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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193209141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-14
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1932
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Riesaer G Tageblatt Drahtanschrift und AnreigeV <L1bettM M-IUtzeigkü. Postscheckkonko: Lageblatt Mesa. " Dresden 153». Fernruf Nr. SO. Das Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft - Girokasft: Postfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesa, Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 216. Mittwoch, 14. September 1982, abends. 8ö.Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM 2 14 einschl Postgebühr (ohne Zustellungsg-bUhr). Für den Fall des Eintreten« von Produktionsv-rt-uerung-n, Erhöhungen der Löhne und Materialisnpreise behalten wir uns das Recht der Preis- erböhung und Nachsorderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Rttsa. vneMeebsel Mnaenvurg-böring. Der ksicksprssiclsnt «Ue SSsckuIcßigungen ssssn «Een kvicksksnrler rurüek. Söring erksnnl HuNösung sn, dervickne» sdsr «ßS« Hbrttmmuns als recktsgüMg uns korssrt erneu» kü«kt»N ssr ksicksresierung. )s Berlin. Reichstagspräsibcnt Göring hat an den Herrn Reichspräsidenten folgendes Schreiben gerichtet: „Der Ausschuß zur Währung der Rechte der Volksver tretung hat gemäß Artikel 83 der Reichsverfassung die An wesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichs ministers des Inner» zu seiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Neichsminister dcö Innern haben ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Artikels 83 der NcichSverfassung nicht zulässig, wie die Neichsregierung durch ihr Verhalten in den Sitznngc» des Ausschusses vom 22. und 25. Juli 1832 anerkannt hat. Der Ausschuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler «nd der Herr Reichs minister des Inneren durch ihre Handlungsweise eines offenen Bruches der Reichsverfassung schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichspräsident als der be rufene Hüter der Verfassung den Herrn Reichskanzler «nd deu Herr» Neichsminister des Inneren zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten unverzüglich ««halten wird. gez. Göring." Der Herr Reichspräsident hat hierauf wie folgt geant wortet: „Den in Ihrem Schreiben vom heutigen Tage gegen den Herrn Reichskanzler und de« Herrn Neichsminister des Inneren erhobene» Borwurf des Verfassungsbrnches weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Frage», mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksver tretung besaßt hat, wären nie entstanden, wenn Sie, wie cs die Reichsverfassung vorschreibt, dem Herrn Reichskanzler das Wort zur Verlesung meiner Auslösungsverordnung erteilt oder zum mindeste« sogleich nach Zustellung dieser Verordnung die Sitzung des Reichstages geschloffen hätten. Sobald Sie, Herr Reichstagspräsident, und der Ausschuß diese nnanscchtbare Rechtslage ausdrücklich anerkenne», wird, wie die Neichsregiermig bereits erklärt hat, einem Erscheinen des Herrn Reichskanzlers «nd des Herrn Reichs ministers des Inneren vor dem Ansschnß nichts mehr im Wege stehen. gez. von Hindenburg." )s Berlin. Diesem Briefe war, wie das Nachr.-Bttro des VDZ. erführt, die oben veröffentlichte kurze Mitteilung des Beschlußes des Ueberwachungsausschusses des Reichs-- iages vorangegangen. Auf diese ohne Höslichkeitsformeln ergangene Mitteilung hatte Reichspräsident v. Hindenburg nur kurz geantwortet. Die Antwort des Reichspräsidenten hat sich mit dem ausführlichen Brief Görings gekreuzt. Reichstagspräsident Göring hat dann nach dem Eingang des Schreibens von Hindenburg noch einmal einen Brief an den Reichs präsidenten gerichtet, in welchem er diesen Sachverhalt klar zustellen versucht und dem Reichspräsidenten mitteilt, baß er dessen Antwort an den Vorsitzende« des UeberwachnngS- ausschusscs weitcrgeleitet habe. Der Vorsitzende des Ueberwachungsausschusses, Abg. Lübc sSoz.s, hat daraufhin sofort diesen Ausschuß für Mitt woch nachmittag 3 Uhr zur Beratung des Briefwechsels zwischen Göring und von Hindenburg ciubernseu. )( Berlin. Zu dem Schreiben des Reichstagspräsk- benten Göring an den Reichspräsidenten, in dem, wie ge meldet wurde, die üblichen Höflichkeitsformeln fehlen, teilt die Pressestelle der NSDAP, mit, Reichstagsprästbeut Göring stehe auf -em Standpunkt, daß das erwähnte Schrei best kein Bries des Reichstagspräsidenten Göring sei, son der» daß es sich «m einen amtliche« Bericht eines Reichs- tagsausschuffes handele, den er als Reichstagspräsident pflichtgemäß mit seiner Unterschrift versehen habe. In amt lichen Berichte» der Ausschüsse sei es aber üblich, jede Höf- lichkeitsformel sortzulasse«. T« M ieS WAtgWUeiin 8im« «i in jinWWM. )s Berlin. NeichStagspräsident Göring hat am Dienstag abend an Reichspräsident von Hindenburg ein Schreiben gerichtet, in dem es heißt: „Hochzuverehreuder Herr Reichspräsident! Euer Exzellenz! Der Reichstag gibt seiner Erwartung hiermit Ausdruck, baß Sie, Herr Reichspräsident, entsprechend den Vorschriften der Reichsverfassung die von der Abstimmung des Reichs tags betrossene Notverordnung unverzüglich außer «rast setzen werde». Die selbstverständliche Folge der Annahme des Mißtrauensvotums wird der unverzügliche Rücktritt der Regierung Pape» sein, da eine Negiernng, die z« l>5 Prozent bas deutsche Volk gegen sich hat, weder weiter die Politik im Inner» bestimme««, noch Deutschland tu der jetzigen schwierigen Lage dem Ausland gegenüber vertreten kann. Nach beiden Seiten hin fehlt der Regierung Pape« jegliche Legitimation des deutsche» Volkes; besonders im Hinblick ans die derzeit schwebenden Verhandlungen mit dem Ausland würde eine Negiernng, die fast von dem ge samten deutschen Volk durch schärfstes Mißtrauen abgelehnt wird, eine unmögliche VerhandlnngSbasis besitzen. Dem deutsche» Volke mnft daraus schwere Schädigung erwachsen. Der Brief schildert dann ausführlich den Sitzungs verlauf und fährt fort: „Ich stelle auch Euer Exzellenz gegenüber ausdrücklich fest luergleiche amtliches Stenogramm), daß ich bereits den Beginn der Abstimmung erklärt hatte, als der Herr Reichs kanzler den ersten Versuch machte, sich zum Wort zu melden. Bisher sind noch niemals und in keinem Parlament der Welt während einer Abstimmung Wortmeldungen erteilt worden. Letzteres ist technisch auch nicht möglich. Tie Ab stimmung bildet ein Ganzes; sie stellt einen einzigen Vor gang -ar. Mit dem Beginn der Abstimmung ist auch das Ergebnis derselben sestgelegt. Ich betone in diesem Zu sammenhang, daß auch die Deutschnationale Volkspartei diesen meinen Standpunkt dadurch anerkannte, daß sie sich sowohl an der Abstimmung beteiligte und das Ergebnis derselben mit anhörte, als anch dnrch den dentschnationalen Schriftführer an der Abstimmungshandlung mit beteiligt hat. Nachdem ich das Ergebnis der Abstimmung bekannt gegeben hatte, ergriff ich sofort das Schriftstück und erkannte nun erst, daß es sich um das Auflösungsdckret handelte, welches ich darauf zur Verlesung brachte. Feststeht demnach, erstens, daß somit der Abstimmungs akt vor der Auslösung des Reichstages stattgesunden hat; zweitens, daß das Ergebnis dieser Abstimmung zu recht be steht; drittens, daß nach der Reichsverfassung die betreffen den Notverordnungen außer Krast zu setzen sind; viertens, daß die Regierung Papen mit einer vernichtenden Mehrheit vom deutschen Volke durch seine erwählte Vertretung ge- gestiirzt worden ist. Göring gibt dann zu, daß formal der Reichstag im Augenblick nach der Abstimmung ausgelöst worden sei. Er fügt hinzu: „Gegen die Begründung dieser Anslösungsorder muß ich jedoch als Präsident der deutschen Volksvertretung Ver wahrung einlegc». Gewiß ist cö iu das Ermessen des Herrn Reichspräsidenten gestellt, den Reichstag aufznlösen, jedoch niemals aus dem gleichen Anlaß. Tatsächlich ist je doch der Reichstag bereits am 4. Juni 1932 aufgelöst wor den mit dem tatsächlichen Sinne, daß die damalige Negie rung Papen nicht das Vertraue» der deutschen Volksver tretung gefunden hätte. Tatsächlich ist anch der neue Reichs tag aufgelöst worden, weil die Negiernng Papen wiederum kein Vertrauen gesunden hätte." Nachdem bekanntgeworden war, daß eine Abstimmung stattfinden sollte, hat der Herr Reichskanzler, wie ich später erfuhr, bei seinem Eintritt in den Reichstag ostzenjativ und in einer für den Reichstag verletzenden Form mit der Roten Mappe gegen die Diplomatenloge hinaufgewinkt. Vor allem aber werden diese Zusammenhänge bestätigt durch den Wortlaut der Auflösungsorder selbst. Es sollte also von vornherein die Abstimmung unmöglich gemacht werben. Die Aufhebung einer Notverordnung gehört zu den verfassungsmäßigen Rechten des Reichstages, und zwar ist dem Reichstag hier das Recht der Aushebung eingerHumt worden als Regulativ gegenüber einer Regierung, diench anmaßen sollte, willkürlich Anordnungen und Bestimmun gen auf dem Wege von Notverordnungen zu erlassen, um somit Verfassung und Volkshoheit jederzeit zu garantieren. Wenn nun ein Reichstag jedesmal aufgelöst werben soll, weil Gefahr besteht, baß er ein durch die Verfassung ge gebenes Recht, ja eine durch die Verfassung auferlegte Pflicht im Interesse des Volkes ausübt, so bedeutet dies eine dem Sinn der Verfassung widersprechende Handlung. Der Gedanke der VolkSsouvcränität, so heißt es weiter in dem Brief, und des ersten Grundsatzes unserer Verfas sung „Die Staatsgewalt geht vom Volke ans", würde durch eine solche Haltung verletzt. Ich sehe mich deshalb ver pflichtet, hochverehrter Herr Reichspräsident, gegen die Be gründung des AnflösungsbekretS vor dem ganzen deutschen Volke seierlichst Protest cinzulegen. Der Reichstagspräsident weist bann darauf hin, daß der Reichstag später gewühlt worden sei, als der Reichs präsident, und daß auch die Wahl des Reichspräsidenten mit Hilfe der Pareien bewerkstelligt sei. Die politische WillenS- btldnng der Nation könne sich verfassungsmäßig nur dnrch Parteien dokumentieren. Wolle man die politischen Par teien restlos ausschalteu oder vernichte», so schalte man praktisch de» BolkSwillcn selbst aus »nd wende sich damit gegen Geist und Sinn der dentschen Reichsverfassung. „Ich darf Sie versichern, hochverehrter Herr Reichs präsident, daß das dcnts^c Volk sich zur Zeit in eine,» Zu stand namenloser Unruh« und Empörung besindet, weil dieses Volk empfindet, daß seine in der Verfassung nieder gelegten Grundrechte in Gefahr sind. Tas Volt kann und wird es nicht verstehen, daß es weiterhin regiert werden soll von einer Anzahl von Männern, der soeben dnrch deu Reichstag bestätigt wurde, daß sie sich aus keinerlei Ver trauen des Volkes berufen könne. So wertvoll die Auto rität Euer Exzellenz sein mag, so dars nicht übersehe» wer, den, daß daö Vertrauen des Reichspräsidenten zur jewei ligen Regierung seine Ergänzung sinden muß in dem Ver trauen des deutschen Volkes." Er, der NeichstagSpräsideut, dürse daher der berechtigten Hoffnung Ausdruck verleihen, daß der Reichspräsident der Regierung ebeusalls sein Ver trauen entziehe. Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Euer Exzellenz ergebenster gez. Göring, NeichStagspräsident." * M MM! ins Siir SUMei »es MrliWWkmei. „Tie gefaxten Beschlüsse find verfassungswidrig und somit gegenstandslos". Berlin. sFunkspruch.) Das gestrige Schreiben des Herrn Präsidenten dos Reichstages an den Herrn Reichs präsidenten ist durch den Staatssekretär des Reichspräsident teu mit folgendem Bries beantwortet worden: „Sehr geehrter Herr Reichstagsprändent! Der Herr Reichspräsident hat mich beauftragt, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 18. September 1932 zu bestätigen. Unter Hinweis ans sein gestern an Sie gerichtetes persön liches Schreiben läßt Ihnen der Herr Reichspräsident mit teilen, daß die nach Nebergabe der Anslösungsverordnung vom Reichstag noch gefaßten Beschlüsse verfas sungswidrig und somit gegenstandslos sind. Der Herr Reichspräsident beabsichtigt daher nicht, aus diesen Beschlüssen Folgerungen zu ziehen. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr ergebener * gez. Dr. Meißner." Zwei Briese -es AeWagsMenten an -en ReildskaOr. vdz. Berlin. Neichstagövräsident Göring Kat, an den Reichskanzler v. Papen am Dienstag nachmittag zwei Schreiben gerichtet. Tas erste lautet: Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Den Vorwurf des Bersassungsbruches, den Sie mir in Ihrem gestrigen Briese gemacht haben, muß ich auss schärf ste znrückweisen. Ich stelle ausdrücklich fest, daß ich bereits die Abstimmungen eröffnet hatte, als Sie sich zum Worte meldeten. Ich bin der Auffassung, daß während einer Ab stimmung, die eine unteilbare Handlung bedeutet, über haupt keine Worterteilung gegeben werden darf. Dies be weist die bisherige Praxis älter Parlamente. Ich war also gezwungen, zunächst die Abstimmungshandlung abrollen zu lassen. Tie Auslösung deS Reichstages war daher nach meiner Auffassung erst nach der Abstimmung wirksam. Ich bitte Sie daher, den Vorwurf des Bersassungsbruches zurückzunehmen, da die Voraussetzungen für eine solch schwere Ehrenkränknng nicht gegeben sind. DaS zweite Schreiben hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Nachdem ich mich überzeugt habe, daß auch Minister, denen der Reichstag das Vertrauen entzogen hat, zur Gegenzeichnung eines Auflösungsdekrets berechtigt sind, habe ich meine Auffassung bereits gestern abend dahin korrigiert, baß der Reichstag formal-juristisch zu Recht aufgelöst ist und daher weitere Sitzungen oder Handlungen mit Ausnahme der in der Verfassung vorge sehenen Ausschüsse nicht stattfindeu werden. Um bie Aermebrilng -er Arbeitsgelegenheit. Berlin. sFunkspruch.) Der Rcichsarbeitsminister hat zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1832 Vorschriften vorbereitet, die voraussicht lich am 15. September bekanntgegcben werden. Da diese Vorschriften sitr die Berechnung der Arbeitnehmerzahl und der Höhe der zulässigen Unterschrcitungen der Tarislöhne von wesentlicher Bedeutung sind, wird cs notwendig sein, -aß die Betriebe vor weiteren Schritten den Erlaß der Durchsührungsvvrschristen abwarte«.
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