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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193309260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19330926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19330926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-09
- Tag1933-09-26
- Monat1933-09
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1933
- Autor
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Uiesaer Tageblatt D-.S,-«schuft. und Anzeiger ILlbeblatt und Ameiger). Tageblatt Riesa. Dresden 1530. Fernruf Nr. 20. DaS Riesaer Tageblatt ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Tirokass«: Postfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgerichts und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Finanzamts Riesa und Riesa Nr. 52. des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 22S. Dienstag, 26. September 1933, abends. 86. Jahry. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« '/,« vhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezugSpret«, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall d«S TinttetenS von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis- erhöhung und Nachforderunq vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhl-mann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ri«sa. iSSM—S——SSS—MS—S—MSWiSSSSöS» l " l!«———»MSS—MW——W— n. - —— 5. Tag -es ReichStagS-rand-VrozeffeS Van der Lubbe wir- über die Vorbereitung seiner Tat vernommen, er weicht den Fragen aus. Vie heutige Verhandlung wird um Aslll Uhr eröffnet. Der Angeklagte Dimitross er hebt sich und will eine Erklärung abgeben, worauf der Vor- sitzeude erwidert: Nein, jetzt noch nicht. Der Vorsitzende gibt dann solgende Erklärung ab: Die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe, die heute im Vordergrund stehen soll, hat sich anders gestaltet als die Voruntersuchung. Wie sich ans den Protokollen ergibt, die über leine früheren Aussagen geführt worden sind, hat er damals sehr präzise, deutlich und eindringlich gesprochen. Das ist heute anders geworden. Er zeigt sich zurückhaltend, spricht undeutlich und gibt manchmal widerspruchsvolle Ant worte». Der Senat hat daher beschlossen, zu den weiteren Vernehmungen, soweit sie den Angeklagten van der Lubbe betreffen — allerdings noch nicht heute — die vernehmenden Personen zuzuziehen. Als solche kämen in erster Linie in Frage der Untersuchungsrichter Reichsgcrichtsrat Vogt und tinige Kriminalbeamte, die für morgen geladen werden sollen. Die Vernehmung wird dann so ersolgen, daß der Angeklagte allerdings wieder gefragt wird, daß aber im Anschluß daran, soweit cs notwendig ist, gleich die früher vernehmenden Ncamten gehört werde». Es ist damit nicht gesagt, das, etwa die Aussagen des Angeklagten van der Lubbe bedeutungslos werden, dnrchaus nicht. Der Senat ist voll der Ansicht, daß der Angeklagte van der Lubbe alles versteht, w>'S man sagt. DaS hat die mehrtägige Be obachtung klar und deutlich gezeigt, daß er der Hauptver, Handlung folgt, und ferner, daß er die Antworten, die er gibt, im großen und ganzen in vollem Bewußtsein gibt. Gleich wohl scheint aber dem Senat eine Feststellung des Tatbe standes dnrch die Aussage van der Lübbes in dieser Form nicht ausznrcichen. Infolgedessen werden wir heute nur die vier einzelnen Brände, zwei im Rathaus, einer im Schloß und einer im Wohlfahrtsamt Neukölln, verhandeln und dann die Verhandlung abbrcchen, da die Umstellung des Verfahrens — denn um eine solche handelt es sich hierbei — auch noch gewisse Vorbereitungen notwendig macht. Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berichtigung. Vorsitzender: Das lehne ich ab. Sic sind nicht berechtigt, bei jeder denkbaren Gelegenheit Erklärungen abzugeben. Wann solche Erklärungen abzugcben sind, bestimmt die Prozeßordnung und bestimme im übrigen ich. Angeklagter Dimitrofs: Ich muß erklären, daß am Sonnabend den deut schen Zeitungen.... Vorsitzender snnterbrcchend): Halt, diese Erklärung lasse ich nicht zu. Heute wird die Verneh mung van der Lübbes durchgeführt. Angeklagter Dimitrofs: Ich stelle fest, daß ich nicht die Möglichkeit habe.... Vor sitzender: Sie haben hier gar nichts festzustellen. Sie haben sich mindestens zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden. Angeklagter Dimitrofs schreit erregt: Ich verteidige mich selbst hier. Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Tone den Angeklagten Dimitrofs zur Ruhe und setzt dann die Vernehmung des Angeklagten va» der Lubbe über die Vor, bereitung seiner Tat fort. Zu van der Lubbe gewandt, sagt der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zum Sonnabend, de« 25. Februar. Bis zu diesem Tage waren Sie tm Männer- heim in der Alcrandrinenstraße. Ist bas richtig? Der Angeklagte van der Lnbbe zögert bei dieser und bet allen solgendcn Fragen des Vorsitzenden immer fast eine Minute, bis er seine endgültige Antwort erteilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Sonnabend im Männerhetm war, beantwortet er mit ja. Vorsitzender: Wohin haben Sie sich am Sonnabend morgen begeben? Angeklagter: Zentrum. Vorsitzender: Sind Sie also ins Zentrum der Stadt ge gangen und sind dabei auch am Rathaus und am Schloß vorbeigekvmmen? Angeklagter: Ja. Vorsitzender: Haben Sie damals schon die Absicht ge habt, Nathans und Schloß anzustecken? Angeklagter: Nein. Vorsitzender: Wann ist Ihnen der Gedanke gekommen? Angeklagter: Später. Vorsitzender: Können Sie nicht sagen, wann Ihne« der Gedanke gekommen ist, die Brandstiftung auszusühren? Angeklagter: Sonnabend. Vorsitzender: Also am Sonnabend in einer späteren Tagesstunde. Ist Ihnen nicht schon am Mittwoch bei dem Gespräch vor dem Wohlfahrtsamt Neukölln der Gedanke ge kommen? Angeklagter: Nein. Vorsitzender: Am Mittwoch vor dem Wohlfahrtsamt wurde doch in Ihrer Gegenwart geäußert, man müßte die öffentlichen Gebäude anstecken. Sind Sie damals nicht auf den Gedanken gekommen? Angeklagter: Nein. Der Vorsitzende fragt den Angeklagten, ob er bei dem Gespräch vor dem Neuköllner Wohlfahrtsamt auch selbst ge sagt habe, cS müßten öffentliche Gebäude angesteckt werden. Van der Lnbbe: Nein. Vorsitzender: Sie haben nachher Streichhölzer und Kohlenanzünder gekauft. Dessen erinnern Sie sich wohl noch? Angeklagter: Ja. Vorsitzender: Sie haben früher gesagt, Sic seien am Sonnabend von der Alcxandrinenstraße in Richtung Hermannplatz - gegangen. Sie haben dann in der Licgnitzer Straße nochmals Kohlen anzünder gekauft. Auf die Frage, ob Sie ein Holländer seien, sollen Sic erwidert haben, Sic wären ein Rhein länder. Erinnern Sie sich denen noch? Angeklagter: Ja. Vorsitzender: Damals hatten Sie also schon den Entschluß gefaßt, die Anzündung vorzunehmen. Angeklagter: Nicht endlich. Vorsitzender: Tas heißt also, Sie wären noch nicht test entschlossen gewesen. Angeklagter: Ja. Aus weiteren Fragen ergibt sich dann, daß der Ange klagte in Richtung Wohlfahrtsamt Neukölln am Mittelweg gegangen ist. Dieses Wohlfahrtsamt liegt ziemlich einsam und ist eine lange Holzbaracke, die sich etwa IM btS 120 Meter die Straße entlang erstreckt. Als der Angeklagte zum Wohlfahrtsamt kam, war cs noch hell, so daß er sich noch einmal entfernte, um gegen ^7 Uhr wiederzukommen. Vorsitzender: Wie sind Sie in das Wohlfahrtsamt hin eingekommen? Angeklagter: Ich bin über die Latten gestiegen. Der Vorsitzende stellt weiter durch Fragen, die der An geklagte immer nur zögernd und einsilbig mit ja beant wortet, solgende« Tatbestand fest: Der Angeklagte hat in ein offenstehendes Fenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder hineingeworscn. Dieses Paket fiel an eine geschlossene Tür. Es hat dort eine Zeitlang wcitergebrannt, auch die Tür angekohlt, ist dann aber ausgegangen. Ban der Lnbbe ist dann aus das Dach geklettert und hat dort ein weiteres Paket brennender Kohlenanzünder hin,geworfen, obwohl aus dem Dach Schnee lag. Dann ist er wieder her- untcrgeklettert und hat brennende Kohlenanzünder in ei» anderes Fenster hineingeworfen. Die Brandstiftung umrde dadurch entdeckt, daß der in der Nähe stehende Poltzeiober, Wachtmeister Albrecht von einem Zivilisten auf die auf dem Dach brennenden Kohlenanzünder aufmerksam gemacht wurde. Albrecht hat dann mit anderen Zivilisten das Feuer gelöscht. Er hat bei dieser Gelegenheit die Brand stellen festgestellt. Aus den weiteren Vorhalten des Vorsitzenden, aus die der Angeklagte nur zögernd bestätigend antwortet, ergibt sich, daß der Angeklagte sich daun schnell entfernt und mit der Untergrundbahn nach dem Alcranbcrplatz gefahren ist. Er ist dann die Königsstraße entlanggegangen und um etwa 7.15 Uhr abends am Rathaus eiugctroffen. Vorsitzender: Das Rathaus hatten Sie sich wohl schon vorher am Tage angesehen. Angeklagter: Ja. Vor sitzender: Und da hatten Sie gesehen, daß in einem Keller raum ein Fenster offen stand. Angeklagter: Ja. Aus die Frage des Vorsitzenden: Was er nun an dem offcnstehenden Kcllcrsenster in der Rathausstraße gemacht habe, erwidert der Angeklagte: Ein Brandpaket hinein geworfen. Der Angeklagte hat sich auch hier wieder schnell entfernt. Der Vorsitzende verliest aus der Anklageschrift, daß dieser Brand sich etwas intensiver entwickelt hat als der im Wohlfahrtsamt. Der Vorsitzende stellt zu dieser Brandstiftung ab schließend fest, baß daS Feuer, wenn es nicht rechtzeitig ge löscht worden wäre, leicht einen großen Umfang hätte an nehmen können, da die neben dem Brandzimmer gelegenen Lagerräume leicht brennbare Gegenstände enthielten. Ban der Labbes Berteidiger Dr. Seusfert fragt den Ange klagten, ob er denn erkannt habe, daß die hinter dem Fen ster gelegenen Räume als Wohnräume dienten. Ter Ange klagte bejaht diese Frage. Der Vorsitzende bespricht nun mit dem Angeklagten die dritte Brandstiftung, die dieser an demselben Sonnabend, dem 25. Februar, verübt hat, die Brandstiftung im Berliner Schloß. Van der Lubbe ist vom Rathaus zum Schloß ge gangen. Dort war vor dem großen Eosander-Portal an der Westfront ein Baugerüst ausgestellt. An der Gerüstleiter ist der Angeklagte zum Dach hinaufgcklcttert und hat in ein offenstehendes Doppelfenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder mit dem Erfolg geworfen, daß bas Fen- fterkrenz Feuer sing und die Stube verqualmt wurde. Dann sah van der Lubbe auf dem Dach an einer Mauernische ein Laubengerüst, an dem im Sommer Grttnpflanzen empor kletterten. Lubbe versuchte die Gerüststange der Laube in Brand zu sehen, zunächst mit Kohlenanzündern, dann mit Streichhölzern. Er hatte einige der Stangen verbrannt, einige waren auch angekohlt, doch hatte der starke Wind aus dem Dach sehr bald das Feuer gelöscht. Auf die Frage des Vorsitzenden, was er mit den Brand stiftungen erreiche« wollte, antwortete va» der Lubbe, daß er das zu jener Zeit selbst nicht gewußt habe. Der Vor sitzende weist in diesem Zusammenhang aus die Aussagen des Zeugen Heisig und auf die Gespräche hin, die van der Lubbe vor dem Wohlfahrtsamt geführt habe. Eine Reihe von Zeugen Härten Aeußerungen von den Angeklagten ge hört, die er" auch zum Teil zugegeben habe, etwa des In haltes, in Deutschland ginge cS viel zu langsam, dis Arbeiter seien viel zu feige. Van der Lubbe Habit sogar ein mal gesagt, er bleibe nur noch bis zum 5. März in Berlin und wenn bis dahin nichts gemacht wäre, werde er wieder nach Holland zurückkehren; es handele sich durchweg um Aeußerungen, die meist ausklingen in die Schlußworte, eS müsse Revolution gemacht werden, es sei noch nicht zu spät dazu. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob dies die Absicht bei diese« Brandstiftungen gewesen sei, antwortete der Ange« klagte mit Nein. Vorsitzender: Sie haben aber doch erst gesagt, die Arbei ter sollten ausgerüttelt werden. Wodurch sollten sie den» aufgerüttelt werden? Angeklagter: Kan« ich nicht sagen. Vorsitzender: Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Angeklagten einmal seine politische Einstellung vorhalteip, wie er sic vor dem Untersuchungsrichter am 23. April ge äußert hat. Aus die Frage, wogegen er protestieren wollte, hat der Angeklagte damals folgendes ansgesagt: Ich wollte protestieren gegen bas System, das heute von den National sozialisten ansgcitbt wird, man kann auch bester sagen, gegen das kapitalistische System. Unter kapitalistischem System versteche ich den ganzen heutigen gesellschaftlichen Ausbau. Was ich fiir einen Ausbau haben will, kann ich nicht sehen. Ich sehe in dem gesellschaftlichen Streben Kräfte, die einen neuen Aufbau bestimmen werden. Die neuen Kräfte, die ich in dem Klassenaustreten des Proletariats sehe, will ich unterstützen, ich will damit sagen, >daß es sich um völlig neue Rechte handelt, die darin bestechen, >baß Gruppen des Prole tariats, bloßgelegt vom Kapitalismus, selbständig auf treten. Ich unterstütze diese Kräfte, wo sie zum Ausdruck kommen. Was sie dann machen sollen, das bestimmen diese Kräfte selbst. In dem Moment, wo ich mich beteilige, weiß ich auch, was das für Kräfte sind. Das heutige kapitali stische System will ich beseitigen dadurch, daß die Klassen- kräste des Proletariats total zum Ausdruck gebracht werden. Die Ueberwinduug und Vernichtung des Kapitalismus kann nicht geschehen durch den Stimmzettel. Sie kann nur ge schehe» durch das tatkräftige Auftreten der werktätigen Klasse. Tas ist natürlich die Revolution. Um zu einer Revolution zu kommen, ist Fortentwickelung not. Fort entwickelt werden muß "das selbständige Airstreten, das man schon in den letzten Jahren bei einzelnen Gruppen der Arbeiter im Klassenkamps gesehen hat. Unter Revolution verstehe ich die Beseitigung des kapitalistischen Systems durch gewaltsamen Ucbergang zum proletarischen System. Die Anzündung des Wohlfahrtsamtes war eine kleine Strömung in dem großen Strom der Revolution. Meine Haudluua, so hat van der Lubbe getagt, war lediglich Mit arbeit. Meine Handlung kann die Entwickelung der Revo lution nicht bestimmen. Danach tritt eine kurze Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Sitzung fragt der Vor sitzende den Angeklagten: Sie haben »ns die Brände heule klarer geschildert als an den vorhergehenden NerbandlungS- tagen. Sind Sie bei den Brandstiftungen im Wohlfahrts amt, im Rathaus nnd im Schloß allein gewesen? Angeklagter: Van der Lubbe schweigt. Vorsitzender: Sie sagten schon anfangs. Sie hätten diese Nrandstiftnngeu ans sich heraus unternommen. Nun habe ich einige Umstände vorgetragcn, die auf Ihre politische Einstellung Bezug haben Ich habe besonders hervor gehoben, daß Sic vor dem Untersuchungsrichter sich sehr eingehend darüber ausgelassen haben, wie Sic zur Frage der Gewaltanwendung stehen. Sic sind also der Ansicht, daß eine Acndernng der jetzigen Zustände in Ihrem Sinne n«r mit Gewalt ersolgen könne. Sie haben weiter gesagt, daß eine Revolution nicht zu vermeiden wäre. Wollen Sic sich auslassen zu dem, was ich oben als Ihre Ansicht vor getragen habe? Der Angeklagte van der Lnbbe hält den Kopf lies ge beugt und schweigt. Nach einigen Minuten fragt der Vor sitzende: Ist das Ihre Ansicht, daß das Volk, daß die Pro letarier aufgeauuutert werden müssen, damit sie in Be wegung kommen, damit sic sich selbst zur Befreiung bringen müßten und daß das mit Gewalt geschehen müsse? Van der Lubbe verharrt in gebeugter Haltung weiter im Schweigen. Der Vorsitzende fragt den Lachnerständ-igcu Medizinal rat Schütz, wie man den Angeklagten zur Beantwortung der Frage bringen könne. Medizinal rat Schütz erklärt, die
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