Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193112103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19311210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19311210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-12
- Tag1931-12-10
- Monat1931-12
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1931
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt «ud Anzeiger (EldtdlM imd Ayreiarft. U«wmf Bin 20. Da» Mesa« Tageblatt tst da» zur Veröffentlichung der amtlich« Vekannttnachung« der LmtShauptmannschast Gtrokaff« vostsach M. «S »roßeuhat«. d^ Amtsgericht« und d« «mUanwaitschaft beim Amtsgericht Mesa, de» Rate» der Stadt Riek Viel« Nr. «. da» Finanzamt« Meso und de» Hauptjwllamt« Meißen b-hördlicherseit« bestimmt- vla«. 287. Donnerstag, 1i>. Dezember 1S81, abends. 84.Aahra. 4va» Mela« T««?'»'«" erschrtut t«d« T«a adeud» '/.ü llhr mU Au«nahm» der Soun- und Festtage. vruiß«dr»«», gegen v-rau»zahlung, für «inen Monat 2 Mark Sü Psennig ahn« guftrd. achübL Für den Fall de« Mntredm» von ProdukttmMvertruerungeu, Erhöhungen d« Löhn« und Materialtenpreise behalten wir ««» da« Siech« der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Auzetge« kür di, Nummer de« «uSgabetagrs sind bi« 9 vbr vormittag« aufpmeben und im voraus zu bezahlen; ein, Gewähr für da« Erscheinen an brstimmten Lag«, und Plätzen wird nicht übernommen Grundprri« für di, «9 ww breit« S nuo hohe Erundschrift-Zeil« (« Silbrn) Sö Sold-Pfennig,: di, 8S mm breit« N«Nam,zril, 100 Gold-Pfennig,; zeittaubnrder und tabellarischer Tatz 50',. Aufschlag. Fest« Tarif« Vnvilligt« Rabatt «lischt, wenn d« Betrag v«fSllt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Austtaggeb« in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Untererltungtbeilage -Erzähl« an der Elbe'. — Im Fall« höh«« Gewalt — Krieg od« sonstig« irgendwelcher Störungen de« Betriebe« d« Druckerei der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat d« Bezieh« Hip!» Aulvruch auf Lieferung «d« Nachlieferung d« Zeitung od« auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraße ä». Berantwottlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Dislotttherabletzuiig Vertin, 10. Dezember Die Relchsbank hak ml» Wirkung ab Donnerstag, dem 10. Dezember, den Diskontsatz von S auf 7 Prozent und den Lombardsah von 10 aus S Prozeat herabgesetzt. In der Zentralausschußsitzung führte ReichsbankprSsi» dent Dr. Luther u. a. aus: Im besonderen galt es zu prüfen, ob es nicht bei voller Beachtung der Währung«» und devisenpolitischen Gesichtspunkte, d,e trotz der Beson derheit der derzeitigen Lage der deutschen Reichsmark ihre Geltung behalten, möglich ist. durch entsprechende Herab» fetzung der bestehenden Diskont- und Lombardsätze, die in der Entwicklung liegenden preissenkenden Tendenzen zu un terstützen, die neben oder auf Grund der Notverordnung durch beschlossene oder geplante Maßnahmen verschiedener Stellen, wie der Reichsbahn, anderer Unternehmungen oder innerhalb der Geldwirtschaft einen neuen Antrieb erhalten. Diese Prüfung hat die Möglichkeit einer Senkung des Dis kontsatzes um ein Prozent und einer Senkung des Lombard satzes um zwei Prozent ergeben, wodurch die früher übliche Spanne von ein Prozent zwischen dem Diskont- und Lom bardsatz wiederheraestellt wurde MMlIlM SN MNMlU Was geschieht warm 7 Unverzüglich: Senkung aller Preise, die durch Kartelle, Syndikate und ähnliche Abmachungen, sowie durch Verpflichtungsscheine und Lieferungsbedingungen gebunden sind, um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Stand vom 1. Juli 1931. Senkung der Preise des freien Marktes auf Grund der Anordnungen des Reichskommissars für Preisüberwachung um einen entsprechenden Satz; dazu gehören auch die Werk tarife der Kommunen (Gas, Elektrizität usw.), sowie die Tarife für handwerkliche Leistungen. Erlaß von Steuersteckbriefen zwecks Eintreibung der Reichsfluchtsteuer. Allgemeines Verbot des Tragens von Uniform«« «nd Abzeichen politischer Verbände. Verbot aller politische» Bersammlnnge« «nd Knud« gebnnge» zwecks Sicherung des Weihnachtsfriedens. Ablösung der Hauszinssteuer durch sofortig? Zahlung des dreifachen Jahresbetrages. Sicherung vor Zwangsvollstreckung, sofern diese unver- HLltnismäßige wirtschaftliche Schädigungen Hervorrufen würde. Ab 16. Dezember: Senkung der Eisenbahngütertarife um 18 Prozent bis SS Prozent. Bis znm 1». Dezember: Verhandlungen über sämtliche Tarifverträge zwecks Feststellung der ab 1. Januar 1932 gemäß den Vorschriften der Notverordnung in Kraft tretenden Sätze. Ab 1. Januar 19S2: Senkung der Zinsen aller festverzinslichen Werte von 8 auf 6 Prozent resp. im Verhältnis 8:6; bei Zinssätzen, die über 12 Proz. hinausgehen, noch stärkere Herabsetzung. Entsprechende Maßnahmen zur Senkung der Zinssätze auf dem Kapitalmarkt. Senkung der Preise der ZwangSsyndtkate (Kohle, Kali, Stickstoff usw.) um 10 Prozent. Herabsetzung -er Altmiete» um 16 Prozent der Frie- densmiete. Vereinbarung über die Senkung der Mieten in Neu- bauten nach Maßgabe der eintretenden Entlastung der Hausbesitzer durch die Senkung der Zinssätze. Erhöhung der Umsatzsteuer von 6,78 aus 2 Propst; aus- genommen Brot und Mehl. Senkung der Löhne «ub Gehälter um 1» Prozent für die Arbeiter «nd Angestellten bei Behörde«, «m 9 Prozent sür die Beamte«. Fortfall der kleine» Verletztenrenten in der Unfallver sicherung; Neuregelung weiterer Sozialrenten. Fortsall der Steuerverzugszuschläge. Fortfall der Mineralwassersteuer. Steuerliche Erleichterungen sür die Aufteilung großer Gesellschaften. A« ö. Januar 1962: Letzter Termin zur außerordentlichen Kündigung von Mietverträgen, die vor dem 18. Juli 1931 abgeschlossen sind, resp. über den 81. März 1982 hinaus laufen, sofern nicht in zwischen eine Senkung des MtetSzinseS um mindestens 20 Prozent vereinbart worben ist. A« 19. Mär, 1992: Vorauszahlung der normalerweise am 10. April fälligen Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer. A« »1. Mär, 1992t Letzter Termin zur Ablösung der HanSzinSftenern durch dreifache Zahlurm des JahreSbetrageS; weiterhin Ablösung nur noch durch Zahlung de» dreieinhalbfachen Betrages. Weitere Lockerung der WohnungSzwangSwirtschaft; Anf- bevung de» Reichsmieten. «nd de» Mteterfchutzgesetze» für die größere« Wohnungen. WWIM M KIMM W MklMW. M MllGt »MM WM MM ! ! M MMMW. Berlin. Di- Vestimmnugen de» Kapitel» S der Notverordnung über dir Zinssenkung besagen im Wort laut: Der Zinssatz von Anleihen, die in öffentlichen Schuld büchern eingetragen oder über die Teilschuldverschrelbungen anigeaeben sind lSckmldverskbreibungen des Reichs, der Länder. Gemeinden und Gemeindeverbände. Pfandbriefe, Kommunal» und Klrinbastnobligationen, Echüldverschrei- bungen von Kreditanstalten oder AblösungSanttalten d?« privaten oder öffentlichen Rechte«, Obligationen von Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesell schaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Ginzel- versonen uiw.) wird, wenn er 8 v. b. oder weniger, aber mehr als 6 v. H. beträgt, auf 6 v. H., wenn er mehr als 8 v. H. beträgt, im Verhältnis von 8 zu 6 herabgesetzt. Soweit der Zinssatz mehr als 12 v. H. beträgt, wird der 12 v. H. übersteigende Teil des Zinssatzes im Verhältnis von 8 zu 4 herabgesetzt. Ergibt sich als herabgesetzt» Zins- satz eine Zahl, die nicht in volle viertel teilbar ist, so wird sie nach oben aus ein volles viertel abgerundet. Die Herabsetzung gilt nur sür Zinsen, die für einen nach dem Inkrafttreten diese« Abschnitte« liegenden Zeitraum grschul- det »erden. Heber die AiuSfeuknng aus de» Geldmarkt heißt eS: Der Reichskommissar für das Bankgrwerbe bat durch Der- bandlungrn mit den Spitzeuverbänden der Kreditinstitute stcherzustellen, daß bis zum 31. Dezember 1931 zwischen den Spitzenverbänden Vereinbarungen über die Höbe der für die hereinaenommenrn Gelder zu gewährenden Zinsen und über die Berechnung der bei der Weitergabe der Gelder an Dritte maßgebenden Zinssätze und Provisionen getroffen werden. Die Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung de« ReichSkommissar« für da« Bankgrwerbe; sie gelten für alle Unternehmungen der betreffenden Art, auch falls diese den Spitzenverbänden nicht angeschloffen sind. lieber dir Mietsenkuua werden solarnde Bestimmungen getroffen: Bei Mietverbältniffen, ans die di« Borichristen de« ReichSmietenaesetze« Anwendung finden, erueätttat steh für die mit de« 1. Januar 1KSS deainneude Mietzeit die gesetzliche Miete um 1« ». H. der Friedrnsmtrte. Bon dem gleichen Zeitpunkt an ermäßigt sich der Miet,in« bei sonstigen Mietoerbältuissen über Gebäude oder Ge- VSudeteile, di« bi« zum 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, um 10 v. H. der Friedensmiete. Bei Mietverhält- uissrn über Gebäude oder Gebäudeteile, die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig gewordrn sind, ermäßigt sich vom 1. Januar 1932 ab der Mietzins anteilig «m den Betrag, um den di, laufende Belaftuna des Grundstücks nach den Vorschriften über die AinSsenkuna gesenkt wird. Die Dorschristen dieses Kapitels finden auf UntrrmietSoer- bältniffe kein« Anwendung. Gilt bei Inkrafttreten diese« Kapitel« rin Mietzins, der niedriger ist als der Mietzins für die mit dem 1. Januar 1931 beginnende Mietzrit, so darf der Unterschied auf die Ermäßigung ungerechnet »erden. Der RrichSarbeitSminifter und der RrichSminist» der Justiz erlassen zur Durchführung und Ergänzung diese« Kapitels RechtSverordnungen und allgemeine Brrwaltungs- vorschriften; dabei können sie sür alle Fälle bestimmter Art Ausnahmen von den Vorschriften dirieS Kapitels ,»lassen. * Ae JeMMimIe WWlln »erlWl WWW I« ssslmrMW. * Berlin. Die Reichstagsfraktion der Deutschnatio nalen Bolkspartei hat auf Grund des Artikels 24 -er Reichs verfassung die sofortige Eindernfnng des Reichstages be antragt. Die Deutschnationalen haben ferner folgenden Antrag eingebracht: „Der Reichstag wolle beschließen, die vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung -er Wirt- chaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 ist außer Kraft zu setz««.- Sr. AMre» M die Memdmi. * Braunschweig. Am Mittwoch abend sprach Dr. Oberfohre« in einer stark besuchten Versammlung der DNBP. über die Notverordnung. Er führte unter anderem aus, daß daS dentsch« Volk heute mit Erschüttern«« «ud Schauder« vor dem Tatbestand einer «eue« Notverordnung teh«; die Deutschnationälen wollten den Artikel 48 nicht be- eiligen, denn sie hätten die Absicht, den „Belagerungs artikel^ später einmal sehr stark anzuwenden; aber in wesentlich anderer Form. Durch die «en« Notverordnung werd« tu das Lebe« des dentschen Volkes «nd seiner Wirt» chaft stark eiagegrifseu. Sie sei weiter nichts al» nackt« Sozialisierung. Reichskanzler Brüning sei in seiner Rund- ünkrede scharf von der NSDAP, abgerückt. Da» sei ein Zeichen dafür, daß er ganz unter dem Einfluß de» Zen- trumS und der Sozialdemokratie stehe. Die Heraufsetzung der Umsatzsteuer müsse zu einer Erschütterung der gesamten Industrie und des Gewerbes führen. Infolge der Senkung der Kaufkraft durch die EinkommeuSsenkuug «ud der damit «rdunbeueu Schrumpfung des gesamten Erzeugung», Prozesses werbe automatisch bas Heer der Arbeitslose« «er» mehrt werde«. Tie Regierungskreise seien über die Stim mung im Volke heute nicht unterrichtet. Das Schicksal der Regierung Brüning sei längst entschieden, weil die Regie rung den Kampf um die Seele des deutschen Volkes ein hundertprozentig verloren habe. Früher habe Brüning selbst gesagt, wenn man die letzte Reserve, die Umsatzsteuer, noch anfasse, wolle er seinen Abchied nehmen, weil die Er höhung dieser Steuer ein volkswirtschaftliches Verbrechen sei. — Auf die Außenpolitik eingehend sagte Dr. Ober fohren, daß die Deutschnationalen für eine Verständigung mit Frankreich seien, aber nur bei einer einhundertprozen tigen wehr- und machtpolitischen Gleichberechtigung. * AiMMerm U die IMWW der MdemdWM. )( Berkin. Zur Beratung der Ausführungsvestim- mungen, die für die Mietensenkung und die sonstigen Neue rungen auf dem Gebiete des Wohnrechtes zu erlassen sind, trat beute in Berlin eine Konferenz der Länder zusammen. Sie soll vor allem Richtlinien sür die Senkung der Wiele» i« Neubauwohuuugeu aufstellen, nachdem für die Bohnungen in alten Häusern die Notverordnung selbst vom 1. Januar an die Mieten um 10 Prozent gesenkt hat. * -edle Mrtemd der Wi'mdmim io Mi. )( Basel. Ter Beratende Sonderausschuß hat gestern die allgemeine Aussprache über die Wirtschafts- und Fiuauz- frage« abgeschlossen. Heute Donnerstag begann der Aus schuß mit der Beratung der Etatssrage«. Zn diesem Zu sammenhänge wird auch die neue deutsche Notverordnung Mr Erörterung gelangen. Für die Behandlung dieser Fragen in dem Ausschuß ist der Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Graf Schwerin v. Krosigk in Basel eingetrosfen. Die Erörterung der Etatsfragen wird den Ausschuß vermutlich während dieser Woche beschäftigen. Man glaubt, daß der Hauptabschnitt der Beratungen in der kommenden Woche liegen wird. * Zlelrre A»rMme vom Lerlammimissverdsr Dresden, 10. Dezember. Der deutschnationale Landtagsabgeordnete Tögel hat sich im Hinblick auf das in der Notverordnung erlassene allge meine Bersammlungsverbot an Ministerpräsident Schieck ge wandt und beantragt, daß das Veriammlungsoerbot von der Sächsischen Regierung nicht durchgeführt wird, so lange die Frist für die Eintragung zum sächsischen Volksbegehren läuft. Ministerpräsident Schieck sagte zu, alles tun zu wollen, was in seinen Kräften siebe, damit die Agitation für das Volksbegehren durch das Äersammlungsverbnl nicht behindert wird. Die Nachrichtenstelle der Staakskanzlei teilt mit: Vie Sächsische Regierung hat sich sofort nach dem Ve- kanntwerden de» Inhalt, der neuen Reichsnotoerordnnng mit Rückficht auf da, in Sachse« schwebende Volksbegehren wegen einer Ausnahmebewilligung von dem mit sofortiger Wirkung für ganz Deutschland erlassenen Versammlungs verbot an das Reichsmlnisterium de, Innern gewandt, von dort aber die Auskunft erhalten, daß weder da« Reichsmini- sterium de« Inner« noch eine Landesregierung Ausnahmen vewilligeu könne. Reichsbanner «nd Uaiformverbok Die Gauleitung Dresden des Reichsbanners Schwarz- Rot-Gold hat ihre Mitglieder aufgefordert dem in der neuen Notverordnung ausgesprochenen Uniformoerbot unbe dingt Folge zu leisten und Disziplin zu wahren. * Itk erllk MM Kl mm MkkMW st MM. * Newyork. Die «e«e Notverordnung stellt all« andere« anßeupolitischc« Ereignisse in de« Schatte«. In politischen und wirtschaftlichen Kreisen der Bereinigten Staaten herrscht der Eindruck vor, daß der Reichskanzler ge willt sei, seine Stellung bis zum Aeußersten zu verteidigen, «« da« Gleichgewicht -es Reichshaushalts um jeden Preis herzustellen. Andererseits aber sagt man sich, daß Brüning letzt den letzten Trumpf auSgespielt habe. Di« amerikanische öffentlich« Meinung erwartet daher mit größter Spannung bi« Rttcktvirkung der neuen Beiordnung in Deutschland, ohne vorläufig selbst dazu Stellung zu nehmen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite