Zu der Spalte „Montanbedarf“ wäre vorweg zu bemerken, daß hier vielfach eine entschädigungslose Leistung des Waldes zugunsten des Berg wesens vorliegt. Gewiß können wir hier nicht darauf eingehen, daß, warum und wann der sogenannte „Ackerteil“ in die „Holzkuxe“ 20 verwandelt wor den ist — wir haben uns damit in dem Anm. 26 genannten Vortrag beschäf tigt —, müssen aber hervorheben, daß die grundherrlichen Wälder (nicht so sehr die regalherrlichen!) zur kostenlosen Holzlieferung in erheblichem Umfang verpflichtet waren: 1. Bauholz für alle Anlagen unter Tage war stets ohne Bezahlung zu liefern. 2. Bauholz für die Grubengebäude über Tage mußte oft, und manchmal auch das Bauholz für Bergmannswohnhäuser kostenlos geliefert wer den. 3. Brenn- und Bauholz haben Hüttenwerke dagegen meist bezahlen müssen. 4. Örtlich sehr verschieden wurde der Bedarf der Pochwerke und Auf bereitungsanlagen geregelt. 5. Brennholz zum Feuersetzen in der Grube hat teilweise ebenfalls ko stenlos abgegeben werden müssen. Bei diesen Leistungen ist allerdings ein tiefgreifender Unterschied zwi schen den Gruben auf edelmetallhaltige Erze und den Gruben auf niedere, regalfreie Metalle (vor allem auf Eisen, aber auch auf Zinn und silber freies Kupfer oder Blei) zu konstatieren: Letztere mußten so gut wie stets den Waldzins geben. Dieser wurde jedoch für Montanwerke aller Art weit niedriger bemessen als für andere (handwerkliche) Verbraucher. Die Angabe für die folgende Tabelle möchte der Verfasser, dem forst geschichtliche Fragen etwas ferner liegen müssen, lieber zu reichlich als zu knapp stützen. Neben der wohl noch immer nicht veralteten Arbeit von Endress und dem wegen seiner zahlreichen Quellenauszüge gleichfalls nicht überholten Werk von Schwappach schien die Vertiefung in eine Reihe noch älterer Spezialschriften geboten. Monographisch erörterte 1783 B. v. Hornstein die Beschaffungsfrage für den Montanbedarf an Holz als Hüttenfachmann, nachdem schon 30 Jahre zuvor Boese für den Harz, seine Bergwerke und Forsten „Generale Haus- haltsprincipia“ entwickelt hatte. Hervorhebung verdient dann das vier bändige Werk von Leinböck (1834/35), der einzige mir bekannte Versuch, 20 Die Umwandlung des sogenannten ,Ackerteils‘ in die ,Holzkuxe‘, ihre Ursachen und ihre Datierung haben wir in dem Anm. 26 genannten Vortrag in Sopron entwickelt. Vgl. dazu die alte Arbeit von SIMON im Literaturverzeichnis. Neben dieser Leipziger Dissertation von 1778 ist die allgemein forstrechtliche Studie von GEORG von 1802 kurz auf diese Frage eingegangen. Nützlich ist auch das zweibändige Werk von SEIDENSTICKER sowie der Aufsatz von GLÖCKNER in der Vierteljahrsschr. f. Soz. u. Wirtsch.-Gesch.