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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193207198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-19
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1932
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Verantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. In ernster Stunde! Von einer führenden, politisch nicht gebundenen Per sönlichkeit geht uns folgende Stellungnahme zu, die geschrie ben wurde, ehe die Negierung die Frage beriet, ob sie den Ausnahmezustand verkünden solle. Einer beschuldigt den anderen. Hier sollen Kommu nisten einen lleberfall auf Nationalsozialisten unlernom- men, hier Nationalsozialisten Kommunisten angegriffen haben. Einmal sollen Neichsbanncrleute, das andere Mal Mitglieder der SPD. gestürmt und geschossen haben. Hier haben die Nationalsozialisten, dort die Kommunisten, dort die Sozialdemokraten, dort die Eiserne Front provoziert. Die Meldungen gehen durcheinander. Und weil man nie mals bisher den Sachverhalt klar sehen und eine Seite be schuldigen konnte, deshalb wird man zu der Ucberzeugung kommen, daß die Schuld an den Uebcrfüllen, die Schuld an den Unruhen, die Schuld an den vielen Todesopfern der letzten Zeit auf allen Seiten liegt. Wenn nun aber dieser Eindruck fcststcht, dann must man sich auch fragen: Wie kommt es denn, das; gerade jetzt — und zwar nach der Auf hebung des Uniformverbots — diese Unsicherheit einrist? Hat die Uniform tatsächlich schuld daran. Kommen wir zu einer Bejahung, so müssen wir auch eingestehen, dast die Negierung das Uniformvcrbvt lieber hätte bestehen lassen sollen. Die Uniform an sich ist ohne Bedeutung. Jeder mag tragen, was er will, und wer gerne in einer Uniform herumläuft, soll sie ruhig tragen. Die Sache hat nur inso fern Bedeutung, als mit der Uniform eine bestimmte Rich tung offenbar wird. So lange es keine Uniformen und kein Parteiabzeichen gab, wußte man ja nicht, mit wem man es zu tun hatte. Die Uniform scheibet die Menschen, rückt An gehörige einzelner Parteien in den Vordergrund, wie es ebenso deutlich die Parteiabzeichen tun. Menschen, die fonst an sich vorübergehen würden, erleben so etwas wie einen aufwallenden Haß, erinnern sich, wie in den vielen Neben, in den Flugblättern, bei jeder Gelegenheit, oft recht zweideutig von einem Kampf bis aufs Messer die Rede ist. Und des halb verwirren sich die Begriffe, deshalb handeln sie ange sichts des Gegners, als ob sie eine Pflicht erfüllen müssen. Es sind hier selbstverständlich die Temperamente zu berück sichtigen. Der Phlegmatiker wird auch an der Uniform des Parteigegners und dem „feindlichen" Abzeichen ungerührt vorübergehen. Alle Menschen sind nun aber nicht gleich ge artet. Es gibt viele unter uns, die Tatmenschen sein wol len, aus Ehrgeiz, aus Hast, aus Nauflust und die sich leicht durch zweideutige Wendungen etwas einreden lassen, das ihr Temperament im entscheidenden Augenblick in Wallung bringt. Zusammenstöße sind oft durch kleine Zwischenfälle veranlaßt. Zunächst haben die Kämpfenden sicherlich einige Hemmungen gehabt. Sie verloren sie, wenn der Bann ge brochen ward. Unzweifelhaft aber werden die Hemmungen aufgehoben, wenn sich ein Gegner mit Uniform oder Abzei chen provozierend benimmt. Und insofern ist die Aufhebung des Uniformverbots keiner richtigen Ueberlegung ent sprungen. Es war vorauSzuschen, daß der neue Rcichstagswahl- kamps die Agitation steigern werde. Und es ist bekannt, daß in einer Agitation die Worte nicht gerade genau gewählt werden und viele Reden in dem Aufruf zum Kampf bis zur Vernichtung des Gegners ausklingcn. Nicht jeder Hörer denkt sich, dieser Kampf könne nur mit dem Stimmzettel ausgesuchten werden. Er meint, das Faustrecht sei zur Gel tung gekommen, und da nun einmal tatsächliche Kampf berichte täglich gemeldet werden, so ist es erklärlich, wenn der phnsischc Kampf mit dem geistigen verwechselt, eine pas sende Gelegenheit zur Vernichtung des Gegners durch Fäuste, mit Zaunlatten, Stühlen und Revolvern nicht ver säumt wird. Wahrscheinlich wäre die Wahl ruhiger verlaufen- wenn sie nicht unter Uniform und Parteiabzeichen stände, und wahrscheinlich hätten die Uniformen und Parteiabzeichen nicht die herausfordernde Wirkung, wenn jetzt nicht die Wahlschlacht in vollem Gange wäre. Eines oder das andere hätte die Negierung machen können, beides zusammen war ein Fehler. Und nun sind sich eigentlich alle Führer einig, daß etwas geändert werden muß. Von einigen Seiten wird ein Uni- svrmvcrbot verlangt. Von anderer Seite die Verhängung des Ausnahmezustandes. Das heißt, alle spüren die große Unsicherheit, nur wollen sie sie von verschiedenen Seiten besei tigen. Nun sind aber die Gemüter in Wallung und ein Uniformverbot allein könnte jetzt wahrscheinlich sehr wenig nützen. Besser und richtiger wäre schon der Ausnahme zustand, der aber völlig objektiv zu handhaben wäre, so daß sich keine Partei getroffen fühlen könnte, keine bevorzugt wird. Denn würde sich eine ungerechte Behandlung einer Partei ergeben, so würde auch der Ausnahmezustand herz lich wenig nützen, sondern der Krieg hinter den Kulissen weiter gehen und wahrscheinlich noch größere Opfer fordern, da er sich in diesem Falle auch gegen die Hüter der Verord nung richten würbe. Und dieser Krieg wäre möglich, weil sich ja die Gegner deutlich machen und sich dem Angriff durch das offene Bekenntnis zu einer Partei aussetzen. Welche Folgen hätte ein Belagerungszustand für die Wahl? Es kommt darauf an, wie er gehandhabt wird. ES bestände sogar die Möglichkeit, die Wahl zu vertagen. Das aber liegt sicherlich nicht in der Absicht der Regierung. Dem nach würde eine strengere Kontrolle der Wahlbewegung ein setzen müssen, würden die Versammlungen mehr unterdrückt, wenn nicht ganz verboten, die Demonstrationen verhindert, wenn nicht ganz unter militärischen Schutz gestellt. Jeden falls würde die Reichswehr mit der Stunde in Aktion treten und demnach eine gewisse Lt.MzMe Diktatur ohltgqt kein. ZU IkilMM«« sU Ws WW Miss. ff Berlin. Amtlich wird mitgeteilt: Am vergangenen Sonntag ist es wiederum an vielen Orten zu biutigen Zusammenstößen gekommen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle beruhen die Zusam menstöße aus Provokationen und hinterhältigen Uebersällen von kommunistischer Seite. Um die unmittelbare Gefahr nener Uebersälle aus öffentliche Umzüge zu verhindern, hat der NcichSminister des Innern mit dem heutigen Tage bis aus weiteres auf Grund der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten über politische Ausschreitungen vom 28. Juni 1832 ein allgemeines Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel und Aus zügen erlassen. Die Reichsregierung ist entschlossen, alle Maßnahmen zn-trcssen, um Leib und Leben der Staatsbürger gegen wei tere Angriffe z« schützen und die freie politische Betätigung zu sichern. Sie erwartet von allen Teilen des Volkes, die aus dem Boden des Rechtes stehen, Ruhe und Besonnenheit. Nur dann kann den bewußten Provokateuren blutiger Aus einandersetzungen wirksam das Handwerk gelegt werden. * Die neue Verordnung Berlin, 19. Juli. Auf Grund des g -- der ^weilen Verordnung des Reichs präsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 28. Juni 1932 (RGBl l, Seite 3Zgf wird mit Wirkung für das Reichs- gebiet folgendes angeordnet: 1) Versammlungen unler freiem Himmel und Aufzüge sind bis auf weiteres verboten. 2) Das Verbot gilt nicht sür Versammlungen unler freiem Himmel, wenn sie in seslumsriedeten, dauernd sür Massenbesuch eingerichteten Anlagen statisinden und ihr Be such gegen Eintrittskarten zugelassen ist. Aus Versammlun gen dieser Art findet die Verordnung des Reictisminiilers des Innern über Versammlungen und Aufzüge vom 2S. Juni 1932 (RGBl I, Seite 339) Anwendung. 82 ck) Mit Gefängnis, neben dem auf Geldstrafen erkannt werden kann, wird bestraft: a) wer unler Zuwiderhandlung gegen das Verbot des 8 1 eine Versammlung unler freiem Himmel oder einen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auf tritt; b) wer für eine Versammlung unter freiem Himmel, die nach ß 1 verboten ist, den Platz zur Verfügung stellt. 2) Mit Geldstrafe bis zu 150 RM wird bestraft, wer an einer Versammlung unter freiem Himmel oder einem Auf zuge, die nach 8 1 verboten sind, teilnimmt. 8 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, 18. Juli 1932. Ter Neichsminister des Innern. Freiherr v. Gayl. * Ikk MUWkNl Ml Sir »MWH WiNMOU. n Berlin. In einem Schreiben an den Reichspräsi denten hat der frühere mecklenburgische Minister Möller aui Aeußerungcn Hitlers in Weimar verwiesen, die be sagten, dast hinter der „bürgerlichen Parole der Ruhe und Ordnung die Feigheit, Halbheit und Schwäche" sich ver berge. Gegenüber diesen Aensternngen erklärte Möller, et sei unerträglich, wenn man den Wunsch nach innerer Ruh« und staatlicher Ordnung sür „feig" erkläre. Der Reichspräsident hat der „Voss. Ztg." ans dieses Schreiben erwidert, er würdige die vaterländische» Beweg gründe, die Möller zu seinen Darlegungen veranlaßt haben. Im einzelnen lägen die Dinge vielfach anders, als sie in den Zeitungen geschildert würden. Er werde aber, so schließt die Erklärung Hindenburgs, „die weitere Ent wickelung auch fernerhin sorgfältig prüfe« nnd, wenn tat sächlich diese politischen Zusammenstöße einen weiteren Umfang annehrnen und zur Gewohnheit werden, nicht zögern, mit geeignet erscheinenden Maßnahme» einzu greifen ?ik kr HMvlmmini dk?i Terror. Berlin. lFunksprucli.l Im Verfolg des gestrigen Temonstrationsvcrbores wird jetzt vielfach davon gesprochen, dast man in Kreisen -er Reichsregierung noch weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der önciulichen Ruhe und Ord nung erwägen würde. Dazu erfahren wir von politischen Kreisen, daß die Neichsregierung zunächst einmal abwartet, wie sich die innerpolitischc Lage auf Grnnd des Demonstrations verbotes gestaltet. Entsprechend der gestrigen Mit teilung der Neichsregierung erwägt man selbstverständlich, welche Schritte gegebenenfalls cinaeschlagen werden sollen. Insbesondere wird die von der Rcichsregiernnq angekün digte Verschärfung des Wattengcsetzcs, die unter Umständen sogar die Verhängung der Todesstrafe ermöglichen soll, ans ihre juristische Durchführbarkeit im einzelnen untersucht, wobei auch mit den Ländern aus inoffiziellem Wege Füh lung genommen wird. Eine besondere LLnderkonsercnz ist für diesen Zweck nicht in Aussicht genommen. Man erwartet, daß die endgültige Entscheidung über diese Frage spätestens in der zweiten Hälfte dieser Woche fällt. Aber die Untersuchung, weshalb -er eine nur gegen die Uniform ist, der andere gegen die ganze Freizügigkeit der Wahlbcwcgung, soll hier nicht geführt werden. Hier soll dem Empfinden des Menschen und Deutschen Ausdruck werden, daß der jetzige Zustand nach einer Aendcrung schreit, nnd baß die Negierung die Pflicht hat, durchgreifend zu handeln, ohne Ansehen der Partei, ohne Berücksichtigung non Einzel wünschen, sondern nach dem echten Empfinden der Deutschen, die keine Uniformen und Abzeichen tragen, die nicht demon strieren und mit ihrer politischen Ansicht hausieren gehen. Der Deutschen, die ihr Recht verlangen und die Sicherheit, die ihnen garantiert ist, die sich aber auf Schritt und Tritt von Gefahren umlauert sehen. Alle Maßnahmen aber müssen dennoch so sein, daß sie die objektive Ueberlegung erkennen lassen. Die Negierung hat alle Ursache, um das Vertrauen der Bürger zu werben. IS MMer in Mm. Altona. fFuukspruch.) Nach Mitteilung des städti- schen Presseamtes Altona hat sich durch den Tod eines weiteren Nationalsozialisten die Zahl der Todesopfer bei den Unruhe« am Sonntag auf Iki erhöht. AusniWe der Mel In »en MIWM. )l Genf. Die Türkei ist gestern nachmittag in einer außerordentlichen öffentlichen Bundesversammlung als SS. Mitgliedstaat in den Völkerbund ausgenommen worben. Die Versammlung leitete der belgische Außenminister Hymans. Von den teilnehmenden Staaten war Deutschland durch den Botschafter in Ankara, Nabolny, Frankreich durch Hcrriot, England durch Sir John Simon vertreten. Die Sitzung, die einen betont feierlichen Charakter hatte, wurde von dem Vorsitzenden mit der Verlesung einer Entschließung eröffnet, in der die Versammlung den Beitritt der Türkei beschließt und die Vertreter der Türkei ausforbert, an der Sitzung teilzunehmen. Die Versammlung stimmte nament ¬ lich über den Zulassungsantrag ab mit dem Ergebnis, daß sämtliche in der Sitzung vertretenen 43 Staaten sich für die Aufnahme der Türkei in den Völkerbund aussprachen. Ter Vorsitzende erklärte daraufhin unter lebhafter Zustimmung der Veriammlung, daß die Türkei Mitglied des Völker bundes geworden sei. Mit großem Beifall wurden sodann die im Saale anwesenden Vertreter des neuen Mitglied staates, der Gesandte der Türkei in Bern, Kemal Hüsnü Bei, und der Delegierte der Türkei bei der Abrüstungs konferenz Necmetti Sadik Bei, von der Versammlung be grüßt. Während sic ihre Plätze einnahmen, richtete der Präsident der Versammlung eine Ansprache an sie, in der er den Beitritt der Türkei feierte. Der türkische Delegierte Rusni Reo erklärte, daß die Türkei es als ihre Ehrenpflicht ansehen werde, an den hohen Idealen des Völkerbundes mitzuarbciten. Er gedachte Briands und wies aus den Briand-Kelloggpakt hin, durch den der Völkerbundspakt vertieft werde. Damit war der Aufnahmeakt beendet. MWlM im MW-UM. Berlin. fFunkspruch.j Im Devaheim-Prozeß stellte heute nach vierstündigem Plädoyer der Staatsanwalt fol gende Strafanträge: Gegen Pfarrer D. Ercmer wegen fort gesetzter Untreue drei Jahre Gefängnis, gegen Clanße» wegen fortgesetzter Untreue drei Jahre Gefängnis und so fortige Verhaftung, gegen Generaldirektor Wilhelm Jeppcl wegen fortgesetzter Untreue, Betrugs in zwei Fällen, Ur kundenfälschung und Bilanzverschleierung zwei Jahre sechs Monate Gefängnis, gegen Ernst Wilhelm Cremer wegen fortgesetzter Untreue und Betruges acht Monate Gefängnis, gegen Paul Jeppel vier Monate Gefängnis und gegen Kochs drei Monate Gefängnis, während er bei Pfarrer Müller Freispruch mangels Beweises beantragt; WWW
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