stellen. Schließlich ist daran die deutsche Wirtschaft wesentlich interessiert, da die Wirtschaftskrise und die Arbeitslosigkeit bei uns nur gesteigert würde, wenn mit einem Schlage Aufträge in der Höhe von 600 Millionen Mark zurückgezogen würden. Die Franzosen ihrerseits sind an diesen Sachlieferungen aber auch wesentlich interessiert, denn es kann ihnen nicht gleich gültig sein, ob die Lieferungen für Kanalbautcn, Stau werke, Elektrizitätswerke usw. mit einem Schlage einge stellt werden und diese sowie andere wirtschaftliche Unter nehmungen nicht durchgeführt und vollendet werden kön nen. Wiederum liegt der Schwerpunkt der Verhandlungen zwischen Paris und Berlin, was für die Reichsregierung KWIWM MWM L Ulk IMllUMlUtW. Me BmrLnM M IMMriW I« Bmrkmi Ku ReiA- «Mulen Ml kle IMndkwillMlm vom IS. August 1SS1. Berlin. lFunkspruch.) Auf Grund der 88 17, Abf. 1, Satz 8, 22 -er Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 sReichsgesetz- batt 1 Seite 421) wird verordnet: 81 Ueber Forderungen, die auf Reichsmark oder Goldmark lauten und im Auslände oder im Saargebiet ansässigen Personen zustehen, darf ohne die im 8 6 Nr. 8 -er Verord nung über die Devisenbewirtschaftung vorgesehene schrift liche Genehmigung auch dann verfügt werden, wenn die Forderungen in der Zeit vom 16. Juli bis 3. August 1981 entstanden sind. 8 2 Ueber die Vorschriften des 8 6 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stelle für Devisenbewirtschaftung auch eine im Inland ansässige Person, wenn ste Reichsmark beträge auf ein im Inland geführtes Konto einer im Aus land« oder im Saargebiet ansässigen Person durch Barein zahlungen, Ueberweisungen oder in sonstiger Weise gut schreiben lasten will. 8 11 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung gilt entsprechend. 8 3 Die Vorschrift des 8 7 der Verordnung über die Devi senbewirtschaftung gilt auch für Edelmetalle im Sinne des 8 8, Absatz 4 der Verordnung. Eine Anordnung der Reichs regierung nach 8 15 der Verordnung über die Devisen bewirtschaftung kann sich auch auf Edelmetalle erstrecken. 8 4 Die Nichtigkeit eines Geschäftes l8 12 der Verordnung über die Devisen-Bewirtschastung) kann nicht zum Teil von Personen geltend gemacht werden, die im Auslände ansässig find oder die den di« Nichtigkeit begründenden Sachverhalt beim Abschluß des Geschäftes nicht kannten. 85 . Bis auf weiteres entscheiden in den in 8 21 Sah 2 der Verordnung über die Devisen-Bewirtschaftung genannten Fälle die Reichsbank oder die von ihr ermächtigten Kredit institute. Berlin, 12. August 1931. Der Reichsminifter der Finanzen: gez. H. Dietrich. D«r Reichswirtschaftsminister, mit Wahrnehmnng der Geschäfte beauftragt: gez. Dr. Trendelen^burg, Staatssekretär. AmMkW KN IWMMW. Berlin. lFunkspruch.) Das Reichswirtschaftsmiuifte- rium hat eine weitere Ergänzung der Richtlinie« für die Devisenbewirtschaftung de« Laudesfiuauzämteru zugeleitet. Die Richtlinien bringen eine Reihe technischer Erleichte rungen für die Abwicklung des Bankverkehrs, die bas Er gebnis eingehender Verhandlungen mit dem Spitzcnver- bande des Nankengewerbes sind. Insbesondere sind gewiße Geschäfte mit Devisen, die nach der Devisenverordnung ge nehmigungspflichtig sind, von der Genehmigung freigestellt worden, soweit sie von den von der Reichsbank anerkannten Devisenbanken durchgeführt werden. Ferner ist angeord net worden, daß zur Bezahlung von Warenschuldeu im innerdeutschen Verkehr Devisen nur zugeteilt werden bür, fe», wen« es sich um die Erfüllung einer vor bem Inkraft treten der Devisenverordnung entstandenen Forderung handelt, oder wenn für Geschäfte der betreffenden Art die Zahlung in effektiver ausländischer Währung handelsüblich ist. Dadurch soll -er neuerdings um sich greifenden volks wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Fakturierung in effek tiver ausländischer Währung entgegengctreten werden. Schließlich wurde klar gestellt, baß zur Errechnung der 3000 RM., bis zu denen nach 8 11 der Tevisenverordnung eine Person während eines Kalcndcrmonats Geschäfte, die nach der Devisenverorbnung an sich genehmigungsvflichtig wären, frei vornehmen kann, der Erwerb von Devisen und die Verfügung über anderweit erworbene Devisen sowie der Erwerb ausländischer Wertpapiere und die Verfügung über solche Papiere als ein einheitlicher Tatbestand gelte«. Ebenso gilt die Einräumung von Rcichsmarkkrediten zu gunsteu eines Ausländers und die Abtretung von Mark forderungen an einen Ausländer als ein einheitlicher Tat bestand. * Mtliiileil Mr Millimg Irr Mn U ßnitekkimmr-Krrkikk. Berlin. lFunkspruch.) Tie Deutsche NenteuLank- Kreditanstalt sLandwirtschaftliche Zentralbank) ist durch Be reitstellung von Mitteln seitens des Reiches in die Lage versetzt worden, de« getreibeverarbeitendc» Betriebe», welche Rogge«, Weize« oder Gerste inländischer Herkuuft diesjähriger Ernte anfuehmeu, »ach Lieferung der Ware aus Antrag eine Zinsverbilligung der hierzu in Anspruch genommenen Wechselkredite zu gewähren. Tie Ueber- weifung der Zinsrückvergütung erfolgt nach Einreichung einer von Käufer und Verkäufer unterzeichneten Bestä tigung des Geschäftsabschlusses, dem eine von dem finan zierenden Kreditinstitut unterzeichnete Abschrift der ent sprechenden Tiskontabrechnung beigefügt ist. Die Zinsrückvergütuug beträgt 8 Prozent per Anno der Wechfelsumme für die Taner der Laufzeit der Wechselab, rechuuug, soweit sie «richt «ehr über sechs Wochen hinaus« geht. Wird der derzeitige Reichsbankdiskontsatz von 10 Prozent herabgesetzt, erfährt der Rückvergütungssatz die gleiche Ermäßigung. Tie Verbilligung erfolgt bis aus weiteres zunächst für Geschäfte, die in der Zeit vom 1ö. 8. bis 20. 9. 1931 abgeschlossen und erfüllt werden. Die An träge sind jeweils binnen einer Woche nach Erfüllung der deutschen Rentenbankkrcditanstalt Bcrlin-W. 8 einzureichen, die entsprechende Vordrucke zur Verfügung hält. Die Entscheidungen der deutsche« Renteubaukkredit- austalt über die Anträge fiud endgültig und könne« im Prozeßwege nicht augesochte» werde««. Es ist Vorsorge getroffen, daß die im Rahmen der ge planten Bevorschussung auf abgeschlossene Liefernngsver- träge gewährten Kredite die gleiche Zinsrückvergütung er halten. Ueber die Zinsrückvergütuug für Ernte-Lombardie rungskredite ergehen »och besondere Bestimmungen. ein Grund mehr sein dürste, mit den französischen Staats männern eine Verständigung herbeizuführen. Daber ist es ganz gleichgültig, ob Laval und Briand vor der Genier VHlkerbundstagung nach Berlin kommen oder nicht. Es will uns vielmehr zweckmäßig erscheinen, daß die Genfer Septembertagung und die Begegnung der deutschen und französischen Staatsmänner dazu benutzt wird, um das politische Terrain weiter zu sondieren, die Verhandlungen fortzuführen und wenigstens einige Teilergebnisse zu er zielen, damit man schließlich in Berlin mich wirklich eine ergiebige Arbeit leisten kann. Wird die Zeit gut genützt, dann kann der Staatsbesuch Lavals in Berlin zu einem politischen Ereignis von größter Tragweite werden. Lik BemWM M nie MWMiklW tu WIM AmWWIl». * London. Das Interesse der gesamten Londoner Presse konzentriert sich auf die Bemühungen MacDonalbs, eine Lösung zur Ausbalancierung des euglischeu Staats haushaltes zu finden. MacDonald hat sich entgegen seiner ursprünglichen Absicht entschlossen, für den Mittwoch eine Sitzung des Sparausschuffes des Kabinetts einzuberufen, der voraussichtlich auch noch am Donnerstag tagen wird. Zu diesem Zweck mußte Henderson und andere Minister ihren Urlaub abbrechen. Nächste Woche soll eine Voll sitzung des Kabinetts stattfinden, worauf MacDonald eine Sitzung von Vertreter» der drei politischen Parteien ein berufen wird. MacDonald habe die Besprechungen, so meldet der „Daily Herald", beschleunigt, weil die Verbesserung der internationale« Lage jetzt de« Weg sür sofortige Maßnah me« geebnet habe. Der Ministerpräsident stehe in dauern der enger Verbindung mit dem Gouverneur der Bank von England und habe mit ihm noch am Dienstag eingehende Besprechungen gehabt. Hierbei sei man sich darüber einig geworden, daß die Vorschläge des Sparausschusses, die sich hauptsächlich auf die Herabsetzung der Arbeitslosenzulagen erstreckten, unpraktisch seien. Man habe Gegenvorschläge bezüglich der Konvertierung von Kriegsanleihen ausgestellt, wodurch man jährlich etwa 20 bis 30 Millionen Pfund sparen wolle. „Times" dagegen hält eine derartige Transaktion an gesichts des hohen Bankdiskontsatzes für «richt durchführbar. In einem Leitartikel fordert sie, daß die Regierung von sich aus einen Plan zur Balancierung des Haushalts vorlegcn müsse. Diese müße möglichst bald geschehen. Erst dann könnte man sehen, ob die Regierung die Unterstützung der Opposition bei der Durchführung der Sparmaßnahmen finden werde. Die „Times" läßt keinen Zweifel darüber, daß sie eine Herabsetzung der Arbeitslosengelder sür drin gend notwendig hält. Die Balancierung des Haushalts reiche aber nicht aus, um England aus die Dauer in die Lage ,« versetze«, seine Verpflichtungen zu erfülle« und sich sei» ««sehen in der Finanzwelt zu wahre«. Es müßten infolge dessen Maßnahmen zur Belebung des Handels und der In dustrie und zur Anpassung der Preise der Fertigwaren au die Rohstoffpreise hinzutreten, was umso dringender sei, da die Handelsbilanz Englands sich gegenüber 1913 ganz wesentlich verschlechtert habe.
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