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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193304183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-04
- Tag1933-04-18
- Monat1933-04
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1933
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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich llhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 1! ! ! - ——7^ U MK8I8N MM m W »«SW. Sächsische Gemeindesimmzresomnen. Wlie MWde One selkim! u Berlin. Am Mvntag abend ließ sich nur fcststel- lcn, daß diese Osterseiertage in jeder Beziehung so ruhig verlause« sind, wie mau cs seit Jahre» nicht gewöhnt war. ES liegt nicht die geringste Nachricht über irgendwelche Au- sammenstöße oder sonstige Ausschreitungen vor. Die inner politische Beruhigung, die durch die Neuordnung der Dinge hcrbeigesnhrt worden ist, zeigt sich hier an einem ebenso deutlichen wie wohltuenden Beispiel. Auch in der große» Politik ist cs in den Feiertagen vollkommen still gewesen. DaS ergibt sich schon aus der Abwesenheit der meisten ReichSministcr von Berlin. Reichs kanzler Hitler hat die Osterseiertage in seinem Landhaus iu den bayerischen Bergen verbracht. Freilich ist anzunehmen, daß in den Ostertagen die Besprechungen des Kanzlers mit ReichSministcr Dr. Goebbels stattgcsnndcn haben, von denen in der vorigen Woche in der Presse die Rede war. Im Lause dcö heutigen Dienstag treffen der Reichskanzler und die meisten ReichSministcr wieder in Berlin ein. Die nächste Kabincttssitzung soll nach den bisherigen Dispositionen am Mittwoch stattsinden. Ministerpräsident Göring und Vizekanzler v. Popen wollen bekanntlich am Dicnslag abend znm bevorstehenden Geburtstag des Reichs kanzlers — der am Donnerstag ist — vor den Mitgliedern der deutschen Kolonie in Rom sprechen. Sie können Rom also frühestens in der Nacht zu Mittwoch verlassen. Ob die Kabinetlssiynng unter diesen Umstanden am Mittwoch statt findet, oder ob sic verlegt wird, das wird sich erst nach der Rückkehr des Reichskanzlers übersehen lassen. Ein genauer Zeitpunkt ist jedenfalls bisher noch nicht festgesetzt. Der Bcratnngsstofs, mit dem sich das ReichSkabinctt in der neuen Woche beschäftigen wird, erstreckt sich vor allem auf drei Gebiete, lt ein neues Entschnldungsgesetz, das Reichsminister Dr. Hngenbcrg vorbereitet hat, 2) muß das kürzlich erlassene Gleichschaltnngsgesctz (Einsetzung der Statthalter irsw.j in den meisten Ländern praktisch durch geführt werden. Schließlich wird das Reichskabinett sich auch mit der außenpolitisä-cn Lage beschäftige», eine Not wendigkeit, die sich schon aus den Vorgängen im englischen Unterhaus und den Deutschcnverfolgungen in Polen ergibt. Fügt man noch hinzu, daß Reichskanzler Hitler die Absicht bat, am I. Mai, dem erste« „Feiertag der nationalen Arbeit", die Richtlinien für das erste Jahr des Vierjahres- planes bekanntzugeben, so eriibrigt sich die Feststellung, daß die Reichspolitik gleich nach Ostern wieder vor außer ordentlich bedeutungsvollen Ausgaben steht. Selltte del Mk. * Nürnberg. Das HitlerhauS ans dem Obersalz- vcrg, wo der Reichskanzler die Osterseiertage über weilte, war in diesen Tagen der Treffpunkt dreier Mitglieder der Ncichsregicrung. Sowohl NeichSarbeitSministcr Scldtc als auch Neichöminister Dr. Goebbels statteten dem Reichs kanzler Besuche ab. Am Sonntag nachmittag empfing der Reichskanzler den Reichsarbeitsminister. Anschließend sprach Minister Seldte mit einem Redak- tionSmitglicd dcS Nürnberger Acht-Uhr-Blattes über aktuelle Frage seines Arbeitsgebietes. Dabei streifte Minister Seldte n. a. die Braunschweiger Vorgänge kurz und führte ans, daß der Reichskanzler und er sich völlig eins seien darin, daß ein kameradschaftliches enges Verhält nis zwischen SA. »nd Stahlhelm eine Selbstverständlichkeit sein müße. Die Führung beider nationaler Gruppen werde in den kommenden Monaten nichts unversucht lassen, um dem letzten Mann zu zeigen, daß nicht nur die Führer, son dern auch die Gefolgschaft in kameradschaftlichem Geiste zu sammenarbeiten müsse. Minister Seldte verwies weiter auf die freundschasUiche Zusammenarbeit aller Mitglieder der Reichsregicrung und sprach die Hoffnung aus, daß dieser Wille zum Zusammenwirken auch die letzten Schichten der Gefolgschaft durchdringen werde. MM MiMltSdMtW. Berlin. (Funkspruch.t Reichskanzler Adolf Hitler wird, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, von feinem kurzen Ostcrurlanb wahrscheinlich morgen früh wieder in Berlin cintrcsscn. Für 11 Uhr vormittags ist eine Mini- stcrbesprechung vorgesehen, an die sich eine Kabincttssitzung anschließcn wird. Inhalt der Beratungen wird zunächst die politische Lage sein. Im Anschluß wird eine Reihe von Vorlagen besprochen werden, über deren Einzelheiten bis her noch nichts verlautbart worden ist. Nur so viel steht fest, daß bei diesen Vorlagen die Entschuldungssrage noch nicht aus der Tagesordnung stehen wird. Da der preußische Ministerpräsident Göring heute abend unmittelbar nach der Feier anläßlich des Geburtstages des Reichskanzlers in der deutschen Kolonie in Nom nach Berlin absliegen wird, ist mit ziemlicher Bestimmtheit da mit zu rechnen, daß er an der morgigen Kabinettssitzung leilnchmen wird. Vizekanzler von Papen fährt voraus sichtlich mit der Bahn und wird erst am Donnerstag in Berlin eintrcffen. Reichskanzler Hitler wird morgen abend ober über morgen früh Berlin wieder verlassen, da er seinen Ge burtstag außerhalb der Ncichshanptstadt verbringen will. Eine der wichtigsten Taten der kommissarischen sächsi schen Regierung auf finanzpolitischem Gebiete ist die Hoher Anerkennung würdige Neuordnung grundlegender Bestim mungen des Finanzwesens der sächsischen Gemeinden durch die Anfang April erschienene Gemeindesinanzvcrordnung vom 29. 8. 1983. Die Vorbereitungen für diese tiefgreifende Umgestaltung des künftigen finanziellen Lebens der Ge meinden gehen zwar noch ans die Regierung Schiert zurück: aber der neuen StaatSlcitung kommt doch das Verdienst einer gründlichen Um- und Durchgestaltung und vor allem der Inkraftsetzung der einschlägigen gesetzgeberischen Maß nahmen zu, Maßnahmen, die umso lebhafter zu begrüßen sind, als sie in wohltuender sachlicher Stille ohne jedes verwirrende parlamentarische Hin und Her vorbereitet und dnrchgesührt worden sind. Wer sich erinnert, wie schwer es seinerzeit war, der sozialistischen Gemeindeordnung von 1923 einige Jahre spä ter wenigstens die schlimmsten Gistzähne auszubrechen, wie damals Monat um Monat gerade nm die das finanzielle Schicksal der Gemeinden stärkstens beeinflussenden Vor schriften gerungen und gefeilscht wurde, um doch nur ein System zu zimmern, das die Gemeinden im Laufe der Jahre nickt vor der Verelendung zu bewahren vermochte, der wird die ganze Arbeit, die beinahe lautlos mit der neuen Gemeindesinanzucrordnung geleistet worden ist, umso höher zu schätzen wissen. Diese Arbeit mußte mit Rücksicht aus die hekanntlich längst katastrophale Lage der Gemeindesinanzen sich vornehmlich darauf richten, die Bedingungen und Be stimmungen, die diesen traurigen Zustand herbciführen hal sen, zu beseitigen und neue Regelungen zu sck>asfeu, die eine sparsame Wirtschaftsführung der Gemeinde« ermöglichen und gewährleisten. Es war ein leichtfertiger und verhängnisvoller Fehl griff des demokratisch-sozialistischen Gesetzgebers, der nur aus der völligen Berkeunung des Prinzips der Selbstver waltung entstcheu konnte, daß die Gemeindeordnung den politisierten Gcmcindeverordncteu kaum notdürftig be schränkte Ausgabcnbcschlußrechtc zubilligtc, ohne ihnen zu gleich die unabdingbare Pflicht auszucrlegcn, die Deckung der beschlossene« Aus- und Ausgaben sicherzustellen. 8 18 Absatz S der sächsischen Gemeindeordnnng ging sogar so weit, den Fehlbetrag im Gemeindehanshalt gewissermaßen als eine Selbstverständlichkeit in den Bereich des Wahr scheinlichen zu ziehen. Nach ihm war cS Ausgabe der Ge- meindeverordnctcn, bei der Rechnnngslegung des Ge meinderats über Einnahmen nnd Ausgaben, die binnen 9 Monaten nach Schluß des Rechnungsjahres zu erfolgen hatte, sich über die Deckung des Fehlbetrags erst einmal klar nnd schlüssig zu werden, statt der Entstehung von Defiziten von vornherein feste Riegel vorzufchieben. Diese Art Auffassung über sinanzielle Möglichkeiten nnd Pflichten der Gemeinden und ihrer Leitung mußte über lang oder kurz zum Untergang führen; nnd sie hat dieses Ziel so rasch und gründlich erreicht, wie es auch pessimistische Vorstellungen nicht schlimmer vorauSahncn konnten. ES sind Millionen und Abcrmillionen durch eine sinn lose Spcndcsrendigkcit der Gemcindcparlamente und durch den Konkurrenzneid der in ihnen vertreten gewesenen poli tischen Strömungen untereinander, denen kein Preis zu teuer war, ihre Wähler bei guter Laune und ihre Pfründe intakt zu erhalten, vertan, ja verschleudert worden. Was hätte cS für Zweck, hier noch einmal die unge heuerliche Fülle von Beispielen nnd Beweisen heranzu ziehen, um das traurige Kapitel verkehrter Volkswohlsahrt zu beleuchten? Der Blick ist vorwärts gerichtet. Es soll anders, bester, ehrlicher, ernsthaft sozialer werden, als cS die Verlogenheit der nachrcvolutionären Jahre seit 1918 vorspiegeltc, nicht nur im Reich und in den Ländern, son dern auch in der letzten und kleinsten Gemeinde. Das ist der Sinn der Tat, die mit der sächsische« Gemeindesinanz- verordnung eingclcitet worden ist. Die Verordnung legt die Axt an die Wurzel des Nebels. Sie unterstellt die Ge meinden künftig dem kategorischen Imperativ, ihren Haus halt auf der Basis eines geordneten und ausgeglichenen HauShaltplans mit der Maßgabe zu verwalten, daß nur rechtliche Verpflichtungen n»d unerläßliche Erfordernisse deS Gemeindclebens zu Ausgaben veranlassen dürfen. Ter Haushaltplan muß, wie bisher, vom Gemeinderat aufgestellt und von den Gemeindeverordneten beraten und beschlossen werden. Aber während in der Vergangenheit ein solcher Plan im Verlause der Behandlung durch das Gemeinde parlament meist völlig sein ursprüngliches Aussehen ein büßte nnd ost zu einem aufgedunsenen Monstrum gedieh, ist eine solche Deformierung in Zuknnft ausgeschlossen. Schon wenn im körperschaftl. Gemeinderat Mitglieder gegen Willen und Stimme des verantwortliche» Bürgermeisters AuSgabenansätzc und Einnahmcschätzungen zu erhöhen ver suchen, so kann dieses Unterfangen durch den Widerspruch des Bürgermeisters vereitelt werden. Tas Vorzügliche daran ist, daß der Bürgermeister nicht etwa nur Widerspruch geltend macheu darf, sondern vielmehr muß, wenn sich aus gleichsfeindliche Absichten zu entsprechenden Beschlüssen verdichten. Das gleiche Recht beziv. dieselbe Pflicht, die dem Gemeindeleiter gegenüber seinem Raiskolleginm die aus schlaggebende Stellung einräiimev, bestehen iür den Ge- mcinderat bei einer widersprechenden Haltung des Verord- nctcnkollcgiumS. Jede Einstellung neuer Ausgaben nnd jede Erhöhung von Ausgabenansätzen und Einnahme schätzungen dukch die Gemeindeverorönetcn wird dadurch zur Unmöglichkeit. Die Verordneten können anch nicht mehr, wie das bisher war, sich unbegrenzte Zeit nm die definitive Gestaltung des Etats hernmbalgcn. Haben sie innerhalb von zwei Monaten ihre Beratnngsarbcit nicht ab geschlossen und den Haushaltplan sestgestrllt, so gilt der ihnen vvrgelegte Entwurf als beschlossener Etat. In der Zwischenzeit dürfen vom Gemeinderat nur die Ausgaben geleistet werden, „die bei sparsamer Wirtschaftsführung er- sordcrlich sind, um behebende Gemeindecinrichtnngen in geordnetem Gange zu hallen, rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde nnd sonstige notwendige Ausgaben zu erfüllen" Eine sehr wichigc Anordnung, so cinsach und selbstver ständlich sie an sich ist, die aber in der Vergangenheit nur als theoretische Forderung gehört wurde, betrint die Dinch- siihrung des Grundsatzes: Keine -iusisllbc vljnc Deckung. Mit anderen Worten dürsen Gemeindeverordnele über Ansgabenerhöbungen oder Einnahmevermindernngen prin zipiell nur dann Erörterungen pflegen nnd beschließen, wenn ihre diesbezüglichen Anträge zugleich die Quellen bezeichnen, bezw. die Möglichkeiten erschließen, die bean tragten Maßnahmen ohne Schaden iür den Etalansglcich dnichzusührcu. Ausgabe und Decknnasantrag bilden in jedem Falle ein unlösbares Ganzes, denen teilweise An nahme oder Ablehnung unznlässig ist Aber auch der gc- schicktest nnd festest inndierte Haushalt kann gelegentlich durch unübersehbare Einslüsse bedroht werden. Deshalb trisst die Finanzvcrvrdnung vorsorglich die Bestimmung, daß im Lause des Finanzjahres nicht nur durch eine min destens zweimalige Vorlegung einer Nebcrsicht Uber die finanzielle Situation der Gemeinde an die Verordneten Lichernnge» gegen den Verlust des Etatsausglcichs getros- scn werden, sondern daß dies auch durch unverzügliche Maß nahmen, unter Umständen durch Lenkung der Ausgaben oder anch durch Umgestaltung, Einschränkung oder Still legung von zuschußbediirstigen Einrichtungen n. a. geschieht. Kommt dem Gemeinderat auch die Pflicht zu, den .Mins halt nach dem Hanshaltplan zu führen, so ist er gleichwohl nicht verpflichtet, die beschlossenen Ausgaben sämtlich zu machen, sondern er kann sich noch im Lause des Etatjahres schlüssig werden, ob solche Ausgaben im Sinne wirtschaft licher nnd sparsamer Führung der Verwaltung unbedingt erforderlich sind. Ans keinen Fall darf er über- oder außer planmäßige Ausgaben ohne vorherige Bewilligung durch die Gemcindcverordnete», es sei denn in allcrdringendsten Fällen, riskieren. Bürgermeister und Beamte, die dem zu- widerhandcln, sind zum Schadenersatz vcrpslichtct. Das mag als hart erscheinen, dient aber ebenso dem Geiste der Spar samkeit nnd Wirtschaftlichkeit, wie der erziehliche» Steige rnng des Verantwortnngsgcsühls der an schwierigen und ehrenvollen Posten berufenen Sachwalter des Gemeinde wohls. Letztlich befassen sich die Genieindefinanzverordnung nnd die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen mit dem Kreditwesen, in dem sie bestimmen, daß Kredite nur dann ausgenommen werden dürsen, wenn die Verordneten sie beschlossen haben und die Aufsichtsbehörde sic genehmigt hat, eine Regelung, die der bisherigen entspricht! Ausge nommen von dieser Genchmigiingspslicht bleiben gewisse kurzfristige Kasienkreditc. Vielleicht hätte man wünschen mögen, daß anch die Genchmignngsbcrcchtignng der Ans sichtsbehörde einige Beschränkung erfahren hätte. Tic säcb fische Gemeindeordnung kennt nämlich die Bestimmung, daß die Genehmigung zur Kreditaufnahme dann nicht versagt werden darf, wenn aus Anleihemitteln dauernde Werte für die Gemeinde geschaffen und die Schulden innerhalb der mutmaßlichen Lebensdauer der Werte, längstens aber inner halb von 50 Jahren getilgt werden. Diese recht dehnbaren Voraussetzungen haben in der Vergangenheit manche- Nebel gestiftet, und es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Anschauung über die Dauerhaftigkeit und Höhe von Wer ten sehr zum Unlegen der Gemeinden weit auseinander ge gangen sind, in denen also mit Darlehen Anlagen geschaf fen wurden, die sich als wertlos herausstellten. Ganz ab gesehen aber von dieser kleinen Schwäche, die sich anch nach träglich leicht behebe» läßt, stellt die sächü'che Gcmeinde- sinanzvcrordnung eine mustergültige und dankenswerte Leistung dar, die de» finanziellen Ausstieg der Gemeinden außerordentlich erleichtern und befruchten wird
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