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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193204161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-16
- Monat1932-04
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1932
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Mesner G TllgMatt und Anzeiger l«bMM m>r ÄoMzer). Drahtanschrift Tageblatt Mesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. 52. Postscheckkonto: Dresden IL8Y. Girokaffe: Riesa Nr. 52. DaS Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSanwaltschast beim Amtsgericht Riesa, des RateS der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. ^«89. Sonnabend, 16. April 1932, abends. 85. Fahr-. Da« Riesaer Tageblatt erschefttt jede« Tag abends '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BrzugSpret», gegen Barauszahlung, sür einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne ZustellungSaebühr). Für den Fall de» Eintreten« von Produktionsoerteuerungen, Erhöhungen oer Löhne und Materialienpreise behalten nur un« da« Recht der Preis- etthöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für di« Nummer de» Ausgabetages sind bis 9 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Wähen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 mm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeile (S Silben» 25 Gold-Pfennig«; die 89 wm breit« Reklamezeile ItX) Gold-Psennig«; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Ausschlag. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«. und EskLLungSortr Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, dec Lie,eranten oder der BesörderungSeinrichtungen — Hot der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. GrfchistSftelle: Gvetheftraße S». Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Mesa. Ak SkMlllm Mil »Hi MWeM. Die Maßnahmen, die die Ftthrcrkonfercnz <der NSDAP, in Berlin als Gegenaktion gegen das Reichsverbot der Sturmabteilungen und Schutzstaffeln vorbereitet hat, sind in ihren Einzelheiten bis zum Augenblick noch Nicht klar zu übersehen. Wie wir erfahren, beabsichtigt man an möglichst viel Punkten mit der Gegenpropaganda einzusctzen. Die nationalsozialistischen Rechtsberater haben bereits den Auf trag erhalten, die rechtlichen Grundlagen für Beschwerden aller Art zu untersuchen und in Anträgen zu formulieren. Man will hierbei durchaus nicht zentral Vorgehen, sondern überall, wo sich juristisch eine Handhabe bildet, mit Sonder klagen. zum Teil auch mit privaten Klagen, einsetzen. Neben dieser mehr juristischen Attacke spielt natürlich die Frage einer öffentlichen Propaganda für ein Verbot des Reichsbanners eine besondere Nolle. Man rechnet hier nicht mit Unrecht darauf, daß sich auch ohne besondere Füh lungnahme der leitenden Persönlichkeiten eine Anzahl an derer Parteien an einem derartigen Kampfe beteiligen wird. Schon jetzt ist die Mithilfe dentschnationaler Blätter ersicht lich. Aber auch die Deutsche Nolkspartei, die Volkskonser- vattven. Christlichsozialen, die Wirtschaftspartei und andere rechts gerichteten Parteien und Verbände haben in ihren Wahlversammlungen bereits die Forderung nach einem Verbot des Reichsbanners unterstützt. Das an den ver schiedensten Stellen gesammelte Material über Ausschrei tungen, Mißgriffe und Gesetzesverletzungen dürfte in den nächsten Tagen in der deutschen Presse eine besondere Nolle spielen. Der in weiten Kreisen verbreitete Wunsch nach gleicher Behandlung aller militärisch organisierter Verbände geht hier mit den besonderen nationalsozialistischen Forde rungen überein. Es ist kein Zufall, daß die demokratische Presse bei dieser Lage der Dinge zunächst eine Desensivstel- lung bezieht und daß auch das Reichsbanner bereits erklärt hat, einer Ucbcrprüfung seiner bisherigen Organisation unter der Voraussetzung einer wirklichen Durchführung des SA.-Vcrbotes nicht abgeneigt zu sein. Allerdings soll die Entscheidung über eine derartige Mobilmachung erst nach der Preußenwahl fallen. BtS dahin will man aus taktischen und organisatorischen Gründen an dem bisherigen Stand des „Wahlalarms" nichts ändern. In gut unterrichteten Kreisen sieht man in all diesen Maßnahmen die ersten Symptome eines einheitlichen Abbaus der irgendwie mili tärisch organisierten Verbünde in Deutschland. Man ist sich in leitenden Regierungsstellen darüber einig, daß der jetzige Zustand eines Nebeneinanders von mehr oder weniger dnrchgebildeten „Privatarmeen" auf die Dauer un haltbar ist. Wenn also die Preußenmahl nicht besondere Ucberraschungen umstttrzender Art ergibt, ist mit einem zu nehmende» Druck von oben aus alle diese Verbände zu rechnen. Als Sammelbecken für die an militärische Zucht gewöhnten Jugendlichen dieser Organisationen betrachtet man den freiwilligen Arbeitsdienst Und auch das grobe kom mende SiedlungSwerk der Reichsregierung. Durch den Ein satz für gemeinnützige Zwecke hofft man die bisher negative Einstellung dieser Bcvölkerungsschichten zum Staat in eine positive zu verwandeln. Das wäre gewiß eine Aufgabe, der man auf dem Boden aller nationalen Parteien den besten Evfolg wünschen wird. Leider ist sie schwer genug und von vielen Sturmwolken bedroht. Eine Vorstellung der Arbeit, die durch das SA.-Verbot den Gerichten anfgcbürdct wird, bekommt man, wenn man die Slnkttndigungen nationalsozialistischer Rechtsanwälte ins Auge faßt. Man bestreitet hier zunächst den Ausschluß der Rechtsbeschwerde durch die Notverordnung und bezieht sich »uf den Artikel 105, Absatz 2 der Reichsverfassung, wonach niemaick» dem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. In bezug aus die Sicherstellung von Ausrttstungsgegenständen fordert man neben der Dienstaufsichtsbeschwerde den nor malen Weg des Verwaltungsstreitvcrfahrens. Man beab sichtigt auch, den Staat für jeden hier entstandenen Schaden haftpflichtig zu machen. Besonders unangenehm macht sich für die NSDAP, natürlich die Auflösung der Zeugmetste- reien bemerkbar, da diese über erhebliche Bestünde an Kom missionswaren verfügen. Man weist daraus hin, daß durch die Schließung die Nationalsozialisten von einer Erstat tungspflicht gegenüber den Lieferanten befreit sind und diese jetzt durch Klagen gegen den FiSkus ihre Forderungen ein treiben müßten. Auch das Personal der Ieugmeistcrcien will, wie wir Hörern klagbar gegen den Staat vorgehen, des gleichen die große Zahl der Musikabteilungen, denen die Instrumente und auch Noten beschlagnahmt worden sind. In amtlichen Kreisen sieht man allerdings diesem Massen sturm auf die Gerichte mit großer Ruhe entgegen. Man bezweifelt die NcchtsgüMgkeit deS größten Teils der vor gebrachten Argumente und glaubt nicht daran, daß die Nationalsozialisten ernsthaften Erfolg mit ihren Anträgen auf Eröffnung von Strafverfahren haben werden. Trotzdem sind hier unliebsame Ueberraschungen im einzelnen durchaus möglich. Es gehört zu den politischen Binsenwahrheiten unserer Tage, daß die allgemeine Krise auch an den Ge richten nicht vorbeigegangen ist und die Beurteilung prakti scher Sonderfragen je nach dem persönlichen Standpunkt und der politischen Uebcrzeugung vieler Richter sehr ver schieden gehandhabt wird. Zer WWWeiil MIM WWW BeWlW. Wes MUenUgs im MM. Berlin. (Funkspruch.) Reichspräsident von Hinden burg hat an den Neichsminister des Innern daö nachfol gende Schreiben gerichtet: »Berlin, IS. April. Sehr geehrter Herr NeichSministers Die das Verbot der SA. und SS. aussprechende Ver ordnung vom IS. April 1932 habe ich vollzogen, nachdem Sie mir i« ernsten Worten die Schwierigkeit der politischen Lage dargelegt und de« Erlaß dieser Verordnung zur Siche rung der Staatsautorität als unbedingt notweudig bezeich net haben und nachdem die Reichsregierung einstimmig Ihrem Anträge beigetrcten war. Inzwischen ist mir unter Uebergabe von Belegmaterial mitgeteilt worden, daß ähnlich geartete Organisationen wie die hier verbotenen anch bei anderen Parteien bestehen. I« Erfüllung meiner Pflicht »nr überparteilichen Aus übung meines Amtes nnd gleichmäßigen Anwendung der Gesetze muß ich verlangen, daß — falls dies richtig ist — auch diese Organisationen der gleichen Behandlung verfal» len. Ich übersende Ihnen anbei daS mir zugegangeue Material mit dem Ersuche«, es mit dem gleich«« Ernst z« prüfen, den ich Ihrem Anträge entgegengebracht habe und mir alsbald das Ergebnis Ihrer Prüfung und einen ent, sprechenden Vorschlag vorznlegen. Mit freundlichen Grüße» gez. v. Hindenburg." WWW »kl SMMmIiMkll »er WMIMIS. MWsMes des Mdesdikwdes des MsdMkrs »n die WWfWde. )l Berlin. Unmittelbar nach Veröffentlichung der Verordnung über die Auslosung der SA. ist, wie von der BundeSprcffeftellc des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold mitgeteilt wird, an alle Ganvorstände des Reichsbanners ei« Rundschreiben der Bundeslcitung ergangen. In diesem wird unter Hinweis auf die Auflösung der nationalsozia listischen SA.- und SS.-Formationen erklärt, daß nunmehr für das Reichsbanner die Notwendigkeit fortfalle, weiter im Bcreitschaftsznstanb zu bleiben. Die Bundesleitung ordne demgemäß an: Im ganzen Reichsgebiet find alle außerordentlichen Schutzmaßnahmen aufzuheben. Die besonderen Funktionen, die der Schuss und den Sonderformatione« übertragen wurden, hören auf. Das ganze Auftreten des Reichsbanners müsse, heißt es dann weiter, »umißverständlich zum Ausdruck bringe«, daß dieses sich dem Staatswillen einordne, die Staatsautorität stärke und stütze. Es komme darauf an, bis i« die Reihen der Gegner die Ueberzcugnng zu tragen, daß das Reichs banner niemals Staat im Staate sein wollte und sein will, daß es nie daran gedacht habe und nicht daran denke, gegen Recht und Verfassung seine Ziele mit Gewalt durchzufetzeu. Mit der Wahl des Reichspräsidenten von Hindenburg sei ein Sieg für Verfassung und Demokratie crstritte«. Das Reichsbanner setze nunmehr seine ganze organisatorische und propagandistische Krast ein für die eine große Aufgabe dieser Zeit: der Reichsregierung und allen, die guten Wil lens sind, zu Helse«, die furchtbare Wirtschastsuot zu über winden. * Berliner MtterßiWen M LeWmerruMreihes. si Berlin. Der Erlaß der Bnndesleituug des Reichs banners, der die Aushebung der außerordentlichen Schutz maßnahmen anordnel, wird von einer Reihe Berliner Morgenblätter besprochen. Die „Boss. Zeitung" nennt den Erlaß einen „klugen Schritt", besten Freiwilligkeit und Promptheit besten Ein druck machten. Das Reichsbanner entziehe damit einer un geheuerlichen Agitation den Boden. Der „Vorwärts" bezeichnet das Rundschreiben als eine Antwort auf das systematische Bestreben, das Reichsbanner mit der „inzwischen verbotenen Bürgerkriegsarmee Hitlers" auf eine Stufe zu stellen. Die Rechtspresse bringt in ihren Aeußerungen mehr oder minder deutlich ein Mißtrauen gegen die Absichten der Leitung des Reichsbanners znm Ausdruck. Tic „Deutsche Allg. Zeitung" meint, daß der Zweck dieses Beschlusses sehr leicht zu durchschauen sei. Man wolle der Negierung eine Handhabe bieten, einem Verbot aus dem Wege gehen zu können. Wie weit dieie freiwil lige „Abrüstung" Tatsache werde, bleibe dahingestellt. Die „Börscnzeitung" spricht von einem „grandiosen Bluff" und einem von vornherein untauglichen Versuch" die Oeffentlichkeit über den wahren Charakter des Reichs banners hinwegzutäuschen. Der „Berliner Lokalanzeiger" schreibt von einer „Tar- nung" -er militärischen Abteilungen des Reichsbanners. Maßnahmen, die man freiwillig außer Krast setze, könne man ebenso gut wieder in Kraft setzen. M Klage »n MM. gegen »ns M. München. (Funkspr.) Rechtsanwalt Dr. Frank II hat heute für Adolf Hitler, die Reichsleitnng der NSDAP, und für ihre Ganleiter Klage beim Staatögerichtshos für daS Deutsche Reich gegen das Deutsche Reich, vertreten durch Innenminister Groener und die Freistaaten Preußen, Bayern, Baden. Württemberg und Hessen wegen der Auf lösung der SN. nnd SS. sowie des Verbotes der Berliner Hitlerjugend eingereicht. Gleichzeitig mit der Klage wurde gegen die oben genannte» Länder Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt, daß sämtliche Maßnahmen zum Vollzug der SA -Auslösung bis zur Entscheidung über die Klage einzustellen sind. MW Tmirms über das Verbat der LA mb §8. Essen, 16. April. Reichsverkehrsminister Treviranus teilte auf einer Zu sammenkunft mit Vertretern der westdeutschen Presse und der „Jungen Rechten" u. a. zu dem Verbot der SÄ- und SS-Formationen mit, daß die Bayerische Staalsregierung schon vor geraumer Zeit den Entschluß gefaßt habe, das SA-Verbot in Bayern durchzuführen. Der Minister erkliirke, daß er bestimmt wisse, daß die nationalsozialistische Führung aunerordenllich dankbar sei für die Beseitigung diese« Un ruheherdes innerhalb der NSDAP. Davon abgesehen er fahren sie durch da» Verbot eine große finanzielle Erleich terung. Einen Vergleich der SA mit dem Reichsbanner hinsicht lich des Charakters als einen Staat im Staate lehnte der Minister ab. Wenn man einen Vergleich ziehen wolle, so könnte man die SA nur mit dem 192g verbotenen Rotsront- kämpferbund vergleichen. SeffeuLandlag einberusen Darmstadt. 16. April. Auf Antrag der nationalsozialistischen Fraktion hat der Landtagspräsident den Hessischen Landtag für kommenden Dienstag einberufen. In einer amtlichen Mitteilung der Hessischen Regierung wird gesagt, daß die erste Durchsicht des Materials, das im Zusammenhang mit den Haussuchungen bei den SS- und SA-Führern beschlagnahmt wurde, die Berechtigung für das Verbot der SS und SA beweise. Aus den Dokumenten sei weiter ersichtlich, daß die verbotenen Organisationen künftig in Form von Gesangvereinen, Skatklubs, Kegelklubs, Box- und Sportvereinen aufrechterhalten werden sollten. Es sei ein Brief des Reichstagsabgeordneten Weitzel beschlagnahmt worden, in dem er den SS-Führern den Wortlaut wichtiger preußischer Polizeifunksprüche mitteilt, die nach einem nur wenigen amtlichen Personen bekannten Schlüssel chiffriert waren. Die amtliche Mitteilung sagt weiter, daß in den bei höheren Führern der SS und SA beschlagnahmten leder nen Aktentaschen je ein scharf geladener Revolver enthalten gewesen sei. Einigung in Nordweftböhmen Prag, 16. April. Im nordwestböhmischen Bergarbeiter konflikt ist es jetzt zu einer gründ ätzlichen Einigung gekom men. Eine Arbeitseinschränkung n den Gruben soll künftig an die Zustimmung der Bergbehörden und die Genehmigung des Arbeitsministeriums gebunden sein. Bis Iahresschluß sollen Massenentlassungen nicht vorgenommen werden. Auf der Grube Humboldt, auf der gestreikt wird, ist die Arbeit im bisherigen Umfange wiederaufzunehmen.
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