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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193307153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-07
- Tag1933-07-15
- Monat1933-07
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1933
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Riesaer Tageblatt Soiniabenv, IS. Juli 1S33, nbenSS 8«. Jaljrg I- I«3 s Postscheckkonto: Dresden 1530. Girokasse: Riesa Nr. 82. Drahtanschrift: Tageblatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. 52. Da« Riesaer Tageblatt erscheint sedeu Tn« abend» '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne ZustellungSaebühr). Für den Fall des Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns da« Recht der Preis- «rhöhung und Nachforderung vor. Anzeige» für di« Nummer des Ausgabetages sind bis ü Uhr vormittag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 8S mm breit«, 8 mm hohe Brundschrift-Zeile (S Silben) 25 Gold-Pfennige; di« 8S mm breit« Reklamezeil« IM Gold-Pfennig«; zeitraub«nd«r und tabellarischer Satz 50'/. Aufschlag. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «tngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungleinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Gvetheftratze äst. Verantwortlich für Redaktion: F. Teichgräber, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Flak, Riesa. und Anzeiger sLidtblatt Mld AllMger). DaS Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSanwattschaft beim Amtsgericht Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Sari ReichSlabinett beschloß neue wichtige Gesetze. Der Hitler-Grus; zum deutschen Grus; geworden. M MMW St? WUMM. vdz. Dos Reichskabinett hat, wie gestern kurz berichtet, am Freitag in einer Sitzung, -ie schon vormittags begann und mit einer Mittagspause bis in die späten Nachtstunden bauerte, eine Rekor-arbeit auf dem Gebiete der Gesetz gebung geleistet. Eiyc Fülle non Gesetzen ist verabschiedet worden. Das Reichskabinett beschäftigte sich auch mit dem Gesetz über das Reichskonkordat, das einstimmig angenom men wurde. Der Reichskanzler sprach dem Vizekanzler non Papen den besonderen Dank für die erfolgreiche Ver- üaudlnngsführung aus. Der. Inhalt des Konkordats wird erst veröffentlicht, wenn der Vertrag endgültig unter schrieben ist. Auch das Gesetz über die Verfassung der Dentschen Evangelischen Kirche wurde vom Kabinett verabschiedet. Weiter wird in dem Gesetz bestimmt, daß die Deutsche Evangelische Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Reiches ist. Die Rechte und Pflichten des Kirchenbundes gehen auf die Deutsche Evangelische Kirche über. Falls sich die zuständigen Organe einer Landeskirche weigern, Um lagen der Deutschen Evangelischen Kirche auf den .Haushalt zu bringen, hat auf Ersuchen der Reichsrsgievung die zu ständige Landesregierung die Eintragung der Leistungen in den Haushalt zu veranlassen. Im förmlichen Disziplinar verfahren gegen kirchliche Amtsträger sind die kirchlichen Disziplinarbehörden berechtigt, Zeugen und Sachverständige zn vereidigen, die Amtsgerichte verpflichtet, dem Rechts- hilseersuchen der kirchlichen Disziplinarbehörden stattzu geben Die Kirchenneuwahlen finden am 23. Juli statt, und zwar^ für diejenigen kirchlichen Organisationen, die durch unmittelbare Wahlen gebildet werben. Soweit wei tere Organe durch mittelbare Wahlen zu bilden sind, finden diese bis zum 31. August statt. Die zur Durchführung der Neuwahl erforderlichen Bestimmungen können die oberste» Verwaltungsbehörden der Landeskirchen erlassen. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte wird ermöglicht, wenn ein Wahlberechtigter abwesend ist. Ein Bevollmächtigter des Reichsinnenministers überwacht die unparteiliche Durch führung der Bestimmungen über die Wahlen. Der Neichs- innenminister ist, auch mit der Ausführung des Gesetzes be auftragt. — Gleichzeitig wurde eine Verordnung zur Ein führung der neuen Verfassung beschlossen. In die erste deutsche Nationalsynode werden aus den Synoden- und nircheuleitnugen entsandt: Von der evangelischen Kirche der Altpreußrschen Union IS Mitglieder, von der evangelischen Landeskirche in Hessen, Hessen-Kassel, Nassau und Frankfurt 2 Mitglieder, von der vereinigten evangelischen protestan tischen Landeskirche Badens und von der pfälzischen Landes kirche je ein Mitglied, und von den übrigen unierten Lan deskirchen zusammen ein Mitglied; von der evangelisch lutherischen Landeskirche des Freistaates Sachsen vier Mit glieder, von Hannover zwei, von Württemberg zwei, von Bayern zwei, von Schleswig-Holstein, Thüringen, Ham burg und Mecklenburg je «in Mitglied sowie von den übrigen Kirchen lutherischen Bekenntnisses zusammen ein Mitglied; von den Kirchen reformierten Bekenntnisses zu sammen ein Mitglied. Auch über die Bildung des geist lichen Ministeriums enthält die Verordnung im einzelnen Vorschriften. An politischen Gesetzen verabschiedet« daS Kabinett ein Gesetz über die Einziehung «olkS, und staatsfeindliche« Vermögens und ein Gesetz über den Widerruf von Ein bürgerungen und die Aberkennung der dentsche« Staats angehörigkeit, ferner ein Gesetz über die Neubildung von politischen Parteien. Di« Neubildung politischer Parteien wird verboten und jeder Versuch, neue Parteien zu bilden oder den organisatorischen Zusammenhalt einer aufgelösten Partei aufrecht zu erhalten, wird als Hochverrat bestraft. — Das Gesetz über den Einbürgerungswiderruf will das Verhalten landeSverräterischer Elemente, bi« sich außerhalb ter deutschen Landesgrenzen anshalten, durch Ausschluß aus der Volksgemeinschaft ahnden. In gleicher Weise wird gegen Reichsangehörige im Ausland vorgegangen, die einer Aufforderung der Reichsregierung zur Rückkehr ins Reichs gebiet nicht Folge leisten. Ferner soll den seit -em 3. November 1S18 bis zum 8». Januar 1S88 eingewanderten Volksschädlingen die Staatsangehörigkeit entzog«« werden können, wenn die Einbürgerung nicht als erwünscht anzu sehen ist. — Das Reichskabinett stimmte ferner einem Vor schlag des Reichsinnenministers zu, wonach für den Fall einer Befragung des Volkes neue gesetzliche Bestimmungen zu erlassen sind. Ungeheuer groß ist die Zahl der wirtschaftliche« Gesetze. Ein Gesetz über Zwangskartelle ermächtigt den Reichs- wirtschastsminister, z„m Zwecke der Marktregelung Unier- > ehmuiigen zu Syndikaten, Kartellen oder Konventionen zusammen zu schließen. Dem Minister stehen Aufsichts- und Eingrifssbefugnisse zu, die er Beauftragten übertragen kann. Das Gesetz dürfte namentlich gegen die Außenseiter ans dem Zcmentmarkt gerichtet sein. — Eine gleichfalls be schlossene Aenberung der Kartellverordnnna bestimmt, daß Ser Silier-Gruß. Berlin. Der ReichSmiuister deS Inner« hat fol gendes Rnndschreive« an die oberste« Reichsbehörde« «nd die Landesregierungen gerichtet: Es ist allgemein Uebnng geworben, beim Singen des Liedes der Dentschen «nd Les Horft-Wessel-Liedes sl. Strophe «nd Wiederholung der erste« Strophe am Schluß) de« Hit- lergruß z« erweise», ohne Rücksicht darauf, ob der Grüßende Mitglied der NSDAP, ist oder nicht. Wer nicht in de« Verdacht kommen will, sich bewußt ablehnend z« verhalten, wird daher den Hitler-Gruß erweisen. IW MWlMen les KeWiMMWerr. Nachdem der Partcicnstaat in Deutschland überwunden ist, und die gesamte Verwaltung im Deutschen Reiche unter der Leitung des Reichskanzlers Adolf Hitler steht, erscheint es angebracht, den von ihm eingeführttzN. M«ß allgemein eine Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit bann nicht unbillig ist, wenn der Geschäftsbetrieb des Be troffenen von Personen geleitet ist, welche die im Geschäfts verkehr erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen oder wenn die erzeugten Güter zu Preisen angeboten werden, die un ter Würdigung der Belange des Betriebes sowie der Ge samtwirtschaft und des Gemeinwohls als volkswirtschaftlich schädlich anzusehen sind. Ein Ergänzungsgesetz zum Schutze des Einzelhandels ermächtigt die obersten Landesbehörden, die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in Warenhäusern ganz oder teilweise zurückzunehmen sowie die Abgabe zubereiteter Speisen in Warenhäusern zu verbieten, sofern das Bedürf nis für den Betrieb der Schankwirtschaft nicht mehr vor handen ist und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtunter nehmens dadurch nicht gefährdet wivb. Durch ein weiteres Gesetz werden die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung auf den Reichswirtschaftsminister bezw. den Neichsernäh- rungsminister übertragen. Der Großhandel mit landwirt schaftlichen Produkten wird vom Ernährungsministerium beaufsichtigt. Eine Aendernng des Jndustriebankgesetzes bezweckt eine Gleichschaltung des Aufsichtsrates und der Beiräte, deren Amtsdauer mit der ordentlichen Generalversammlung enden soll. Gleichzeitig wird die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von 33 auf 21 herabgesetzt. Anstelle der Arbeitnehmer vertreter hat die Deutsche Arbeitsfront für zwei Mitglie der das Vorschlagsrecht. Von großer Bedeutung namentlich für die Gemeinde« sind die Richtlinie« für die Vergebung öffentlicher Aufträge. Darin wird bestimmt, daß grundsätzlich über die Vergebung öffentlicher Aufträge ausschließlich die verantwortlichen amtlichen Organe der öffentlichen BergebungSstellen nach Maßgabe -er gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden haben. Die häufig eigennützigen Motiven entspringend« Einwirkung anderer Personen und Organisationen dürfe unter keinen Umständen geduldet werden. Dem Kampfbund für gewerblichen Mittelstand wird di« Einwirkung auf -re Vergebung öffentlicher Aufträge von Reich, Ländern und Gemeinden untersagt. Weiter heißt «S in »en Richtlinien, die Tatsache, daß in einem Betrieb ausländisches Kapital arbeitet, könne mit Rücksicht auf die wirtschaftspolitische Gesamtlage Deutschlands und auf den Umfang LeS in -er deutschen gewerblichen Wirtschaft angelegten ausländischen .Kapitals schon mit Rücksicht auf die sehr umfangreichen deutschen Kapitalinvestitionen im Ausland für sich allein keine Veranlassung geben- eine solche Firma von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Die Frage der Zulassung einer mit ausländischer Kapitalbeteiligung arbeitenden Firma zum Wettbewerb bei Ausschreibungen -er öffentlichen Hand werde nur nach Prüfung -es Einzelfalles un- nicht allge mein zu entscheiden sein. Eine weitere Bestimmung besagt, -aß -ie Berechtigung zu einer besonderen Berücksichtigung ortsansässiger Unternehmer nur insoweit anerkannt werden könne, als sie sich im Rahmen -er Bestimmungen der Ver dingungsordnung für Bauleistungen bewegt. Hiernach sollen unter sonst annähernd gleichwertigen Angeboten im allgemeinen einheimische Bieter vor auswärtigen bevor zugt wer-en sowie unter einheimischen jene, die am Ort -er Leistung ober in -essen Nähe den Auftrag im eigenen Be trieb ausführen und hauptsächlich ortsansässige Arbeiter beschäftigen. Dagegen würde ein grundsätzlicher Ausschluß auswärtiger Bieter oder aber ihre Nichtbcrücksichtigung trotz offensichtlich günstigerer Angebote gesamtwirtschaftlich äußerst ungünstige Wirkungen haben. als deutschen Gruß anzuwenden. Damit wird -te Verbun denheit des ganzen deutschen Volke- mit seinem Führer auch nach außen hin klar in Erscheinung treten. Die Beamtenschaft muß auch hierin dem dentschen Volk« vorangehen. Deshalb und um eine gleichmäßige Uebnng innerhalb der Behörden zu gewährleisten, bitte ich, für Ihren Geschäftsbereich anzuordnen: 1) Sämtliche Beamte, Angestellte «nd Arbeiter von Be» Hörde« grüße« im Dienst und innerhalb der dienstliche« Gebäude «nd Anlagen durch Erhebe« des rechte« Armes. 2) Beamte in Uniform grüßen in militärischer Form; wenn sie keine Kopfbedeckung trage«, grüße« sie durch Er hebe« des rechte« Armes. 8) Es wird von den Beamten erwartet» daß sie auch außerhalb des Dienstes in gleicher Weise grüßen. Für meinen Geschäftsbereich habe ich dementsprechende Anordnung getroffen." Ein Gesetzentwurf über di« Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie bestimmt, daß Maschinen, -ie Sei -er Herstellung von Zigarren, Zigarillos oder Stumpen zur Anfertigung des Wickels oder zum Neberrallen mit -em Deckblatt verwendet werden können, nicht mehr ausgestellt wer-en -ürfen. Ebenso -ürfen stillgelegte nicht wie-er in Betrieb genommen werden. Betriebe, -ie diese Maschinen verwenden, dürfen nur «ine Gesamtmenge Herstellen, wie sie im Rechnungsjahr 1332/33 erzeugt wurde. Bis zum 15. August können sie erklären, -aß -ie auf -ie Maschinen verzichten un- zur Handarbeit übergehen. Durch dieses Gesetz soll -er Arbeitslosigkeit in der Zigarren-Jndustrie entgegengetreten werden, da eine allgemeine Einführung der neuzeitlichen Maschinen bis zu -er bisherigen Arbeitskräfte überflüssig machen würde. Der Finanz minister wir- ermächtigt, bis zu zwei Millionen Mark Unterstützungen an solche Betriebe zu gewähren, bi« Maschinen nicht mehr verwenden oder solche Maschinen Her stellen. Bon außerordentlicher Bedeutung ist -er Gesetzentwurf über die Förderung zur Schaffung von Bauernhöfen. Er bestimmt, -aß die Schaffung von Bauernhöfen im gesamten Reichsgebiet Aufgabe -es Reiches ist und -atz bas Reich hierüber -ie ausschließliche Gesetzgebung hat. Zur Durch führung kann sich das Reich der zuständigen Länder behörden bedienen, die -en Weisungen des Reiches Folge zu leisten haben. Von bestehenden reichs- und landcsrechtlichen Bor- schriften kann abgewichen wer-en. Zur Begründung des Gesetzes wird betont, daß -ie Durchführung -er Siedlung unter Beseitigung der bisherigen Hemmungen erfolgreich nur gelöst werden könne, wenn die bisher zersplitterten Justän-igkeiten in einer Reichsinstanz zusammengefaßt werden. Eine Reihe von Gesetzen betrifft Rechtsfrage«. So wird in einem Gesetz über Miet, «nd. Pachtstreitigkeiten bestimmt, daß, wenn der Mieter eines Gebäudes oder Ge bäudeteiles seinen ständigen inländischen Aufenthaltsort unter Umständen verlassen hat, die auf eine dauernde Ent- ferwung schließen lassen und «in nener ständiger Aufent haltsort nicht bekannt ist, auf Antrag -es Vermieters -em Mieter rin besonderer Vertreter znr Wahrnehmung der aus dem Mietvertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten zu bestellen ist. Dieser Vertreter kann Kündigungen ent gegennehmen und auch Rechts streitig keilen führen. Eine Verordnung zur Durchführung der Gesetze über die Zulassung znr Rechtsanwaltschaft und Patentanwalt schaft will eine absolut klare und einwandfreie Definition des Begriffes Frontkämpfer schaffen. Eine Aendernng der RechtSanwaltsorbnung sieht vor, daß sich ein Beamter, -er nach Erreichung der Altersgrenze ausgeschieden ist, nicht einfach als Rechtsanwalt nie-erlassen kann. Ein Gesetz zur Sicherung der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen bringt eine schärfere Aufsicht über -ie ge meinnützigen Wohnungsunternehmungen. Endlich wir- durch ein Gesetz die Postabfindung für Bayer« und Württemberg geregelt. ES handelt sich um Verbindlichkeiten der Deutschen Reichspost, -ie -em Reich« die Zahlungen erstattet und verzinst. Im einzelnen wird bestimmt, -aß Bayern 21 Jahre lang, von 1334 bis 1354, eine jährliche Rente von 4,35 Millionen erhält, WürttembeB» eine solche von vier Millionen. Unter -en weiteren Kabinettsbeschlüssen ist auch «in Gesetz über Maßnahme» -as neue Getreide,Wirtschafts jahr.
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