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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193207201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-20
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1932
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Riesaer G Tageblatt Postscheckkonto: Lresden 1580. Girokasse: Niesa Nr. 52. Drahtanschrift Tageblatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. 52. rrnd Anzeiger lElöeblatt und AuMgert. DaS Mesa« Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschnfr Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rares der Stadt Lnesa, deS Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 168. Mittwoch, 26. Juli 1932, abends. 85. Jalira. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,s Uhr mit DuSnahme der Sonn- und Festtage. Bezug-preiS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de» Tintretens von Produktion-Verteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis erhöhung und Nachsordcrung vor. 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Berantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. KUWM W fW «MM» W MR». kMMeiMSsiHeiil vrsim ima Makler Severias Uirer kemler eallrodea. kWkiAluneruÄsiia M öerlin una vrsmlendurs. Nsdinelklrrke in iiaNea. LmllimiU Les RkiAluWkille« betreffend die Wiederherstellung der öffent lichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preusteu vom 20. Juli 1SS2. Berlin. Sius Grund des Artikels 48 Absatz 1 und 2 »er Neilhsvcrfassung verordne ich zur Wiedcrherstellnng der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen folgendes: 8 ». Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Rcichskommifsar für das Land Preußen bestellt. Er ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mitglie der des preußischen StaatsminislcriumS ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dicnstgcschäfte des preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen und andere Personen als Kommissare des Reiches mit der Füh rung der preußischen Ministerien zu betrauen. Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des preußi schen Ministerpräsidenten, den von ihm mit der Führung der preußischen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbereiches alle Befugnisse der preußischen Staats minister zn. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der preußischen Ministerien betrauten Personen itben die Befugnisse des preußischen Staatsministeriums aus. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung tu Kraft. Neudcck und Berlin, den 2ll. Juli 1932. (gez.) von Hindenburg, (gez.) von. Pap en. * BtllriickW der MkrordnW. Berlin. (Funkspruch.) Durch die Verordnung des Herr» Reichspräsidenten vom 2l>. Juli 1932 ist der Reichskanzler zum Kommissar für Preuße» bestellt worden. In dieser Eigenschaft hat er aus Grund der ihm erteilten Vollmachten den Ministerpräsidenten Brann und den Minister des In neren Severing ihrer Acmtcr enthoben. Die Befugnisse und Ausgaben des preußischen Ministerpräsidenten sind ans den Reichskanzler als Neichskommissar ttbergegangen. Die Selbständigkeit des Landes Preußen im Rahmen der Reichsversafsmig wird nicht angetastet. Die Ncichsregie- rnng erwartet vielmehr, daß alsbald eine baldige Been digung des auf Grund der Notverordnung geschaffenen Zu- standes eintrcten wird. Die blutigen, von kommunistischer Seite hcrvorgernse- nen Unruhen habe» die Reichsregicrung vor die schwere Aufgabe gestellt, von sich ans für Ruhe und Sicherheit im größten Land Dcutsö/lands zu sorgen. In den übrigen deut- > scheu Ländern, in denen die Polizeibehörden strass geleitet > werden, besteht keine Befürchtung, daß kommunistische Um- ' triebe Erfolg erzielen. Die Reichsregierung bedauert leb haft, daß diese Poranssetzungen für Preußen nicht in dem notwendigen Umfang zutrefsen, obgleich die ordentlichen Polizeinrgane durch Einsatz von Person und Leben der Be amten sich bemüht haben, der offenbar von langer Hand vor bereiteten Unruhen Herr zu werden. In Preußen hat die Reichsregicrung die Beobachtung machen müßen, daß Plan- mäßiekeit nnd Zielbewußtheit der Führung gegen die kom- i; nnistische Bewegung fehlen. Es ist kein Zufall, daß gerade in Preußen die kommu nistische Kampfesorganisation am straffsten und erfolgreich st en ausgetreten ist und an den verschiedenste» Orten ernste end blutige Unruhen bervorgernfen hat. Es besteht der be- »ri .'dete 'Verdacht, baß hohe preußische Dienststellen in L'erl.n und an anderen wichtigen Punkten nicht mehr die innere Unabhängigkeit besitzen, die zur Erfüllung ihrer Ans- ,, be notwendig ist. Dadurch ist in weiten Kreisen der Be hörde:!. der Exekutivbeamten, sowie der Bevölkerung die staatlich;' Autorität erschüttert. Verstärkt ist dieser Eindruck in der Oesscntlichkcit durch die ungezügelte» scharfen An» gr fr des preußischen Ministers des Innern und anderer he er Beamter gegen die Reichsregieruug. Die notwendige v tr-n «nsvollc Zusammenarbeit zwischen Reichsregieruug u b "andesregicrnng ist dnrch dieses Auftreten unmöglich g recht worden. Unter diesen unerträglichen Umstände» ist 'bi> nerübergehende Zusammenfassung der Machtmittel des S ck, s ,»„d Preußens in der Hand »es Reichskanzlers als S 'K ommissar für Preuße« »er einzig« Wea zur raschen Ve.rwöunL des größte« dentscherr Landes. Noms M SMilW MW. Berlin. sFunkspruch.f Zu den Vorgängen, die sich bei dem Erlaß und der Durchführung der heutigen Notver ordnung abgespielt haben, erfahren wir noch folgendes: Um IN Uhr vormittags hatte der Reichskanzler die preußi schen Minister Severing, Hirtsiefer und Klepper zu sich ge beten, um ihnen die vorbereitete Verordnung und die Ent hebung des Ministerpräsidenten Braun und des Innen ministers Severing mitzuteilen, sowie gleichzeitig dem an den früheren Oberbürgermeister von Esten, Dr. Bracht, er teilten Auftrag zur Wahrnehmung der Geschäfte deS prenß. Innenministers. Auf das Ersuchen, diesem sein Amt zu übergeben, weigerte sich der bisherige preußische Innen minister Severing mit der Begründung, er bezweifle das verfassungsmäßige Zustandekommen der Verordnung und er werde nur der. Gewalt weichen. Der Reichskanzler er widerte, daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit zwar dnrch den Staatsgerichtshof zu prüfen, aber einstweilen eine mit den Unterschriften des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vorliegende Verordnung rechtsgültig sei. Daraufhin wurde der Ausnahmezustand über Berlin und die Provinz Brandenburg verhängt. Pie MM ReMW. Berlin. sFunkspruch.f Im Zusammenhang mit den Notmaßnahmen der Reichsregicrung wird betont, daß die vcrsassungSmätzige Selbständigkeit des Landes Preußen und seiner Negierung in keiner Weise angetastet werden solle, daß also die von den Maßnahmen nicht betrossencn Mit glieder der preußischen Regierung ihre Äemter weiter ver sehen. Eine Erttärung, wie sich diese Minister zu dem Sachverhalt stellen, liegt allerdings bis zur Stunde noch nicht vor) der preußische Wohlsahrtsminister Hirtsiefer und der Finauzminister Klepper haben sich zwar mit der Stel lungnahme Severings bei der Aussprache mit dem Reichs kanzler identifiziert, sie sind aber von den Maßnahmen des RcichskommissarS nicht betroffen. * AMmg des MMWeilei. Berlin. (Funkspruch.) Aus Grund des Artikels 18 Absatz 2 der Ncichsversassnng verordne ich zur Wiederher stellung der öffentlichen Sicherheit nnd Ordnung in Groß- bcrlin und Provinz Brandenburg folgendes: 8 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Ver fassung deS Deutschen Reiches werden bis aus weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der per sönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäuße rung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Vcrsammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Tele graphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hanssnchnngen und von Beschlagnahmungen, sowie Be schränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hier für bestimmten gesetzfichen Grenzen zulässig. 8 S. Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die vollziehende Gemalt auf den Reichswchrminister über, der sie auf Militärbcsehlshaber übertragen kann. Zur Durchführung der zur Wiederherstellung der öffent lichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen wird dem In haber der vollziehenden Gewalt die gesamte Schutzpolizei des bezeichneten Gebietes unmittelbar unterstellt. 8 3. Wer dem im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlasse nen Anordnungen des Reichswehrministers oder des Mili- tärbefehlshabers zuwiderhandelt oder zu solchen Zuwider handlungen anffordert ober anreizt, wirb, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Ge fängnis oder Geldstrafe bis 15 099 RM. bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeistthrt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und, wenn die Zuwiderhandlungen den Tod eines Menschen verursachen mit dem Tode, bei mildernden Um ständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Daneben kann ans Vermögenseinziehung erkannt werhen. Wer z« einer gemeinen Gefahr oder Zuwiderhandlung (Absatz 2f aussordcrt oder anreizt. wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umstände» mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. 8 4. Die in den Paragraphen 81 (Hochverrat), 392 (Brand- LUtrmgj, S11 (Explosion), Sir (Ueberschwemmunaen), SIS Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahuanlagen) deS Straf gesetzbuches mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraften Ver brechen sind mit dem Tode zu bestrafen, weun sie nach der Verkündnng der Verordnung begangen find, nuter der gleichen Voraussetzung kanu im Falle des 8 02 (Landes verrat) des Strafgesetzbuches aus Todesstrafe erkannt wer den; ebenso in den Fällen des 8 125 Absatz 2 (Rädelsführer und Gewalttätigkeiten bei Zusammenrottungen) und ? IIS Absatz 2 (Rädelsführer und Widerstand bei Aufruhr), wenn der Täter den Widerstand, die Gewalt oder Drohung «U Waffen oder im bewußten und gewollten Zusammentreffen mit Bewaffneten begangen hat. 8 S. Aus Ansuchen des Inhabers der vollziehenden Gewalt find dnrch den Reichsminister der Justiz außerordentlich« Gerichte zu bilden. » Zur Zuständigkeit dieser Gerichte gehören außer den in 8 9 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. März 1921 (Reichsgesetzblatt Seite 371) ausgesührteu Straftaten, auch die Vergehen und Verbrechen nach 8 3 der vorliegende« Verordnung. 8 «. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Krak Neudeck und Berlin, deu 20. Juli 1932. Der Reichspräsident (gez.) von Hindenburg Der Reichskanzler (gez.) von Popen Der Reichsminister des Innern (gez.) F r «i k e r r v. Gayt Der Reichswehrmiuister (gez.) von Schleicher. * ßeneralltvtmt m NssWt BeWhckr von Berlin «6 Brandenkrs. Berlin. sFunkspruch.f Ans Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1982 übertrage ich die vollziehende Gewalt für den Bezirk Groß-Berlin und Pro» vinz Brandenburg aus deu Befehlshaber im Wehrkreis, Ge» ncralleutnant von Rundstedt. (gez.) von Schleicher. * Der Berliner Präsident Hrzesinsky tritt zM Sein Nachfolger Poli^ipräsident Melcher. Berlin. sFunkipruch.) Wie wir erfahren, hat sich der Berliner Polizeipräsident Grzesinsky bereit erklärt, seinen Posten an den Essener Polizeipräsidenten Melcher als sei nen Nachfolger abzutreten. Reichskanzler von Papen empfängt zur Zeit die einzel nen Vertreter der Länder, um mit ihnen die Lage zu be sprechen. Berlin. sFunkspruch.f Wie wir erfahren, hat der kom- missarische Polizeipräsident von Berlin Melcher sein Amt heute mittag 12,30 Uhr übernommen. Er wird als ein hervorragender „Beaiyter der alten Schule" bezeichnet. Im Vorhof der Reichskanzlei, wo während des Umbaues des Reichsprüsidenten-Palais die Ehrenwache postiert ist, ist heute mittag eine größere Abteilung Infanterie zur Ver stärkung eingetroffen. Grzesinski verweigert Niederlegung seines Amtes. Berlin. sFunkspruch.f Ter bisherige Polizeipräsi dent von Berlin Grzesinski hat an den Bevollmächtig ten des Reichskommissars Oberbürgermeister Bracht ein Schreiben gerichtet, in dem er erklärt, er könne Dr. Bracht nicht als befugt erachten, ihn zu beurlauben und ihm die Ausübung seiner Amtsgcschäfte zu untersagen. Er. Grzesinski, verbleibe daher ans seinem Platz, da er sich nach seiner Auffassung andernfalls einer Amtspslichtverletzung schuldig machen würbe. kne SttllllWllim der blsberigen AMeniellillil. Berlin. sFunkspruch.f Von der bisherigen preußischen Gtaatsregierung wird folgende Verlautbarung veröffentlicht: Die preußische Staatsrcgierung nimmt einstimmig zu den heutigen Vorgängen wie folgt Stellung: l. Die Einsetzung eines Reichskommisfars für Preußen, dem die gesamte vollziehende Gewalt übertragen wird, widerspricht nach Anschauung der preußischen Regierung der Reichsverfassung 1. weil kein Anlaß zu einer solchen Maßnahme vorliegt, 2. weil die Einsetzung keine nötige Maßnahme zur Wie ¬ derherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord nung ist, , », weil der Einsatz andere Zwecke verfolgt.
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