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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193210185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19321018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19321018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-10
- Tag1932-10-18
- Monat1932-10
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1932
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Wesaer H TagMatt «nd Anzeiger (ElbeblM und Ämeiaer). Tageblatt Ries» Dresden 1580. Fernruf Nr. 20. Da« Mesaer Tageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Girokaff«: Postfach Nr. VL Großen Hain, de« Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, des Rate« der Stadt Nies» Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und des HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 245. Dienstag, 18. Oktober 1932, abends. 85. Nahrg. Da« Riesaer Tageblatt erschrtut jede« Tag abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. PczugSpretS, gegen Vorauszahlung, für -men Monat 2 Mart ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2lt «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de« Eintreten« von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Lohne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis- erhöhuna und Nachsorderung vor. 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Verantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. SS - - " ein so 8lMWe MlW W tzkliNe WiWIl. Es mag bis zu einem gewissen Grade verständlich schei nen, daß in einer Notzeit wie der unserigen die breiten Mas sen unseres Volkes in nur zu berechtigter Sorge ums täg liche Brot ihre Interessen auf die primitivsten Erfordernisse des nackten Daseins richten, und weder Zeit haben noch Inneren Drang verspüren, sich über bas Einzelschicksal hinaus mit den Belangen des gesamten Volkes zu be schäftigen. Und doch: gerade um dieser groben Not willen sollten wir zum Gemeinschaftsdenken erzogen werben, denn das Schicksal eines Volkes seht sich ja aus den Schicksalen der Einzel-Individuen zusammen. Statt dessen glaubt der deutsche Mensch, seiner politischen und staatsbürgerlichen Pflicht zu genügen, wenn er sich einer Partei verschrieben hat und basierend auf den Doktrinen dieser Partei dem Volksgenossen, der seine politischen Anschauungen nicht teilt, den Schädel einschlägt, —während er andererseits die großen Schicksalsfragen, die unser Volk mit der Außenwelt wech selseitig verbindet, unbeachtet läßt. Es soll hier nicht auf die historischen und psychologi schen Ursachen eingegangen werben, die unserer deutschen Mentalität zugrundeliegen: auch grunbsähliche, weltanschau liche Fragen über die Auffassung vom Staat (etwa: Macht politik oder Pazifismus) können und sollen hier nicht erör tert werden. In dieser Betrachtung handelt es sich lediglich um gegebene Tatsachen, mit denen das deutsche Volk rechnen muß, ober besser, lernen muß zu rechnen, wenn anders es jemals den Weg aus seinem Traumlanb ins Reich der Wirklichkeit finden soll . . . Im Vordergrund des politischen Interesses dürften im Augenblick für jeden denkenden deutschen Menschen all die Fragen stehen, die sich um die Genfer Abrüstungskonferenz gruppieren, — vor allem um die sittlich berechtigte deutsche Forderung der Gleichberechtigung. Bevor der einzelne zu diesen im Laufe der Jahre so kompliziert gewordenen Fragen, ihrer Entstehung und ihrer Auslegung in diesem ober jenem Sinne Stellung nimmt, scheint es nützlich, sich zunächst in großen Zügen ein Bild zu machen von einigen wesentlichen Tatsachen, wobei — um plastisch zu sein — nur zwei Länder einander gegenüber ge stellt werden sollen: Deutschland und Frankreich. Als bekannt darf man wohl auch beim unpolitischen Menschen voraussetzen, um welche Fragen es sich beim Ab- rttstungsproblem in großen Zügen handelt. Wissen sollte auch jeder Deutsche, daß sich zwei grundlegende Anschau ungen gegenüberstehen: die deutsche und die französische. Während Deutschland unter dem Druck des Versailler Dik tats und — das darf nicht vergessen werben — aus ange borenem Gerechtigkeitsgefühl den Abrüstungsgedanken in die Tat umgesetzt hat, haben unsere westlichen und östlichen Nachbarn, vor allem Frankreich, bisher teils das Gegenteil getan, ober wenigstens in geschickter Taktik dafür gesorgt, daß das gesamte Abrüstungsproblem Theorie blieb und als solche sich in eine Fülle von Spitzfindigkeiten auflöste. Wenn aber die Abrüstung, so wird man einwenden, nach Artikel 8 der Völkerbundssatzung eine der Hauptauf gaben des Völkerbundes ist, wie ist es dann für Frankreich möglich, der Welt gegenüber die Fortsetzung der Rüstung vom moralischen Standpunkt aus zu rechtfertigen? Die Antwort lautet: Frankreich weiß unter Anwendung einer raffiniert geschickten Propaganda der Welt klar zu machen, baß seine eigene nationale Sicherheit durch Deutschland bedroht sei. Der Begriff der Abrüstung sei ein relativer, b. h. er richte sich nach den gegebenen inneren Verhältnissen des be treffenden Staates. Diese Sicherheitsforderung begründet Frankreich mit folgender These: Nicht die rein materielle Kriegsrttstung sei es allein, die einen Staat als Gegner gefährlich mache, sondern vielmehr der Grab seines „poten- tiel de guerre". Hierunter versteht man die Gesamtheit einer Anzahl von Faktoren, die zwar nicht zahlenmäßig feststehen, die aber dennoch die Kriegskraft eines Landes wesentlich beeinflussen können. Zu diesen Faktoren zählen vor allem die geographische Lage eines Landes und seine Grenzverhältnisse, seine Größe, Gestalt, Lagerung und Vodenbeschaffenhcit, seine Vündnismöglichkeiten, seine Be- oölkerungsverhältnisse. seine wirtschaftspolitische, verkehrs- und finanzpolitische Lage, seine sozialpolitische und staats politische Struktur und sein Volkscharakter. Frankreich behauptet nun kühnlich: Deutschland sdessen effektive Entwaffnung schlecht zu leugnen ist!) habe s hohes potenttel de guerre, daß es als Gegner die eigene nationale Sicherheit in starkem Maße bedrohe. Aus dieser Behauptung wird nun für Frankreich die Notwendigkeit eines hohen Rüstungsstandes zur Abwehr gegen dies »innerlich so starke" Deutschland abgeleitet! Unser Selbsterhaltungstrieb verlangt gebieterisch, daß dieser französischen Propaganda die nackte Wahrheit ent- acgengehalten wirb. Denn wie sieht es in Wirklichkeit mit dem potenttel de guerre bei Deutschland aus verglichen mit dem Frankreichs? Zunächst die geographische Lage. Frank reich ist ein Land natürlicher Grenzen, wie es nur wenige Länder sonst noch in Europa gibt. ES ist eine großartige, natürliche Festung von hoher Verteidigungsfähigkeit nach außen und nicht minder hoher Durchgängigkeit im Innern. Von Inselstaaten abgesehen, ist kaum irgendwo in der Welt ein Land von der Natur so freigiebig mit starken Schutz wüllen gegen Angriffe kontinentaler Staaten ausaestattet worden wie Frankreich. Alle diese geographischen Verhält nisse bilden seit jeher eine -er Hauptsrundlagen der franzö sischen Machtstellung in Europa und in der Welt. Sie geben damit Frankreich ein Höchstmaß politischer Sicherheit. Wesentlich anders aber liegen in dieser Beziehung die Ver hältnisse bei Deutschland, bas der einzige grobe europäische ver Vett»Wuvg88tteil in IMrig. Nie rakcNeiNvan üürft« nSeNrlen MenRsg vvrNNnNel «enlea. )f Leipzig. In der Nachmittagssitznng des Prozesses Preußen contra Reich erhalten die Vertreter der Reichs regierung das Wort zu der Antwort auf die Ausführungen der Kläger über die Klagebefugnis. Professor Jacobi äußert sich in längeren juristischen Ausführungen über die Gesichtspunkte der Parteifähigkeit, der Sachbefugnis und des Rechtsschutzbcdürsnisscs, die die Voraussetzung für die Klagefähigkeit einer Prozeßpartei bilden könnten und kommt zu dem Schluß, es sei nicht zuviel behauptet, wenn man sage, daß es sich in Wahrheit hier gar nicht «m eine Klage des Landes Preußen gegen das Reich, sondern um eine Klage der früheren gcschästssührende« Landesregierung gegen die jetzige geschäktskührende kommis sarische Regierung, also um einen Versassungsstreit inuer- halb Preußens handele. DaS Reich bitte den Staats- gerichtshof, unter diesem Gesichtspunkt die gesetzliche Ver tretungsberechtigung der preußischen Minister nochmals zu prüfen. Professor Jacobi wünscht die Ablehnung der preu ßische« Klageanträge und legt weiter ausführlich dar, baß für die Landtagsfraktionen des Zentrums und der Sozial demokraten in diesem Verfahren zwischen Preußen und dem Reich schlechterdings kein Raum sei. Tas tatsächliche In teresse der Fraktionen sei nicht zu leugnen, ein positiv rechtliches Interesse oder praktisches Bedürfnis aber nicht gegeben. Gegenüber dem bayerischen und badischen Antrag verweist Professor Jacobi daraus, baß es sich dabei um An träge zur Festlegung des allgemeinen Inhalts von Art. 48 handele. Der Staatsgerichtehof sei aber nur zuständig bei einem Streit um ein bestehendes konkretes Rechtsverhältnis. Als Vertreter des Reichskanzlers in seiner Eigenschaft als Reichskommissar führte sodann Ministerialdirektor Dr. Schütze aus, die Amtsenthebung -er Minister durch den Staatskommissar stütze sich unmittelbar auf die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli und sei daher der Nach prüfung in einem Verfassungsstreit innerhalb eines Lan des entzogen. Was die Amtsenthebung sonstiger Staats beamter sowie die Berufung von Vertretern Preußens zum ReichSrat angehe, so seien diese Handlungen nicht vom Reichskommissar als solchem, sondern von der kommissari schen preußischen Regierung vorgenommen worden. Die Klage hätte also gegen die kommissarische preußische Staats regierung erhoben werden müsse«. Dr. Schütze beantragte, die Klage der Minister gegen den Reichskonnrriffar als un zulässig zurückzuweisen. Für das Land Bayern erwiderte auf die Ausführungen von Professor Jacobi Professor Rawiasky, der erklärte, baß eine Beschränkung der Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs auf konkrete Rechtsfälle sich nicht mit dem Sinn und der Aufgabe des Staatsgerichtshofs decke. Die vornehmste Auf gabe des Staatsgerichtshofs müsse im vorliegenden Falle sein, Rechtsnormen aus dem Artikel 48 herauszustellen, nach denen sich die Verhältnisse zwischen Reich und Ländern zu gestalten haben. Professor Heller meint, daß eine Zusammenfassung der Ausführungen von Professor Jacobi zu dem Ergebnis führe, daß in diesem Verfahren überhaupt niemand klage berechtigt, und daß auch kein Streitgegenstand da sei, und auch Professor Peters vertritt die Ansicht, es müsse schlecht stehen um die Rechtsposition des Reiches in diesem Streite, wenn jeder sich davor drücken wolle, beklagt werden zu dürfen. Demgegenüber bedauert Professor Jacobi von der Reichsdelegation, baß er in einigen Punkten von der Gegen seite mißverstanden sei. Er habe durchaus nicht den Ueber- gang zum Machtstaat betonen wollen, und er habe auch nicht alle Prozeßkläger wegdiskutieren wollen. Nur wäre es nach Ansicht der Reichsregierung richtig gewesen, wenn die preußische Staatsregierung ihre Klage gegen die kommis sarische Regierung gewandt hätte. Professor Bilfinger iReichsvertretung) erklärt in Zu rückweisung des Vorwurfs, daß die Reichsstellen sich drücken wollten, daß das Reich geradezu herausgeforderl worden wäre, den Einwand zu erheben, ob denn die preußischen Staatsminister überhaupt klageberechtigt seien. Reichsgerichtspräsideut Dr. Bumke bittet nunmehr darum, nicht wieder in die bereits ausführlich erörterte materielle Verhandlung hineinzugeraten. Es kommt aber danach sofort zu einem Zusammenstoß. Professor C. Schmitt von der Neichsvertretung erhebt sich nämlich zu einer entschiedene« Entgegnang, insbesondere an Professor Heller; er sagt, daß die Frage der sogenannten Formalien in diesem Prozeß den Kernpunkt bilden. Ganz allgemein wolle er ausfübren, daß es über di« Landesgrenzen hinweg straff organisierte Parteien gäb» die vermöge dieser über die Grenzen gehenden Organisa- tio« ständig eine Bedrohung der Selbständigkeit des Nnzel- landes bedeute. (Große Unruhe bei der bayerischen und preußischen Vertretung. — Professor Heller: Tas ist un erhört!) In dieser Tatsache liege eine Gefahr fortgesetzter Störung auch der öfseatlichen Ordnung nud Sicherheit, und wenn der Reichspräsident sich gezwungen (ehe, gegen solche Gefahren vorzugehen, dann handele er nicht im Widerspruch mit der Selbständigkeit des Landes. (Erneute Unruh« bei der bayerischen und preußischen Vertretung.) Bauern werde vielleicht eines Tages Gott danken, daß es solche Einwir kungsmöglichkeiten gebe. Nachdem die Vertreter des Reichs und der Länder noch mals kurz ihren Standpunkt dargelegt hatten, erklärte der Präsident die Veohandlungen für beendet. Eine feste Prognose für den Termin der Verkündung der Entscheidung könne er jetzt nicht gebe«. Er halte es nicht für verspätet, wenn man vielleicht am nächste« Dienstag die Entscheidung verkünden würde. Er sehe davon ab. heute schon eine feste Stunde und einen bestimmten Tag für die Urteilsverkün dung zu bezeichnen. Sollte (ich die Notwendigkeit einer Wiedereröffnung der Verhandlungen ergeben, dann würde er das den beteiligten Parteien mitteilen. Nkle MW W» NvkillMkWM. vdz. Berlin. Auf dem knrhessischen Landgemeindetag in Kassel verteidigte am Sonntag der Präsident des Deut schen Landgemeindetages Landrat a. D. Dr. Gereke das von ihm aufgestellte Arbeitsbeschafsungsprogramm der Land gemeinden gegen die Angriffe und Kritik in der Oesfentlich- keit. Er wies daraus hin, daß der Reichskanzler in seiner Rundfunkerklärung vom 12. September dieses Arbeits beschaffungsprogramm ausdrücklich „auf das Dankbarste be grüßt" und die „Verwirklichung dieser wertvollen Gedan ken" in Aussicht gestellt habe. Der Deutsche Landgemeinde tag mit nahezu 50 000 Mitgliedergcmeinden, mehrere Län- derregterungen, Vertreter der Nationalsozialisten, des Stahlhelms, des Reichsbanners und gewerkschaftlicher Kreise, Reichslanbbund und Verband der Landeskulturge nossenschaften, die sämtlich hinter dem Plane ständen, seien doch keineswegs ohne Bedeutung im öffentlichen Leben. Wer die Leitsätze des Planes jemals durchgelese« habe, müsse wissen» daß es darin mit aller Entschiedenheit abgelehnt werde, die Notenpreffe wieder in Bewegung zu setzen oder die Steuerschraube weiter anzuziehen. Außerordentlich bedauerte der Redner es, daß der zögernde Gang der Verhandlungen uns nahe an den Winter herangesührt habe, so baß die vorgeschlagenen Arbeiten nur noch zum Teil in diesem Jahre in Angriff genommen wer den könnte«. Die Kredite sür Meliorationen und sür den Straßenbau würden nur in geringem Maße abgeruftn, weil die Zins- und Amortisationsbedingungen nicht erträg lich seien. Würde man den grundsätzlichen Forderungen der Landgemeinden entgegenkommen, dann wäre wenig stens ein erster Schritt zur Ankurbelung der öffentlichen Arbeiten getan. Aehnliches gelte von der Verwendung der 700 Millionen Steueranrechnungsscheine für die 400- Mark-Einstellungsprämien. Der Wunsch der Neicbsregie- rung, Erwerbslose in größeren Mengen wieder in Arbeit zu bringen, würde sich schneller und wirksamer erfüllen, wenn man einen großen Teil des 700 Millionen-Fonds zu direk ter Auftragserteilung benutze. Weiter beschäftigte sich Tr. Gereke auch mit der preußi schen Verwaltungsresorm. Er erklärte, in der Landbevölke rung habe es stärkstes Befremden erregt, daß die kommis sarische Staatsregierung die Anhörung der Vertreter der betroffenen Bevölkerung ebenso abgelehnt habe, wie den Empfang von Abgeordneten. Gerade die zum großen Teil ehrenamtlich verwalteten Landgemeinden müßten ihre alte Forderung wiederholen, daß die Vereinfachung der Verwal tung nicht vor den Zentralinstanzen Halt machen dürse und daß der Wesenszug einer großzügigen Verwaltungsreform gesunde Dezentralisation, aber nicht Schaffung zu großer^ unübersichtlicher Verwaltungscinheiten sein dürfe. Staat in ausgesprochener Mittellage ist. Deutschland ist im Gegensatz zu Frankreich ein Land ohne Rücken- u. Flanken deckung, ein Land ohne natürliche Grenzen, dafür aber der nachbarreichste Staat Europas, ja fast der ganzen Welt. kmte WWW M «eis. . Erneute Ablehnung. )( Berlin. Wie wir erfahren, ist der englische Ge schäftsträger Newton gestern nachmitta« wieher beim Reichsaußenminister gewesen, um ihm nochmals die Einla dung zu der Mächtezusammenkunst in Genf zu überbringen. Der Reichsanßeominifter konnte ihm aber die frühere Ant wort wiederhole«, daß Deutschland aus den bekannten Gründen Gens als Ort der Konferenz ablehneu müsse. Es ist nunmehr anzunehmen, daß jetzt Verhandlungen über einen anderen Konsereuzort beginnen werden. Jeden falls gelten die Verhandlungen noch nicht als gescheitert. Man rechnet vielmehr in politischen Kreisen nach wie vor mit dem Zustandekommen der Konferenz.
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