Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193207254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-25
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1932
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt und Anzeiger lWeblMrm- IuMz«-» ^4.«°».« Dresden 1580. 4>a< Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der LmtShauptmannschast «Koloss«: Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesch Riesa Str. SL des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Drahtanschrift Tageblatt Mesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. LL I-172. Montag, 2S. In» 1 »32, abends. 8».Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. BezugSpretS, gegen Barauszahlung, sür einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de« Eintreten« von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis- erhöhung und Nachforderung vor. Anzeige» sür die Nummer des Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di- SS mm breite, 3 ww hohe Grundschrift.Zeile (k Silben) 25 Gold-Pfennige; die 89 mm breite Reklamezeile ISO Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/» Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich. Riesa. «ekLSktSttelle: Goetheftratze 5». Berantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. MWg lull' WM Sill lÜllMiligl! UWW. Nie WWW des ZlMMiWM Leipzig. (Funkspruch.) In der Streitsache zwischen dem Lande Preußen «nd dem Deutsche« Reich verkündete heute mittag um 18.1N Uhr der Vorsitzende des Staats gerichtshofes sür das Deutsche Reich als Entscheidung, baß die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ab gewiesen werden. Aus der BkWlldW -tr KMeibW dks ZtlllitWilWcks. Leipzig. sFunkspruch.) Zur Begründung der Ent scheidung des Staatsgerichtshofes führte der Vorsitzende u. a. aus: Daß der Staatsgerichtshof grundsätzlich für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, im Laufe eines Verfah rens vorläufige Anordnungen zu treffen, ist wiederholt aus gesprochen worden. An dieser Auffassung hält der Staats gerichtshof fest. Neber die Anträge auf Erlaß einer einst weiligen Verfügung kann der Staatsgerichtshof aber nur dann entscheiden, wenn und in soweit er für die Streitigkei ten, nm die cs sich bei dem Verfahren in der Hauptsache handelt, zuständig ist. Diese Frage der Zuständigkeit für die Hauptsache ist von Amts wegen zu prüfen. Weiter wird festgestcllt, daß die antragstcllcnden preußischen Staats minister in den gegenwärtigen Streit, das Land Preußen zu vertreten, berechtigt sind. Allerdings seien sie ihres Amtes oder wenigstens ihrer Amtsfunktionen enthoben. Diese Enthebung aber sei erfolgt in Durchführung der Verord nung vom 2N. Juli 1S82, deren Rechtsgültigkcit im vorlie genden Verfahren zu klären sei. Der Staatsgerichtshof habe, heißt cs weiter, in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine von ihm zu erlaubende einstweilige Verfügung die end gültige Entscheidung nicht vorweg nehmen darf, da sie ins besondere nicht ans der Grundlage ergehen kann, daß der Staatsgerichtshof sich den Rechtsstandpunkt des einen oder des anderen streitenden Teiles zu eigen macht. Das Ziel einer solchen vorübergehenden Regelung sei, ein möglichst vereinfachtes, reibungsloses, die Belange beider Teile scho nendes Verhältnis ihrer wechselseitigen Beziehungen bis zur Endentscheidung herbeizuführen. Angesichts dieses Zweckes einer einstweiligen Verfügung erscheint es nicht angängig, die von Preußen begehrte Verfügung entspre chend dem in der mündlichen Verhandlung neu formulierten Anträge zu erlassen. Prüfe man diesen Antrag zunächst in seinen Einzel heiten, so könne kein Zweifel darüber bestehen, daß er daraus kinausläust, die Regierungsgcwalt in Preußen solle vor läufig zwischen den Reichskommissaren und den bisherigen Ministern geteilt werden. Die mündliche Verhandlung habe erst recht keine Zweifel darüber gelassen, daß eine Teilung der Regierungsgcwalt zwischen dem Rcichskommissar und den jetzt klagenden preußischen Ministern der Sinn des An trages sei. Das gehe mit besonderer Klarheit aus der Zif fer HI hervor, die die Vertretung Preußens im Reichsrat I den jetzt klagenden Ministern belasten wissen will. Sie strebe also an, die Gewalt des Reichskommiffars wesentlich zu beschränken. Ebenso habe Zisser IV des Antrages wohl den Sinn, daß Beamtenernennnngen «nb -absetzungen nicht nur dem Rcichskommissar entzogen, sondern auch den frühe ren Ministern belassen bleiben sollen. Eine Prüfung der Frage, ob die begehrte Regelung geeignet sei, die von den Antragstellern beklagten Reibungen und Schwierigkeiten z« verringern, müsse ergeben, daß dieser Erfolg nicht zu erwarten ist, vielmehr eine solche Scheidung der Staatsgewalt im besonderen Maße geeignet sei, Verwirrung im Staatslebe« herbeiznsühren. Auch der Vertreter der Reichsregierung habe daraus hingewiesen, daß eine solche Aufteilung der Staatsgewalt nach Auffassung der Reichsregiernng eine unerträgliche Lage herbeiführen würde. Der Staatsgerichtshos hat sich bann aber, wie auch in früheren Fällen, die Frage vorgelegt, ob er seinerseits irgend einen Weg erkennen könne, um den von den Antrag stellern vorgebrachte« Beschwerden abzuhelfen, ohne der Entscheidung in der Hanptsache vorzngreife«. Er vermag jedoch einen solche« Weg nicht zu sehen. Gegenüber den Anträgen des Zentrums und der SPD. habe sich das Gericht vor der recht schwierigen Frage ge sehen, daß diese Parteien aktiv legitimiert sind, als Antrag steller aufzntreten. Es habe zu dieser Frage keine Stellung genommen. Es will die Entscheidung hierüber der Ent scheidung zur Hauptsache vorbehalten, denn dieser Antrag der Fraktionen läuft darauf hinaus, die Anordnungen der Verordnung vom 20. Juli tn ihrem wesentlichen Teil zu lähmen. Der Reichskommissar soll sich nach dem Antrag jeder Tätigkeit enthalten. Einen so weit gefaßten Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung anzunehmen, würbe aber gleichbedeutend sein mit einer Entscheidung tn der ""Gerade weil der GtaatSgerichtshos sich außerstande ge sehen hat, dem Verlangen einer vorläusigen Regelung z« «ntlvrechen. leat er besonderes Gewicht darauf, daß das M Mil U »kklllllsklkllj MW. LertrMnsvolle ZusaiMillllbkit. js Stuttgart, 24. Juli. Non zuständiger Seite wird mitgeteilt: In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder unter dem Vorsitz des Reichskanzlers wurden die wichtigsten Fragen der auswärtigen und inneren Politik in vertraulicher eingehender Aussprache, an der sich alle Mi nister und Ländervertreter beteiligten, erörtert. Die Kon ferenz nahm mit Befriedigung von der Zusicherung Kennt nis, daß die Reichsregierung durchaus aus föderalisti schem Boden stehe und die Rechte der Länder in keiner Weise antasten wolle. Der Reichskanzler betonte, daß die notwendig gewordene Einsetzung eines Reich ko mmij- sars in Preußen nur eine vorübergehende Maßnahme darstelle. Eine Ausdehnung dieser Maßnahme aus die anderen Länder komme nicht in Frage, weil nach Ansicht der Reichsregiernng in den anderen Ländern Ruhe und Ordnung s i ch e r g e st e l l t seien. Der Kanzler er klärte namens der Reichsregierung ausdrücklich, daß die Reichstagswahlcn programmäßig am 3l. Juli stattsinden werden. Die Regierung hosse, den Ausnahmezustand in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen aushcben zu können. Soweit von den Ländern Be denken gegen die Maßnahmen der Reichsregierung vorgebracht wurden, anerkannte der Reichskanzler dankbar deren sachliche Vertretung. Reichsregiernng wie alle LLnderregierungcn waren sich darin einig, daß die Autori tät der Reichsregiernng und der Länderregierungeu unge schmälert aufrechterhalten werden müsse. Zn diesem Ziele jst eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern beiderseits anerkannte Notwendigkeit. Die Länderkonferenz war um 17,8b Uhr beendet. Nach ihrer Beendigung unternahm der Reichskanzler mit ande ren Teilnehmern an der Konferenz eine Fahrt in die Um gebung Stuttgarts zum Schloß Solitude und fuhr dann zum Reichsbahnhof zurück. Als der Reichskanzler gegen 1b,8b Uhr mit dem Reichsminister Freiherrn v. Gayl, Ministerial rat Pukaß und Baron v. Lersner das Hotel verließ, ertön ten aus dem Publikum, das sich in der Bahnhofsvorhalle angesammelt hatte, wiederholt lebhafte Hoch- und Heilruse. Auf dem Bahnsteig befanden sich nur Reisende, da andere Personen nicht zugelassen wurden. Zur Verabschiedung hatten sich eingeiunden der württembergische Gesandte in Berlin, Staatsrat Bosler, als Vertreter des bereits zum Wahlkamps wieder abgereisten Staatspräsidenten Ministe rialrat Klotz und Obcrregierungsrat Vögele. Mit dem gleichen Zuge fuhr auch der bayrische Ministerpräsident Dr. Held. Als sich der Zug nach wiederholter ireundlicher Ver abschiedung des Reichskanzlers von den anwesenden Herren um 19,4b Uhr in Bewegung setzte, ertönten abermals Hoch? und Heilruse. Beruhigung I« den Länder« Berlin, 25. Juli. Wie wir erfahren, werden der Kanzler und die beiden Minister im Laufe des Montag ihre Kollegen über die Län derkonferenz unterrichten. Der Eindruck, der in Berliner politischen Kreisen nach der Rückkehr aus Stuttgart besteht, ist der eines unverkenn baren grösseren Fortschrittes zu weiterer Beruhigung und Entspannung der innerpolitischen Lage. Die Ländervertreter haben ihre Bedenken offenbar nicht so sehr gegen die Tatsache eines Reichskommissars an sich gerichtet, sondern vor allem gegen die Absetzung aller preußischen Minister. Der Kanzler und der Reichsinnenminister dürsten den Landesverlretern aber überzeugend dargelegt haben, daß nach der Art, wie die Mitglieder der früheren Preußischen Regierung auf die ersten Maßnahmen des Reiches eingingen, ein anderer weg gar nicht möglich war. Auch die übrigen Aufklärungen, die die Vertreter der Reichsregierung denen der Länder gegeben haben, dürsten ganz zweifellos die Wirkung haben, daß die durch die preußischen Ereignisse ausgelöste Spannung zwi schen Reich und Ländern schon am Ende derselben Woche, in der sich diese Vorgänge abspielten, einer ruhigen und ver ständnisbereiten Beurteilung der Situation von allen Seiten gewichen ist. Verfahren in der Hanptsache mit möglichster Beschleunigung dnrchgesührt wird «nd vertraut darauf, daß das nötige Material ihm mit der Beschleunigung zugeleitet wird, die der Sachlage entspricht. Der Staatsgerichtshos verkennt aber auch nicht, daß auch bei dem besten Willen aller eine Entscheidung in der Hauptsache eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen muß. Wie lange der Zeitraum zu bemessen ist, so fuhr Präsident Dr. Bumke fort, vermag ich nicht zu sagen. Ich muß aber aus die Möglichkeit hindeute», daß sich die Notwendigkeit ergibt, bestrittene Behauptungen tatsächlicher Art nachzuprüsen, selbst Ermittlungen anzustellen und selbst Beweise zu erheben. Ich hebe das hervor, um vor dem Glauben zu warne», daß die Entscheidung nur eine Frage von Tagen sein könne. Das verwehrt sowohl die Art der Sache wie auch die Geschäftsordnung des Staatsgerichts hofes, an die er gebunden ist. Von den Antragstellern war nur Ministerialdirektor Dr. Badt zugegen, vom Reiche niemand. * SW der ksnncknü-WMW. )s Leipzig. Im weiteren Verlauf der Verhand lungen vor dem Staatsgerichtshof betonte Ministerialdirek tor Dr. Brecht, das preußische Staatsmtnisterium baue mit seinem Antrag eine Brücke, um über die nächsten Wochen Hinwegzukommen. Der Zustand, der jetzt in den Ministe rien herrsche, sei furchtbar. Es sei ganz unmöglich, daß es noch vierzehn Tage so weitergehen könne. Eine vorläufige Regelung sei, unbeschadet der endgültigen Regelung, unbe dingt nötig. Der Redner richtete an den Vertreter der Reichsregierung den Appell, bei der Bemühung nach einem Ausweg behilflich zu sein. Bei der sich entwickelnden Aussprache zwischen den Ministerialdirektoren Dr. Brecht «nd Dr. Gottheiner kam es teilweise zu scharfen Auseinandersetzungen. Präsident Dr. Bumke bemerkte, der preußische Antrag gehe nach sei ner Auffassung auf eine gütlich-schiedliche Gewaltenteilung hinaus. Dr. Gottheiner erklärte jedoch im Namen der Reichsregierung eine solche Gewaltenteilnng sür unmöglich. Es gebe nur zwei Möglichkeiten, daß entweder der Reichskommissar maßgeblich zu entscheiden habe oder das bisherige preußische Staatsministerin»«. Eine solche Ent scheidung würde aber eine Entscheidung zur Hanptsache be deuten. Jede andere Regelung würde aber nicht z« einem erträglichen Zustand führen. Es sei untragbar, daß durch das bisherige Staatsministerin«! Anweisungen ergehen könnte«, die der durch den Reichskommissar auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zu bestimmenden Ge- samtrichtnng der preußischen Politik entgegengesetzt sein könnte«. Das würde nur weitere Gegensätzlichkeiten in die preußische Verwaltung hineintragen, und damit würde dem deutschen Volke nicht gedient werden. Da das Land Prenßen seine Pflicht zur Bekämpsuiß einer staatsseindlichcn Partei, die den gewaltsamen Umsturz der Verfassung betreibe, nicht in genügendem Maße erfüll habe, sei das Vorgehen der Reichsregiernng vollkommen verfassungsmäßig. Die beantragte einstweilige Verfügung sei keine echte Verfügung, sondern sie bezwecke die Vorweg nahme einer Hauotcntscheidnng. Dieser Auffassung traten die Klagevertreter entschieden entaegen. Professor Dr. Heller betonte, daß die Reichs regiernng in keiner Weise Gründe für den Nichterlaß einer einstweiligen Verfügung beigcbracht habe. Im weiteren Verlauf der Aussprache richtete der Vor sitzende an den Vertreter der Reichsregiernng die Anfrage, ob nach seiner Auffassung, von der Rechtsfrage und auch ne« der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung abgesehen, die Vorschläge dc-5 beute eingereicbtcn neuen Antrages prak tisch gangbar erscheinen. Eine weitere Frage ging dahin, welche Lage etwa bestehen würde, wenn der Staatsgerichts hof sich zu einer vorläufigen Regelung nicht entschließe, dann aber nach absehbarer Zeit in der Hauptsache eine Ent scheidung erlasse, die ganz oder in gewissem Maße zugunsten der Antragsteller aussallen würde. Nachdem Ministerialdirektor Gottheiner noch auf die vom Vorsitzenden angeregten Fragen eingegat-ge« war, stellte er zusammenfassend iejt, jowoyl der Antrag in je.ner ursprünglichen Form wie auch in der neuen Formulierung steye in einem so unlöslichen Zusammenhang mit der Haupt sache, daß er keine geeignete Grundlage sür den Erlag einer einstweiligen Verjügung bilde. Er bitte daher, den Antrag zurückzuweijen. Als namhafter Spezialist für das Beamtenrecht legte sodann Professor Dr. Giese, Frankfurt a. M., dar, daß oie Verordnung des Reichspräsidenten in das Beamtenrechl ein schneidend eingegrisfen habe. Ihm sei kein Gesetz bekannt, wonach preußische Staatsminister und andere Beamte, wenn sie der Einladung zu einer Sitzung nicht folgten, abgesegt werden könnten. Die Reichsexekution als die ultima ralio des Reiches gegen die Länder habe außerdem als wesentliche Verfahrensvoraussetzung die Mängelrüge nach Artikl 15 der Reichsoersassung. Somit sei das Vorgehen aus Grund von Artikel 48 überhaupt unzulässig. Darauf griff Reichspräsident Dr. Bumke erneut in die Verhandlung ein und betonte, daß der Inhalt des vorliegen den Antrages nicht so schwierig sei, daß man ihn nicht ohne weiteres besprechen könnte. Nach d-r bisherigen Klärung erscheinen ihm umfangreiche schriftliche Auslegung oder ao« eine Vertagung nicht mebr erforderlich.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite