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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193112085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19311208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19311208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-12
- Tag1931-12-08
- Monat1931-12
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1931
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leuung in Meißen »ttlm brr NSDAP. Ei r sn ei Ihm de- !n einem > Indessen könne, L seiner Oertlickes und Sächsisches. Riesa, den 8. Dezember 1981. —* vaei»e-oo-^»r'ao- , n Dezember iMitgeteilt von der Teichs. LanbeSwetterwart« zu Dresden.) Teil» wolkig. teils a»tl e'er»i>, dabei vrrbrei'et dunstig oder Nebel, in den nördlichen Mebiete» nnd im Gebirge vorilbergebend nndedeutende Niederschläge nicht a«-a«- schlossen, nachts leichter Frost, tnasiiber, mit Ansnahm« der höheren Gebirgslagen, einige Wärmegrade, schwach» bi« mäbige südöstliche bis südliche und trete Gebirgslagen auch zeitweilig etwa« ansfrischrndr Wind» an« südlichen bi weltlichen Richtungen. —* Daten tiir den 9. Dezember 1981. können» aulgang 7,82 Nbr. Sonnenuntergang 15.82 Uhr. Mond» «Usgana 8,29 Nbr. Mondnnternana lö.lk llbr. 1808: Der englische Dichter John Milton in London geb. tgest. 1674'. 1641 : Äntboni« van Tvck in London riest. tarb. 1899l. 1717: Der Altertum«sorsch»r Johann Wtnckelmann in Stendal geb. tgest. 1768», —^»«st-kae« der ElS» knfolg« Nkeber« leg««- ter böhmische« Gta»«ehre. Infolge »e» End« ter vorigen Woche ans »er Slve und Moldau I.. .'.i Elbe» nnd legt werte«, lkch die Stau das im u«te» - «in nicht im» MtkilWk» W ltk 6W« der M« dkl Mt M. Der Rat der Stadt Riesa hat in seiner Sitzung vom S. Dezember 1931 folgendes beschlossen: 1. Herrn Erich Ruhl in Riesa wird der Alleinver» kaus für den Formsand au- der Grube des Sport» platze« gegen Zahlung eines Grubenzolls von 1 RM. pro Kubikmeter übertragen, auch wird ihm die Ueber- tragung des Alleinverkaufs für den weihen Sand an der Grube im Stadtteil Weida in Aussicht gestellt. 2. Die restlichen Fußwegsherstellungsarbeiten und die Herstellung der Schleuse an der Lommatzscher Straße müssen auS technischen Gründen bis nächste» Jahr verschoben werden. Die noch vorhandenen Mittel sollen deshalb aufs neue Rechnungsjahr vorgetragen werden. Der Anregung des Stadtverordneten - Kollegium» wegen Beseit,gung de- nicht ordnungsmäßigen Zu» standes des Fußwegs über die Gleisanlage soll nach gegangen werden. 3. Der TeilbebauungSplan für bi« verlängerte VtS- marckstraße zwischen Schützen- und Stegerstrabe soll eine Abänderung erfahren. DaS dazu«aufgebracht« Deckblatt wirb vom Rat genehmigt. 4. Die Bauvorschriften für den TeilbebauungSplan für das Gelände zwilchen BiSmarck-, Beethoven-, Pestalozzi, und Klötzerstraße sind in einigen unwich tigen Punkten abgeändert worden. Diese Abände rungen werben genehmigt. 8. Die bisher von der Oberrealschule benutzten Räume in der Siedlung Neu« Hoffnung sollen zu 8 Wohnungen umgebaut werden. Die Finanzierungs frage soll zunächst der Finanzausschuß prüfen. 6. Dem Vorschläge brS Stadtverorbneten-Kolle- giums entsprechend beschließt der Rat, durch «in« öffentliche Bekanntmachung alle diejenige« Einwohner aufzufordern, die Gartenland zu pachte« wünschen, sich zu melden. 7. Der DampfkesielüberwachungSverein soll ersucht werben, die HvtzungSanlage in ber Stadthalle, die «inen sehr hohe« HeizungSaufwand erfordert, einer Prüfung zu unterziehen. 8. Dem Ersuchen de» Stadtverordneten-Kollegium» entsprechenb soll den Beamten und Angestellt«« erneut der Handel mit Ware« und da» Sammeln von Bestel lungen verboten werden. 0. Di« Beerdigungskosten für den Sattler Wolf sollen auf Antrag im Nahmen de» OrtßgeseheS über die kommunale Totenbeftattung Übernommen «erde«. 1V. Dem Beschlüsse beS Stadtv.-Koll«gium- «egen der Arbeiten für das neue Adreßbuch vermag ber Mat nicht nachzugehen, da die Arbeiten schon in den Näch- sten Tagen fertiggestellt sind und eine Heraus,tehung von Arbeitskräften au- anderen Abteilung,« utt- durchführbar ist, weil schon au- saft jeder Abteilung ein« Arbeitskraft dem Steueramt zu unaufschiebbaren Arbeiten hat zugewtesen werden müssen, auch für da» Volksbegehren .Landtagsauflösung" noch Arbeit», kräfte au» anderen Abteilungen hrrauSgezogen «er den mußten. 11. Aus eine Empfehlung ber KreiShauvtmannichast Dresden und des Wirtschaft-Ministerium- beschließt der Rat entgegen seinem früheren Beschlüsse, auch den S. Sonntag vor Weihnachten für de» Handel frelzu» geben. 12. Die Miete für Ueverlassung beS Capitol- aN Vereine usw. zur Veranstaltung von Konzerten, Theateraufführungen und dergl. betrug bisher 10 Prozent de« Bruttoeinnahme, mindesten- »er so RM. pro Abend. Ein Höchstsatz war demnay nicht fest» gesetzt. Der Rat beschloß deshalb, die Miete festzu setzen aus io Prozent der Bruttoeinnahme, jedoch min- besten» sü RM. und nicht mehr al- 199 RM. pro Ltenb. Zu den Punkten S und 4 ist die Zustimmung der Stadtverordneten erforderlich. Hm übrigen wurden «och S9 Punkte beraten. gegen End« der vortgen Woche auf der Elb einsetzenden erste« dteswtnterltchen Et-gange- mußt«« dl« Nad«lwehr« der zahlreich«« tm böhmisch«« i Moldaugebtet seltnen Staustufe« «iederailtg. Dadurch kam da- tu diese« Gtrmiiab stuf«« zurück,«halt«,« Wasser »um re« Eld«laufe am Sonnabend und wesentlich^ »«steigen der Elb« zur Folg« batte. Kommt Hitler na-Meißen? ... Aus die vielen Anfragen, die del b« eingehen, ob der oberste Führer am 13. IS. 31 »um Gautreffen sächsischer Landwirte und Gtandartentreffen der SA. nach Meißen kommt, teilt die vezrrwleitung folgende» mit: Adolf Hitler wirst am Donntaa in Meißen erwartet. Der Führer ist aM IS. 19. 31 zu einer tvtchttgen Tagung in Mittel» deutsckllrmd und e» besteht sonnt die Möglichkeit, daß er am 13. 19. 31 auf der Rückfahrt über Merken kommt. In diesem Falle wird Adolf Hitler den Vorbeimarsch ber SA. gegen 1.30 Uhr mittags in Meißen selbst abnehmen, um kann noch im Hamburger Hof und in der Geivelburg vor den sächsischen Landwirten zu sprechen, itt ist Vor kehrung getroffen, falls beide Säle infolge des angekün- digten Massenbesuches nicht auSretchen, eine« dritten gro ßen Gaal bereitzuhalten. —* Fretwilltg« Feuerwehr. Poppitz« Mergendvrs. Hierüber veröffentlichte« wir in unserer Sonnabendau-gab« vom ö. Dezember 1SS1 «ine un» von berufener Stell« »»gegangen« Notiz. Als Erwtderung erhielten wir folgende Schreib« mit der Bitte um Ver öffentlichung: Di« Nr. SS8 Ihrer geschätzten Zeitung vom ö. dd. MtS. enthält eine Notiz, betr. Gründung einer freiwilligen Feuer- ivehr in Mergenborf, worin der Satz vorkommt, daß sich die Pslichtfeuerwebr Poppttz-Mergendorf bei dem im Herbst d. I. tn Meraendorf stattgefundenen Scheunenbrand« al-völlig ««zu- reichend erwiesen habe. Diesen Borwurf weist ber Unterzeich nete. als Vorsitzender deS Keuerlöschvcrbanbe» und zugleich AusstchtSfÜhrenöer über die Wehr, als vollkommen unbe rechtigt auf -a- entschiedenste zurück und nimmt für dieselbe in Anspruch, daß st« in jeder Beziehung ihr« Pflicht voll er- füllt und an der Bekämpfung des Brande» in aufopferungs voller Weis« und mit bestem Erfolg teilgenommen hat. Daß ein« -örsliche Wehr, gleichgültig ob sie aus Pflicht- oder freiwilligen Mannschaften besteht, nicht bi« Leistungen auf- zubrtngen vermag, wenn ste mit nur einer Handdruckfpritze ausgerüstet ist. wie ein, mit Motorspritze und alle» sonsti gen neuzeitlichen Hilfsmitteln versehene Wehr, ist ebenso begreiflich wie selbstverständlich. Einer gegenteiligen Mei nungsäußerung kann nur mmraelnbc Einsicht oder übelwol lende Gesinnung zu Grunde liegen. Klug«, Bürgermeister. In der Eingabe in Nr. 288 de» »Ries, Tgbl." betref fend die Bildung einer sreiivilligen Feuerwehr Poppitz- Mergendorf, wird gesagt, daß sich die Pflichtfeuerwehr anläß lich deS Brande» Hanisch al» völlig unzureichend erwiesen habe. Um falschen Auffassungen vorzubrugen, sei sestge- stellt, daß die Pflichtfeuerwehr al» erste am vraubplatze er schienen war und bi» zum Eintreffen der Riesaer Motor spritzen an besonders gefährdeter Stelle «in Ueberareifen des Feuer» auf da» anstoßende Wohngebäude verhindert hat. Daß «1«« kleine Spritz« ein Großfeuer nicht allein Niederkämpfen kann, ist selbstverständlich. Wir stellen aus drücklich fest, daß die Mannschaften ber Poppitz-Mergcn- > dorser vflichtseuerwehr am Brandtage, sowie an den fol- ! senden Tagen mit Aufopferung ihre Pflicht getan hat. und j nehmen gleichzeitig Gelegenheit, ihr nochmal» an dieser Stelle unsere Anerkennung und unser» Dank für ihre Hilfe auszusprechen. Familie Hanisch, Mergendorf. (Die betr. Notiz wurde un», wte gesagt, von berufener Sette zugestellt. ES stehen sich in der frag!. Angelegenheit, wte wir in Erfahrung gebracht haben, widersprechende Mei nungen gegenüber, so baß demnächst Klärung durch die vorgesetzte Behörde erfolgen muß. Wie uns übri gen» erneut versichert wird, soll die beanstandet« Notiz kein« Unrichtigkeiten enthalten. Hoffentlich bietet sich recht bald Gelegenheit, da» Ergebnis ber amtlichen Erörterungen an dieser Stelle zu veröffentliche«. Di« Redaktion.) —* Anrechnung der KrtegSopferrenten auf dieTozralverficherung geplant. Nach un widersprochenen Nachrichten soll die Anrechnung ber Ren ten auS der ReichSverkorguna auf die Invalidenrenten geplant sein. Der Bundesvorstand de» RetchSbundeS der Kriegsbeschädigten. Kriegsteilnehmer und Kriegerhinter- bliebenen hat deshalb sofort nach Bekanntwerden dieser Pläne in Telegrammen an den Reichskanzler, an den Reichspräsidenten gegen diese Pläne entschieden protestiert. Die Durchführung solcher Maßnahmen würden zwar Ver schiebungen der AuSgavenpositionen im RetchShauShalt, nicht aber tatsächliche Einsparungen bringen, den Grund satz von Leistung und Gegenleistung in der Sozialversiche rung beseitigen und eine weitere, nicht zu verantwortend« Herabdrückung der schon jetzt unzureichenden Lebenshal tung der Kriegsopfer bedeuten, sowie die öffentliche Wohl fahrtspflege, von der die Kriegsopfer durch ausreichende Leistungen de» Reiches fernzuhalten sind, belasten. —* Berkehrsschutz für Blinde. Beim Reichs deutschen Blindenverband «. B. in Berlin ist darüber ge klagt worden, daß die al» verkehr-schutzabzeichen für Blinde eingefüdrte gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten von ihren Trägern al» Bettlerabzeichen miß braucht wird. Dieser Mißbrauch ist m letzter Zeit auch mit den gleichfarbigen kreisrunden Schutzscheiben getrie ben worden, die vom Reich-deutschen Blindenverband e. B. den Blinden geliefert werden, die nicht gern ständig die Armbinde tragen. — Der Reich-deutsch« Blindenverband e. V. hat in einer Eingabe an da» Reichsministerium de» Jnnern aus diese Tatsachen hingewiesen und mitgetetlt, baß die Oeffentlichtett die Bedeutung der Armbinde und der Schutzschetbe infolge ihrer mißbräuchlichen Verwen dung verkenne und alle,«Setzende blinde Personen di« Ab zeichen nicht verwenden wollten, weil diese durch den Miß brauch in ihrem Ansehen herabgewürdtgt worden seien. — Die Polizeibehörden sind angewiesen worden, auf d»e beklagten Mißstände zu Een und, soweit möglich, da gegen einzusckreiten. —vd». Die Farbenblindheit. Di« Zahl der Farbenblinden ist größer als man glauben sollt«. Bei den Männern Überwiegt die Rot-GrÜn-BUndheit, wobei alle Farben von Rot bi- Grün gelb gesehen werden. Di« Aardendltndheit ist erblich und findet sich bet etwa vier Prozent sämtlicher männlichen Personen, während Frauen bet weitem nicht so sehr davon betroffen werden. Meist ist di« Farbenblindhett angeboren. Sw vererbt sich durch Generationen, wob« «» vorkommt, daß die Tochter eine» farbenblinde» Vaters di« Krankheit ihren Kindern vererbt, ohne selbst farbenblind zu sein. In Deutschland gibt eß ungefähr 9SU0000 Farbenblinde. —vdz. Einzelhändler sollen auch Auto maten auf stell« ». Der Reich-verband ber .Deutschen Industrie weist «n einer Veröffentlichung daraus hin, daß der Verkauf nach. Ladenschluß heut« leide« immer NVA verboten s«t, weil die Rechtsprechung den js 41a der Reich»- gewtrbeordnung stet- dabm «»»gelegt habe, daß der Auto mat einer offenen Verkaufsstelle aleichzusetzen sei. Ein« Au-n-bm, bestehe nur für den Betrieb der Eisenbahn unb für Gastwirtschaften. In vergangenen Zeiten möge M»I—AMI Wen« einer leben Morgen von seinem entfernten Wohnort mit der Straßenbahn an seine Arbeitsstätte fährt, und abend» wieder zurück, so erblickt er darin kein Ver gnügen. Er findet sich aber damit ab und gewöhnt sich daran, nicht Zu merke«, waö um ihn sich avfpielt. Über ein» merkt er doch — wen« e« nämlich auf de» Winter geht un- e- draußen kälter wird, un- wenn -an» immer jemand die Tür aufläßt. Auf jeder der Haltestellen steigt einer au» und — läßt die Tür auf, häufig vielleicht, weil er sich die Rücksicht auf seine Mitmenschen ab gewöhnt hat, vielfach auch, weil er meint, daß die Tür „von selbst chließt". Wenn diese sich dann wirklich nicht von selbst chlietzt, dann muß eben einer von denen, die im „Zug«'' itzen, hingehen und sie zumachen. Hat man da» dann eben Tag so zwölf- oder dreizehnmal getan, dann kommt einem allmählich ber Zeitpunkt, wo man sich fragt: Muß da» sein? Sehr geehrter Herr Zeitgenosse, auch wenn Ste eine Dame sind, sofern auch Sie in ber Straßenbahn fahren und die TÜr gewohnheitsmäßig oder zufällig auslassen, gewöhnen Ste sich bitte dieses Laster ab. Kommen Sie der ^_I)ren schon theoretisch die richterliche Au-legung der angezogenen Bestimmung der Gewerbeordnung wegen der mangelhaften technischen Durchbildung der Wmarate eine gewisse Berechtigung ge habt habe«. Diese Menke, gelten oder heut« bet der Ver vollkommnung der Automaten nicht mehr. Die Widerstände, die heute noch gegen eine« derartig«, Verkauf laut werden gingen hauptsächlich »om Ein-elhandel au-, der befürchte, gäbe de» AutomSenveriehr» eine Schädigung ,— et«. Düse Befürchtungen ließen ^ichader ohne weitere» dadurch beseitigen, daß man den Uutomatenver- kauf an di» sogenannte ResidanzpfliL knüpke, d. h. daß der Automat nur an einer nach Ladenschluß leicht zugänglichen Stelle de» Geschäftslokals ausgestellt werd« und baß durch ihn keine anderen Waren verkauft werden dürfen, als sie m dem betreffenden Einzelhanbel-geschäft geführt werden. Die Automateninbustrte wäre in der Lage, nach Aus hebung de» Verbote» mindesten» zweitausend Arbeiter für wenigst««- sechs Monate zu beschäftige«, weil nach den ihr »«gegangenen Mitteilungen sofortige Aufträge in ent sprechender Höhe zu erwarten seien, deren Finanzierung be reit- stchergestellt sei. Voraussichtlich würben diese Auf träge sich »och mehren, weil nach dem Beispiel der nor dischen Länder der Berkaus durch den Automaten nach Ladenschluß sehr schnell weitesten Eingang im Publikum finden würde. —vdz. Die Stellung de- Volontär» tm Ar beit-recht. La- RelchSarbeit-gertcht hat sich mit der Frage der rechtlichen Stellung de» Volontär» beschäftigt und dazu au-geführt, da» Bolontärverhältni» unterscheid« sich vom Lehrungsverhältnis tm wesentlichen dadurch, daß bet ihm die Absicht einer geregelten Fachausbildung für den Beruf eine» Angestellten oder gewerblichen Arbeiter» zum Zwecke seiner Ausübung fehle. Es komme also für den Volontär mehr darauf an, sich in einem Betriebe zum Zwecke der Erweiterung feiner Kenntnisse zu betätigen, al» darauf. sich die Fertigkeiten und Kenntnisse eines Gehilfen oder Facharbeiters erst anzuetgnen. Sodann aber sei für da- Bolontärverhältni» die Unentgeltlichkeit von Bedeutung. Gerade dadurch, daß der Volontär sich in einem Betriebe zur Aneignung von Kenntnissen oder zu ber Vervollkomm nung ohne einen Anspruch auf Vergütung betätigt, ein Ar beitsentgelt also nicht verlangen kann, und der Zweck des Vertragsverhältnisses nur die Aneignung von Kenntnissen unb Erfahrungen sei, mit deren Erfüllung da» Abkommen zuende ist, unterscheide sich die Stellung de» Volontär nicht nur von der de» Lehrling», sondern auch von ber des Angestellten oder Arbeiters. Der Volontär sei in der Regel nicht gewillt, später einen gewerblichen Beruf auS- zuüben, bet dem die Ausbildung al» Lehrling und die Tätigkeit im Berus die Fähigkeit »um Bollarbeiter bedingt. ES bedürfe vielmehr ganz besonderer Umstände zu der Annahme, daß ein Lehrling willen» ist, seine Lehre nicht zu beenden, sondern ein Volontär-Verhältnis einzugehen, um sw» in seinem Wissen und Können zu vervollkommnen und seinen Gesichtskreis zu erweitern. Für die Frage, ob ein Bolontärverhältnis oder ein Arbeiterverhättnis im Sinne des Tarifvertrages vorlteat, komme e» nicht schlecht hin aus die gebrauchten Ausdrücke an, sondern es sei maß gebend, wie sich das Rechtsverhältnis in Wirklichkeit dar stellt. Der Tatsache, daß La» Verhältnis nicht al» Volontär verhältnis bezeichnet und auch die Unentgeltlichkeit nicht vereinbart wurde, sei z. B. eine erhebliche Bedeutung bei zumessen. —vdz. Um die Gläudigerrechte aus da» Ar- trug bestraft. Ein sehr interessante» UrteU hat da bayerische Oberlandesgericht in München gefällt. Der An geklagte hat nach -en Feststellungen -es Gerichts di« Ein gebung der GH« nur al» Mittel zur Erreichung eines rechts widrigen Vermögen-Vorteils mißbraucht, um sich durch Täu schung die Verfügungsgewalt über das Frauengut, nämlich die vom Schwiegervater gewährte Mitgift, zu verschaffen. Da» Gericht hat festgestellt, daß der Angeklagte sich diese Verfügungsgewalt über die Mitgift für selbstsüchtige Zweck« verschafft und nicht für Zwecke der Ehe, deren dauernde» Abschluß er gar nicht beabsichtigt hätte. Da» Urteil zieht auS den Feststellung«« folgende Konseguenzen (R ll 47/81): Ei« Betrug zum Nachteil b«S Schwiegervaters weide au», weil dieser keinen Strafantrag gestellt hatte. Der fortge setzte Betrug fei erst nach Eingehung der Eh« vollendet, so daß Strafantrag erforderlich war. Wohl aber sei ei« Be trug »um Nachtoll -er Ehefrau begangen, die Strafantrag gestellt hatte. Ihr sei vor der Ehe von ihrem Vater eine Ausstattung »ugestchert worden. Durch Aushändigung ber Mitgift an den Angeklagten habe der Vater über diese» ver tragsmäßige Recht der Krau verfügt und damit, infolge der Täuschung, da» Vermögen der Krau gemindert. Der Ange klagte habe da» Vermögen der Krau auch dadurch beschädigt, Laß st« burch die Leistung der Ausstattung »ualeich den An spruch auf Aussteuer ein für allemal verlor, ferner infolge der Täuschung bestimmt wurde, eine bezahlt« Stellung auf- zugeben, —vdz. Keine Verlängerung der Antrags frist für da» Osthilfe-Sicherung-Verfahren. Wie die „Landvolt-Nachrichten" Mitteilen, ist kaum Mit einer Verlängerung der Antragsfrist für da» in der Not verordnung über die Osthilfe vom 17. November vorge- fehene Sicherungsverfahren zu rechnen. Diele Frist läuft am 81. Dezember ab. Ihrer Verlängerung steht man an maßgebender Stelle deshalb ablehnend gegenüber, well unnötige Verzögerungen in der ganzen Mtkon unbedingt auSgeschaltet werden sollen. Die Zeit bi» »um 31. Dezem ber reicht auch völlig für diesen Zweck auS, weil zur Än- tragstellung an sich kein« umfangreichen Vorarbeiten ge hören. —* Für den Landwirt. Die Pressestelle der Landwirtschaftskammer macht darauf aufmerksam, daß die Zett de- Unterpflügen» der Gründüngung sich zweckmäßig nach der Arbeit-Verteilung, vor allem aber nach den Boden verhältnissen richtet. Auf dem Sandboden würden bei dem Unterpflügen im Vorwinter zweifellos Sttckstosfverluste durch Au-waschen zu befürchten sein. E» ist deshalb qnp- fehlenSwert, die Gründüngung auf Sandböden erst im Frühiahr unterzupflügen. Je schwerer der Boden ist, umfo eher muß und rann die Gründüngung untergepflügt wer den, wobei zu beachten ist, daß man auf schwere Böden die Wanzen nicht zu tief, am besten nur auf tü bi» SO Zenti- mete- Tiefe unterpflügt. —vdz. Um die Gläudiaerrest.« auf da» Ar- bett-einkommen. Da» ReichSarbeit-gericht hatte schon wiederholt sich mit der Frag« »u beschäftigen, wie die Rechte de» Gläubiger» aus da- Arbeitseinkommen Le» Schuldner» zu bemessen Wien. In ständiger Rechtspre chung haben da» ReiMgericht und da- Reichsarbeitsgericht angenommen, daß eine Abrede, nach welcher ein Teil de» Arbeitsentgelt» «ine- Schuldner» unmittelbar seiner Ehefrau »»gewendet wird, nicht schon de-hald gegen die guten Gitten verstoß«, weil st« eine Benachteiligung der Gläubiger bedeuten würde. E» sei vielmehr dem Schuld- bner unbenommen, sich da- Entgelt für seine ArveitS- leipung in einer Weis« au-zubedmgen, wie es ihl.. lievt, also auch zugunsten eine- Dritten. Ä». neueren Urtel! sagt da» Reich»arbtit»aer1cht, daß i..„, bann «in Verstoß gegen btt guten Sitte« vorliegen tön wenn dem Familienmitglied« de» Arbeitgeber» «n Lo IM'MNÄK Familie bei einer bescheidenen, seinem Stand« entsp Straßenbahn fahi !r zufällig auflasi gewöhnen Sie sich bitte dieses Laster ab. Kommen Sie i schüchternen Bitte eine» Mitmenschen nach, der seit Iah! in dieser Peile seinem Beruf »ustreot und so schon theoreti dreimal um den Aequator gefahren ist! E» gibt auch noch Menschen, die die Angewohnheit haben, rechtzeitig zum AuSsteigen an die Tür zu gehen und drefe dann lauge vor dem Halten öffnen. Sollten Sie auch zu diesen Lasterhaften gehören, bitte gewöhnen Sie sich auch dieses ab, denn „eS zieht"!
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