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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193112090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19311209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19311209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-12
- Tag1931-12-09
- Monat1931-12
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1931
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Riesaer O Tageblatt «nd Anzeiger (Lldetlaü «r Alytiger). ».»««« Rftsch - Lwsd« E Uwmms «L 99. Da« Wch« TVblatt ist da» M, B«Psft»RA-»»s d« «naMch« vika^machnuge» d« «u»1»hempttnannschaft sieokafft, Postfach An 9A Groß«-adi. de» Amtsgericht» m»d der Lmttamvaltschast beim Amtsgericht Mesa, de» Nate» der Stadt Riesq, «Ha «r. »L de» Mmmzamt» Riesa «ad de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmt» Blatt. Mittwoch, S. Dezember 1981, abenbS. 81. Jahr« — der Gmm- und Festtage. v»i»a«pr«1», -egen Vorauszahlung, für «inen Monat S Mark 8» Pfennig »hm Zustell. )unge» der Löhn« und Materialtenpreis« behalte« mir «n» ha« siecht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Auzetaeu vorau» »u bezcchlrn; eim Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundprei» für !old-Pfrnnig»; die 8» ww breit» ReNamezrÜ« 100 Vold-Pfenntg«; zeitraubender und tabellarischer Satz 50*/, Aufschlag. Feste Larisa ' ' —--- -,-L,—->». und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unter!,cltungobeilage . :ant»n oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Beziehe» ». Rotationsdruck und Verlag: Langer d winterlich, Riesa. Geschiftsstele: Soetbestraße ä» Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. I? S8«. strdi, Rmnm«de, Ausgabetagessi«A-A » UÜvormittags«kuaebenund imvo, di, »9 nun breite, 8 ww hob, Lrundschrist-Zeile <8 Silben) Ri Gi,„ . - , -. - , - vewilltatrr Rabatt «lischt, wenn der Betrag verfällt, durch »lag« «tngezoaen werben muß ob« der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung» -Erzähler an der Elb«'. — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg ob« sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druck««, der Ltiftrc ieinen Anspruch auf Lieferung ,d« Rachltesenma d« Zttttnw ob« auf Rückzahlung des ve.ug,press« Notationsdruck und vnckagr Lange; " verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Mesa; für An^tgmteil: W . vis nsus ^otvsrorcinung. rinsettnag «wer prett»enlnmgrlioivmi88arr. — veamteugeiiMer um S Krareul vereudk. — laifllölme um 19—18 Lroreot. — Nletteustuu« um 1» proreut. — rrtzttdlletze runmM«el»e rinmemiimi,. — iloflonnveiAot von stglctzs wesen. — Vustnmg «le» V«llmi»edt»lNe«leur. Ar MIILr SerlMMtt zur Meimlim uuoi i. Jerembn. )lBerlin, 9. Dezember. In -er Einleitung znr amt» licheu Verlautbarung zur Notverordnung vom 8. Dezember 1931 wirb zunächst auf die weitere Verschärfung der wirt, schaftlicheu und soziale« Lage DentschlaubS in der zweiten Hälfte d. I. infolge der langandauernden Weltwirtschafts krise, Las Absinken der englischen Währung und anderer Valuten, deren Auswirkung auf die deutsche Ausfuhr, die zollpolitifchen Maßnahmen gegen die deutsche Einfuhr und den anhaltenden Abzug fremder kurzfristiger Gelder aus Deutschland hingewiefen. Alle diese ungünstigen Umstände, so heißt es dann weiter, haben einen starke« Rückgang im de«tsche« Geschäfts» lebe« verursacht, der die Erzeugung, di« Umsätze und den Verkehr immer weiter hat einschrumpfen lasten. Infolge dessen können nur sehr tiefe Eingriffe Erfolg versprechen, wenn das klar erkannte und unverrückbar feststehende Ziel erreicht werden soll, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erneut zu stärken und die große Arbeits losigkeit zu mindern. Als Ausgangspunkt jeder gesunden Gesamtwirtschaft wird weiter auf die Erhaltung oder di« Schaffung -es Aus gleiches der öffentlichen Haushalte hingewiesen und betont, daß -ie Etatsicherung auch mitentschei-en- ist für die Auf rechterhaltung der deutschen Währung. Reichspräsident und Reichsregierurrg, so wird auSge- sührt, lehne« i« voller Ueberei«fti«m»ng mit der Reichs» ba«k ab, durch geldpolitische Experimente die Sicherheit der -««tsche« WLHruua zu gefährde«. Als wetteres Ziel -er Notverordnung wird die L«t» last««g der Gesamtproduktion, LeS Umsatzes und -er Lebenshaltung des deutschen Volkes in jeder nur möglichen Weise bezeichnet, dabei sei aber an einer »»eiter«« Senkung vo« Löhne« und Gehälter« nicht vorbeizugehen. Diese Sen kung von Löhnen und Gehältern ohne Sicherstellung gleich zeitiger und entsprechender Senkung der Preise sei aber untragbar, da sonst eine verhängnisvolle Schrumpfung -er Kaufkraft die Folge wäre. Darüber wird u. a. gesagt: In klarer Erkenntnis dieses Satzes bringt daher die neue Notverordnung «mfaf» sende and einschneidende Vorschriste« znr Seak««g der Preise jeglicher Art. Die gebundenen Preise werden ge senkt, ein Schutz der Bevölkerung gegen Ueberteuerung von Preisen für lebenswichtig« Gegenstände d«S täglichen Be darfs ist eingebaut. Die öffentlichen Tarife, insbesondere im weiten Ausmaß die Gütertarife der Reichsbahn, werden ermäßigt, und vor allem ist bei der großen Bedeutung deS Mietzinses für den EinzelhauShalt auch eine beträchtliche Senkung der Miete« »orgefehe«. Um letzteres Ziel zu er- reichen, waren aber fexner einschneidend« Maßnahmen a«f dem Gebiet der allgemeine« Zinsfenknug erforderlich. DI« Reichsregierung steht nach gründlicher Prüfung und An hörung erster Sachverständiger keine Möglichkeit, an dem Zinsproblem vorbeizugehen, wenn da» allgemeine Ziel der gesamten Preisermäßigung «rreicht werben soll. Erst, nach dem durch Maßnahmen solcher Art «in wesentliche» Ab- gleiten sämtlicher Preis« stchergestellt war, hat sich die Neichsregterung zu dem erneute« Eingriff i« Löhne und Gehälter entschlossen. Die schicksalhaft« Verbundenheit von Löhnen und Preisen bleibt selbstverständlich auch für die Zukunft erhalten. Gerade um eine unerträgliche Schrump fung der Kaufkraft deS deutschen Volk«» zu vermeiden, wirb Lte Reichsregierung «S al» ihre vornehmste Pflicht ansehen, darauf zu achten, daß der jetzige Stand »»« Löh««« «ad Ge hälter« n«r bei eine« «utsprecheud tiefgehalte»«« Stand« aller Preise anfrechlerhalte« bleib«« kann. Kapitel L. Preis- «ud Lirrssenkunß. Der amtliche Sommeutar zur Notverordnung führt in d m Kapitel über Preis« «nd ZiuSseukung u. a. aus: Die Preise ««d Koste« müsse« a« die veränderte Wirtschaftslage angepaßt «erde«. Die Notverordnung unterscheidet hierbei zwischen gebundenen Preisen «nd solchen, die sich im freien Markte bilden. Entsprechend den Vorschlägen des Wirt- schaftSbeirateS ist davon abgesehr« morde«, allgemei« Preis» bindunge« a«fz«hebe< mrd Kartelle «nd Spatikate gr««d» sätzlich z« zerschlage«. Da» Ziel der Bestimmungen ist viel» mehr em« Auslockeruug dieser VerbSud«, auf deren bedeu tende Rolle in der Wirtschaft der Kommentar «och einmal ausdrücklichst hinweist. Ale Preise, m« durch Kartelle, Sy»"kate ««d ähnliche Abumchuugeu, sowie durch «er» pslichtuugSscheiue «ud Llesertmgldedtngun»«» gebunde» fi«d, müsse« bi» znm 1. Jammr US» «m mindesten» 1» v. H. gegenüber de« Stande «»« 1. Jnli gesenkt »erde«. Der Kommentar stellt fest, daß man aus eine Nachprüfung der bestehenden Preishvhe angesichts der Vielgestaltigkeit ver zichten mußte, bezeichnet aber die geforderte Preisherab- setzung von 19 Prozent im Hinblick auf die durch bi« Not verordnung herbetgeführte Minderung der Selbstkosten als durchaus tragbar. Preisbindungen, die nicht in dem vor, geschriebene« Ausmaß herabgesetzt morde« find, »erde« mit dem 1. Jauuar 1988 uichtig. Die Senk««g der Preise für ntchtgebn«de«e Markenware« muß ebenfalls bis zu« 1. Januar dnrch Zusammenwirken von Hersteller «nd Han del gemeinsam gleichfalls «m mindestens 19 Prozent gese«kt »erde«. Preiserhöhung«« »nd die Eiuführnng «««er Preis» biuduugeu find in der Zeit bis »«« 1. Jnli 1988 geueh» mignugspslichtig. Versuche, die angeführten Vorschriften zu umgehen und Zuwiderhandlungen werben unter Strafe ge stellt. Ausgenommen von -en Bestimmungen find Preise im inländischen Geschäftsverkehr, die durch einen internatio nalen Kartellvertrag gebunden sind. Solche Kartellvertrage find dem Preiswirtschaftsminister vis zum 1. Januar vor zulegen. Weiter räumt die Verordnung de« zustä«dige« Reichs minister, falls er es für notwendig hält, das Recht ein, i« Einzelfall eine über 19 Prozent hinanSgehende Lenkung der Preise z« verlange«. Den Zwangssqndikate« der Kohlen- «nd Kaliroirtschast »ird aufgegebeu, ebeasallS mit Wirkung vom 1. Januar ihr« Preise nm 19 Prozent zu senke«. Für die Preisbindungen deS Kohleneinzelhandels ist eine besondere Regel«»- vor- behalten, die der Reichskommissar für Preisüberwachung erlassen wirb. Der Kommentar wendet sich «««mehr der PreiSbeein» flussuug der lebenswichtigen Ware« »nd wirtschaftliche« Leistungen auf -em sreie« Markte zu und verweist auf die Tatsache der Einsetzung eines Reichskommissars für Preis- LVerwachnng mit außerordentlichen Vollmachten^ Der Preis kommissar werde seine besondere Aufmerksamkeit der Be seitigung überhöhter Preisspannen zuwenden. Ausdrück lich wirb betont, baß das sachliche Arbeitsbereich des Reichs kommissars als praktisch unbegrenzt z« gelten hat. Seine Vollmachten erstrecken sich auch aus eine angemessene Sen» kung der Werkstarife der Komm««««, sowie der Tarife für haudwerkliche Leistungen. Er hat LaS Recht, Betriebe z« schließe», die sich seine« Anordnungen nicht süg«« oder sonst die erforderliche Znverlässigkeit nicht besitze«. In diesem Zusammenhang wird betont, -aß die Sr- zengerpreise für landwirtschaftliche Produkte «ach ausdrück licher Festst mg des WirtschaftSbetrateS einheitlich ge staltet werden. Hier wirb es als Anfgab« des Reichskom» miffarS bezeichnet, eine Verringerung der in viele» Gegen» de« «och besonders hohe« Preisspannen z« erreiche«. Um der Gefahr vorzubeugen, daß die Erzeugerpreise für land wirtschaftliche Produkte durch die Einfuhr aus Erzeuger ländern mit absinkender Währung gefährdet werden, be absichtigt die Reichsregierung, insbesondere im Interesse der bäuerlichen Veredelungswirtschaft, die Gegenmaßnahme« z« treffe«, die sich a«S de« Vorgehe« ««derer Länder ans dem Gebiete der Währung und der Devisenbewirtschaftung er» geben. Der Kommentar verweist dann auf die 1« de» letzten Jahren eingetretene Steigern«« d«S Zinsfußes «nd fährt fort, daS von der ReichSregier««- verfolgte Ziel einer all» gemein wirtschaftliche« Gesundung könne nicht erreicht werbe«, ohne daß gleichzeitig mit de« andere« Maßnahme« ein« merkliche Senk»«« d«S ZinSniveanS herbeigeführt wird. Sie werbe wesentlich dazu beitragen, die Selbstkosten der bentfche« Wirtschaft z« minder« «nd die Konkurrenz» fähigkeit mit dem Ausland« z« stärke«. Gleichzeitig solle sie aber auch bewirken, daß die zugrundeliegenden Kapitals» sordernuge« sicherer werde« al» bisher, womit auch dem Gläubiger ein wichtiger Dienst geleistet werde. Die Rot» verordn»«« steht daher vor, daß die Zinse« für alle lang» fristige« Fordernnge« um rund N, jedoch nicht unter S Pro» zent gesenkt werde«; bei übersteigerte«, über 18 Prozent HinanSgehende« Zinse« ist «in« «och stärkere Herabsetzung vorgesehen. Betont wird, baß die Herabsetzung der Zinsen auch für die Zukunft wirksam bleibt, vis die Gesundung der Wirtschaft von sich aus ein geregeltes Funktionieren des Geld- und Kapitalmarktes gewährleistet. Deswegen ist die Zinsherabsetzung mit einer gewissen Erstreckung der Kün- bigunaSfristen verbunden. De« Hanptwert hat die ReichSregier««- auf eine Sen- kung der Kohlenfrachten in Höhe von 8ö Millionen gelegt. Hierbei werden besondere Maßnahmen zum Wettbewerbs» anSgleich für Schlesien, Lachse« «nd Bauern ««trofft»». Wei- ter« Entlastung erhofft man au» der Senkung der Anschluß gebühren, der Verbilligung der RollgeLühren durch Auf. Wendung von etwa 70 Millionen und die Organisierung des Sammelgutverkehrs. Kapitel H. Wohnungswirtschast. Da» zweite Kapitel, welches sich mit der WohnungSwirt» schäft beschäftigt, stellt fest, daß die Verordnung auf dem Ge biet« des Wohnungswesens die eudgültige Regelung der Hansziusstener bringt. Nach einem Ueberblick über die Ge schichte dieser Steuer, die heute nach den Bestimmungen von IMS erhoben wird, ist die Lage des Hausbesitzers im Zu sammenhang mit dem Aufkommen der Hauszinssteuer Gegenstand der Darstellung, welche zum Schluß kommt, daß diese Verhältnisse ein« Klarstellung des künftigen Schicksals der HauSzinssteuer zur Notwendigkeit machen. Zahlreiche Gründe, wie die zunehmende Entfernung von der Infla tionszeit und die seither zahlreich erfolgten Eigentumsüber tragungen, die der Besteuerung des eigentlichen Jnslations- gewinnerS entgegenstehen, lassen einen baldigen Fortfall der Steuer geboten erscheinen, was wiederum auf der an deren Seite durch die finanzielle Lage von Ländern und Ge meinden unmöglich ist. Aus diesen Gesichtspunkten heraus soll -ie HauSzinssteuer «och eiue Reihe vo« Jahre« gezahlt «»er-««; ihr staffelmäßiger Abba» ist aber vorgesehen, m»d mit dem Schloß -es Rechnungsjahres 1999 wir- sie ga«z aufhöre«. In den Rechnungsjahren 1982 bis 1934 soll sie «och i» voller Höhe erhoben werde«, das heißt «ach Abzug der Ermäßigung um 29 vo« Huubert, die «ach Maßgabe -er Notverord»««g vom 6. Oktober 1981 eintritt. Vom 1. April 1988 ab »»ird ei« Abschlag vo« SS Proze»t gewährt, -er 8 Jahre gilt. Vom 1. April 1997 ab wird für drei Jahre «och je di« Hälfte der Steuer erhöbe«, die mit de» 1. April 1919 völlig ft» Fortfall kommt. Die Möglichkeit einer Ablösung durch Zahlung de» drei einhalbfachen Jahressollbetrages in der Zeit vom 1. Avril 1982 bis 31. März 1934 ist gegeben, wer bis zum 31. Mär, 1932 ablöst, braucht nur das dreifache zu zahlen. Tie aus der Ablösung aufkommenden Beträge dienen znr Ablösung der Schulden der Länder und Gemeinden, soweit sie nicht zur Auffüllung des laufenden Aufkommens in den Rechnungs jahren 1932 bis 1934 oder zur gemeindlichen Umschuldung verwendet werden. Die Notverordnung sieht ferner eine Mietse«ku«g so wohl der Wohnungen als der gewerbliche« Räume vor. Die Grundlage dafür ist geschaffen durch die Herabsetzung des Zinsfußes in Verbindung mit der Neuregelung -er Haus- zinssteuer. Am einfachsten ist sie durchzuführen bei den Räumen, die den Vorschriften des Reichsmietengesetzes un terliegen, wo sie auch in der Verordnung zahlenmäßig vor geschrieben wirb. Das gleiche gilt für Räume, di« zwar de« Vorschrift«« d«S ReichsmieteugesetzeS nicht mehr unterliege«, jedoch be» reitS vor dem 1. J«li 1918 bezugsfertig geworden find. Eine Senkung «m 19 Prozent der Friedeusmiete bedeutet eiue fühlbare Entlastung -es EinzelbaushaltS. Für den Ver mieter ist sie durch die Vorschriften über die Zinssenkung tragbar. Bei den Neubauwohuunge«, bei denen der Miet zins nicht gesetzlich festgelegt ist, kann nur so vorgegangen werben, daß die tatsächliche Entlastung, die der Vermieter im Einzelfall durch die Zinsherabfehung erfährt, von der Miete in Abzug gebracht wird. Auch hier wird zweifellos t« der überwiegenden Zahl der Fälle die Mietsenkung recht erhebliches Ausmaß haben. In den Ausführungsbestimmungen wird dem Vermie ter die Verpflicht««- auferlegt werden, de« Mieter« un verzüglich die «e«e Mietsberechnung mit,«teile«. Wo im Laufe des letzten Jahres der Mietzins bereits herabgesetzt worden ist, soll diese Herabsetzung bei der ungeordneten Mietsenkung angerechnet werden. Dauebe« gibt die Ber- »rd«««g dem Mieter oh«e Rücksicht darauf, ob es sich «m Altbau oder Neubau handelt, «m Wohnung«» oder Ge schäftsräume daS einmalige außerordentliche Recht, einen vor dem 18. Juli 1991 geschlosseue«, über de« 81. Mär, 1982 hinanSlaufende« Mietsoertrag vorzeitig z« de« letztge» nauute« Termi« zur Auflösung z« briuge«. Di« Mietftnknng wirb sich nach Auffassung der zuständigen Stellen bei Alt- woh«««gex reib««gSloS bereits vom 1. Januar ab dnrch» führe» lasse«. Die Ermäßig»«« «streckt sich aber nur ans de« Mietzeftranm, der am 1. Januar beginnt; kommt also bei Postnumerandozahlungen erst am 1. Februar in Frage. Bei Neubauwohnung«« wird sich da» Verfahren etwas län- ger htnztehen al» bei alten Wohnungen; eS soll aber dafür gesorgt werben, daß auch in diesen Fällen Mieter und Ver mieter di« Entlastung sobald wie möglich erfahren. Wo die Einbeziehung der Neubauwohnungen in da» aaßerordent» lich« KüudiguugSrecht terminmäßig bi» ,«« ö. Januar nicht
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