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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193209132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320913
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320913
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-13
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1932
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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich UHIemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. blsck clsr ksick§tsg5-^uklÖLung vsr ksicksksnrlsr sprirkt im kunclkunk. ttrvit üdsr clis kscktsgüitigksit Auflösung. ^Isuvsklsn „ . . . . vsnn kuks un«I Ordnung gsvskrt IleomiWeLUliiMrllii RMMkMWer W M WWW »es RMSlUS. Me IMIIW der ReiAlkgielimg. ist nach dem großen Durcheinander des Nachmittags in den ölbcndstnnden wesentlich ruhiger geworben. Dazu trug einmal die große Rebe des Reichskanzlers im Rundfunk bei, dann aber auch die Tatsache, daß die Auslösung des Reichs tages aller Wahrscheinlichkeit nach auch von den opponie renden Parteien in ihrer Rechtmäßigkeit kaum angefochten werden kann. Alle dahingehenden Versuche sind äußerst problematisch und mehr oder weniger zum Scheitern ver urteilt. Auch der neueste Weg eines Volksentscheides, den die sozialdemokratische Reichstagsfraktion noch am Abend beschritten hat, wird von der Reichsregierung mit guten Gründen angefochten. Einem Volksentscheid hat ein Volks begehren vorauszugehen. Die Einleitung dieses Volks begehrens ist aber erst möglich, wenn der Reichstag mit dem betreffenden Gesetzentwurf, der zur Volksabstimmung ge bracht werden soll, befaßt wurde. Da kein Reichstag da ist, liegt es in der Hand des Reichsinnenmtntsters, die Ein bringung des Gesetzentwurfes solange zu verschieben, bis ein neuer Reichstag gewählt ist. Ueber die Wahl des neuen Reichstags hat die Reichs regierung noch am Abend der Neichstagsauslösung sehr interessante Kommentare bekanntgegeben. Danach hat die Negierung durchaus die Absicht, alle verfassungsmäßigen Vorschriften, die für die Neuwahl des Reichstages bestehen, inne zu halten und also Wahlen bis Anfang November auszuschreiben. Diese Absicht wird jedoch von selten der Reichsregierung von einer Voraussetzung abhängig gemacht, die gegenwärtig noch keinesfalls sicher ist. Man stellt sich iir der Wilhelmstratze auf den Standpunkt, daß Wahlen iu Deutschland nur möglich sind, wenn iuuerhalb der deutschen Oefsentlichkeit Ruhe und Ordnung herrschen. Die Reichs regierung behält sich also den Beschluß darüber, ob die öffentlichen Zustände die Abhaltung von Neuwahlen er lauben, vor. Sie macht auch hier ihre letzte Entscheidung von dem Verhalten -der Oppositionsparteien abhängig. Hält die Opposition Ruhe, dann finden Neuwahlen statt. Wirb diese Ruhe nicht gewahrt, dann werden die Neu wahlen hinausgeschobcn, ivobei es völlig in der Hand des Reichspräsidenten liegt, dann im Einvernehmen mit der Reichsregierung den genauen Zeitpunkt und den Modus der Abhaltung der Wahlen zu bestimmen. Diese Erklärung der Reichsregicrung hat in den politischen Kreisen Berlins außerordentliches Aufsehen erregt. Man bringt sie mit den Sätzen der Neichskanzlerrebe in Verbindung, in denen eine Zwölf-Monats-Frist als Probezeit für die Durchführung des wirtschaftlichen Ankurbelungs-Experiments gesetzt ist. Man folgert daraus, daß Reichsregierung unter Um ständen entschlossen ist, die Durchführung ihres Programms gegenüber jeder mit scharfen Mitteln arbeitenden Opposi tion ficherzustellen. Das könnte aber, wenn man an die radikale und heftige Form unserer heutigen Wahlkämpfe denkt, durchaus dazu führen, daß bis auf weiteres Neu wahlen verschoben werden, selbst aus die Gefahr hin, daß ein solches Verhalten schwerste staatsrechtliche Anfech tungen erfahren sollte. Die Rechtmäßigkeit der ReichstagSauflösung am Mon tag wird von der Reichsregierung vor allem unter dem Gesichtspunkt vertreten, baß der Reichstagspräsibent Göring ohne jedes Recht dem Reichskanzler die Verlesung der Auf- lösungsorder unmöglich gemacht hat und daß deshalb be reits die einfache(Üeberreichung der Auflösungsorder, wie sie vor aller Augen erfolgte, zur Auflösung des Reichstags hinreichend war. - Die Regierung stützt sich dabei auf die Tatsache baß Reichstagspräsident Göring in einer Presse besprechung selbst zugab: „DaS Wort Abstimmung war noch nicht gesprochen, als der Reichskanzler die Hand erhob". Sie verweist ferner darauf, daß nach der ersten Wort meldung des Reichskanzlers noch von kommunistischer Seite der Antrag aus namentliche Abstimmung gestellt und vom Rctchstagspräsibenten angenommen wurde, obwohl in der Geschäftsordnung des Reichstages ausdrücklich die Bestim mung enthalten ist, baß ein derartiger Antrag „nur bis zum Beginn der Abstimmung eingebracht" werden kann. Präsident Göring hqt deshalb nach der Auffassung der Neichsregterung durch die Berücksichtigung des kommuni stischen Antrages selbst anerkannt, daß die Abstimmung noch nicht begonnen hatte. Als Beweis dafür, daß die Reichsregierung von sich aus nicht beabsichtigte, den Reichstag auszulösen und dazu nur durch das Verhalten der Parteien gezwungen war, zieht die Reichsregierung eine Auflagenachricht heran, die sie noch am Montag mittag dem „Vorwärts" zugehen ließ. In dieser Auflagenachricht verwahrte sich die Neichsregterung gegen die Behauptung des sozialdemokratischen Organs, „baß sie durch vorzeitige Neichstagsauslösung eine politische Aussprache im Reichstag zu verhindern wünschte". Der Umschwung ist demnach erst vbz. Berlin. Reichsinnenminister Freiherr v. Gayl empfing am Montag abend die Presse, um namens der Reichsregierung zu den Vorgängen im Reichstag Stellung zu nehmen. Ter Minister betonte, daß der Reichskanzler mit der Absicht iin Reichstage erschienen sei, eine umfang- reiche Regierungserklärung abzugebeu, nnd daß dann eine Aussprache stattiinden sollte, an deren Schluß der Empfang der Parteiführer durch den Reichspräsidenten geplant war. Die Dinge seien aber anders gelaufen, als jemand voraus sehen konnte. Der Minister schilderte dann nochmals die Vorgänge, wie sie sich im Neichstagsvlenum zugetragen haben. Als der Reichskanzler trotz wiederholter Wortmel dung das Wort nicht bekommen habe, habe er die Auf- lösungsordcr dem Neichstagspräsidenten persönlich hinge legt und sie ihm damit vor dem ganzen Hause zoaeftellt. Die Reichsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß sie jederzeit das Recht zum Sprechen habe, auch außerhalb der Tagesordnung und auch vor Beginn einer Abstimmung. Die Abstimmung sei noch nicht begonnen gewesen, sondern erst vom Präsidenten angekündigt. Selbst wenn die Ab stimmung in gewissen Grenzen bereits begonnen hatte, hätte die Neichsregterung immer noch vom Reichstag gehört werden müssen. Die Auslösung sei mit dem Augenblick der Zustellung der Auslösungsorder an den Reichstagspräsi- denteu rechtsgültig gewesen. Infolgedessen seien die Ver handlungen nach Ueberreichung der Urkunde rechtsungültig und verfassungswidrig. Der Reichskanzler und mit ihm das Kabinett bedauerten eS, daß ihm nicht einmal Gelegen heit gegeben worden sei, die Maßnahmen der Reichsreqie- rung vor dem Reichstage zu rechtfertigen und das Pro gramm für die nächste Zukunft zu entwickeln. Man hätte mit Fug und Recht erwarten können, daß der Reichstag der MrkWWkil SM Wer »eii MIM der MmW-Wiig. vbz. Berlin. Reichstagspräsident Göring empfing am Montag nachmittag die Presse, um ihr seine Auffassung über die Reichstags-Auslösung darzulcgen. Er meinte, die Neichsregterung habe lediglich ihre Erklärung vor dein Reichstag abgeben wollen. Schon die Art und Weise, wie die weitere Debatte verlaufen würde, habe die Reichsregie rung in Stand setzen sollen, den Reichstag ansznlösen. Als keine der Fraktionen dem kommunistischen Antrag wider sprochen hatte, sofort über die Notverordnung und das Mißtrauensvotum zu entscheide«, habe er bei Begin« der zweiten Sitzung diese Anträge zur Abstimmung gebracht. Er habe das Wort „Abstimmung" noch nicht ausgesprochen gehabt, als Herr von Papen zunächst nur die Hand erhob, während aus der gleichen Richtung das Wort „namentlich" kam, so baß er habe annehmen müssen, auch Herr von Papen verlange die namentliche Abstimmung. Nach Auffassung des Reichstags-Präsidiums sei die Abstimmung bereits be gonnen und eröffnet gewesen, als der Reichskanzler um bas Wort bat. Präsident Göring verwies dann auf Artikel 33 der Reichsverfassung, wonach er verpflichtet sei, Mitgliedern der Reichsregicrung jederzeit auch außerhalb der Tagesord nung das Wort zu geben. In der Verfassung stehe aber nichts davon, baß gegenüber der Reichsregierung auch die Bestimmungen der Geschäftsordnung keine Gültigkeit hätten, wonach das Wort nicht erteilt werden kann, wenn ein anderer Redner spricht oder wenn eine Abstimmung im Gange ist. Der Präsident meinte, es sei auch technisch gar nicht möglich, jemandem das Wort zu erteilen, während eine Abstimmung läuft; hierbei erinnerte er an die Ab- stimmungSart des -Hammelsprungs. Dabei verließen die Abgeordneten ja den Sitzungssaal, um ihn einzeln wieder zu betreten. Daher könne doch niemand sprechen. Er habe dem Reichskanzler gesagt, er würde sofort nach der Abstim, mang das Wort erhalten. Der Reichskanzler habe daraus während der NeichstagSsttzung selbst erfolgt. Er ist z. T. darauf zurückzusühren, daß entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen der dcutschnationale Fraktionssührer Oberfohren keinen Einspruch gegen die sofortige Behand lung der kommunistischen Mißtrauensanträge an erster Regierung wenigstens dazu Gelegenheit geben würde. Tie Reiäwregierung habe es nicht daraus ankommen lasten kön nen, daß das einmal in Kraft gesetzte Wirtschastsproqramm durch einen Reichstagsbefchlnß außer Kraft gesetzt wurde. Der Minister machte dann Mitteilung von einem Briese des Reichskanzlers an den Reichstagspräsidenten, in dem der Reichskanzler seststellt, daß der Reichstagspräsident entgegen Artikel 33 der Verfassung sich geweigert habe, dem Reichskanzler das Wort zu erteilen. Er habe ihn dadurch gczivungen, ihm die Auflösungsurkunde des Herrn Reichs präsidenten zu überreichen, ohne sie verlesen zu können Mit diesem Augenblick sei der Reichstag aufgelöst gewesen. Tie von ihm nachher veranlaßte Fortsetzung der Sitzung und die von ihm geleitete Abstimmung leien verfassungs widrig. Auch jede weitere Versammlung und Beschluß fassung des ausgelösten Reichstags würden gegen die Reichs- wersassung verstoßen. Ter Minister teilte noch mit, daß bisher noch keine Möglichkeit bestanden habe, über den Termin der Neu wahlen zu beraten. Tas müsse der Entwicklung der näch sten Tage Vorbehalten bleiben. Tie Reichsregicrung werde dann dem Reichspräsidenten entsprechende Vorschläge machen. Er könne die Erklärung abgeben, daß die Neichs- regiernng durchaus die Absicht habe, die verfassungsmäßigen Vorschriften einznhalten, und daß, wenn eine Wahl ausge schrieben werde, sie selbstverständlich unter den Bedingungen erfolgen müsse, die heute gelten. Er müsse allerdings in aller Offenheit von vornherein eine Einschränkung machen, nämlich die, daß Wahlen selbstverständlich nur dann möglich seien, wenn Ruhe und Ordnung in Deutschland herrschen und die Abhaltung von Wahlen überhaupt möglich sei. ein Stück Papier aus den Präsidententisch gelegt, daß er, der Präsident, zunächst nicht angesehen habe. Er habe vielmehr zunächst die Abstimmung durchgcsührt. Zm Augenblick, wo eine Abstimmung beginne, habe ein Ganzes begonnen, zu dem auch das Abstimmungsrcsnltat gehöre. Als er, der Reichstagspräsident, nach der Abstimmung gesehen habe, daß das Stück Papier, das der Reichskanzler ihm aus das Prä sidium schob, die Nuflösuugsordcr sei, habe er sofort den Standpunkt vertreten, daß eine Regierung, die soeben durch eine überwältigende, noch nie dageweienc Mehrheit der deutschen Volksvertretung gestürzt sei, zur Gegenzeichnung eines solchen amtlichen Erlasses nicht mehr das Recht habe. Diese verfassungsrechtliche Streitfrage werde, wie er gehört habe, von einigen Länderrcgicrnngen vor dem Staats gerichtshof sofort vorgebracht werden, da der Reichstag in folge einer Lücke der Verfassung nicht legitimiert sei, diesen Streit zu führen. Wie immer anch das Reichsgericht ent scheiden möge, so sagte der Präsident, nnd wenn auch etwa noch eine andere Art der Verkündung der Auslösung vom Reichspräsidenten gewählt wird, so steht fest, daß die Abstim mung gegen das Kabinett v. Papen unter allen Umstände» zu Recht besteht. Präsident Göring erklärte noch, er werde bis zur Ent scheidung des Staatsgcrichtshofes Amtshandlungen des Reichstages unterlassen, soweit es sich nicht um die sortbe- ftehenden Ausschüsse lzur Wahrung der Rechte der Volks vertretung und Auswärtigen Ausschuß» handele. Es sei das erste Mal in der Geschichte, daß ein Reichstag präventiv auf gelöst wurde, nämlich lediglich aus dem Grunde, weil die Gefahr bestand, es könnte eine Verordnung aufgehoben werden. Die Verfassung gebe dem Reichspräsidenten sol chen Grund nicht an die Hand. Schärfsten Widerstand „mit allen nur denkbaren Mitteln" kündigte der Präsident sür den Fall an, daß vorläufig keine Neuwahl erfolgen oder das Wahlrecht geändert werden solle. Als Präsident der deut schen Volksvertretung sei er entschlossen, alle Mittel auszu nutzen, um die Rechte des deutschen Volkes zu wahren. Er werde dem Reichspräsidenten brieflich mitteilen, daß die Reichsregierung gestürzt sei. Stelle der Tagesordnung erhob. Dieser unvorhergesehene, sänzjliche Parteien des Hauses überraschende Zwischensall hat auch nach der Auffassung der Neichsrcgieruug mit den Stein ins Rollen gebracht, der dann die sofortige Aus lösung automatisch nach sich zog.
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