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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193211041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19321104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19321104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-11
- Tag1932-11-04
- Monat1932-11
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1932
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Mesim G Tageblatt Lrahttmschrist «nd Anzeiger lMedlM U«L Imeiaer). P°stsch^kon,o- »ageblatt Ri«sa. Dresden 153Ü. Fernruf Nr. 20. DaS Riesaer Tageblatt ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Girokaffe: Pestfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSanwaltschast beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesa, . Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 259. Freitag 4. November 1982, abenvs. 85. Aahrft. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für -inen Monat 2 Mark ohne Zustellg-biihr, durch Postbezug RM. 2.1t einschl. Postgebühr (ohne ZustellungSoebühr). Für den Fall deS Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhn- und Materialienpreis- behalten wir uns das Recht der Preis- erhöhung und Nachsorderung vor. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 mm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeile (8 Silben) 25 Gold-Psennige; die 89 mm breite Reklamezeile 100 Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Sah 50°/, Ausschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig- Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich. Riesa. GelchittSktrlle: Goethrftraßr öS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. « U8MIW8MW IN AÜKK Ni81?. 183?. WM MMIMlNWWl!! ttMWilW ff Dresden. Von der Nachrichtenstelle der Staats kanzlei wird mitgeteilt: Nach einer der sächsische« Regierung heute Freitag vormittag zugegangenen Mitteilung ist dem Wunsche Sach sens ans Abänderung der Verordnung deS Reichspräsiden ten znr Sicherung des innere» Friedens vom 2. Nov. 1932 entsprochen und dem 8 1 der Verordnung folgender zweiter Absatz angegliedert worden: „Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen be stimmten Stellen sind ermächtigt, Ausnahmen von der Vor schrift des Absatzes 1 für solche öffentliche politische Ver sammlungen in geschloffenen Räumen zuzulaffen, die der Vorbereitung von Wahlen zu öffentlichen Körperschaften dienen, sofern diese Wahlen im November 1932 stattfinde«." Die sächsische Regierung wird im Hinblick ans die am 18. November 1932 stattfindenden Gemeindewahlen von dieser Ermächtigung Gebranch machen und sofort eine entsprechende Verordnung für die Zeit bis 12. November einschließlich er lassen. Hochspannung... Bedenkliche Wahlatmosphäre. Es scheint, als ob der Negierung und der Bevölkerung unmittelbar vor den Wahlen noch einmal mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen geführt werden sollte, zu welch un möglichen Zuständen die innerpolitische Entwicklung geführt hat. Drei Tage vor den Wahlen ist auf allen nur denkbaren innerpvlitischen und wirtschaftlichen Gebieten eine Zuspitzung cingetreten, die eine grundsätzliche Neuordnung der Dinge unauswcislich erscheinen läßt. Neuordnung der Dinge! — Werden die Wahlen sie bringen . . . Sie bringen können? Wenn man die Tages presse aus die Versammlungsanzetgen hin durchgeht, so springt ohne weiteres ins Auge, daß die weitaus über wiegende Mehrzahl aller Versammlungen und Veranstal tungen auf das Konto der radikalen Parteien geht. Doch bedenklicher beinahe als die parteipolitische Situa tion muß die feit mehr als zwei Menschenaltern beispiellose Verschärfung der Gegensätze zwischen Nord- und Süddeutsch land stimmen. Die Dinge haben sich infolge der letzten Rede des bäuerischen Ministerpräsidenten Held bis dicht an die Grenze der Aushebung der Beziehungen entwickelt. Mißverständliche Formulierungen auf beiden Seiten haben die Möglichkeit der Verständigung unnötigerweise ver ringert. ES ist soweit gekommen, baß man nach dem gesell schaftlichen Commcnt feierlich Entschuldigungen, offizielle Zurücknahme bestimmter Acußerungen fordert. Im diplo matischen Verkehr mit dem Ausland würde in dieser Situation die Drohung mit dem Ultimatum schon eine Rolle spielen. Das ist die Situation, aus der heraus die Bevöl kerung am Sonntag zur Wahlurne, zur Entscheidung über die Zukunft des Reiches und der Länder gehen soll. Keine Mahnung kann ernst genug sein, sich der Tragweite dieser Entscheidung bewußt zu sein. Unglückscligerwcise werden die parteipolitischen und diplomatischen Verwicklungen nun in letzter Stunde noch verschärft durch den Ausbruch eines Verkehrsstreiks in Berlin, wie er seit mehr als S Fahren nicht mehr zu regi strieren war. Obwohl es sich um einen wilden Streik, um eine rein lohnpolitische Bewegung, handelt, muß festgestellt werben, baß die Berliner Bevölkerung im allgemeinen mit den Streikenden sympathisiert. Es ist bezeichnend, daß nicht nur in Berlin selbst, sondern auch in der Provinz bereits Gerüchte über einen bevorstehenden Generalstreik durch die Luft schwirren. Es duldet keinen Zweifel, daß eine Atmo sphäre, wie sie sich zum Beispiel in Hamburg aus den viel fachen Schießereien der letzten Tage entwickelt hat, der Propaganda derartiger sinnloser Bewegungen günstig ist. Dabei darf man jedoch nicht unterlassen, festzustellen, daß, was den Berliner Verkehrsstreik betrifft, die verantwort liche Leitung der betroffenen Gesellschaft es an -em poli tischen Verantwortlichkeitsgefühl hat mangeln kaffen, das der Reichskanzler von Papen selbst von der Wirtschafts führung verlangt hat. Umso schlimmer, daß keinerlei Kalkulation über das voraussichtliche Ergebnis der Wahl zu der Annahme -er Bildung eines arbeitsfähigen Reichstags flihrt und führen kann. Wenigstens keines arbeitsfähigen Reichstags bei der Fortführung des gegenwärtigen Regierungskurses. In detr wenigen Tagen, die noch zur Fassung neuer Entschlüsse verbleiben, wird cs also notwendig sein, sich zu überlegen, 'auf welche Teile des Volkes die künftige Regierungspolitik sich stützen will und muß. Die Arbeitsunfähigkeit des Reichstages, des verflossenen und des kommenden, ist kein schicksalhaftes Absolutum, sondern eine politische Komplika tion, deren Entwirrung Aufgabe der Neichsregierung ist. Eine Aufgabe, die allerdings nicht in dem Sinne verstanden werden darf, baß die Ausschaltung auch des kommenden Reichstags eine befriedigende Lösung wäre. Schiedsspruch im Berliner Berlehrsstrett Berlin. 4. November. Im Berliner Verkehrsskreik wurde Donnerstagabend ein Schiedsspruch gefällt, nach dem der Blaylellaris bis zum ZI. März 1SZZ verlängert wird. Das Lohnabkommen wird ver längert mit der Maßgabe, daß ab 1. November bei den Löhnen sämtlicher Gruppen mit Ausnahme der der Aahr- karlenausgeberinnen eine Kürzung von 2 Pfennigen pro Stunde eintritt. Das Lohnabkommen ist mit monatlicher Frist kündbar. Die Verkreker der Gewerkschasken lehnten den Schieds spruch ab, während die BVG Vertreter die Verbindlichkeils erklärung des Schiedsspruchs beantragten. Die Politische Polizei griff im Laufe des Donnerstag nachmittag in den Streik ein und nahm weit über 50 Streik posten fest. Sie sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, weil nach ihrer Ansicht der Hintergrund für den Streik mehr auf politischem als auf wirtschaftlichem Gebiet zu suchen ist. Der Schlichter für den Bezirk Brandenburg hat noch am Donnerstagabend nach fast zweistündiger Sitzung den Schiedsspruch sürverbindltcherklärl, weil die gesetz lichen Voraussetzungen vorlägen. Die im Schiedsspruch vor- Berlin. Amtlich wird mitgeteilt: Die Reichsregie rung besaßtc sich in ihrer Kabinettssitzung vom 2. und 3. November mit Agrarfragen. Sie ist der Auffassung, daß ein Abgleiten der Getreidepreise verhindert werden muß. Für die Landwirtschaft tragbare Getreidepreise sind nicht nur im Hinblick aus die gesamte wirtschaftliche Bedeutung «nd die Notwendigkeit der Erhaltung des Getreidebaues erforderlich, sondern auch, um einen Zusammenbruch der Osthilfe-Aktion, die Gefährdung der bisher für deu Osten ausaewendeten Mittel und die dadurch bedingten unüber sehbaren Folgen für alle Wirtschaftszweige des ganzen Reichsgebietes z« verhindern. Die Ncichsregiernng hat da her die hierzu erforderlichen Maßnahmen beschlossen. Die Reichsregierung hält es für ebenso dringlich, andere ebenso gefährdete Zweige der deutschen Landwirtschaft zu schützen, nm das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen landwirt schaftlichen Produktionszweigen zu erhalten und eine unge sunde Ausweitung einzelner Zweige aus Kosten anderer zu vermeiden. Sie hat demgemäß der Kontingentierung der Buttereinfuhr aus Grund der mit mehreren Ländern ge troffenen Abreden ihre Zustimmung erteilt. Sie hat ferner den Bericht der Kommission entgegen genommen, die in Brüssel, im Haag, in Rom, Paris und Kopenhagen über die Kontingentierung weiterer land- und forstwirtschaftlicher Ler SWssM för mbiiiW erklärt. jf Berlin. Der von den Vertretern der Arbeitgeber zur Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs angcrusene Schlichter für den Bezirk Brandenburg hat nach fast zwei stündiger Sitzung den Schiedsspruch für verbindlich erklärt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen. Die im Schiedsspruch vorgeschlagene Regelung entspreche daher bei gerechter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile der Billigkeit. WMIeMM MN WAM. ff Kiel. Die gestrige Verhandlung vor dem Kriegs gericht wegen des Untergangs des Schulschisses „Niobe" endete mit dem Freispruch des Kommandanten der „Niobe", Kapitänlentnant Ruhsnß. Nach Schluß der Beweisaufnahme erstatteten die Sach verständigen ihr Gutachten. Aus ihren Berichten geht über einstimmend hervor, daß Kommandant Ruhsnß gar nicht anders habe handeln können, als es geschehen sei; es habe sich um eine Böe gehandelt, wie sie in unseren Breiten nur sehr selten verkomme. Das Unglück sei daher auf höhere Gewalt zurückzuführen. In seinem Plädoyer betonte Kriegsgerichtsrat Becker, von einem Verschulden des Kommandanten könne nicht die Rede sein, denn mit einem derartigen außergewöhnlichen Naturereignis habe er nicht rechnen können. Er stelle daher die Freisprechung des Kommandanten anheim. Der Ver teidiger des Angeklagten schloß sich diesem Antrag an. Kapitänleutnant Ruhsnß verzichtete auf das Schlußwort. Das Gericht kam dann zu dem gemeldeten Freispruch. geschlagene Regelung entspreche daher bei gerechter Abwä gung der Interessen beider Vertragsteile der Billigkeit. Aus Grund der Verbindlichkeitserklärung setzte die BVG noch in der Nacht alle Mittel in Bewegung, um im Laufe des Ireitag den Verkehr auf sämtlichen drei Verkehrsmittel« wieder ausnehmen zu können. Die Arbeitnehmer, die bis 14 Uhr sich aus ihren Dienststellen nicht eingejunden haben, sollen fristlos entlassen werden. Fristlose (-ntlast'nng angeliindigt. Berlin. lFunkspruch.j Tie Leitung der Berliner Derkehrsgesellschast hat ihre sämtlichen Angestellten und Arbeiter aufgeiordert, die Arbeit bis beule mittag 1t Uhr auszunehmen, andernfalls erfolge fristlose Entlastung. Berlin. lFunkipruch.l Es ist in Aussicht genommen, daß der Betrieb der BVG. heute mittag um 11 Uhr wieder ausgenommen werden soll. Die Polizei hat alle Maß nahmen getroffen, nm die Sicherheit der Fahrgäste zu ge währleisten. Die einzelnen Straßeubahnwageu werden in deu am meisten gefährdeten Straße« von Polizeistreifen wagen begleitet werde«. Berlin. sFunkspruch.l Bis heute morgen sind im Verkehrsstreik 297 Personen zwangsgestellt worden. — Mehrere Autobusse haben den Verkehr unter polizeilicher Deckung ausgenommen. «nd gärtnerischer Erzeugnisse, insbesondere der bäuerlichen Veredelungswirtschast verhandelt hat. Die Neichsregierung hat veranlaßt, daß das besonders reichhaltige Material, das diese Verhandlungen ergeben haben, unverzüglich bearbeitet wird. Nach Abschluß dieser Arbeit wird sie ihre Entschei dung im einzelnen trcsseu. * Akut Won zur Atzung der ßklrMreise. Berlin. sFunkspruch.i Der Reichsminifter für Er nährung und Landwirtichast ist vom Reichskabinett er mächtigt und in den Stand gesetzt, mit beträchtlich ver, stärkten Mitteln nnd über den lassenden Bedarf an Eosin- roggen hinaus Roggen für längere Zeit aus dem Markt zu nehmen und dadurch einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage aus angemessener Preishöhc zn schassen. Das entsprechende ist für Weizen geschehen. Die Auskaussiätigkeit wird in dem durch die natürliche Marktlage jeweils bedingten Ausmaß langandauernd be trieben werden. Die bisher von der Landwirtschaft geübte Berkaussdisziplin kann demnach mit voller Berechtigung durchgehalten werden. Rach Schluß der Beweisaufnahme ersiokkeleu die Sach verständigen ihr Gutachten. Aus ihren Berichten geht über einstimmend hervor, daß Kommandant Ruhsuß gar nicht anders habe handeln können, als es geschehen sei: es habe sich um eine Bö gehandelt, wie sie in unseren Breiten nur sehr selten vorkomme. Das Unglück sei daher aushöhereGe- walt zurückzusühren. In seinem Plädoyer betonte Kriegsgcrichtsrat Becker, von einem Verschulden des Kommandanten könne nicht die Rede sein, denn mit einem derartigen außergewöhnlichen Naturereignis habe er nicht rechnen können. Er stelle daher der Freisprechung des Kommandanten anheim. Der Ver teidiger des Angeklagten schloß sich diesem Antrag an. Kapi tänleutnant Ruhsuß'verzichtere auf das Schlußwort. WWW iibtt die KontWlite Mt mehr in dieser Me. js Berlin. Wie wir erfahren, steht der Zeitpunkt der Entscheidung über die Kontingentssrage noch nicht fest. In unterrichteten Kreisen rechnet man aber nicht damit, daß sie noch in dieser Woche erfolgt. Diese Auffassung wird ge stützt durch die auch in dem Kommunigns unterstrichene Reichhaltigkeit deS Materials, das die Verhandlungen der Kontingcntierungskommission ergeben haben nnd das erst ge sichtet und bearbeitet werden muß. Diese Bearbeitung soll I nach der amtlichen Mitteilung unverzüglich durchgeiiihrt I werden. Alsdann wird sich das Ncichskabinett erneut mit 1 dem Problem beschäftigen und seine Entscheidung tresjeu. WlkWelllMlU VkWOli.
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