24 Verhältnisse itn sächsischen Bergbau in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Zu diesen 9509 Beschäftigten beim Sächsischen Bergbau kommen ferner hinzu: a) die der Generalschmelzadministration unterstehenden Freiberger Hütten arbeiter, b) die Hochofen- und Hammerwerksarbeiter (600 bis 700), c) die Bergleute der Vasallenbergämter. Um den besonderen Belangen des Hüttenwesens gerecht zu werden, war 1555 das Oberhüttenamt zu Freiberg gegründet worden. Es unterstand dem Ober bergamt, hatte sich aber um die Mitte des 18. Jahrhunderts eine so weitgehende Selbständigkeit angeeignet, daß in bezug auf das Hüttenwesen zeitweise eine Art Doppelherrschaft bestand. Bei der später ausführlich zu besprechenden Revision des sächsischen Bergbaus wurde Anfang 1767 dieser Mißstand von Heynitz scharf gerügt. 55 An der Spitze dieser Behörde stand der Oberhüttenverwalter, ihm zur Seite der Oberhüttenvorsteher. Das Verfahren in allen diesen Dienststellen war in der Hauptsache k ol le g i a 1 i s c h , d. h., die wichtigen Fragen wurden in gemeinschaftlicher Sitzung all derer beraten, die in der betreffenden Behörde „Sitz und Stimme“ hatten. Beim Oberbergamt waren dies außer den Ober-, Berg- und Vizeberghauptleuten die Bergräte und Bergkommissionsräte (von den letzteren waren allerdings nicht immer alle stimmberechtigt); bei den Bergämtern gehörten zu den „Assessoren“ gewöhnlich die Markscheider. Das Personal der Bergämter umfaßte neben den Bergmeistern noch Berg schreiber (bei größeren Ämtern zwei), Markscheider, Geschworene, Ausbeute- und Zubußboten sowie bei einigen Bergämtern noch bestimmte Dienststellen, die von den lokalen Besonderheiten des Bergbaus abhingen (z. B. Eisensteinmesser, Ko baltinspektor, Zinnzehntner usw.). Die kleineren Bergämter, wie Neustadt an der Orla oder Geyer, hatten 5 bis 6, die größeren 10 bis 15 Beamte. Von den an geführten Berufen bedarf vielleicht der des Geschworenen noch einer näheren Erläuterung. Den Berggeschworenen oblag die ständige Kontrolle des Bergbaubetriebes, sie waren gewissermaßen Auge und Ohr der Bergämter. Ihre Pflicht bestand darin, täglich eine oder mehrere der ihnen anvertrauten Gruben zu befahren und hierüber regelmäßig schriftlichen Bericht zu erstatten. Insbesondere hatten sie den technischen Zustand der Gruben, die Betriebsführung durch die Aufsichtspersonen (Steiger und Schichtmeister), die Arbeitsdisziplin der Bergleute usw. zu beaufsichtigen, kurz gesagt, darauf zu achten, daß „berg männisch“ gebaut wurde. Auch das Abschließen der Gedinge gehörte zu ihren Aufgaben. Scheinbar eine neutrale Stellung zwischen Gewerken und Bergarbeitern einnehmend, dienten sie in Wahrheit den Interessen des feudalabsolutistischen Staates, wobei aber ihr positiver Einfluß auf den Bergwerksbetrieb nicht verkannt werden soll. Das Finanzwesen des Bergbaus besaß seine Zentralstelle in den beiden Ober zehntenämtern, eins für Freiberg und eins für das Obererzgebirge (Sitz in Annaberg). An der Spitze dieser beiden Ämter standen der freibergische und der obergebirgische Oberzehntner; sie waren dem Kammer- und Berggemach