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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193209302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320930
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-30
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1932
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Riesaer H Tageblatt Postscheckkonto: Dresden 1530. Girokaffe: Riesa Rr. 52. Drahtanschrift Tageblatt Riesa, Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. 52. ««d Avxetger tLlbckl« m» ÄWktz«). Das Messer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshanptmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 230. Freitag 30. September 1032, abends. 85. Aahrg. Dar Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr lohne Zustellungsgebühr). Für den Fall des Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis erhöhung und Nachsordcrung vor. 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Verantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. U UMIIIW KW Ul' Wl». Verordnungen über «tts rinsorleicktorung kür «len Isn«lu,irksckstttt«ken keeürreclit unrl über Isn«lu,irkLcksktti«ke VermiNIungrverkskren, Vottrtreckunsrrckutr uncl psckterLekutr. MIAn Geiser See ml AM. Ausräumungsarbeiten. In der Vielfalt des politischen Geschehens, das in den letzten Tagen in Genf und in London kulminierte, ist zwar eine klare Entwicklungslinie noch nicht zu erkennen, doch lassen sich die Ereignisse zwanglos dahin anSdenten, dast man beginnt, aufzuräuinen. Aufzuräumcu natürlich, ivie jeder es versteht; mit all den Resten vor allen Dingen einer durch die Tatsachen überholten oder Lügen gestraften Diplomatie und Wirtschaftspolitik, durch die die Struktur der natio nalen und iuteruatioualen politischen Entschließungen »nd wirtschaftlichen Aktionen in ihrer Einheitlichkeit und Stoß kraft gefährdet wurde. Daß sich dabei keine Parallelentwicklungen, sondern gegensätzliche Entwicklungen ergeben, ist selbstverständlich, denn cS handelt sich ja um die Austragung von Konflikten und Divergenzen von zukunftträchtiger Bedeutung. Gleich wohl bedeuten diese Vorgänge eine Klärung, eine Befreiung des zu erwartenden politischen und wirtschaftlichen Ge schehens von Imponderabilien und Masken, deren Fülle und Gefährlichkeit schließlich, wie Genf hat erkennen lassen, jede klare politische Entwicklung gefährden muhte. In diesem Sinne ist der Verlauf der Dinge in London vor allen Dingen aufschlußreich, weil er eine zwar nicht willkommene, dafür aber doch endlich einmal klare und un mißdeutbare wirtschaftspolitische Stellungnahme des Empire auf der bevorstehenden Londoner Konferenz erwarten läßt. Die ausgeschiedenen liberalen Kabinettsmitglieder und ihre Gefolgschaft im Lande sind — wie das den liberalen Tradi tionen alten Stiles entspricht — entschiedene Gegner der von England in Ottawa eingcschlagenen wirtschaftspoliti schen Richtung; sie haben ja auch — als Kabinettsmitglieder! — gegen diesbezügliche Beschlüsse der Negierung, der sie angehörtcn, gestimmt und proklamieren ihrerseits eine Ab kehr von der selbstmörderischen Politik des zwangsläufig sich steigernden Protektionismus. Die Regierung ihrerseits hat mit einer in der englischen Geschichte beispiellosen Schnelligkeit und Formlosigkeit — hat man doch sogar den König ans Telefon bemüht, nm seine alsbaldige Zustim mung zur Wiederauffüllung des Kabinetts zu erlangen! — alles getan, was notwendig war, um zu erkennen zu geben, daß sie entschlossen sei, auf der alten Linie weiterzugehen. Aber sie kann sich nicht einmal mehr mit Sicherheit auf die Gefolgschaft des lglcichfalls ehemals liberalen) Außen ministers Sir John Simon verlassen, der im Unterhaus 88 „Nationnllibernle" kommandiert; ein Teil von ihnen wird aller Wahrscheinlichkeit nach gerade fiir die entscheidenden wirtschaftspolitischen Entschlüsse der Regierung auch nicht mehr zu haben sein. Hat cS also MacDonald auf die Kabi nettskrise ankommcn lassen, um zu einer Bereinigung in der Zusammensetzung seines Kabinettcs zu gelangen, so bleibt es doch recht fraglich, ob die dadurch bewirkte Klärung seinen Absichten und Hoffnungen entsprechen wird. Es klingt zwar zuversichtlich und wird theoretisch alle nur erdenkliche Zustimmung finden, wenn MacDonald an das englische Volk bei dieser Gelegenheit den Appell aus überparteiliche Zusammenarbeit und die Anerkennung einer überparteilichen Negierung richtet, allein in dem Augenblick, wo grundsätzliche Zweifel an der Nichtigkeit der Regierungspvlitik erhoben und durch die tatsächliche Ent wicklung unter Beivcis gestellt werden können, endet natür lich das Recht einer Regierung, bedingungslose Gefolgschaft zu fordern. Die Liberalen alten Schlages glauben, daß dieser Zeitpunkt gekommen sei und halten es ihrerseits für ihre vaterländische Pflicht, noch vor der Londoner Konferenz eine grundsätzliche Korrektur herbeizusühren. Um die Aufräumung in Genf bemühen sich nach dem Scheitern der Vermittlungsversuche Sir John Simons vor allen Dingen die Italiener auf offiziellen und offiziösen Wegen. Sie gehen keineswegs von dem Wunsche aus, um jeden Preis erst einmal die Verhandlungspartner wieder an einen Tisch zusammenzubringen. Die Grundlage ihrer Vermittlungsversuche ist die grundsätzliche Erklärung ihres Regierungschefs über die Unbestreitbarkeit der deutschen Forderungen. ES scheint beinahe, als ob die diesbezüglichen italienischen Anregungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind, denn das merkwürdige Schauspiel oder richtiger ge sagt, die politische Tragikomödie des Rednerstreiks in Genf scheint beendet. ES lieft sich allerdings auch kein schlagen derer Beweis für die innerliche und äußere Zerfahrenheit der Situation denken, als die Tatsache, daß kein Staats mann eines europäischen Landes sich bemüssigt fühlte, autoritative Aeufterungen von sich zu geben in einem Moment, ivo klare und nnmiftdeutbare Stellungnahme mehr als je in der ganzen Nachkriegszeit Pflicht jedes einzelnen Staatsmannes gewesen wäre,,der sich den grundsätzlichen deutschen Forderungen nicht anschließen zu können oder zu dürfen glaubte. Gewiß — man wird immer noch einmal versuchen, die Dinge zu verwirren, um wieder nach alter Art im Nebel kämpfen zu können; aber die Chance, daß das gelingt, ist durch die Stürme der letzten Tage doch erheblich geringer geworden WkWlkN M likl * Berlin. Im Neichsgesetzblatt vom 29. September werden die Verordnungen über die Zinserleichterungen für die Landwirtschaft und über das landwirtschaftliche Vermitt- lungsvcrfahren, Vollstreckungsschutz ufw. veröffentlicht. Die Verordnung über Vermittlungsverfahren, Voll streckungsschutz u. Pächterschutz gliedert sich in drei Kapitel. Kapitel 1 enthält das Nermittlungsverfahre» zur Schul denregelung landwirtschaftlicher Betriebe. Es bestimmt, daß Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die infolge Zah lungsverpflichtungen außerstande sind, ihren Betrieb bis zur Beendigung der Ernte 1933 ordnungsmäßig ausrecht zu erhalten, bei ihrem zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Vermittlungsverfahrens zur Herbeiführung der Schuldenrcgclung beantragen können. Tas Gericht bestimmt hierzu eine Vermittlungsperson, der die Ausgabe gestellt wird, eine Verständigung des Schuldners mit seinen Gläu bigern zu versuchen. Nach der Eröffnung des Vermitt- lnngsversahrens sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen wegen Geldsorderungen unzu lässig. Ebenso ist die Entscheidung über einen Antrag.auf Eröffnung des Konkurses auszusetzen. Auch Zwangsver steigerungen sind einstweilen einzustellen. Kommt eine Verständigung nicht zustande, so kann der Schuldner die Anberaumung eines gerichtlichen Vermittlungstermins be antragen. Der angenommene Schulbenrcgelungsvlan be darf der Bestätigung des Gerichts. Ter bestätigte Schulden regelungsplan wirkt für und gegen alle nicht gesicherten Gläubiger. Das Vermittlunqsverfahren ist unzulässig, wenn über den Betrieb das Sicherungsverfahren der Ost hilfe eröffnet ist. Kapitel 2, Ergänzung der Vorschriften über die Zwangs vollstreckung bei landwirtschaftlichen Betrieben, enthält eine Verbesserung des Vollstrcckungsschutzes. Hiernach muß dem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteige rung stattgegeben werden, wenn die Nichterfüllung der Ver bindlichkeiten auf Unwetter, Viehseuchen oder auf schlechte Preise zurückzusühren ist. Entsprechend kann von bestimm ten Zahlungsauflagcn befreit werden. Kapitel 3 enthält den Kündigungsschutz sür Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke. Kündigt der Verpächter das Pachtverhältnis, weil der Pächter mit der Zahlung des Pachtzinses ganz oder teilweise in Verzug ist, so kann auf Antrag des Pächters das Pachteinigungsamt bestimmen, daß die Kündigung als nicht erfolgt gilt. Der Antrag ist von dem Pächter innerhalb zwei Wochen nach der Kündigung zu stellen. Wo keine Pachtcinigungsämter bestehen, treten die Amtsgerichte an ihre Stelle. * Die Verordnung des Reichspräsidenten über die Zins erleichterung für den landwirtschaftliche» Realkredit be stimmt in dem maßgeblichen Artikel 1: M WMNMMIIW M )l Berlin. Im Neichsgesetzblatt vom 29. 9. lNr. 61) wird die Bürgersteuerverordnung 1933 veröffentlicht. Tarin wird u. a. bestimmt, daß sür die Steuerpslicht die Verhält nisse am 19. 19. des vorausgcgangencn Jahres (also 1932s maßgebend sind. Tie Höhe der Bürgerstcuer wird von den Ländern bestimmt. Ter Landessatz muß. sür Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4506 min destens 6 Mark betragen. Er staffelt sich dann bis 6966 Mark aus 9 Mark, bis 8666 Mark auf 12 Mark, bis 12 666 Mark auf 18 Mark, bis 16 666 Mark aus 24 Mark usw. Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 566 666 Mark beträgt der Lanbessatz mindestens 2666 Mark. Für die Gemeinden ist eine Sonderregelung getroffen. Die Zahl der Steuerpflich tigen erfährt eine Einschränknng. So brauchen z. R. Emp fänger von Arbeitslosen- und Krisenuntcrstütznug, Rentner mit einem Jahreseinkommen unter 999 Mark und Minder jährige unter 18 Jahren die Steuer nicht zu zahlen. Jas Mskabiiiett billigt die Haltung des RMsachnminilters. )l Berlin. Das Neichskabinctt nahm in seiner gestri gen Sitzung einen Bericht des Reichsaußenministers von Neurath über die Genfer Tagung entgegen und billigte einstimmig die Haltung des deutschen Telcgationssührers. Wie mir erfahren, beschäftigte sich das Reichskabinett »eben dem Vortrag des NeichöaußcnministerS über die außenpolitische Lage mit einer Reihe innerpolitischer Fra gen. Dabei behandelte es u. a. die Aufstellung bestimmter Richtlinien für die Laufbahn der Beamten, ein Thema, über das bereits seit sieben Jahren beraten wird.und das nun in gbsehbarer Zeit zu einer Regelung gebracht werden soll. Ml-MiMiM. Tie Zinsen einer Forderung, die durch eine Hypothek an einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärt nerischen Grundstück gesichert ist, werden, soweit sie für die Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 3n. September 1934 ge schuldet werden, um 2 v. H., jedoch nicht unter 4 v. H. herab gesetzt. Tas gleiche gilt kür die Hypothek. Tie Zinsen werden jedoch nicht herabgesetzt, ivenn die Forderuvg auch nach der Notverordnung voin 8. Dezember 1931 der Zins herabsetzung nicht unterlag, es fei denn, daß dies lediglich darin seinen Grund hatte, daß der Zinssatz 6 v. H. nicht überstieg. Tie Zinsen einer Aufwertungsiorderung l-hypo- thek) werden nur dann herabgesetzt, wenn die Auiwertungs- sorderung eine Tilgungssordcrung ist. Herabgesetzt wirt auch ein Zinssatz, der nur nach einem Maßstab (Reichsbank- diskont) zu errechnen ist. Ter Kavitalbetrag der Forderung erhöht sich um den Betrag, um den die Zinsen herabgesetzt sind. Tie Zusatzsorderung ermäßigt sich, wenn die Stamm forderung (-Hypothek) auf Verlangen des Gläubigers vor dem 1. April 1946 zurückgezahlt ivird. Ist eine Grund kreditanstalt, die au? Grund der Hypotheken Schuldverschrei bungen ausgegeben hat, Gläubigerin der Forderns (Hypothek), so erhöht sich die Forderung (Hypothek) um die Zusatzsorderung nur dann, wenn die Aufsichtsbehörde er klärt, daß die Grundkreditanstalt in der Lage ist, die Schuld verschreibungen in bisheriger Höhe weiter zu verzinsen. Tie Rückzahlung einer Forderung (Hypothek), deren Zinsen nach dieser Verordnung gekürzt sind, kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt als zum 1. Avril 1935 verlangt werden. TieS gilt nicht für Aufwertungsforderungen. Zur Erhal tung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedürfen die auf dieser Verordnung be ruhenden Veränderungen der Zinssätze und der Fälligkeits bedingungen nicht der Eintragung. Die Vorschriften dieser Verordnung finden aus Grundschulden, sowie auf die durch Grundschuld gesicherten Forderungen entsprechende Anwen dung. Einer Grundkreditanstalt, die auf Grund der Hypo theken und Grunbichulden Schuldverschreibungen ausgegeben hat und deren Bestand an Hypotheken und Grundschulden zu mehr als einem Zehntel des Gesamtbetrages von der Zinsherabsetzung betroffen wird, ist der Betrag, um den die Zinsen herabgesetzt sind, zu jedem Zinstermin gegen Ueber- tragung der auf Grund der Zusatzhypotheken ausgegebcnen Schuldverschreibungen vom Reiche zur Verfügung zu stellen. Ter Betrag ist in den Reichshaushaltsplänen der Jahre 1935 bis 1937 bcreitzustellen. Ter Reichsminister der Fi nanzen wird ermächtigt, bis zur Einstellung der vorerwähn ten Beträge in die Reichshaushaltspläne gegen Ueber- tragung der Schuldverschreibungen Schatzanweisungen in Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen auSzu- geben. Tie Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkünd""-! in Kratt. Außerdem spielten bei den Beratungen Fragen der Verwal tungsreform eine Nolle, und zwar Ersparnismaßnahme" wie sie der Reichskanzler in seiner Rundfunkrede bereits angekündigt bat; die Verhandlungen hierüber gehen weiter. Zunächst werden sich Resiortbesprechungen über die Einzel heiten anschließen. Ferner hat sich das Kabinett mit dem Arbeitsbcschassungsprogramm beschäitiat, das der Präsident des LandgemcindetagcS, Landrat Dr. Gcreke, vor etlichen Wochen bei der Reichsregierung angeregt hat. Es handelt sich dabei um die Nutzbarmachung künftiger Gemciudesteuer» für eine zusätzliche Vermehrung der Arbeit. Kein Burgfriede beabsichtigt Vertin, 30. September. In einigen Blattern war davon die Rede, daß die Preu ßische Staatsregierung die Absicht habe, bei der Reichsre gierung die Verhängung eines neuen politischen Burgfrie dens anzuregen. Wie wir von unterrichteter preußischer Seite erfahren, ist eine solche Anregung weder gegeben wor den, noch ist sie beabsichtigt. Kontingentierungslommisslon abgereist Die deutsche Kommission, die den Auftrag hat, einer Reihe von ausländischen Regierungen die Notwendigkeit der Kontingentierung der Einfuhr gewisser landwirtschaftlicher Erzeugnisse anzuzeigen, trat ihre Reise am Donnerstag an. Die Kommission steht unter der Führung von Ministerialrat Walter vom Reichsernährungsministerium; ihr gehören Ge heimrat Wiehl vom Auswärtigen Amt und je ein Vertreter des Reichswirtschafts- und Reichssinanzministeriums an. Die Reise führt zunächst nach Brüssel, dann weiter nach dem Üaaa, nach Varis, Rom und Kopenhagen.
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