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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193303319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330331
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-03
- Tag1933-03-31
- Monat1933-03
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1933
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Mesaer Tageblatt Drahtanschrift Tageblatt Ries«. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. L2. Postscheckkonti Dresden 1530. Girokafse: Riesa Nr.> 52. «nd Anzeiger lLldedlM mid AvMgerj. Da« Riesa« Lageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, de« Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» RateS der Stadt Riesa, des Finanzamt« Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 77. Freitag, 31. März LM3, abends. 86. Zalira. Da« Riesaer Tageblatt erschetut feden Tag abend» '/,« vhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne ZustellungSgebühr). Für den Fall de« Eintreten« von Produktion-Verteuerungen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienpreise behalten wir un« da« Recht der Prei«. «Höhung und Nochforderung vor. 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Berantwortlich für Redaktion: Heinrich UHIemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Bismarcks BermSchtnis. Lum 118. Geburtstag des ReichSgrSuberS. (1. April.s ES ist gar nicht erst nötig, Brücken zu schlagen vom Bismarckschcn Reich zum neuen Deutschland. Jeder einzelne »on uns steht auf den Grundmauern, Sie Bismarck geschaffen hat. Das Andenken an den großen Staatsmann lebt in -em unvergänglichen Werk fort, das er den Nachfahren zur Ver vollkommnung hinterließ: dem Reich. Otto von Bismarck, der 1802 an die Spitze des preußi schen Staatsministeriums trat, schuf das Reich im Wider spruch zu den Aeittendenzen. Der großbeutsche Gedanke spukte in den fünfziger und sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts noch in allen Hirnen. Preußens leitender Staatsmann erkannte mit klarem Blick, daß man Selbst beschränkung üben müsse, wenn das Reich erstehen sollte. Selbstbcschränkung — das hieß damals: die kleindeutsche Losung, Ausschluß Deutsch-Oesterreichs auS dem zukünftigen Reichsgebiet. Dem preußischen Staatsmann ging der Reichsgedanke über alles. Deshalb zimmerte er zunächst das „unvollkommene" Reich — jenes deutsche Reich von 1871, das den zukünftigen Geschlechtern Heimat sein konnte nnd — Znknnftsanfgabc. Als schließlich die Einigung der deutschen Stämme 1871 im Spiegelsaal zu Versailles proklamiert ward, rastete und ruhte Bismarck nicht. Die Fundamente des Reiches mußten erst gesichert werden: nach außen hin durch ein geniales Bündnissystem, im Innern durch eine Gesetzgebung, die allen Volksschichten einen Anteil am Aufbau und Ausbau des Reiches gab. Moderne Geschichtsschreiber kreiden es Bismarck stark an, daß er sich in der Wahl seiner innerpoli- tischen Mittel oft vergriff. Darüber braucht nicht gestritten zu werden. Wichtig bleibt doch nur da? Eine: daß auch heute noch das Reich die Spuren von Bismarcks schöpferischer Hand trägt. Sozialversicherung, Schutzzollpolitik, Berwal» tungsgliederung, um nur einiges weniges zu nennen — gehen auf den eisernen Kanzler zurück. Unter drei Kaisern leistete Bismarck eine ungeheure Arbeit für Volk und Vaterland. Mit galliger Ironie äußerte er sich oftmals über die Minen, die politische Par teien und engherzige Bürokraten gegen ihn legten. So lange er das Vertrauen seines Monarchen genoß, kannte er sich über alle Gegenkräfte hinwegsctzcn. Dumpf ahnte das deutsche Volk das, was ihm Levvrstand, als Bismarck im März 1890 seine Entlassung entgegennehmen mußte. TaS Werk überlebte den Rcichsgrünber,- aber an allen Ecken und Enden vermißte die Nation -ie ordnende Hand des genialen Staatsmanns. Well »es vereiir NM« ZeitWsmlWk m »le MkllmMe Nelle. Berlin. lFunkspruch.f Der Vorsitzende de« Verein- deutscher Zcitungsverleger hat an die Direktoren der beiden »roßen amerikanischen Nachrichtenbüros Associated Preß nnd United Preß gleichlautende Telegramm« gesandt, in denen es heißt: „Bitte alle Mühe anfznwenden, daß Heß« gegen Deutsch land sofort eingestellt wird. In Deutschland herrscht voll- «omincnc Ruhe und Ordnung. Jir WUikH W »kN MWVWlt. Mk MMlMlWIW. tgez.s Streicher. W Wnil »es zrlllkMMes. * München. Abgeordneter Streicher als Leiter des Zentralkomitees zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Bopkotthetze erläßt einen Ausruf an die Volksgenossen, worin unter Hinweis ans die jüdische Grenelhetze zu den: LM «onnAbeud, Lkü AllriL. iwrnutLaas LU Ubr hegillr * Berlin, 30. März. DaS Zentralkomitee zur Ab wehr jüdischer Greuel- und Boykottpropaganda veröffent licht folgende Anordnung Julius Streichers, die aus München datiert ist: I. Die Leiter der örtlichen Komitees zur Abwehr der jüdischen Heß- und Grcuelpropaganda '»erden unverzüglich von de« zuständige« Dienststellen der PO. ernannt. Als Leiter beS Gaukomitees empfiehlt es sich, die Kau führer des KampfbundcS des gewerblichen Mittelstandes zu ernennen, da diese NS.-Organisation gemäß ihrer Eigenart über die notwendige« Unterlage« und Erfahrungen für den Aufbau der Abwehrbewegung verfügt. Die Rücksichtnahme auf die persönliche Eignung des zu Ernennende« wird hierdurch selbstverständlich nicht berührt. S. Die Aktionskomitees sderen Mitglieder keinerlei Bindung mit Jude» haben dürfens stellen sofort fest, welche Geschäfte, Warenhäuser» Kanzleien usw. sich in Juden händen befinden. 8. Es handelt sich bei dieser Feststellung selbstverständlich um Geschäfte, die sich in den Händen von Angehörigen der jüdischen Raffe befinden. Die Religion spielt keine Rolle. Katholisch oder protestantisch getaufte Geschäftsleute oder Diffidenten jüdischer Raffe sind im Sinne dieser Anordnung ebenfalls Juden. 4. Firmen, bei denen Juden nur finanziell beteiligt sind, fallen unter eine noch zu treffende Regelung. 5. Ist der Ehegatte einer nichtjttdische« Geschäfts inhaberin Jude, so gilt das Geschäft als jüdisch. Das gleiche ist der Fall, wenn die Inhaberin Jüdin, der Ehegatte da gegen nicht Jude ist. 6. Einheitspreisgeschäfte, Warenhäuser, Groftsilial« betriebe, die sich in deutschen Händen befinden, fallen nicht unter diese Bonkvttaktion. Ebenso fallen nicht darunter die „Woolworth"-Ei»hcitspreiSgeschäste. Diese Firma ist amerikanisch nnd außerdem nicht jüdisch. Die sogenannter» „Mohlwert"-Einheitspreisgeschäste dagegen find jüdisch und daher zu vonkottieren. 7. Die Aktionskomitees übergeben das Verzeichnis der festgestcllten jüdischen Geschäfte der SA. und SS., damit diese am Sonnabend, den 1. April 1883, vormittags Punkt 18 Uhr. die Wachen abstellen könne«. 8. Die Wachen haben die Aufgabe, dem Publikum ve« kanntzngeben. daß das von ihnen überwachte Geschäft jüdisch ist. Sie haben vor dem Einkauf in diesem Geschäft zu warnen. Tätlich vorzugehen, ist ihnen verboten. Ver bote« ist auch, die Geschäfac zu schließen, die Fensterscheibe« z« zertrümmern oder sonstigen Sachschaden anznrichteu. 8. Zur Kenntlichmachung jüdischer Geschäfte sind an deren EingangStttren Plakate oder Tafeln mit gelbem Fleck aus schwarzem Grunde anzubringc«. 19. Entlassungen von nichtjitdischen Angestellten nnd Arbeiter»» dürfen von den boykottierten jüdischen Geschäften nicht vorgeuommen werden, Kündigungen nicht ausge sprochen werden. Sind solche schon crsolgt, so hat die NSBO. im Zusammenwirken mit der SA. für ihre Rück gängigmachung Sorqe zr» tragen. II. Die Aktionskomitees veranstalten am Freitag, den 31. März 1838, abends, in allen Orten in» Einvernehmen mit den politischen Leitungen große Massenkundgebungen nnd Demonstrations züge. Dabei sind Transparente zu tragen mit folgender Aufschrift: aj „Zur Abwehr der jüdischen Greuel- nnd Boykott hetze", bj „Boykottiert ab morgen vormittag 1» Uhr alle jüdische« Geschäfte". In Großstädten sind die Kundgebungen auf möglichst vielen öffentlichen Plätze« abznhalten. 12. Am Samstag vormittag sind bis spätestens 10 Uhr die Plakate mit dem Boqkottausrnf an alle« An» scklagftellen in Städten nnd Dörfern anznbringe«. Zu gleicher Zeit sind auch Lastautos, oder noch besser an Möbel wagen, folgende Transparente in hier angegebener Reihenfolge durch die Straften zu fahren: „Zur Abwehr der jüdischen Greuel« und Boykotthetze", „Boykottiert alle jüdischen Geschäfte", „Kaust nicht in jüdischen Warenhäusern", „Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten", „Meidet jüdische Aerzte", „Die Juden sind unser Unglück". 13. Zur Finanzierung de» Abrvehrbewcgung organi sieren die Komitees Sammlungen bei den deutschen Ge schäftsleuten. 14. Im übrigen gelte« für die Komitees zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze die Anordnung«» der Reichsparteileitnng der NSDAP. sAnsruf vom S9. März 1838 im B. B.j. München, »0. März 183». nenden Boykott aller jüdischen Geschäfte, Warenhäuser^ Kanzleien usw. ausgcrusen wird. In dem Aufruf heißt es: Dieser Boykottierung Folge zu leiste»», dazu rnsen wir Euch deutsche Männer und Frauen aus. Kauft nichts in jüdischen Geschäfte»» und Warenhäusern, geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälte«, meidet jüdische Aerzte, zeigt den Juden, daft sie nicht nnge« straft Deutschland in seiner Ehre herabwürdigen und be schmutze» könne». Wer gegen diese Anssorderung handelt, beweist damit nur, daft er aus feiten der Feinde Deutsch lands steht. — Der Wortlaut des Aufrufes wird am Freitag im ganzen Reich an sämtlichen Plakatsäulen «sw. zu lesen sein. Das Zentralkomitee zur Abwehr der jüdische» Greuel- unü Boykotthetze hat folgende Anordnung erlassen: Unter Durchführung deS Abwchrboykotts ist unter allen Umständen, die Schlicftung jüdischer Geschäfte oder Gewaltanwendung gegenüber ihren Kunde»» zu unter lassen. Schliesst ein solches Geschäft seine Tore freiwillig, so liegt keine höhere Gewalt vor, und die Geschästsiirhabcr haben keinerlei Vorwand, fristlose Entlassungen auszu sprechen oder Lohn nnd Gehaltszahlungen zu vcrwcigcrq ober Kürzungen vorzunchmcn. Eine MleilW »es MWlMlers. Berlin. lFuulspruch.s Die Vereinigte»» Deutschen Gesellschaften in Newyork hatten au Reichskanzler Adolf Hitler das nachstehende Telegramm gerichtet: „Bereinigte Deutsche Gesellschaften von Newyork in Ge meinschaft mit hiesigen deutschen Jude» deutscher und amerikanischer Staatsangehörigkeit erhoben heute schärfsten Einspruch gegen unerhörte Deutschcnhctzc in Amerika. Er bitte»» zwecks Abwehr Erklärung über künftige restlich« politische und wirtschaftliche Stellung der Juden in Deutsch land. Persönliche Antwort für das Deutschtum hier von gröfttcr Bedeutung." Darauf ist vom Staatssekretär in der Reichskanzlei Dr. Lammers die folgende Antwort ergangen: „Reichskanzler dankt für Ihre Mitwirkung im Kampf gegen indische Hetze. Deutsche Jude« werden wie alle an, bereu Staatsangehörige» gemäft ihrer Einstellung zur natio nale« Regierung behandelt werde». Abwehraktiou natio- «alsozialistischer Partei durch Verhalte« deutscher Juden in» Auslande herausgesordert." M MleilW öerMSS. zm WM WWr CeWsle. Berlin. sFuukspruchJ Zur Anordnung der Partei leitung der NSDAP, teilt die NSBO., Gau Groft-Bcrlin, mit: Morgen Sonnabend, den 1. April 1838, haben sich alle nationalsozialistischen Bctricbszcllenobleute in Verbindung mit den Betriebs- und AngcstcUtcnräten der Nationalsvzsa- listischen Betricbszellenorganisation, die in jüdische» Ge schäfte»» arbeiten, Schlag 10 Uhr vormittags mit den zu ständigen Geschästsleitungeu in Verbindung zu setze», um eine Smo nötige Vorauszahlung aller Löhne und Gehälter für nichtjttdische Arbeiter nnd Angestellte zu erwirken. Die Betriebszcllcn- oblente werden in allen jüdischen Geschäften zu Pcrsonal- kommiflaren bestellt nnd sind dafür verantwortlich, daft keinerlei Entlassungen beim christlichen Personal vn »genommen werden. Die Ange hörigen der jüdischen Raffe sind fristlos zu entlassen, wobei auch die angenommene Konfession keine Nolle spielt. Alle FoÄerungen, die in bestimmter, aber sachlicher Form vor, zutragcu sind, müssen van allen Geschästsleitungeu jüdischer Betriebe durchgcsührt werden. Sollten sich wider Erwarten Geschästsleitungeu diesen Anordnungen nicht fügen, so ist sofort die NSÄO. Gau Groft-Berliir in Kenntnis zu setzen, die dann die erforderlichen Maftnahmcn treffen wird. Gleichzeitig verlassen morgen Sonnabend Schlag 3 Uhr alle Arbeiter nnd Angestellte jüdischer Geschälte ihre Arbeitsstätten, um vor ihren Betrieben Protestkundgebungen gegen de»» Boykott deutscher Ware» im Auslande und gegen die Hetze Alljudas durchzusühren. Zeitung»- und lebens wichtige Betriebe werden uon diesen Anordnungen insofern nicht berührt, indem nur die Entlassnngcn aller Juden ge fordert werden. Anschlicftcud an diese Demonstration findet morgen Sonnabend, 4 Nhr 15 nachm., eine Kund gebung der NSBO. iin Berliner Lustgarten statt, an der sich alle Werktätiger» Berlins beteiligen werden. Ans dieser Kundgebung sprcchen Rcichsminister Dr. Göbbels nnd der GanbctriebSzellenlcitcr LandtagSabgeordnctcr Johannes Engel. WlikaiisWe »el Meiner ftmmWeil. * Döbeln. Die Döbelner Kriminalpolizei konnte bei Kommunisten eine Menge reines Zyankali aussindcn, das dazu ausgereicht hätte, um 109 vis 150 Personen zu vergif ten. Das Gift sollte vornehmlich für Persone»» bestimmt sein, die an der nationalen Erhebung besondere» Anteil erhoben. Bisher wurden vier Kommunisten verhaitct.
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