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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193112050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19311205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19311205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-12
- Tag1931-12-05
- Monat1931-12
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1931
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Riesaer G Tageblatt »««»»»» r»»nal>ee», s. Teze«l>er 1Ü81, «bkll»k 84. Jahr, S8S Ittniu Anspruch «ms Lttftru», »der N Ile »IWW »er MW« MIA M FMUIkl II Ikl WWWMWIIM MlW »ei WlIWWNMWsl Postscheckkont« T»«de» ,«a. Sirvkass« Kies« «r. ätz Lrbettw ünd^Wohlfahttsministerium zügelettet. «büb» Für de» str di« limnmer d« M^E IV stnfn drrllO, V .— Bewilligt»! Rabatt «lischt, »MN d« »«trag vwfä», durch Klo«« ttngezoaen ««dm «ich ad« d« D .»»Shler an d« Elb«'. - 9« Fall« höherer ««aalt — Erst, ad« sonst«,« trgmdwelcher Störung, ' - - - -- «— --» —> RÜckzichlung d« B,»og«pr«-s< «ttd A«r»rsrr («de»W ma Ayti-ttt. Da» Mts« Tttg^Iatr ist da» zur O«Ssft»Mchv»g d« amtlich« Vekanrttmachnna« der AottShanpttnannschaft «rotrnhai». »e« AwG^ichB und der AmtSanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, de» Rate« d« Stad» Mesch dM FttwNPMtt, Mesa »ad de» Hauptzollamts Meiden behdrdlschersett» bestimmte Blatt. Abschnitt«» der Bervrb»«», d«S ReichSpräftd«»te» »o« 1. Dezember 1»»» wie» der Staatsgerichtshof fllr da» Deatfche »eich »nter Vorsitz de» ReichsgerichtSpräfidente« Dr. vnmke di« AutrLge znrück. U Berlin. Der Aeltestenrat de» Reichstages tagte a« Freitag nachmittag «nter de« vorsttz de» Präsidenten Silbe, nm z« de« neuen kommunistische» «»trag ans Reichs« taaSeinbernfnng Stell»«» ,» «eh»»««. I» der Sitzung »ar«« alle Parteien Vertrete«, die Dentschnattonalr« dnrch di« Ab« geordnete Fra» Seh««»», die N«tto«als»ztaltfte» t«rch den Abg. Stdhr. Die Ko»«»»lste» begrii»dete» ihr«» «»trag «it längeren «»sfiihr»uge». I« übrige» »ah« «»r Staats» sekretär Pünder da» Wort, der n« «bleh»»ag de» «»träges bat. Di« ReichStag«ei»ber»f»»g »»rd« >o« «eltestearat Zwölferrates konnte sich diesem Eindruck nicht entziehen. Der Rat hat sein Redaktionskomitee beauftragt, eine Art Fragebogen über die japanische Auffassung vom Wesen der zu schaffenden neutralen Zone aufzusetzen, der heute der japanischen Delegation unterbreitet werben soll. Die Japa ner wollen sich gleichzeitig auch darüber äußern, was sie unter dem Begriff „Banditentum" verstehen. In den Kreise» des Bölkerb»«dsrates war man gestern nachmittag über verschiede»« a»S der Mandschurei ei»ge» troftene Nachricht«» stark beunrahigt, i» de»«» chinesische Tr«ppe»kouzentratioaeu i« Richtung a»f Mnkde« gemeldet nmede». In der Ratssitzung sind dagegen Berichte der an Ort und Stelle befindlichen neutralen Beobachter vekttfe» worben, aus denen hervorgeht, daß kein« chiuefisch«» Dr«p» penausammlungeu stattsiudeu und folglich nach dieser Rich tung kein Grund zur Beunruhigung bestehe. obgelehut. Für die Reichstagseinberufung stimmte» die Nationalsozialisten, die Deutschuatio« »aleu, die Kommunisten uud die Deutsche Bolkspartei. Die Vertreter der Wirtschaftspakte» «»d de» Landvolkes «»trete« de« Standpunkt, daß die Frag« ei»« Reichstagseinbernsung praktisch erst akut »erde, «em, die Rotverorduung bekannt ist. Znm mindeste« «erde« die Kommunisten dann eine» «e«ea Antrag aus Reichstagseiu» ber»s»«g stelle». »d Fasttag«. BeWggpmt», g«g«n Voraugzahlung. für «inen Mona« 2 Mark 2ü Pfennig oha« Zusteltz . , , . und Matrrtalienprets« behalt« mir uns da» Recht der Preiserhöhung und Nachfordrrung vor. klnzrtgr» >«bt» n»d tm »mau« zu l; ein« Gewähr für da« Erschein«» an bestimmt»» Pagen und Plätzen unrd nicht übernommen. Grundpreis für iold-Pfumige; di« 82 i t» ««klamezeil, l» Gold-Psemiigri zrttraubender und tabellarischer Satz SO'/. Aufschlag. Fest, Tarif« — ««rde» «uh od«r der klustraggeber i» Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unter!,cltungsbeilagr - , - . » . des Betriebe« d«r Trucker«, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieh« » ans Nvckzqiu», de« «ezogSpreTse«. RotationSdrmk und Verlag, Sanger d winterlich, Riesa. SeschäftSstele: Soethrstratz« äst Redaktion: Heinrich Uhlemann. Rtesa: für Lnzetgmteil: Wilhelm Dtttrich. Riesa. Die NeichsbahoaiMröge für Sachse» Dor dem Besuch Vr. Dorpmüller« Dresden. 5. Dezember, Der Dorstand des Sächsischen Gemeindetages beschloß wegen der bisherigen ungenügenden Beteiligung Sachsen an der gegenwärtig auf Grund der Reichsbahnanleihe er folgenden Vergebung der Eisenbahnaufträge gemeinsam mii dem verband Sächsischer Industrieller und dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund unter Führung des Wirtschafts- Ministerium bei dem Generaldirektor der Deutschen Reichs- bahn, Dr. Dorpmüller, persönlich vorstellig zu werden. Wie bereit« bekannt, hat Dr. Dorpmüller erklärt, zur Prüfung der besonderen sächsischen Verhältnisse persönlich nach Sachsen kommen zu wollen Die Retchsbahndirektion Dresden arbeitet gegenwärtig bereit, ein Programm hierfür au». 8n Aussicht genommen ist «ine zweitäaigeFahrt durch Sachsen, an der für das sächsische Wirtschaftsmi- ' nisterium auch Ministerialdirektor Dr. Klien teilnehmen soll. Am Schluß dieser Fahrt wird voraussichtlich «ine gemein sam« Besprechung aller beteiligten Stellen mit Dr. Dorp müller ltattkinden. Das Sächsische «esehbla« bringt in Rr. 41 Ra .Dritte Verordnung Über die Lockerung der Wohnnagszwaugswirl- fchaft- vom 1. Dezember 1SZ1. Sie beschränkt sich anf da» Gebiet des sogenannten wohnuugsmaugeirecht«, bezieht sich also weder anf den Mieterschutz noch auf die Mietzins- bildnng. Eine wettere Lockerung der Bestimmungen über Mie terschutz und Mietzinsbildung — die übrigen» in Preußen im wesentlichen erst am 1. April 1V32 in Kraft tritt — ist nicht vorgenommen worden, weil diese Bestimmungen mit dem sozialen Mietrecht eng zujammenhängen, das augen blicklich noch Gegenstand der Verhandlung zwischen Reich und Ländern ist. In der neuen sächsischen Lockerungsverordnung werden die Freigrenzen der Wohnraumbewirtschaftung her abgesetzt; es folgen Bestimmungen über Gemeinden ohne Wohnungsmangel; schließlich werden die Gemeindebehör den zu weitergehenden Lockerungen bet der Wohnungsverge bung ermächtigt. Die Freigrenzen der Wohnraumbewirtschaf tung betrugen nach der zweiten Lockerungsverordnung vom 7. März 1SS1 1200 RM Jahressriedensmiete in den Städten Dresden, Leipzig und ChemnH, VOO RM in den Städten Plauen und Zwickau, 700 RM in den übrigen Orten der Ortsklasse B, 800 RM in den Orten der Ortsklasse C, 400 Reichsmark in den Orten der Ortsklasse D. Inzwischen haben sich — der wirtschaftlichen Entwicklung folgend — die Ver hältnisse auf dem Wohnungsmarkt von neuem geändert. Da» Angebot nicht nur von Großwohnungen, sondern auch von größeren Mittelwohnungen hat sich erhebllch v « r - tzärktz Piele Gemeinden haben dieser Erscheinung im il Part». Der iapauifche Bölkerbundsdelegierte Rvshisawa sprach gestern nachmittag bei Ratspräsident Vriand vor, um ihm die Gt«I»»s»a-«e feiner Regier»«« in der Frage »er »«»träte» Zone von Tschiutscha« ,» präzi siere». Die japanische Regierung erklärt sich bereit, sich jedes Einmarsches zu enthalten, behält sich aber vor, durch die neutral« Zone zu marschieren, wenn »japanisches Leben und Eigentum in Nordchiua" gefährdet ist. »Andererseits hat ber chinesische Delegierte Dr. Sze hente nachmittag dem Generalsekretär Sir Erie Drummond eine schriftliche Er klärung überreicht, die von dem ursprüngliche» chinesischen Vorschlag bstreffend die Schaffung einer neutralen Zone nicht unwesentlich «brückt. Der Si«dr»ck a«S diese« beide« Begegn»»»«« hat de» PesfimismaS, der seit gestern i« de« Kreise« des Bölkerbuudsrates herrscht, «»r verstärke« kön ne» und die kurz nach 18 Uhr beginnende Sitzung des MerAsUMMtlsM Ei« französischer Plan. In einer französischen Wochenschrift findet sich ein Artikel über die deutsche Ftnanzkrise und ihr« LösungS- möglichketten, ber von der französischen Oeffentlichkeit sehr beachtet wird und von dem man glaubt, daß di« darin ge machten Vorschläge Hei den bevorstehende» Verhandlungen «ine bedeutsame Roll« spielen könnten. ES handelt sich dabei um nicht mehr und nicht weniger all» eine Reihe von Ratschlägen für bi« Erfassung des au- Deutschland geflüch teten Kapitals. Der Artikel geht von der Tatsache au», daß Deutsch- Land auf neue AuSlandSkredtt« für absehbare Zett nicht rechnen könne und daß e» deswegen zur Erleichterung sei ner Kreditlage entschlossen den Weg zur Erfassung resp. Nutzbarmachung deö im AuSlande befindlichen deutschen Kapital» gehen müsse. Der französische Verfasser schlägt vor, dass di« Gläubigerländer die deutschen Privatguthaben im Ausland der Reichsbank zur Verfügung stellen sollen. ES müsse dann «in« Generalmusterung dieser Guthaben stattfinden, worauf die flüssigen Aktiva entweder transfe riert oder auf ein Reichsbankkonto bei der in Frag« kom menden Auslandsbank überschrieben werden sollen. Auch sonstige mobil« Werte würden auf ein RetchSbankkonto übertragen, wobei bann die ReichSbank dem Eigentümer b«S FluchtkapitalS gegenüber Schuldnerin werden würde. Wie man steht, zeichnet sich dieser Plan nicht durch son derliche Originalität aus. dafür aber durch bi« Kühnheit, mit der von französischer Seite über di« Bankenpolitik frem der Staaten verfügt wird. Man muß sich hierbei vergegen wärtigen, baß in Frankreich nahezu' gar kein deutsches Fluchtkapital steckt, datz di« Schweiz unld Holland in erster Linie sich bereit zeigen müßten, diesen Vorschlägen nachzu kommen, Dabei erhebt sich die Frag«, ob dgS für diese Län- der ein Vorteil oder ein Nachteil sein würde. Man erin nert sich wohl, baß vor allen Dingen in der Schwei» viel fach Stimmen deS Mißmut» über di« Ueberflutung -eS La«, des mit sterilem fremden Kapital laut geworben sind, denn dadurch wurden die Zinssätze dermaßen gedrückt, daß viel fach überhaupt kein nennenswerter Kapitalertrag wehr erzielt weren konnte, ja, daß hi« und da bi« Einleger von den Banken aufgefovdert wurben, für di« Verwaltung ihrer Guthaben noch etwas zu zahlen — ein in der Wirtschafts geschichte beinahe unerhörter Vorgang. Do könnte man auf den Gedanken kommen, baß dies« französischen Vorschläge bis zu einem gewissen Grade Wünschen der schweizerischen und holländischen Banken entgegenkämen. So einfach liegen di« Dinge nun aber nicht. Biel ge wichtiger als die Lösung eines ja schließlich doch nur zeitlich bedingten Dilemmas ist di« durch diese Vorschläge berührt« grundsätzliche Frage nach der unbedingten Vertrauenswür digkeit der Banken für ihre Kunden, gleichgültig welcher Nationalität. Man dürfte in ber Schweiz und in Holland immerhin noch daran denken, daß Zetten wiederkommen könnten, wo man ausländischer Kapitalkraft dringend be darf. So wird man «S sich vermutlich doch überlegen, auf Wünsche einzugehen, die zwar im Augenblick berechtigt sind und geeignet wären, auch in den fraglichen Ländern selbst Schwierigkeiten zu beseitigen, die aber auf lange Zett hin aus — vielleicht sogar nicht einmal nur für ausländische Kapitalisten — abschreckend wirken dürften. Die Jagd nach dem deutschen Fluchtkapital wird also anders organisiert werden müssen. Dabei wäre immerhin der eine oder andere Vorschlag, der in -em genannten svan- zöstschen Artikel gemacht wirb, ber Berücksichtigung wert. So vor allen Dingen di« Idee der Uebertragung der im Aus land steckenden mobilen Werte auf «in Konto der Reichs bank, wobei noch zu berücksichtigen wäre, daß einer solchen Transaktion eine freiwillige Uebereinkunst »wischen den deutschen Besitzern und der ReichSbank vovangehen wüßte. Wollte man auch bi« im eigentlichen Sinne illegalen Flucht- kapitalien wenigstens zu einem Teil solchen ReichSbankkvnten tm Auslände zuführen, so müßte man allerdings wohl, wie auch jener Artikel vorschlägt, abermals zu der — sozial «Ub rechtlich immerhin etwa- anrüchig«! Maßnahme einer aber maligen Amnestierung -er Besitzer von Fluchtkapital greifen. ES ist klar, daß auf diese Weis« di« ReichSbank um eben so hohe Summen auf der «inen Sette belastet Erbe, wie ihr auf der anderen Sette zügeführt würden. Entscheidend wäre dabei aber dte Besserung de» DeckungSverMtnssseS, durch die dte ReichSbank ein« erheblich vergrößerte ve- wegungSfretheit in ihrer Kredttwirtschaft erlangen würde. Leider steht diesen theoretischen Erwägungen immer «och der Mangel an Vertrauen gegenüber, der keinesfalls durch tigo- rose einseitige Vorschläge und Maßnahme«, bet den auch andere Staaten «in Wort mitzureden haben, ersetzt werden kann. Ak WM ßmMkM'MMkW, «WWM Leipzig, igstmksprwh.) I» der verfass»ngSrechttiche» Streitsache der Wirtschaft-Partei t» sächsische« Landtag gegen da» Land Sachs« wegen Festste Widrigkeit der sächsische» »o« 24. September INS «U de» Gesetze» vom N. Mtzrz V lSr »kiAßetzlMß i» S«chle> Drewwa, ö. Dezember. Nach der Reichsnotverordnung vom 6. Oktober 1VL1 soll die Kleinsiedlung in der Umgebung von Städten und grö- Heren Industriegemeinden gefördert werden. Da» Reichs will hierfür 48 Millionen Reichsmark zur Verfügung stellen, wovon 5,2 Millionen aus Sachsen entfallen. Dieser Betrag wird vom Arbeite- und Wohlfahrtsministerium nach reinen ZweckmäßigkeUgesichtspunkten.also nicht schlüsselmäßtg, »er. tritt werden. Dar Arbeit,- and Wohlfahrtsminipertum hat dem ESch- fischen Gemeindetag den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der vorstädtischen Kleinsiedlung für Erwerbs lose zur Stellungnahme übermittelt. Die hierzu geltend zu machenden Wünsch« hat der Sächsische Gemeindetag dem Wege örtlicher Regelung bereit» Rechnung zu trog« »er sucht. Am weitesten sind in dieser Hinsicht die Großstädte Dresden und Chemnitz vorangegangen. Di« neue Lockernnasverordnung fehl deshalb dte Frei grenzen erheblich herab, und zwar in Anlehnung au die »euestr preußische Lockernngsoeiordnuna auf 700 RM Arie densmiete iu den Städten Dresden uuo Leipzig, 500 RM in de« Städten Chemnitz und Mauen sowie in den Orte« der OrksNasse v, ZOO RM in den Orten der Ortsklasse L, 240 RM la den Orten der Ortsklasse v. Die Festsetzung, daß in bestimmten Gemeinden kein Wohnungsmangel herrsche (»Gemeinden ohne Wohnungs mangel"), war bisher in Sachsen nicht vorgesehen. In an deren deutschen Ländern gelten vielfach (soweit nicht Aus nahmen Platz greifen) alle Gemeinden, deren Einwohnerzahl eine gewisse Grenze nicht überschreitet, als Gemeinden ohne Wobnungsmangel. Eine solche Regelung war für Sachsen nicht möglich, da bei uns das Verhältnis zwischen der Ein wohnerzahl und dem Grad der Wohnungsnot sehr verschie den ist. Die dritte Lockerungsoerordnung sieht deshalb eine individuelle Regelung vor. Das Arbeits- und Wohlfahrts ministerium hat es sich Vorbehalten, im Einzelsall — in der Regel auf Antrag der Gemeindebehörde — feftzusetzen, daß in einer Gemeinde die wichtigsten Bestimmungen des Woh- nungsmangelrechtes nicht mehr gelten. In Kraft bleiben mir noch di« Bestimmungen in § 2 des Wohnungsmangelge- setze» (Genehmigung zum Abbruch, zur Umwandlung usw.) sowie gewisse Bestimmungen in § 8 (Ersetzung der Zustim mung zum Tausch). Dasselbe gilt für die Wohnungen, deren Fried«nsmiete oberhalb der Freigrenze liegt
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