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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-08-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193208239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-08
- Tag1932-08-23
- Monat1932-08
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1932
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Riesaer G Tageblatt »-»---I«-» und Anzeiger lTlbeblM und AttMger). Lageblatt Ries«. Dresden 1580. F«r«uf Nr. 20. Da« Riesaer Tageblatt ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmanuschast Girokaff«: Postfach Nr. 82. Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesa, Riesa Nr. 52. deS Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 197. Dienstag, 23. August 1932, abends. 85. Aahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« >/>6 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de« Eintreten« von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienprsise behalten wir uns das Recht der Preis- «rhöhung und Nachf^roerung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich UHIemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 5 loüezurteUe im polempser prsrey. ff Bcuthen, 22. August. Der Vorsitzende des Sonder gerichts, Landgerichtödircktor Himmc, verkündete um 13,45 Uhr das Urteil im Potempaer Prozeß. Das Urteil lautete gegen die Angeklagten Kottisch, Müller, Wollnitza und Gräupncr wegen politischen Totschlages ans Todes st rase, gegen Kottisch, Müller und Gräupncr wegen gefährlicher politischer Körperverletzung außerdem aus zwei Jahre Zuchthaus, gegen Wollnitza wegen desselben Verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen de« Angeklagten Lachmann wurde wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls aus Todesstrafe und außerdem aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Ange klagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zucht haus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik» Nowak und Czaja wurden sreigesprochen. Die Urteilsbegründung. ff Beuthen.. In der verhältnismäßig kurzen Ur teilsbegründung entwickelte der Vorsitzende, Landgerichts direktor Himme, die Entwicklung der Bereitschaften in Broslawitz nnd Rokittnitz, die von den Nationalsozialisten als Selbstschutz gegen die Kommunisten geschaffen worden seien. Einen breiteren Raum in der Urteilsbegründung »ahm die Schilderung der Tatvorgänge ein. Der Vor sitzende betonte, daß man als das geistige Haupt der ganzen Aktiv» den Gastwirt Lachmann betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, gegen die Todesstrafe auserlegt wurde, als seine Opfer zu betrachten seien. Ohne weiter auf juristische Einzelheiten einzugehen, erklärte der Vor sitzende, daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordnung vom 8. August 1832 in Anwendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die erste« vier Angeklagten sich des gemeinschaftlichen politischen Totschlages schuldig ge macht hätten, und daß Lachmann als Anstifter dafür in Frage komme. Sic könne nach dem Buchstaben des Gesetzes nur die Todesstrafe treffen. Der Angeklagte Hoppe habe zweifelsohne gewußt, worum es sich handele. Da er Waffen geliefert habe, sei bei ihm die Beihilfe bczw. Begünstigung erwiesen. Bei dem Angeklagten Nowak hätten zweifelsohne starke Verdachts momente Vorgelegen; das Beweismaterial habe jedoch zu einer Verurteilung nicht ausgereicht. Freigesprochen wer den mußten auch die Angeklagten Hadamik und Czaja, die bei der Tat überhaupt nicht zugegen gewesen sind, sondern im Lachmannschcn Gasthaus gewartet haben. Die Verteidigerredeu. Rechtsanwalt Luetgcbrune. führte in seiner etiva zwei stündigen Verteidigungsrede u. a. aus, daß er in der Theorie klar mit dem Oberstaatsanwalt übereinstimme, nicht aber in der Praxis. Der Oberstaatsanwalt habe sich in der Schilderung der Bestialität/mit der die Angeklagten den so unglücklich zu Tode gekommenen Pietrzusch mißhandelt hätten, überboten. Er wünsche dem Oberstaatsanwalt nicht, miterlebt zu haben, auf welche Weise Horst Wessel zu Tode gequält worden sei. Die Aktion in der Nacht zum IN. August in Potempa sei lediglich als Abwehraktion gegen Be drohungen von kommunistischer Seite zu erklären. Die An geklagten seien als tüchtige Soldaten anzusprechen, die auf einen Befehl oder einen militärischen Anruf reagierten, ohne lange zu fragen, warum und weshalb. In tatsäch licher Beziehung müsse der Umfang der zur Verantwortung zu ziehenden Personen ganz erheblich eingeschränkt werden. Die Angeklagten Hadamik und Czaja, gegen die übrigens der Anklagevertreter keinen Strafantrag präzisiert hatte, aber auch Müller, Noivack, Hoppe und Lachmann müßten über zeugen. Träger der ganzen Aktion sei der geflüchtete Go- iombeck gewesen. In rechtlicher Hinsicht komme eine Ver urteilung aus 8 3 Ziffer ö der Terroruotverordnung vom S. August, die zusätzliche Verurteilung zu zwei Jahren Zuchthaus wegen der Körperverletzung an dem Bruder des Erschlagenen, wegen Konsumption nicht in Frage. Er ver neinte weiter die Argumentation, daß es sichum den Tatbe stand des politischen Totschlags handele. Man kann nicht, wie der Anklagevertreter annehme, bei sämtlichen Beteilig ten Tötnngsabsicht annchmcn» das sei aber zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlich. Wenn so den Angeklagten nur die Verletzungsabsicht nachgewiesen werden könne, dann frage sich, ob nicht Körperverletzung mit Todesfolge vorliege, ein Tatbestand, der in der Terrornotverordnung überhaupt nicht berührt werde. Auf Grund des medizinischen Sachver- ständigen-Gutachtens komme nach seiner Ansicht aber auch 8 3 Ziffer 1 der Terrornotverordnung nicht in Frage, son dern eine Bestrafung aus 8 27 des Strafgesetzbuches wegen Raushandels. Wegen dieses Deliktes könnten lediglich die Angeklagten Kottisch, Wollnitza und Gräupncr bestraft wer den und zwar unter Zubilligung mildernder Umstände. Er schloß dann sein Plädoyer mit einem Appell an die Richter, ein Urteil zu finden, das bindet und nicht scheide zum Heil einer neuen Volkseinheit. Der zweite Verteidiger Rechtsanwalt Lowak führte in etwa einstündiger Verteidigungsrede aus, baß nach seiner Ansicht dem flüchtigen Golombek die geistige Führerrolle der ganze» Aktion zuzuschreibcn sei, um so mehr, als zwischen Golombek und dem erschlagenen Pietrzuch eine parteipoli tische Feindschaft bestanden habe. Tas Zeugenausgebot zur Belastung des Angeklagten Lachmann sei eigentlich nur als eine Entlastung zu betrachten. Er beschäftigte sich dann mit den Aussagen einiger Zeugen, die er als nicht glaubwürdig hiustellte, und verwies schließlich auf die Erregung unter den Angeklagten als Folge des deutsch-polnischen Gegen satzes im oberschlesischcn Grenzgebiet. Die Angeklagten hätten nur dem polnischen Terror Einhalt gebieten wollen. Tas letzte Wort der Angeklagten. Darauf erhielten die Angeklagten das Schlußwort. Tie Angeklagten Gräupncr und Müller machten davon Ge brauch, indem sie betonten, an der Schlägerei in der Woh nung des Pietrzuch nicht beteiligt gewesen zu sein, während der Angeklagte Hoppe die Zeitangaben der Zeugen als widersprechend bezeichnete und der Angeklagte Lachmann schließlich die ihm vvrgcmorfcne Brutalität damit zu ent- krüsteu versuchte, daß er »och 1828, 28 und 30 zum Gemeinde vorsteher gewählt worden sei; der ihn so stark belastende Zeuge hätte das nur ans Wut darüber getan, weil er nicht Gcmeindeschöppe geworden sei. Nie MiWlUMe« Wern VWMmg. Zu den Deuthener Todesurteilen schreibt der „Angriff" u. a.: Diese Todesurteile sind das ungeheuerlichste und empö rendste, was wir in der an Demütigungen. Unglaublichkei ten, politischen, moralischen und juristischen Perogrsitäten io reichen Zeit der vergangenen vierzehn Jahre in Deutschland erlebt haben. Diese fünf Todesurteile werden den Anfangs strich einer neuen Entwicklung in Deutschland abgeben. Wir fragen die Regierung Papen, wir fragen den Herrn Reichs präsidenten: Sollen diese Urteile vollstreckt werden? Wird man in der Tat den Mut haben, die Köpfe dieser fünf jungen Mäner auf den Block zu legen? Wird man wirklich hier ein Exempel statuieren, das in seinen Folgen und Auswirkungen so grauenvoll und unerträglich ist, daß man es in dieser Stunde noch gar nicht auszudenken wagt? Nichts liegt uns ferner, als uns mit Gewalttaten zu identifizieren. Das aber erklären wir feierlichst vor der Oessenklichkeit des Landes und der ganzen Welt: Diese Urteile dürfen nicht vollstreckt werden! Diese Urteile sind ein Faustschlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. Z50 Kameraden haben wir in die Gräber gelegt. In den meisten Fällen sanden wir keine Polizei und keinen Staatsanwalt, die der Gerechtigkeit Genüge taten. Erbittert und ergrimmt haben wir den roten Bluthehern eine spätere legale Vergeltung zugesprochen. Aus den Gräbern dieser Toten ist die braune Armee erstanden. 500 000 braune Soldaten stimmen den Rus an, die Urteile von Beuthen dürfen nicht vollstreckt werden! Hier geht es nicht mehr um Taktik, hier gehl es um die Frage eines Prin zips und um die Frage der Lebensfähigkeit des gesamten nationalen Dentschland. Die Rechtsabteilung der NSDAP an Reichspräsident und Reichskanzler Der Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP, Rechtsan walt Dr. Frank (2), hat an Reichspräsident von Hindenburg und an Reichskanzler von Papen ein Telegramm gesandt, in dem „vor der gesamten deutschen Oesfentlichkeit Protest" gegen das unfaßbare Beuthener Schreckensurteil erhoben und die unverzügliche Begnadigung der Verur teilten erwartet wird. Am Schluß des Telegramms wird zum Ausdruck gebracht, daß die unverzügliche Aufhebung der fünf Todesurteile „zur Sicherung und letztmöglichen Auf rechterhaltung des inneren Friedens eine Notwendigkeit" sei. Die Pressestelle der Reichsleitung der Na tionalsozialistischen Partei schreibt u. a.: Die Empörung über dieses unfaßbare Schreckensurteil wird dadurch noch gesteigert, daß zur gleichen Zeit ein anderes schlesisches Son dergericht der gleichen Reichsregierung gegen Reichsbanner leute, die in unmenschlichster Weise vorsätzlich zwei SA-Män ner niedermetzelten und viele andere schwer verletzten, mit Höchststrafen von nur vier Jahren Zuchthaus bedachte. Das ist zweierlei Maß! Nationalsozialisten wurden also von dem Sondergericht einer „nationalen Regierung" mit dem Tode bestraft, während der internationale Mordmarxismus mit kurzfristigen Zuchthausstrafen davonkommen darf und der menschlichen Gesellschaft erhalten bleibt. Diese beiden Urteile sind ein Schlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. Millionen solcher erwarten von Herrn von Papen als dem derzeitigen kommissarischen preu ßischen Ministerpräsidenten die sofortige Aufhebung des un erhörten Beuthener Todesurteils, das unter keinen Umstän den vollstreckt werden darf. Ls wird in Deutschland keine Ruhe mehr, bis dieses Beuthener Urteil ausgehoben ist. Mögen die verantwortlichen Staalsteiter den Ernst der Stunde erkennen, ehe es zu spät ilt. Dolf Mkr «in Sik vmirtkiltkn.LMtlltk. * M ü n ch c n. Bvn Adel? Hitler ist an die zum Tode verurteilten TA.-Leute folgendes Telegramm abgegangen: „Meine Kameraden! Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils fühle ich mich mit Euch in unbegrenzter Treue verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Angenblick an eine Frage unserer Ehre, der Kamps gegen eine Negierung, unter der dieses Urteil möglich war, unsere Pflicht. Adolf Hitler.* * Ain Aufruf Hitlers. München. lFunkspruch.I Adolf Hitler veröffentlicht im „Völkischen Beobachter" einen langen Aufruf, in dem er zu den Todesurteilen von Beuthen Stellung nimmt. Ter Ausruf enthält sehr scharfe Angriffe gegen die Regierung. Tie Haltung der NSTAP. diesem Kabinett gegenüber sei nach dem Urteil endgültig voraczeichnel. Ter Aufruf schließt mit der Erklärung, daß der Kamps um das Leben der sün/ Verurteilten nunmehr einsetze * Zur Besinavigungsfrasie. * Berlin. Auf die Frage, wie ein möglicherweise zu erwartendes Gnadengesuch der von dem Beuthener Sonder gericht verurteilten SA.-Männer beantwortet werden würde, wird an zuständiger Stelle lediglich erwiderr. daß die Re gierung unter allen Umständen die Staaisantorität wahren werde. " Bekanntlich wird von feilen der Verteidigung geltend gemacht, daß den Tätern bei Begehung der Tat die Notver ordnung mit den verschärften Strafbestimmungen noch gar nicht bekannt gewesen sei. In Kreisen der Reichsregierung betont man jedoch mit aller Deutlichkeit, daß die Regierung nicht gewillt sei, sich in ihren Entscheidungen irgendwie unter Druck setzen zu lassen, (Erregung in Beuthen. st Beuthen. Während es bei der Urteilsverkündung und bei der Begründung des Urteils zu keinerlei Zwischen rufen oder sonstigen Störungen im Sitzungssaal kam, er eigneten sich gleich nach Schluß der Verhandlung erregte Szenen, die sich vom Gerichtssaal aus bis auf die Straßen um das Gerichtsgebäude erstrecken. Demonstrierende Natio nalsozialisten wurden von Schutzpolizei, in Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, verdrängt. Tie National sozialisten drohten mit Fäusten gegen das Gerichtsgebäude. Beim Verlassen des Gerichtssaales rief der Führer der SA. von Schlesien, Oberleutnant a. T. Heines, Mitglied -cs Reichstages: „Das Urteil ist das Fanal zum deutschen Aus bruch!" Tie Polizei sorgte sofort dafür, daß Zuhörer und Pressevertreter den Gerichtsiaal und das Gebäude ver ließen; das Haus wurde dann von innen abgeschlossen. Aus der Straße formierten sich die Nationalsozialisten zu einem größeren Trupp, in dem vor allem Breslauer SA. zu be merken Ivar. Tie Polizei Halle Mühe, den Verkehr zu regeln. Ter Kaiser-Franz-Joseph-Play. der sich unmittel bar vor dem Gerichtshaus besindct, mußte von der Schutz polizei geräumt werden. Tie Nebenstraßen wurden abge riegelt und die Demonstranten abgcdrängt. >< Beuthen. In der Umgebung des Strasgerichts- gebäudes war gestern gegen 8 Uhr die Ruhe wieder her gestellt. Tie Polizei Hal die Menschenansammlungen fast vollständig zerstreut. Tie LA.-Formationen, die aus Bres lau heute morgen hier cingetroffcn waren, sind von der Polizei in eine Nebenstraße abgcdrängt worden. Durch Eingreifen des SA.-Führers von Schlesien, des Reichstags- abgeordn. Heines, kam unter die 'Nationalsozialisten wieder Ruhe und Ordnung. Sie traten ans seinen Befehl in Marschkolonne an, um das Eintreffen der Kraftwagen, auf denen sic gekommen waren, abzuwarten. Zu Beginn der Zwischenfälle hatte Heines versucht, von der Veranda eines Kaffeehauses eine Ansprache an die Nationalsozialisten zu halten, wurde aber daran gehindert. Auf Ersuchen der Nationalsozialisten hat der Land gerichtspräsident angeordnet, daß im Ltrafgcrichtsgebäude sich niemand an einem offenen Fenster zeigen darf. Das Straßcnbild ist auch gegen Mitternacht noch unge wöhnlich belebt. Zu weiteren Zwischenfällen ist es im Laufe des Abends nicht mehr gekommen nnd cs scheint, daß weitere Zwischenfälle auch nicht mehr zn befürchten sind. Die Natio nalsozialisten haben im Laufe des Abends eine Versamm lung abgchalten, die offenbar einen Protest gegen das Ur teil darstellt. Tas Ltrafgerichtsgebände ist noch immer von einem starken Lchnpoanfgebot besetzt. Polizeiposten im Stahlhelm und mit Karabinern bewachen besonders den Teil, in dem sich die zum Tode verurteilten National sozialisten befinden. Wieder Ruhe in Beuthen. )t Beuthen. 'Nach dem ungewöhnlich lebhaften Straßenbild der vergangenen Nacht ist heute srüh in Bcu- then vollkommene Ruhe eingekehrt. Tic LA.-Formationen, die gestern ans Bresiau hier eingetrvsscn waren, sollen sich heute in Gleiwitz aushalten. ^Weitere Meldungen in der 1. Beilage.)
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