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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193309223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330922
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-09
- Tag1933-09-22
- Monat1933-09
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1933
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Riesaer Tageblatt Drahtanschrift. und Aureigev (Eldeblatt und Anzeiger). Postscheckkonto: Tageblatt Riesa. v V ' . Dresden 1580. Fernruf Nr. 20. DaS Riesaer Tageblatt ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Girokasse: Postfach Nr. 52. Grotzenhain. des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Finanzamts Riesa und Riesa Nr. 52. des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 222. Freitag, 22. September 1933, abends. 86. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, abend« '/,« vhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Ve,UgSpretS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall deS Eintretens von Produktionsocrt-uerung-n, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten >v>r uns das Recht der Preis- «Höhung und Nachforderung vor. 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Verantworllich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Der Reichstagsbrand-Vrozetz. Van -er Lubbe war für die kommunistische Vaetei ein geeignetes Sbjett. Beginn der «7. Ratstagung des Völkerbundes. 2. Berhandlungstag. Leipzig. sFunkspruch.) Das Interesse von Publikum and Presse war heute Freitag unvermindert stark. Tie Kontrolle und Wasscudurchsuchung wird in gleicher Strenge durchgesührt. Da die Znhörerkarten nur immer für einen Tag Gültigkeit haben, sind die Zuschauerbänke heute neu be setzt. Auch die Photographen sind wieder anwesend, während die Tonfilmoperatcure ihre Apparate heute nicht mehr aus gestellt haben. Die Donncrstagvcrhandlung hatte die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe bis zu seiner letzten Ankunft in Berlin im Februar dieses IahrcS gefordert. Es wird nun sestzustcllen sei«, was van der Lnbbc in Berlin in den Tagen bis zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da bei dieser Ge legenheit auch die Brandstiftung selbst voraussichtlich zur Behandlung kommen wird, ist zur heutigen Verhandlung be reits der Sachverständige, Branddirektor Dr. Ing. Wagner, geladen. Dem Angeklagten van der Lubbe werden, nachdem er in der Anklagebank Platz genommen hat, die Fesseln so fort abqenommen. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich um eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der Sitzung nimmt der Oberrcichsanwalt zu folgender Erklärung das Wort: Ich habe heute morgen ein Telegramm vom SA.-Obcrsiihrer Polizeipräsident, preußischer Staatsrat Heine, folgenden Inhaltes bekommen: „Im Brannvuch und in der in- und ausländischen Presse iverdc ich der Brandstiftung im Reichs- tagögebäudc verdächtigt. Ich war von» 26. Februar bis l. März 1888 in Gleiwitz und habe dort im Hotel Hans Ober schlesien gewohnt und bin in Gleiwiß von vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das Gericht» mich gegen diese Verdächtigungen zn schützen." In einem Teil der ausländischen Presse, so fährt -er OberreichSauwalt fort, ist die Behauptung verbreitet worden, daß der Absender dieses Telegramms, Polizeipräsident Heines, Anführer einer Kolonne gewesen sei, die durch den ost erwähnten unterirdischen Gang in das NeichstagSgebäude cingebrochen sei und den Brand gelegt habe. Ich werde mir Vorbehalten, entsprechende Anträge zu stellen» wenn dieser Komplex zur Sprache kommt. Der zweite Anklagevertreter, Landgerichtsdirekkor Par- risius, meist dann darauf hin, daß in einem Teil der Presse die Aussagen der Zeugen über van der Labbes Aufenthalt in Sörnewitz so wiedergegeben worden seien, daß daraus der Anschein entstehen könnte, als wenn diese Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten als im Vorverfahren. Ich bitte festzustellcn, so erklärt der Anklagevertreter, daß das, was diese Zeugen gestern hier bekundet haben, überein stimme mit dem, was sie schon im Anfangsstadium des Ver fahrens bekundet haben. Auch der Vorsitzende stellt fest, daß die Zcngen gestern genau dasselbe ausgcsagt haben wie vor her in der Voruntersuchung. Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizinischen Sachverständige« Geheimrat Dr. Bonnhoesser bas Wort zu einem Gutachten über den Gesundheitszustand des Angeklagten van der Lubbe. Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van der Lubbe vom 20. bis 25. März 1083 mehrfach eingehend untersucht. Das Bild, das der Untersuchte damals geboten hat, war das eines körperlich kräftigen Menschen, der es ablchnte, an irgendwelcher Krankheit zu leiden. Das damalige Bild wich insofern von dem ab, bas der Angeklagte bet der gestrigen Verhandlung bot, als es damals keinerlei Schwierigkeiten bereitete, mit ihm in Kontakt zu kommen und sich mit ihm zu unterhalten. Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, so gar etwas Ucbermlitiges. Auch damals lächelte oder lachte er bei Situationen, die ihm aus irgendeinem Grunde komisch erschienen. Die Möglichkeit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbestand und über seinen Lebcnsgang, war durch aus gegeben. In manchen Dingen war er zurückhaltend, namentlich über seinen letzten Weg von Holland nach Berlin. Der unmittelbare Anlaß für die Untersuchung war ein Hungerstreik, der damals von ihm im Untersuchungs gefängnis beabsichtigt war, weil er drei Wochen lang den Wunsch hatte, daß die Sache beschleunigt werde. Der Ange klagte hat uns dann auch Motive seines Handelns angegeben und dabei keinen Zweifel darüber gelassen, daß es fick um eine Aktion von lhm handelte, die aus kommunistischen Gedankcngängcn hervorgegangen war. Er habe ein Vorbild sein wollen für andere, in ähnlicher Weise vorzugehen. Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu der Annahme, daß etwa eine psychische Störung bei ihm vorliegen könnte. Verteidiger Dr. Seufscrt: Es ist mir ausgefallen, baß van der Lubbe, als ich mit ihm allein war, plötzlich in leiden schaftliche Erregung kommt, die dann zwar wieder abklingt, aber ohne erkennbaren Anlaß wiederkommt. Haben Sie auch solche Beobachtungen gemacht? Sachverständiger: Daß eine leidenschaftliche Erregung bei ihm zu beobachten wäre, kann ich nicht sagen. Er wird allerdings oft lebhaft und mitteilsam. Verteidiger Dr. Seusfert: Ist es denkbar, daß der Ange klagte unter einem posthypnotischem Einfluß steht? Sachverständiger: Das halte ich für ausgeschlossen. Als Zeuge wird hierauf der Berliner Kriminalkommissar Heisig vernommen, der in Holland Ermittlungen über das Vorleben van der Lübbes angestcllt hat. Der Zeuge gibt an, er habe diejenigen Kommunisten in Leyden und Umgebung ausgesucht, die als Freunde des Angeklagten van der Lubbe bezeichnet wurden. Dabei sei er auch zu einem Studenten van Albara gekommen. Dieser erklärte, er sei Anhänger des sog. „Internationalen Kommunismus", einer Sonder bildung, die in ganz Holland etwa 26 und in Leyden etwa fünf Mitglieder zählt. Auf die Frage, was eigentlich der internationale Kom- mnnismns bezwecke, erklärte der Student, diese Leute wür den sich nicht nach irgendwelche», Weisungen einer Zentral instanz richten, sondern als selbständige Kommunisten die Idee vertreten und verfolgen. Auch das Programm der kommunistischen Partei vertreten sic. Lubbe habe in der Partei ein gewisses Ansehen erworben. Albara ist zu der Ucberzeugung gekommen, daß van der Lubbe für die kom munistische Partei ein geeignetes Objekt war, besondere Ak tionen dnrchznsührcn. Die Partei habe van der Lubbe immer vorgeschickt, um selbst im Hintergrund zu bleiben und van der Lnbbc war so anständig, die Schuld immer auf sich zu nehmen. Jin Jahre 1031 sei van der Lubbe der Austritt von der kommunistischen Partei nahegelegt worden. Er wußte jedoch nicht, was schließlich daraufhin geschehen sei, glaubte aber kaum, daß van der Lubbe dieser Äusforderni'g nachgckommeu ist. Van der Lubbe sollte sozusagen kaltgestellt werden, aber die Gründe hierfür waren nicht zu erfahren. Der Zeuge bat daun auch noch mit einem anderen Freund van der Lübbes gesprochen, mit Jacobus Vink, der Mitglied der kommunistischen Partei ist. Auch Vink wußte davon, daß Lubbe mit der kommunistischen Partei in Kon flikt geraten war und daß die Partei ihn zum Austritt ver anlassen wollte. Er sagte, daß Lubbe nicht ausgetreten sei, da er sich weiter im Sinne der Partei betätigt habe. Der Zeuge macht daun noch eine wichtige Bekundung über Aufzeichnungen des Angeklagten» die, wie Vink mit teilte, am Tage vor dem 1. März von einem Vertreter der kommunistischen Partei Hollands abgcholt wurden. Es han delte sich um ein Tagebuch und um einen alten Paß van der Lübbes. In dem Tagebuch waren Adressen inländischer und ausländischer Kommunisten verzeichnet,' cs waren auch deut sche Namen darin. Aus dem Abholen dieser Sachen ist zn entnehmen, daß die kommunistische Partei Hollands berech tigtes Interesse daran hatte» diese Auszeichnungen nach der Festnahme van der Lübbes verschwinden z« lassen. Ueber das Benehmen des Angeklagten nach seiner Fest nahme in Berlin erklärt der Zeuge Heisig: Zunächst gab eS bei der Vernehmung kleine Schwierigkeiten, weil van der Lubbe ja noch aufgeregt und erschöpft von den vorher gegangenen Dingen war. Aber sehr schnell, schon gegen 12 Uhr nachts, war er zu einer fließenden Unterhaltung be reit. Es war bemerkenswert, mit welchem Interesse er selbst über die Dinge sprach und wie er mir alles genau erklärte. Wenn ihm bas Protokoll seiner Aussage vorgelegt wurde, so erbat er hier und da Korrekturen und erklärte dann ein gehend, warum er diese oder jene Fassung lieber in das Protokoll ausgenommen haben möchte. Dieses interessierte Verhalten behielt er bei, solange er bei der Polizei war. Als ich» fuhr der Zeuge fort» nach der ersten Führung van der Lübbes durch das ReichStagsgebände noch einmal mit ihm durch den Reichstag gehen mußte, zeigte er sich außerordentlich gut orientiert. Er hat tatsächlich «ns gesührt. Ueber die Brandstelle wußte er besser Bescheid als ich. Weiter erklärte der Zeuge: Bei seiner ersten Ver nehmung gleich nach der Tat war van der Lubbe keineswegs niedergeschlagen, sondern er hatte ganz offen und frei be kannt, daß er die Reichstagsbrandstiftung gemacht hätte und auch dafür einstchen wollte. Er fragte, ob die Sache in die holländischen Zeitungen käme. Als ich das bejahte, sagte er erfreut: „So ist's recht". Er habe mit seiner Tat die Arbeiter anfrütteln wollen, die schon viel zu lange gezögert hätten. Um die bestehende Ordnung des Staates zu stürzen, müsse man gewaltsam vorgehen. Als Ziel des Kampfes bezeichnete er die Arbeiterregierung. Die Vernehmung des Zeugen Heisig ist damit vorläufig beendet. Der Oberreichsanwalt verweist auf die Mitteilung eines holländischen Nachrichtenbüros, das eine Erklärung der Familie van der Lnbbe verbreitet, wonach diese mit Re« stiirzung erfahren habe, daß ihr Bries an den Angeklagten, worin sie dein Angeklagten dringend die Annahme des Rechtsanwaltes Stomps als Verteidiger ungeraten haben, an van der Lnbbe nicht ausgchändigt worden sei. Das habe zur Folge gehabt, daß Lubbe in seinem Mißtraue»« gegen anfgczwungene Verteidiger auch diesen Verteidiger abgc- lehnt habe. Die Familie habe sich in diese,» Zusammenhang telegraphisch an den Reichspräsidenten von Hindenburg gc» wandt, nm diesen dringend nm eine Ncrmittlnngsaktlon dein» Reichsgericht zu ersuchen, daß der Bries an Lubbe aus- gehändigt werde. Vorsitzender: Haben Sie in den letzten Tagen von Ihren Angehörigen einen Bries bekommen, in dem Ihnen geraten wurde, den Rechtsanwalt Stomps als Verteidiger anzu nehmen? Der Angeklagte Lubbe wird unmittelbar vor den Richtertisch geführt und gefragt. Er antwortet zunächst mit „Nein". Als die Frage wiederholt »vird, sagt er leise ja, und aus die weitere Frage, »vo sich der Bries befinde, erwidert er, im Gefängnis. Vorsitzender: Dann haben Sie ihn also be kommen. Stand in diesem Bries, was ich eben gesagt habe? Lnbbe: Ja. Obcrreichsanwalt: Der Gcfängnisvorsteher hat selbst den Bries dem Angeklagten van der Lubbe übergeben und kann bekunden, daß Lnbbc nach Ucbergabc des Brieses er klärt hat: Ich will den Verteidiger StompS nicht haben. Der Vorsitzende, Präsident Dr. Bünger, unterbricht dann die Verhandlung durch eine Panse von 20 Minuten, um Rechtsanwalt Stomps Gelegenheit zu einer Aussprache mit dem Angeklagten zu geben. Die Pause hat sich wegen der Verhandlungen in der Vertetdigerfrage auf etwa eine Stunde ausgedehnt. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen teilt Präsident Bünger »nit, daß von morgen ab im Saale ein Lautsprecher ange bracht werden soll, um die Verhandlung namentlich der Presse besser verständlich zu machen. ES werden dann zunächst die Briese, die in der Ver- tcidigcrsrage vorliegen, zur Verlesung gebracht. Gefängnis direktor Dictze, der als Zeuge vernommen wird, legt den Brief der Angehörigen van der Lnbbes dem Gericht vor und teilt mit, daß er ihn soeben vom Tisch der Zelle deS Ange klagten genommen habe. In dem Bries heißt es u. a.: Die Familie hat in Verhandlungen mit Rechtsanwalt Pauwels gestanden, um Dich verteidigen zn lassen. Sie hat aber jetzt ihr volles Vertrauen Rechtsanwalt Stomps gegeben. In der Zeitung stand, daß Du jegliche Verteidigung ablehnst, aber wsr bitte»» Dich dringend, StompS als Verteidiger anzn- nehmen. Er steht nicht im Dienste einer politische» Partei und wird Deine Interessen so wahren, wie Du cs selbst wünschst. Ick schreibe dies im Namen der ganzen Familie, die Dir herzliche Grüße sendet. Der Brief ist unterzeichnet „Simon". Senatspräsident Dr. Bünger: Der Fall dürfte damit aufgeklärt sein. Ich frage nun den Angeklagten van der Lubbe: Haben Sie soeben mit .Nerrn Stomps gesprochen? Van der Lubbe schüttelt den Kopf, worauf Rechtsanwalt Dr. Seufscrt, der Offizialverteidiger van der Lübbes, erklärt, er hat mit ihm gesprochen. Der Oberreichsanwalt bittet, Rechtsanwalt StompS selbst als Zeugen zu vernehmen. Der Senat schließt sich dem an. Rechtsanwalt Stomps erklärt, daß die Unterredung stattgefundcn hat. Der Offizialverteidiger hat mir Gelegen heit gelassen, allein mit Lubbe zu sprechen, also nur in Gegenwart des Dolmetschers. Ich habe aus verschiedene Art und Weise versucht, einige Worte aus ihm heraus zu be kommen. Er hat cs völlig verweigert, mir eine Antwort zu geben. Auf eine Frage des Verteidigers von Torgler, Rechts anwalt Dr. Sack, bestätigt Rechtsanwalt Stomps, baß von allen Freunden und Bekannten des Angeklagten van der Lubbe entschieden bestritten worden sei, daß van der Lnbbc homosexuell veranlagt sei. Rechtsanwalt Dr. Sack: Diese Feststellung ist deshalb wichtig, weil in dem sogenannten Braunbuch nur der An fang des Satzes steht: „Ich habe ein halbes Jahr mit van der Lubbe zusammengcwohnt". Die entscheidende Fortsetzung aber: „und ich kann sagen, daß er nicht homosexuell ist", ist unter den Tisch gefallen. Welche Schlüsse aus dieser Weglassung gezogen werden müssen, ist ja verständlich Oberreichsanwalt Dr. Werner verliest hierauf einen von Oberlenttmnt P. Schulz eingegangenen Brief, in dem Ober leutnant Schulz die in der Wcltbühne ausgestellte Nehaup- d"? ", 5." "er Reichstagsbrandstistung be- '^ist darauf hin, daß er zur Zeit des Reichstagsbrandes sich i» Tutzing am Starnberger
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