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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193206153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-15
- Monat1932-06
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1932
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Riesaer G Tageblatt Drahtanschrift Dagiblatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. Vst. Postscheckkonto: Drekden 1539. Gkokass«: Riesa Nr. 52. rr«d Anzeiger (El-e-latt im-Aiyetzer). Da« Mesa« Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Großenhain. deS Amtsgericht« und d« Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rate« der Stadt Riesch ' des Finanzamts Riesa und deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmt« Blatt. Js 188. Mittwoch, IS. Juni 1S32, abenss. 85. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '/,« Uhr mit AuSnahm« der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de» EintretestS von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis, erhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Vie Mtverorammg unlerreiclmel. Lur krksltung 6er Lrdsitrlorsnkilf« uns Zorisiversickvrung. LsAisvoistungsn ksruntsr — Steuern kersuk! MM WM« W MMiW. ss Berlin. Der Reichspräsident von Hiwdcubu/g hat am Dienstag nachmittag die erste Notverordnung der Re gierung von Papen unterzeichnet. Das Urteil Uber die große Notverordnung der Reichs regierung von Papcn geht in erstaunlicher Einmütigkeit in der Richtung, daß man den Dienstag, den 14. Juni, als einen der schwärzeste« Tage der deutsche« Nachkriegs geschichte bezeichnet. Man beklagt auch dort, wo man der Reichsregierung mit Sympathie gegenübersteht, daß die neue Notverordnung keinen Lichtblick irgendwelcher Art neben dem großen Maß schwerer und schwerster Abstriche enthält. Es wird nur genommen, aber nicht gegeben, und diese Tatsache wird nicht dadurch aus der Welt geschafft, daß von Regierungsseite die Verbindungslinien zu der von der früheren Reichsrcgicrung geplanten Notverordnung nachgc- wiesen werden. Es ist kein Zweifel daran, daß der Zeitverlust, der durch die Hinauszögerung der Entscheidung bis zur Ab reise des Reichspräsidenten von Ncudeck entstanden ist, eine Neubelastung von 50 bis 75 Millionen gebracht hat. Die dadurch notwendig gewordenen weiteren Einsparungen haben Schärfen und Abstriche gerade gegenüber den Aerm- sten zur Folge gehabt, die ungemein schwer wiegen. In politischen Kreisen Berlins führt man gewiße Unstimmig keiten, die in den letzten Tagen zwischen dem Reichspräsi denten nnd dem Reichskanzler entstanden sein sollen, aus diese für Herrn von Hindenburg sehr unangenehmen Ueber- raschungen zurück. Man spricht davon, baß dem Reichspräsi denten die Unterschrift unter bie Notverordnung sehr schwer gefalle» ist und daß er selbst eine derartige Rigorosität der »Ansräumcarbeit" nicht erwartet hat. )l Berlin, 14. Juni. Die heute veröffentlichte neue Notverordnung bringt zunächst Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe, der Sozialversicherung und der Reichsversorgung. Die Notverordnung führt die Leistungen im allgemeinen auf den Stand von 1SL7 zurück. Invaliden-, Angestellten- und knappschaftltche alte Renten werden um i> Mark bei den Invaliden, um 5 Mark bei den Witwen und 4 Mark bei den Waisen für den Monat gekürzt. Bei den neuen Renten wird der Grundbetrag um 7 Mark und der Kinderzuschuß um 2,50 Mark pro Monat gekürzt. Der An teil der Witwen- und Waisenrenten an der Hauptrente wird von sechs Zehntel auf fünf Zehntel und von fünf Zehntel auf vier Zehntel herabgesetzt. Die Renten aus den Un fälle» werden um 15 v. H. und die übrigen Unsallrenten um 7,5 v. H. gekürzt. Die Notverordnung behandelt dann weiter den Schutz der Reichspost aegien ungerechtfertigte Benachteiligung bei Postvorschüssen s,ur.Sie Invalidenversicherung und die Unfallversicherung. Den Ländern wird bei der landwirtschaftlichen Unfallver sicherung die selbstschuldnerische Bürgschaft anserlegt. — Um in der Sozialversicherung Sparsamkeit and Wirtschaftlichkeit, Vereinfachung und Verbilligung erzwingen zu können, ist die Reichsregierung ermächtigt, die Aufstellung eines Stellenplanes, einer Besoldungsordnung und eines Vor anschlages anzuordnen, ferner im Verfahren vor den Ver- sicherungsbehörben den Rechtsweg mit einer mäßigen Ber» waltungsgebühr zu beschweren, die Versicherungströger im Bestände, jsedoch ohne Aenderung ihrer Arten zu verringern, und die innere Verfassung der Versicherungsanstalten sowie der Invalidenversicherung den veränderten Verhältnissen, insbesondere der wachsenden Verantwortung des Reiches und den Bedürfnissen der Selbstverwaltung, anzupassen. I« der Sriegsopferversorgung beschränkt sich die Verordnung auf gewisse Angleichungen an frühere Kürzungen in der Reichsversorgung und Sozial versicherung. Die Renten der kinderlosen Leichtbeschädigten werden ebenso gekürzt, wie bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Kindern. Kinderzulagen und Waisen renten sollen im allgemeinen nur noch bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt werden, falls nicht Berufsaus bildung oder Gebrechlichkeit di« Zahlung weiter erfordert. Die übrigen Aenderungen sinö im wesentlichen verfassungs rechtlichen Inhalts. Die Notverordnung befaßt sich dann weiter mit der Er leichterung der Wohlfahrtslaste« der Gemeinden. Die Finanzlage des Reiches ist überaus gespannt. Gegen über 1030 haben die Steuern und Zölle im vergangenen Jahr an Stelle von 5 Milliarden Reichsmark noch nicht 5,5 Milliarden erbracht, und für das Jahr 1082 schätzt man ein Auskommen von nur rund 5,4 Milliarden Reichsmark. Die Ausgaben des Reiches so unvermittelt zu senken, ist bisher nicht gelungen. Von Steuererhöhungen sind nennenswerte Mehreinnahmen nicht zu erwarten. Bei der Lage des deutschen und internationalen Geld- und Kapital marktes ist auch mit der Aufnahme von Anleihen nicht zu rechnen. Der Etatsentwurf der Reichsrcgicrung sieht Ausgabe» und Einnahmen von 8,2 Milliarden Reichsmark vor. Darin sind Ausgaben für landwirtschaftliche Siedlungen in Höhe von 50 Millionen Reichsmark eingestellt, ferner sür Befreiung der Untertagearbeiter von der Arbeitslosenver sicherung 83 Millionen Reichsmark, für die Knappschaftliche Pensionsversichernng 25 Millionen Reichsmark und für den freiwilliger» Arbeitsdienst 20 Millionen Reichsmark. Zur Deckung hat sich die Rcichsregiernng gezwungen gesehen, die bereits früher bestandene Salz st euer in gleicher Höhe wieder einzuftthren und aus dem Gebiet der Kriegsbeschä- digteuversorgung das Mißverhältnis zn beseitigen, daß die kinderlosen Leichtbeschädigten besser gestellt waren, als die Verheirateten mit Kindern. Außerdem hat sie die Kinder zulagen nnd Waisenrenten in der Kriegsversorgung aus das 15. Lebensjahr begrenzt. Aus diese Weise und durch eine Erhöhung der nach Verabschiedung des Reichshaushalts vorzunehmende« Ausgabeuabstriche ist es ihr gelungen, den Hanshalt anszugleicheu. Das in der Umsatzsteuer liegende Gefahrenmoment, daß die bisherige Schätzung von 1820 Millionen Reichsmark nicht erreicht werbe» könnte, ist durch Beseitigung der am 1. Dezember 1880 eingeftthrte« Freigrenze von 5000 Reichs mark abgemildert worden. Neben der Sorge um das Turchhalten des Reichshaus- haltcs steht die Reichsregierung vor der größeren Sorge, bei den Gemeinden und den Versichcrungsträgern größere Kassenzusammenbrüche zu verhüten. Die Maßnahmen der Notverordnung dienen daher vor allem auch der Sicher stellung der Unterstützung für die Arbeitslosen und der un bedingten Aufrechterhaltung der Sozialversicherungen ins gesamt. Die Fehlbeträge aus dem gesamten Gebiete der Arbeitslosenfürsorge und bei den übrigen Versicherungs trägern werden durch eine Reihe von Maßnahmen gedeckt. Die Regierung hat trotz -er angespannten Finanzlage ins gesamt 1384 Millionen Reichsmark für soziale Zwecke im Reichshaushaltplan vorgesehen. Für die Krisensürsorge und die Wohlfahrtserwerbslosen sind 867 Millionen RM. eingestellt, für die Invalidenversicherung 402, für die Knapp schaftliche Pensionsversicherung 95 und sür den Freiwilligen Arbeitsdienst 20 Millionen. Diese Posten zusammen be tragen ungefähr den vierten Teil der Gesamtausgaben des Reiches nach Abzug der Ueberweisung der Steueranteilc an die Länder. Weitere Beträge für solche Zwecke konnte« unter keine« Umständen aufgewandt werden. Der Gesamtplan der Arbeitslosenhilfe. Die Sicherheit der öffentlichen Haushalte ist in den letzten zwei Jahren durch die ständig zunehmenden Erforder nisse der Arbeitslosenhilfe immer wieder gefährdet worden. Für die Sicherung der diesjährigen Etats kommt es ent scheidend daraus an, sie von diesem Unsichcrheitsfaktor nach Möglichkeit zu befreien. Zu diesem Zweck ist in Aussicht genommen, die ganze Arbeitslosenhilfe nach Bedarf und Deckung einheitlich in einer Anlage zum Etat des Reichs arbeitsministers zu regeln. Nach der jetzigen Rechtslage mutz zur Zeit im Jahres durchschnitt mit 5950 000 Arbeitslose« gerechnet werden. Nach ber vorgesehenen Neuregelung bleibt diese Zahl be stehen. Es ändert sich jedoch ihre Zusammensetzung. In der Arbeitslosenversicherung sind an Stelle von 1250 000 1170 000 eingesetzt, in der Krisensürsorge statt 1800 000 1 745 000, in der Wohlfahrtserwerbslosensürsorge bleiben 2 150 000, die Zahl der Nichtunterstützten steigt von 750 000 aus 885 000. Würde es bei der diesjährigen Regelung verbleiben, so würde ber Gesamtaufwand 3557 Millionen Reichsmark betragen. Mit anderen Worten um eine halbe Milliarde mehr, als im Rechnungsjahr 1931 sür bie Arbeits losen im Reich und in den Gemeinden auszugeben war. Dieser Mehrbetrag muß ans der Ausgabenseite eingespart werbe». Zunächst solle» in der Arbeitslosenversicherung sAln) die Unterstützungsleistuugeu um durchschnittlich 28 Prozent ge senkt und die Hilssbedürftiakeitsvrükung nach sechs Wochen eingeführt werde«. Das ergibt eine Ersparnis von Millionen. I» der Srisensürforge sKrnj soll die Hilss- bedürftigkeitsprüfung unbeschränkt eingesührt und die Uuterstützungsleiftuugen sollen um durchschnittlich 19 Proz. gesenkt werden. Die Ersparnis macht hier 117 Millionen aus. Autzerdem sollen die um 15 Prozent gesenkten Wohl- sahrtssätze als Höchstsatz e eingesührt werden, wodurch 87 Millionen eingespart werden. In der Wohlfahrtser, werbsloseusürsorge sWoluj werben die Unterstützungs leistungen um durchschnittlich 15 Prozent gesenkt werde», was eine Ersparnis von 148 Millionen ausmach«. Die Gesamtersparuis beträgt 529 Millionen, welcher Betrag von den oben genannten 8557 Millionen ab gezogen einen Aufwand von rund 3989 Millionen Reichsmark ergibt. Davon erfordert die Alu 796 Millionen, die Kru 1092 Mil- lionen und die Wolu 1142 Millionen. An Deckungsmitteln stehen zur Verfügung Alu-Beiträge 1083 Millionen, von den Gemeinden auszubringende Beiträge an Stelle von 1352 Millionen, die sic zu zahlen hätten, wenn alles beim alten bliebe, 680 Millionen, und Reichszuschuß 867 Millionen, insgesamt also 2630 Millionen. Es fehlen also noch 400 Millionen Reichsmark, die von der Eiunahmeseite her be schafft werden müßten. Abermalige Erhöhung der Umsatz, steuer, die bis jetzt nicht die geschätzten Beträge bringt, oder weitere Zuschläge zur Einkommensteuer, die in ihren Er trägen außerordentlich zurückgegangen ist. so daß ein allge meiner Zuschlag den Fehlbetrag nicht deckte, scheiden von vornherein aus. Daher bleibt nur übrig, alle noch in Arbeit Befind liche« zugunsten der Arbeitslosen mit einem Prozent satz des Einkommens zn belasten. Diese Abgabe wird für die neun Monate des Rechnungs jahres 400 Millionen Reichsmark erbringen. — Die Bei träge zur Alu ergeben einen Ueberlchuß von 287 Millionen. Er zusammen mit dem Gemeindefünstel in Höhe von 210 Millionen und einem Teil des Reichszuschusses in Höhe von 595 Millionen ergeben die für -en Bedarf -er Kru nötigen 1092 Millionen. Der Bc-ars -er Wolu wird gedeckt durch die eigene Leistung der Gemeinden in Höhe von 470 Mil lionen, die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe in Höhe von 400 Millionen und den verbleibenden Teil des Rcichszuichunes in Höhe von 272 Millionen, zusammen also 1142 Millionen. Der dritte Abschnitt der Notverordnung beschäftigt sich mit -em Problem der Wohlfahrtshilfe. Da die Gemeinde von ihrem Gesamtaufwand an Krisen unterstützung und Wohlsahrtsunterstützung in Höhe von 1352 Millionen nur 680 Millionen tragen sotten, muß der Rest zngeschosien werden. Von diesem Rest sind abznsetzen die bereits in den vergangenen Monaten des lausenden Jahres verausgabten Beträge in Höhe von rund 70 Mil lionen. und außerdem 20 Millionen zur Förderung des Freiwilligen Arbeitsdienstes. Die Vorschriften über die Verteilung der Wohlfahrtshilfe schließen sich an die Vor schriften zur Erleichterung der Wohlfahrtslastcn im Rech nungsjahr 1931 an. Neu ist, daß der Stichtag beweglich ge dacht ist, und daß als Wohlsahrtscrwerbslose nur Arbeits- fähige. Arbeitswillige und unfreiwillig arbeitslos gewor dene Arbeitnehmer unter 60 Jahren gelten, die in dauernder Kontrolle des Arbeitsamtes stehen. Die Arbeitnehmerschaft soll nicht ausgeschlossen werden, wenn jemand vorübergehend nicht als Arbeitnehmer tätig ist. Das Ausmaß der in Aussicht genommenen Wohlfahrtshilfe läßt cs gerechtfertigt erscheinen, wenn das Reich in Zukunft seine Beteiligung davon abhängig macht, daß der einzelne Fürsorgcverband eine Haushalts-, eine Kassen- und eine Rcchnungsordnun- durch Satzung feststcllt. Die Feststellung eines de» Erfordernissen äußerster Sparsamkeit entsprechenden HanshaltplancS darf nicht durch Beschluß der Gemeindevertretung erschwert oder unmöglich ge,nacht werden. Die Notverordnung gibt dem Gemeinbevorstaud das Recht, gegen Ausgabenerhöhnngen durch die Gemeindever tretungen Widerspruch zu erheben. Tie persönlichen Ausgaben müssen in einem Stellenplan sestgclegt werden, den die Gemeindevertretung nur zu Untcrschrcitungen än dern darf. Kommt kein Haushaltplan zustande, so lmt d«r Gemeindevorstand alle erforderlichen Ausgaben zu leisten, um die Geschäftsführung der Gemeinde sicherznstellen. Bei kollegialen Gcmeindevorständen gelten alle diese Bestim mungen auch für den Vorsitzende«. Im Hinblick auf die grundsätzliche Neuordnung der Arbeitslosenhilfe und bie wesentlich erhöhten Leistungen des Reiches zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten muß dafür gesorgt werden, daß diese Leistungen den Gemeinden und Gemcindeverbändcn dauernd und i» vollem Umfang
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