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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193110078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19311007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19311007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-10
- Tag1931-10-07
- Monat1931-10
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1931
- Autor
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Mkslltt G Tageblatt »-»'M«, ««d Anzeiger MMM «s AmekgM. Tageblatt Mies«. Dresden 1530. Fernruf Nr. 20. Da» Rkfa« Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtrhanptmannschast «irokafse: Postfach Nr. «. «rotzenhatn. de« Amtsgericht« und der «mtTanwaltschast beim Amtsgericht Mesa, de« Rate» der Stadt Riesa, Riesa Nr. -L, de» Finanzamt» Meso und de» Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 234. Mittwoch, 7. Oktober 1931, abends. 84. Aahrn. Das Riesaer Lag« blatt erschein» jede« Le« abend» >/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vejuaSpret», gegen Vorauszahlung, für »inen Monat 2 Mark 2S Pfennig ahn. Zustell» gebühr. Für den Fall de» Eintreten» von ProduttionSverteuerungrn, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für tne Nummer de» Ausgabetag«» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für da- Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di« 88 mm breit«, 3 ww hohe Grundschrift-Zetl« (S Silben) 25 Gold-Pfennig«; di« 89 mm breite Reklamezeile 100 Bold-Pfennige; zetttaubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Feste Tarif« Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhcltungsbeilagr -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher «inen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbeftraßr 5» Verantwortlich für Redaktion: Heinrich UHIemann. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Regierung vrüning rurückWttklkn. 0r. Srünkng mit «tsr kvgisrungsbilclung bvsuktrsgt. Dis neu« Notverordnung verükksntUckt. zur MW« Lu Mulen MM. Berlin. fFnnkspruch.j Nach Abschluß der Arbeiten an der neuen Notverordnung trat das Reichskabinett heute vormittag unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning Im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Aussprache über die Genfer Tagung in eine Erörterung der gesamt politischen Lage ein. Unter Berücksichtigung des inzwischen ringercichten Rücktrittsgesuchcs des Reichsministers des Auswärtigen, Dr. Curtius, beschloß das Reichskabinett auf Vorschlag des Reichskanzlers, dem Herrn Reichspräsidenten die Gesamtdemission des Reichskabinetts anzubieten. Der Reichskanzler benutzte den Anlaß zunächst, dem Reichs minister Dr. Curtius, sodann auch seinen übrigen Minister kollegen für die in schweren anderthalb Jahren geleistete ansopfernde Mitarbeit seinen aufrichtigen Dank auszu sprechen. Im Anschluß an die Kabinettssitznng begab sich der Reichskanzler zum Vortrag zum Herrn Reichspräsidenten. » Ir. WnW mit »er WermmMim odiie MteimWe MW« demistml. Berlin. sFunkspruch.j Reichskanzler Dr. Brüning überbrachte heute vormittag dem Herrn Reichspräsidenten die Gcsamtdemission der Reichsregierung. Der Herr Reichs präsident nahm die Demission entgegen, beauftragte die bis herige Reichsregierung mit der einstweilige« Wetterfüh rung der Geschäfte «nd erteilte gleichzeitig dem . Reichs kanzler Dr. Brüning den Auftrag zur Neubildung der Reichsregierung mit der Maßgabe, daß die Regierungsbil dung ohne parteimäßige Bindungen erfolgen solle. Dr. Brüning hat de« ihm in dieser Form erteilte« Auftrag an genommen. Ar Stand der Mdaadlaasen m die Mdeledam. Berlin. sFunkspruch.) Wie wir erfahren, herrscht zur Bildung des neuen Kabinetts Einverständnis darüber, daß es in erster Linie darauf ««kommt, hervorragende Manner der Wirtschaft für das Kabinett zu gewinne«, zumal dadurch auf dem Wege über die Wirtschaft auch eine Entspannung der parlamentarischen Situation herbetgeführt werben könnte. Die Bemühungen des Kanzlers haben bereits in verschiedener Beziehung Erfolg gehabt. So ist nunmehr als sicher damit zu rechne«, daß Professor Warmbold das Ncichswittschastsministerium übernimmt. Ueber das Ber- kehrsministerium wirb noch mit Geheimrat Schmitz verhan delt. In politischen Kreisen will man heute vormittag wissen, daß Dr. Wirth das Innenministerium behalte. Dieses Gerücht trifft jedoch nicht zu. Vielmehr kommt als hervorragendster Anwärter für bas Reichsinnenministerinm weiter Dr. Gehler in Frage. Es heißt, daß Dr. Geßler vorläufig Bedenken geäußert hat. Er bürste aber morgen in Berlin eintreffcn. Schon daraus ergibt sich, baß die Verhandlungen mit ihm noch keineswegs zu Ende sind. Allerdings ist es unter diesen Umständen auch ausgeschlossen, daß das Kabinett bereits heute abend vollständig ist. An den maßgebenden Stellen rechnet man jetzt vielmehr auf Eühcstens morgen, also Donnerstag abend. LMM ÜkllWt WMMW »er Mort«. Berlin. sFunkspruch.) Die Landvolk-Fraktion hat im Reichstag folgenden Antrag etngebvacht: „Der Reichstag wolle beschließen ,dte Reichsregierung zu ersuchen, zur Vermeidung einer Wiederkehr der ver hängnisvollen Ereignisse vom Juli dS. Js. alle geeig- v"ten Maßnahmen zur Verminderung der finanziellen Ab hängigkeit Deutschlands vom Auslande zu treffen, rnSbe- hmdere mit Uebereinstimmung mit der im Lahdon-Bericht ausgesprochenen grundsätzlichen Auffassung, eine ange- l'ßiene Einschränkung der nicht lebensnotwendigen Etn- f"hr Deutschlands durch eine straffe Devisenbewirtschaftung sicher zu stellen. Die Einschränkung der Einfuhr hat nach Maßgabe des Bedürfnisses zu erfolgen und sich insbesondere enf nicht lebensnotwendige landwirtschaftlich« Erzeugnisse zu erstrecken." Vie lleue diolverorünung. s< Berlin, 7. Oktober. Tie neue Notverordnung, die in weitem Umfang Voraussetzung für ein Wirtschasts- programm ist, das in den nächsten Wochen mit maßgeben den Führern der Wirtschaft beraten werden soll, enthält in ihrem 1. Teil die Hilfsmaßnahmen, die durch die gesteigerten Lasten der Wohlfabrtssürsorge erforderlich geworden sind. Für den kommenden Winter werden, wie bereits bekanrtk geworden, den Gemeinden 230 Millionen Reichsmark znr Verfügung gestellt, von den 150 Millionen schlüsselmäßig und 80 Millionen an besonders notleidende Gemeinden im Einzelsall gegeben werden. Bürgersteuer und Getränkesteuer sollen weiterhin er hoben werden, damit die auf den Wohnnngsbauanteil ent fallenden Beträge der Hauszinssteuer für den allgemeinen Finanzbebars verwendet werden können. Der Sonder betrag von 375 Millionen Reichsmark ans den Gesamtank- kommen der drei großen Ueberweisnngsstenern soll wie bisher verteilt werden. Bei der Arbeitslosenversicherung werden gewiße Härte« beseitigt. Lohnsenkungen der letzten Zeit zum Beispiel werden sich nicht sofort im vollem Um fang auf die Höhe der Unterstützungen auswirken, die bis z« einem Drittel in Sachleistungen bestimmter Art gewährt werden können. Bei einem regelmäßigen Wechsel von Belegschaften kann den zeitweise aussetzenden Arbeitnehmern Arbeitslosen unterstützung gewährt werden, wenn auch nicht in voller Höhe. Äendcrungen in den Sätzen und in der Ge- samtdaner der Unterstützungen sind nicht vorgesehen. Für die notwendig werdenden Mehrauswendungen in der Krisenfürsorge wird die Reichsregierung Mittel bereit stelle«. Zur Umschuldung der Länder und Gemeinden wird eine Umschnldnngsstelle eingeführt, die sich aus Vertretern ver schiedener Gruppen zusammensetzt und im Wege freiwilliger Vereinbarung, gegebenenfalls unter Vermittlung des Reiches, die Tilgung der Schuld entweder durch Raten zahlungen oder durch Ausgabe von Obligationen vor- uimmt. Ab 1. April 1982 werben für die nächste« vier Jahre aus dem Hauszinssteuerauskommeu jährlich je 12 Prozent für Umschnldnngszwecke freigestellt, die insgesamt 480 Mil lionen erbringen sollen. Ferner ist die Möglichkeit gegeben, daß sich Auslanbsgläubiger an dem Umschuldungsverfahre« beteiligen. Die Ausgabe« der öffentliche« Hand werden insofern eingeschränkt, als für die nächste« drei Jahre Neubauten für Verwaltungsgebäude unterbleibe«, die Pensionen bei Erreiche« der Altersgrenze von 80 aus 75 Prozent herabgesetzt und ferner die Höchstpensioneu und die der Doppelverdiener gekürzt werden. Die bereits angekündigt« Senkung der Hausziussteuer beträgt 20 Prozent. Die Not-verovdung beschäftigt sich eingehend mit der planmäßige« Ansiedlung arbeitsloser Landarbeiter und mit der Ansiedlung geeigneter Erwerbsloser in de« Randge biete« größerer Städte. AuS den Bestimmungen über die Spars und Girokasie« ist die Umgestaltung der Sparkasse« i« selbständige Rechts persönlichkeiten hervorzuheben. In Zukunft müßen minde stens 80 Prozent der Spareinlage« und 50 Prozent der son stige« Einlage« in flüssige« Werte« angelegt werden, wovon 10 Prozent als Liqnidttätsreserve abzuführen sind. Die Anlage in Hypotheken wird auf 40 Pro,, der Spareinlage» beschränkt, und dem einzelnen Kreditnehmer dürfen im all gemeinen Kredite nur bis zn 20 000 RM. gewährt werden. Die Bezeichnung .Sparkasse* wird geschützt. Die Vorschriften über di« Kapitallherabsetzung in veränderter Form sollen der deutschen Privatwirtschaft die Anpassung ihres Stammkapital» und ihrer Bilanzen an die veränderte Wirtschaftslage erleichtern. Dienstverträge mit leitenden Angestellten, deren Iahrcsbezüge 15 000 RM. überschreiten, können vom Arbeitgeber gekündigt werden, wenn die Vcrtragsdauer drei Monate überschreitet. Ein weiterer Teil der Notverordnung besaßt sich mit der Bereitstellung von Garantie« zur Förderung der deutschen Wirtschaft bis zum Betrage von 80 Millionen RM., die dazu dienen sollen, den Versicherungsschutz des inländischen Waren kredites zu erhalten. Tas Reich tritt damit lediglich in den Kreis der Rückversicherer mit deren üblichen Rechten und Pflichten ein. Darüber hinaus wird der Finanzminister ermächtigt, zur Stützung der Mansseld-A.-G. bis zu drei M llionen RM. zur Verfügung zn stellen nnd Lis zn 300 Millionen dnrch Kredite z» beschaffen. Aus den neuen Bestimmungen über den Ueberlandver- kehr mit Kraftfahrzeugen ist hervorzuheben, baß für die Re, förderung von Güter« für Dritte auf Entfernungen über 50 Kilometer der staatliche Genchmigungszwang eingcfiihrt wird mit der Maßgabe, daß kein Unternehmer die einhe.t- lich für das ganze Reich festgesetzten Befördernngspreise unterbieten darf. Zur Mobilisierung der (-rnte iß eine Ermächtigung vorgesehen, das Reckt der indossablen Lagerscheine nach Bedarf weiter auszugestalten. Ferner bestimmt die Notverordnung, daß alle Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand soweit es sich nicht um Privatgesellschaften handelt, einer regelmäßigen Prüfung dnrch sachverständige Bilanzprüser «nterzogen werben. Auf dem Gebiet der Rechtspflege sind eine Reihe Vereinsachnugs- nnd Ersparnismaßnahmen getroffen, so die Erhöhung der amtsgerichtlichen Zustänbig- keitsgrenze bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, ferner die Verhinderung einer sachlich nicht gerechtfertigten Inan spruchnahme des Armenrechtes. Die Reichsregierung wird ermächtigt, Sonbergerichte zur Aburteilung von Ter rorakten und schweren Steuerhinterziehungen einzurichten, und zwar im Benehmen mit den Landesregierungen. Zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen steht die Notverordnung eine Reihe scharfer Bestimmungen vor, die sich insbesondere gegen die politische Propaganda mit illegalen Schriften hochverräterischen oder zersetzenden Inhalts richten. Der Polizei wird ferner die Möglichkeit gegeben, Sammelstätten staatsgefährlicher Betätigung, z. B. Heime und Verkehrslokale radikaler Verbände, erforder lichenfalls zu schließen. So verschieden der Inhalt der neuen Notverordnung Ist, so einheitlich, heißt es am Schluß, sei ihre Ausgabe: De» Regierung und ber Bevölkerung die Einstellung und Um stellung ans die harten Notwendigkeiten der gesamten Lage z« ermöglichen. Entscheidende Schritte in dieser Richtung werde« baldigst zu tu» sei«. Es muß gelinge«, das gesamte Preisniveau rasch aus die verringerte Kaufkraft der Abnehmer einzustcllen, die Produktionskosten ausreichend herabznsetzeu und zu dem natürliche« Verhältnis der Preise der einzelnen Waren gruppe« zurückznkchreu, das sich aus de« volkswirtschaft liche« Zusammenhängen und aus dem Gebrauchswert dcH Ware« im großen Rahme« des gesamten Wirtschaftsver kehrs ergibt. Auch im Außenhandel und in der Devisenbewirtschaf tung muß der außerordentlichen Lag« Rechnung getragen und den Mahnungen des Layton-Berichtes gefolgt werden, der vor vermeidbare» Einfuhren warnt.
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