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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193209071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-07
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1932
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Riesaer D Tageblatt Drahtanschrift Ä DI 11b A E VttÄ ^N^E^Akk). Postscheckkonto; Lageblatt ötirsa. Lre«d«i ISA). Fernruf Str. A). Da» Mesa« Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der SlnttShauptmannfchast. Siroiksft: Postfach Nr. KL Großenhain, de» Amtsgericht» und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rate» der Stadt Riesa, Riesa Nr. LL des Finanzamts Riesa und deS HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. I. 210. Mittwoch, 7. September 1S8S, abends. 8S.Jaljrg. Da« Riesaer Tageblatt «scheint irden Tag abend« -/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 etnschl. Postgebühr lohne Zustellungsgebühr). Für den Fall des Lintretens von ProduktionSverteucrungen, Erhöhungen der Lohne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis, erhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Die Franzosen haben Zett - September. Die Havasagenkur verSffenttichl eine Auslassung, in der es heihl, nach Auskünften gutunter- richteier kreise scheine es, dah man nicht damit rechnen dürfe, oatz die französische Regierung in diesen Tagen der Reichs- regierung ihre Antwort aus die deutsche Denkschrift in der werde militärischen Gleichberechtigung bekannkgeben Man weist nämlich darauf hin, daß ein Ministerrat die Wendungen dieser Antwort festlegen müsse, und daß der nächste Ministersat erst Donnerstag oder Freitag nach dem Kabinettsrat, der Mittwochnachmittag siattfindet, zusammen, treten werde. Alle Mächte, die das Bertrauensabkommen unterzeichnet haben und die befragt worden seien, hätten anderseits noch nicht ihre Ansicht mitgeteilt. So werde die Ansicht der englischen Regierung — trotz einiger Aufklärun- gen, die der englische Geschäftsträger in Paris im Verlause seiner Unterredung mit dem Ministerpräsidenten Herriot die sem gegeben habe — tatsächlich erst nach dem Kabinettsrat definiert werden, der am Donnerstag in London zusammen- trete. Unter diesen Umständen werde die französische Regie rung nicht vor Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche ihre Antwort der Reichsreaieruno Mr Kenntnis brin- gen können. stungskonserenz gegenüber der Resolution der Generalkom- mission vom 29. Juli war ausschließlich durch Gründe, die in der Sache selbst liegen, bestimmt und war unvermeidlich. Die Resolution legt wichtige Punkte für die endgültige Abrü, stungskonvention fest, und zwar in einer Weise, die bereits erkennen läßt, daß die Konvention in der Herabsetzung der Rüstungen außerordentlich weit hinter dem Versailler Ver trag Zurückbleiben wird. Deutschland Hal stets gefordert, daß die anderen Staaten auf einen Rüstungsstand abrüsten, der dem Rüstungssrand entspricht, der Deutschland durch den Vertrag von Versailles auferlegt worden ist. Damit wäre dem Anspruch Deutsch lands auf Gleichberechtigung in einfachster Weise Rechnung getragen worden. Zu ihrem großen Bedauern hat jedoch die deutsche Negierung aus der Resolution vom 23. Juli ersehen müssen, daß die Konvention weder in den Methoden noch im Umfang der Abrüstung dem Muster von Versailles entspre chen wird. Die Lösung kann deshalb nur die sein, daß die Abrüstungskonvention für Deutschland an die Stells des Tei les 5 des Versailler Vertrages tritt, und daß hinsichtlich ihrer Geltungsdauer sowie hinsichtlich des Rechtszustandes nach ihrem Ablauf keine Sonderbestimmungen für Deutschland gel ten. Auf dem Gebiet der qualitativen Abrüstung ist die deutsche Regierung bereit, jedes Wasfenverbot zu akzeptieren, das für alle Staaten gleichmäßig zur Wirkung kommt. Dage gen müßten diejenigen Waffenkategorien, die durch die Kon vention nicht allgemein verboten werden, grundsätzlich auch Deutschland erlaubt sein. Was das Wehrsystem anbetrifft, so muß die deutsche Re gierung auch für sich das Recht aller anderen Staaten in An spruch nehmen, es im Rahmen der allgemein gültigen Be stimmungen so zu gestalten, wie es den Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Eigenarten des Landes ent spricht. Es wird wesentlich zur Beseitigung der bestehenden Spannungen und zur^Veruhiguno der politischen Verhältnisse beitragen, wenn endlich die militärische Diskriminierung Deutschlands verschwindet, die vom deutschen Volke als De mütigung empfunden wird, und die zugleich die Herstellung eines ruhigen Gleichgewichts in Europa verhindert. Ist SMk SIMWll in Ikl MMnMlM kin Mivieül Les RMsMemilWerr. Berlin, 7. September. Reichsaußenminister Freiherr von Neurath übergab einem Vertreter eines Nachrichtenbüros ein Schriftstück zur Veröffentlichung, das er als Resume seiner mündlichen Dar legungen des deutschen Standpunktes in der Abrüstungs frage vom 29. August dem französischen Botschafter ausge händigt hatte. Der Minister äußerte sich über den Zweck des Schriftstücks und über die Gründe seiner Veröffentlichung u. a. wie folgt: Der deutsche Schritt bei dem französischen Botschafter hielt sich durchaus im Nahmen der Genfer Abrüstungskonfe renz. Für keine Frage der Abrüstungskonferenz liegt eine Behandlung auf diesem Wege näher als für die Frage der deutschen Gleichberechtigung, die durch die Vertagungsresolu tion unmittelbar aktuell geworden ist. Ich brauche auch kein Geheimnis daraus zu machen, daß im unmittelbaren Anschluß an die letzten Konferenzverhandlungen noch in Genf selbst von den deutschen und französischen Vertretern die Aufnahme baldiger Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen über das Thema der Gleichberechtigung verabredet wurde. Selbstverständlich hat die Regierung nicht daran gedacht, die von ihr gewünschten Besprechungen mit der französischen Regierungen vor anderen Negierungen geheim zu halten. Jedenfalls war die Neichsregierung der Ansicht und ist es heute noch, daß im vorliegenden Falle eine Aussprache zwi schen Deutschland und Frankreich der gegebene Weg ist. um eine Einigung zwischen allen beteiligten Mächten anzubah nen. Sollte, was Ich Nicht hofse, die Anwendung des Ver trauenspaktes seitens der französischen Regierung die Bedeu tung haben, daß diese jetzt zu einer unmittelbaren deutsch französischen Aussprache nicht bereit ist. so wäre eine neue Lage geschaffen, die neue Entschlüsse der Reichsregierung not wendig machen würde. So viel stehl aber schon heule fest, daß es für Deutsch land nicht möglich ist, sich an den weiteren Beratun gen der Abrüstungskonferenz zu beteiligen, bevor die Frage der deutschen Gleichberechtigung eine grund sätzliche Klärung gesunden hat. Unsere Gleichbe rechtigung, nicht unsere Aufrüstung, ist der Punkt, den wir zur Debatte gestellt haben. Wenn die hochgerüsteten Staaten sich nicht zu einer radi kalen Abrüstung entschließen können, und wenn sich daraus die Schlußfolgerung ergibt, daß unsere Gleichberechtigung nur durch Modifikationen unseres gegenwärtigen Rüstungs regimes hergestellt werden kann, so ist es eine handgreifliche Verdrehung der Wahrheit, von deutschen Aufrüstungstenden zen und militärischen Machtgelüsten zu sprechen. Es ist auch eine allzu bequeme Methode, uns zur Ge duld zu raten und uns darauf zu vertrösten, daß sich die Ab rüstung der anderen Mächte und damit unsere Gleichberech tigung im Laufe der Zeit schon verwirklichen werde. Wir warten jetzt länger als zehn Jahre auf die Erfüllung unseres Anspruchs. Die Abrüstungskonferenz ist an einem Punkt an gelangt, wo die Entscheidung über unsere Gleichberechtigung fallen muß und keine Konferenzmacht sich mehr einer klaren Stellungnahme zu dieser Frage entziehen darf. Niemand kann Deutschland zumuten, sich noch län ger mit einer Diskriminierung abzufinden, die mit der Ehre des deutschen Volkes und seiner Sicherheit unvereinbar ist. In dem oben erwähnten Schriftstück des Ministers heißt es u. a.: Die Haltung der deutschen Delegation auf der Abrü- NM Zill MtsWMwMLlIW. So klar die neue Notverordnung auch abgefasst ist, cs ergebe» sich doch zahlreiche Fragen, die anskvininendc Zwei fel zu beseitige» versuchen. Die Negierung ist nun, wie wir hören, bemüht, alle Zweifel auSzuschalteu. Sie will deshalb mit den AuSführungsbestimmuugen nicht übereilen, sondern die öffentliche Diskussion abivarteu und den Nat der kompetenten Fachmänner aller Gebiete cinholen, um schließlich alle Mißverständnisse zu beseitigen und dem Miß brauch einzelner dehnbarer Bestimmungen vorznbeugen. Einige Frage», die gestern der Presse in der üblichen Pressekonferenz beantwortet wurden, können indessen heute bereits erledigt werden. Die Gencralcrmächtigung. Die Gencralcrmächtigung ist der Negierung erteilt, um die sozialen Einrichtungen zu erhalten und zu vereinfache«. Was heißt: vereinfachen? Man begegnet der Ansicht, daß ein Abbau der Versicherungen, ein Abbau der Leistungen geplant sei. Die Negierung erklärt, daß sie nicht daran denke, Leistungen der Versicherungen abznbanen. Es werde ihre Aufgabe tatsächlich nur die Vereinfachung sein. Ge dacht sei an eine Reform der Versicherungen. So sei es möglich, daß die Angestellten-, Invaliden- und Knappschafts versicherung zusammengelegt werden. Das wäre eine Er leichterung der Verwaltung, und cs läge in dieser Neuord nung eine Ersparnis, die vielleicht sogar den Versicherten zugute kommen könnte. Und die Negierung fragt sich, wes halb es die Arbeitslosenunterstützung, die Krisenunter stützung und die Wohlfahrtsunterstützung geben soll. Die Negierung wird überlegen, ob nicht eine einheitliche Ve-r- sichcrungs- und UntcrstützungSform gesunden werden kann. Das sind zunächst freilich nur die Richtlinien. Die Einzel beratungen werden die Ressorts unverzüglich ausnehmen. ES ist icdcnfalls falsch, von einem konzentrischen Angriff gegen die Versicherungen und sozialen Einrichtungen zu sprechen. Die Steueranrcchnungsschcine werben nur auf Antrag auSgegcbcn. Es ist leicht möglich, daß hier die Bürokratie Erschwerungen schafft. Doch wird der Antrag für notwendig gehalten, weil sich die Scheine nicht von Fall zu Fall ausgebcn lasse«. Bekanntlich muß der Steuerzahler einen bestimmten Betrag an Steuern ge zahlt haben, um in den Besitz deS Anrechnungsscheines zu gelangen. Nun ist es möglich, daß er nicht an einer Stelle seine Stenern bezahlt, sondern an verschiedenen in kleineren Posten. Ein Antrag würde dazu führen, daß die insgesamt gezahlten Steuern an einer Stelle berechnet werden, um den NnrechnungSschein ausstellen zu können. Jeder Miß brauch soll unbedingt vermieden werden. Es ist gedacht, daß die durch die AnrcchnnngSscheine freiwerdenden Mittel zur Ankurbelung verwandt werden, aber es wird sich nicht umgehen lassen, daß die Scheine auch flüssig gemacht werden, um ein Unternehmen liquid zu machen. Die 400-Mark-Prämie insbesondere reizt jetzt bereits Unternehmer, Arbeiter zu entlassen, nm dann Neneinstcllungen vorzunchmen, damit die Prämie erlangt wird. Diese Spekulation ist salsch. Bekanntlich wird die Zahl der Arbeiter in den Monaten Juni, Juli und August 1932 als Durchschnitt genommen. Diese Zahl muß erst erreicht werden, wenn für Neneinge- stcllte eine Prämie gewährt werden soll. Jetzt vorgenom mene Entlassungen sind sinnlos. Aber es wird auch nach geprüft, ob nicht bereits vorsichtig im Juli oder August Entlassungen erfolgten, um die Prämie zu retten. Jeder Mißbrauch soll durch die Entziehung jeder Vergünstigung geahndet werden. Die Prämie ist selbstverständlich nur für Arbeiter gedacht, die im Produktionsprozeß mitwirken, nicht für HauSpcrsonal z. B. und nicht für Berufe, die nicht zls Produktionsstütten anzusehen sind. Tarisunterschreitung. Ebenso soll mit aller Strenge darauf geachtet werden, !>aß nur dann in der 39. bis 40. Stundcnlohnwoche eine Kürzung der Löhne erfolgt, wenn tatsächlich Neueinstel lungen vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, daß Arbeitgeber die fetzt vielleicht 48stündige Arbeitswoche verkürzen, nm etwa 20 Prozent mehr Arbeiter beschäftigen zu können. In diesem Falle haben sie das Recht, einmal die Löhne für die letzten zehn Stunden der Woche zu senken und für die Neueingestellten die Prämie zu verlangen, die entweder monatlich oder vierteljährlich in Steueranrech- nnngsschcinen gegeben wird: sie unterliegen aber der Kon trolle der Schlichter und werden ihrer Vorteile verlustig, wenn sie wieder die Arbeitszeit verlängern. Dann müssen sie für die Lohnstnnden 40 bis 48 den vollen Tariflohn zahlen, ober wenn sie die Neueingestellten wieder entlasten. In diesem Falle erlöscht die Prämie und auch die Ver gütung für die Lohnzeit von der 80. bis 40. Stunde. Am Mittwoch wird sich, wie wir hören, das zuständige Ressort mit den Einzelheiten dieser Verordnung beschäftigen. Z» den schwebenden Fragen sollen außerdem am Mittwoch die Arbeitgeber, am Donnerstag die Arbeitnehmervertreter ge hört werden. Reichsbahn «nb Post. Reichsbahn und Post haben, sofern sie betroffen wer den, sowohl die Tarif- wie die Prämicnvcrgünstigung. Die Reichsbahn insbesondere daS Recht, auf die BcförderungS steuer eine 100prozentige Rückvergütung zu verlangen. DaS macht bei der Bahn nach der vorläufigen Schätzung den Betrag von 170 Millionen im Jahre ans. Dieser Be trag soll als zusätzliche Arbeitsbeschaffung verwandt wer den. Nun sind aber bei der Post Entlassungen geplant, weil eine Vereiniackuna der Zustellungen erfolgen soll, und die Reichsbahn hat die Entlastung von rund 80 000 Arbeitern beschlossen. Das weckt selbstverständlich böses Blut und sieht so aus, als ob gerade die beiden NeichSbctriebe der Ärbeitsvermehrung begegnen wollen. Die zuständigen Stellen erklären, daß die Einschränkungsmaßnahmen be reits beschlossen wurden, ehe die Pläne der Negierung be kannt wurden, und daß beide Betriebe bemüht sein wollen, nicht nur die Entlastungen wieder auSznglcichen, sondern darüber hinaus Arbeiter zu beschäftigen. Selbstverständlich müssen beide Betriebe erst die ^fahl der Ncuentlastenen einholen, um der Vorteile der Notverordnung hinsichtlich der Prämie z. B. teilhaftig zu werden. Die Post glaubt 00 Millionen zur Arbeitsbeschaffung bereitstellen zu können. Gemeinden nnb Steuerscheine. Die Befürchtungen, durch die Steueranrechnungöschcine önnte das Defizit vieler Gemeinden noch erhöht werden, sind nicht richtig. Zunächst müssen die Steuerzahler ja auch den Gemeinden die volle Steuer entrichten. Die Steuer scheine werden vom Reich ausgegebcn und vom Reich in den Jahren 1034 bis 1038 cingelöst. Die Gemeinden haben : demnach keine Verluste. DaS Risiko der Ltcncrscheine hat i allein das Reich zu tragen. Und bas Reich glaubt es über nehmen zu können, weil es glaubt, daß durch die Ankurbe lung eine so wesentliche Steuervermehrung eintritt, daß der Verlust von 300—420 Millionen in den Jahren 34—3S getragen werden kann. Subventionierte Betriebe und Gehälter. Die Gehälter der Beamten der staatlich subventionier ten Betriebe sollen den Gehältern der Ncichsbcamten ange glichen werden. Es ist jetzt die Frage, was als subventio nierter Betrieb zu verstehen ist. Und die Negierung er klärt, daß nicht nur die direkt, sondern auch die indirekt vom Staat unterstützten Betriebe der Bestimmung unterlie gen, nicht nur die Betriebe, die mit B.irmitteln unterstützt sind, sondern auch durch Liefcrungsaufträge usw., die jeden falls in irgendeiner Weise vom Staate abhängig gemacht wurden. Man denkt nun nicht daran, sofort mit rigorosen Maßnahmen vorzngchcn, sondern glanbt, daß die Verord nung dahin wirken wird, daß in den betroffenen Betrieben eine freiwillige Anpassung an die Staatsgchälter erfolgt. Die Regierung will nur dann konsequent und rücksichtslos durchgrciscn, wenn die betreffenden subventionierten Be triebe sich zur freiwilligen Gehaiieregnlierung nicht ent schließen. Tie Reichsbahn ist als subventionierter Betrieb
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