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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193205049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-05
- Tag1932-05-04
- Monat1932-05
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1932
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Riesaer D Tageblatt Postscheckkonto: Dresden 1580. Girokaff«: Riesa Nr. 52. Drahtanschrift Tageblatt Mesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. 52. ««d Anzeiger lMedtM mr-AxMzey. Da« Mesa« Tageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, des Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesch des Finanzamts Riesa und des HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 104. Mittwoch, 4. Mai 1S3Ä, abends. 85. Jahrs. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezngSpretS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr lohne Zustellungkgebühr). Für den Fall de« Eintreten» von ProduktionSoerteuerungen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienpreis« behalten wir un« da» Recht der Preis- «rchöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mllll Hk» MMWaWIMm? Melnnngsverschiedenhkiten im ReichSkabinett. Wir haben bereits vor längerer Zeit darauf liinge- wiesen, daß ein sttücktritt Professor Warmbolds von seinem Amte keine große Ueberraschung Hervorrufen würde. Der Hauptgrund dafür war der, daß sich der ehemalige Generaldirektor der I. G. Farben in seiner amtlichen Stellung sehr wenig wohl fühlte. Er mag sich oft selbst gefragt haben: „Wozu bin ich eigentlich Reichswirtschasts- minister?" Diese geringe Befriedigung mit semer Tätig keit erklärt auch seine übergroße Zurückhaltung im Kabi nett. Professor Warmbold war derjenige Reichsminister, von dem man am wenigsten sprach, von dem man aber auch am wenigsten zu sprechen hatte. Daß für den Rück tritt Dr. Warmbolds, der im Augenblick, wo diese Zeilen geschrieben werden, amtlich noch nicht bestätigt ist, schtoere Differenzen mit Reichsarbeitsminister Dr- Stegerwald aus schlaggebend waren, möchten wir nach unteren Informa tionen bezweifeln. Die beiden Minister sind alte Bekannte. Sie haben schon kurz nach der Revolution gut zusammen gearbeitet, und es ist kein Geheimnis, daß Dr. Stcger- wald seinerzeit für die Berufung Professor Warmbolds in das Reichswirtschaftsministcrium nachdrücklich eingetrelen ist. Selbstverständlich gab es in der letzten Zeit sachliche Differenzen. Professor Warmbold mußte als Vertreter der Industrie stärker für privatkapitalistische Forderungen ein treten, als ihm selbst vielleicht lieb war. Aber daß die entschiedene Ablehnung der neuen Stegerwaldschen Ar beitszeitkürzung Anlaß für den Rücktritt Dr. Warmbolds gegeben hat, erscheint schon deshalb nicht richtig, weil Dr. Stegerwald niemals eine generelle Arbeitszeitregelung ge fordert hat, sondern die 40-Stnnden-Woche nur dort aus- probieren will, wo sie faktisch bereits in Kraft ist, bei der chemischen Industrie, den Brauereien und der Industrie der Steine und Erden. Man soll diesen sachlichen Gegen sätzen also nicht eine zu große Bedeutung beimcssen. In Wirklichkeit machte Dr. Warmbold seine Arbeit „keinen Spaß mehr". Er hatte deshalb keine Lust, sich von feinen alten Freunden als Prellbock für sozialpolitische und wirt schaftliche Forderungen benutzen zu lassen und drängte selbst auf die Bestellung eines Nachfolgers. Die Frage der Nachfolgerschaft von Professor Warm bold dürfte nach unseren Informationen sehr bald ge klärt werden. Wie wir erfahren, ist bereits am Dienstag nachmittag der Neichskommissar für Preisüberwachung Dr. Go er del er zu Dr. Brüninä berufen worden. Der Reichskanzler beabsichtigt in Uebereinstimmung mit dem Reichspräsidenten, den Leipziger Oberbür germeister sobald wie möglich mit dem ver waisten Posten zu betrauen. Falls Dr. Goerdeler nicht grundsätzliche Einwendungen erhebt, sollte mit feiner Bestellung als einer Tatsache zu rechnen sein. Daß Dr. Goerdeler für das Amt des Reichswirtschaftsministers eine genaue Kenntnis der gegenwärtigen deutschen Wirt schaftsverhältnisse mitbringt, wird von keiner Seite be zweifelt. Auch in Linkskreisen hat man die sachliche, ener gische und zugleich überparteiliche Art des ehemaligen ReiÄ'skommifsars schätzen gelernt. Das Reichswirtschafts- ministerium würde ihm zweifellos bessere Aussichten für eine ersprießliche Betätigung bieten, als das Reichskom missariat für Preisüberwachung, dessen Endzielen Dr. Goerdeler selbst immer mit Skepsis gegenüberstand. Auch die wichtige Frage einer möglichst raschen Reichshilfe für die Gemeinden würde durch einen Sitz Dr. Goerdelers im Kabinett wahrscheinlich einen neuen Auftrieb erhalten. All gemeinpolitisch interessant an der Berufung Dr. Goer- delers wäre freilich die Tatsache, daß er auch als Reichs- lunenmtnister von verschiedenen Seiten genannt wurde. Sein Einzug ins Reichswirtschaftsministerium würde dem- anderen Kandidaten die Bahn eröffnen. Als ein E»auptkandidat für das Reichsinnenministertum würde dann der »ei der Hindenburgwahl stark in den Vordergrund ge tretene Landrat a. D. Dr. Geriete zu gelten haben, der in politischen Kreisen bereits seit längerer Zeit als An wärter auf den jetzigen „Nebenposten" Dr. Groeners gilt. Ob die Neubesetzung des Reichsinnenministeriums allerdings im gegenwärtigen Augenblick erfolgt, wird all gemein bezweifelt. Es ist wahrscheinlich, daß Dr. Groener sich erst nach dem Zusammentritt des Reichstages und mög licherweise erst nach der Lausanner Konferenz in sein altes Alleinministermm in der Bendlerstraße zurückbegibt. * Wärmhold bei »röniag Berlin, 4. Mai. Vie wir zu den Meldungen über Rücktritlsabsichten de« Relchswirtschaftsminifters noch erfahren, halte Professor warmbold Diettstagnachmittag eine längere Unterredung mit dem Reichskanzler. Line Entscheidung in den zur Erör terung stehenden Fragen dürfte erst für den heutigen Mitt woch zu erwarten sein. Die „Germania" weist darauf hin, daß über die Lösung der aktuellen Wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen schon seit geraumer Zeit Gegensätze im Reichskabinett bestanden hätten. Es sei ausgeschlossen, fügt das Blatt jedoch hinzu, daß diese partielle Krise des Reichswlrtschaftsministeriums, die lediglich in sachlichen Ressortdifferenzen begründet liege, wei tergehende politische Folgen haben konnte. Die Arbeiten des Kabinetts vertrügen reine Unterbrechung und kein« Störung. M WI MkllUlw siil M klllill. vdz. Berlin. Die Wiederwahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten ist vom WahlpriifnngSgericht beim Reichstag am Dienstag für gültig erklärt worden. Nach eintägiger Verhandlung und mehrstündiger Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende Dr. Bell lZtr.) gegen Abend folgendes Urteil: „Die am 10. April 1982 vollzogene Wahl des Generalieldmarschalls Paul v. Hindenburg znm Reichspräsidenten ist gültig." In der Verhandlung hatten die Nationalsozialisten die Wahl angefochten; ihre Beschwerden richteten sich gegen Verwendung öffentlicher Mittel für die Wahl, einseitige Verwendung des Rundfunks, einseitige polizeiliche Maß nahmen gegen die Wahlpropaganda zugunsten Hitlers und Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung durch Auf rechterhaltung der Notverordnungen. Der Reichsbcaus- tragte war allen diesen Beschwerden entgegengctreten. Tas Gericht kam in der Urteilsbegründung zu folgen dem Ergebnis: „Im Hinblick auf den großen Vorsprung, den bei der jetzigen Wahl der Generalfeldmarschall von Hindenburg vor dem nächsten Wahlberverbcr, Adolf Hitler, erzielt hat, nämlich den Vorsprung von nahezu 6 Millionen Stimmen, muß auch dann, wenn die beanstandeten Vor kommnisse in ihrem vollen Umfange bewiesen würben, nach der Ueberzeugung des Wahlprüfungsgerichtcs festgestellt werden, daß dadurch das Wahlergebnis nicht in Frage ge stellt werden kann." Die Sozialdemokraten waren in der Verhandlung den Nationalsozialisten mit einer Beschwerde über Wahlbehin derung durch nationalsozialistischen Terror entgegen getreten. Das Wahlprüfungsgericht ließ es dahingestellt, ob und in welchem Umfange Terrorakte stattgefunden hätten, und erklärte in der Begründung nur, eine Anfech tung der Wahl Hindenburgs, die auch von den Beschwerde führern nicht erklärt worden sei, begründeten sie nicht. Anhänger des Betriebsanwalts Winter hatten sich dar über beschwert, baß ihr Kandidat keinen Urlaub ans dem Gefängnis bekommen habe. Darauf erwidert die Urteils begründung, weder Winter noch seine Anhänger hätten einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß der zur Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe inhaftierte Kandidat beur laubt werde. Hervorzuheben ist noch, daß der Beschwerde eines Wählers stattgegeben wurde, besten Stimmzettel für un gültig erklärt worden war, weil er ein irrtümlich gemach tes Kreuz wieder ausgestrichen und durch ein neues Kreuz den Kandidaten bezeichnet hatte, den er wirklich wählen wollte. Dieser Stimmzettel wurde für gültig erklärt. o WtWtsttkliirW der MUMentkliNdl. Berlin. (Funkspruch.) Ter Reichsminister des Inner« hat im Rcichsanzeiger folgende Bekanntmachung ertasten: Das WahlprüsungSgericht beim Reichstag hat in seiner Sitzung vom 3 Mai 1932 für Recht erkannt: „Die am Ist. April 1!)3r vollzogene Wahl des Generalseldmarschalls Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten ist gültig." — Damit hat das Bcrsahren zur Wahl des Reichspräsidenten seinen endgültigen Abschluß gesunden. Mit dem 8. Mai be, ginnt die neue siebenjährige Amtsdauer des wieder» gewählten Herrn Reichspräsidenten. Mk WmiiMi»lie MMMe. ?. MMimn Her MWWklen rm WrviU der SlMWliiiM vom 3. Mai 1932. Berlin. (Funkspruch.) Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet: 8 1. 1. Politische Verbände, die militärähnlich organisiert sind, oder sich so betätigen, und ihre Unterverbände sind verpflichtet, dem Reichsminister des Inner« aus Verlangen ihre Satzungen zur Prüfung vorzulegen. Sie habe« ferner dem Ncichsminister des Innern jede beabsichtigte Satzungs änderung, soweit sie ihre Organisation und ihre Tätigkeit betrifft, unverzüglich anzuzcigen. 2. Die in Absatz 1 genannten Verbände sind verpflichtet, unverzüglich jede Satzungsbestimmung zu ändern oder zu streichen und jede Bestimmung i« die Satznng neu auszu nehmen, soweit dies der RcichSministcr des Inner» zur Sicherung der Staatsautorität sür erforderlich hält, dies gilt insbesondere für Bestimmungen über die Organisation und Tätigkeit der Verbände. 8 2. 1. Verbände, die einer Verpflichtung aus g 1 nicht nach kommen, oder einer ans Verlangen des Reichsministers des Innern geänderten oder nenansgenommenen Satzungs bestimmung zuwiderhandeln, können vom Rcichsminifter des Innern mit Wirkung sür das Reichsgebiet aufgelöst werden. Wird die Auflösung augeordnet, so sind die Para graphen 2, S der Verordnung zur Sicherung der Staats autorität vom 18. April 1932 (Reichsgesetzblatt 1, Seite 175) entsprechend anznwcnden. 2. Gegen die Anordnung der Auslösung ist binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung die Beschwerde zu lässig, die beim Reichsminister des Innern ein,«reichen ist; sie hat keine anfschiedende Wirkung. Ueber die Beschwerde entscheidet der nach 8 18 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1832 (Reichs- gesetz 1 Seite 79j zuständige Senat des Reichsgerichtes in dem hiersür bereits geregelten Verfahre«. 8 8. 1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in «rast. 2. Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltnngsvorschriften erläßt der Reichs minister des Innern. Er bestimmt, welche Verbände als militärähnliche volitische Verstände im Sinne dieser Ver ordnung anznsehen sind. Berlin, den 8. Mai 1982. (Unterschriften.) ?ie Krage -er ll-Voate. Genf. (Funkspruch.) Im Flottcnausschuß der Ab rüstungskonferenz, der sich heute vormittag mit der Frage der U-Boote beschäftigte, erhob der deutsche Vertreter Frei» Herr von Rheinbaben scharfe» Einspruch gegen den schleppen den Gang der AnSschußarbeiten. Wenn es in dem bisherigen Tempo weitergehe, würden die Arbeiten zu keinem Ergeb nis führen. In beißender Ironie erklärte der deutsche Delegierte, in den letzten Tagen sei im Ausschuß der „Harm- MdieMsW litt WMiWkII SsWkMWiWM Berlin. Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsversassung wird folgendes verordnet: 8 1- Die Internationale proletarischer Freidenker, Sitz der Exekutive Berlin, und die ihr Nachgeordneten oder ange- schloffcne» kommunistische« Freidenker-Organisationen, ins besondere Verband der proletarischen Freidenker Deutsch lands einschließlich der proletarischen Freidenkerjngeud, der Freidenkerpioniere und der Frauen-Üommissionen, sowie die Kant-Gemeinschasten proletarischer Freidenker werden mit allen dazu gehörigen Einrichtungen, einschließlich der Berlagsbetrieb sür das Reichsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 8 2. 1. Wer sich an einer Organisation, die nach 8 1 aufge löst worden ist, als Mitglied beteiligt, oder den von -ei Organisation erstrebten Zivcck durch Herstellen, Einführen Verbreiten oder Vorrätighalten von Druckschriften weiter verfolgt oder die Organisation aus andere Weise unterstützt oder den -nrch die Organisation geschaffenen organisato rischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhält, wird mit Ge fängnis nicht unter einem Monat bestraf». 2. Neben der Gefängnisstrafe kann aus Geldstrafe er kannt »verden. 3. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt »verden, so kann auf die Einziehung oder Unbrauchbar machung selbständig erkannt »verden. 4. Die Beschlagnahme der in Absatz 1 bezeichneten Druckschriften ist ohne richterliche Anordnung zulässig Die Vorschriften der Paragraphen 24 bis 28 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Rcichsgesetzblatt Seite 65) finden Anwendung. 8 3. 1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung, 8 ? tritt mit dem zweiten Tage nach der Verkündung in Kraft. 2. Tie zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und Vcrivaltungsvorschriftcn erläßt der Reichs- miuister des Innern. Berlin, den 8. Mai 1932. «Unterschriften.) lose Charakter der Linienschiffe und der Flugzeugträger" dargelcgt morden. Heute habe er insbesondere aus den Darlegungen des französischen Vertreters entnehmen kön nen, daß auch die U-Boote harmlose Waffen seien. Ei blieben demnach wohl nur noch die Kreuzer und Zerstöre für eine Abrüstung übrig. Der deutsche Delegierte forderte die Abschassung de U-Boote unter dem Hinweis aus den Versailler Vertrag der Deutschland diese Waffe wegen ihres ausgesprochen ge fährlichen Charakters verboten habe.
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