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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193310050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19331005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19331005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-10
- Tag1933-10-05
- Monat1933-10
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1933
- Autor
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Riesaer Tageblatt Donnerstag, S. Oktober 1S33, abends. 8«. Jahr, Postscheckkonto: Dresden 1530. Girokasse: Riesa Nr. 52. und Anzeiger lWeblatt mü> Anzeigers. DaS Riesaer Tageblatt ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschaft Grotzenhain, der Finanzamts Riesa und d«S Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Drahtanschrift: Tageblatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Postfach Nr. L2. szz. - Da» Riesaer Tageblatt erscheint febe» Ta» abend« '/,« Uhr mit «»«nähme der Som- und Festtag«. vez«g»p«t», gegen VoranSzahlnng, fttr einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de« Eintreten» von Produktion-Verteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis« behalten wir un» da» Recht der Pret». erhöhnng »nd Nachsorderung vor. 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Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ri«s» See Ehrentag der Deutschen Messe. VerusSstündischer Aufbau, Selbstverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit für die Deutsche Preise. AeichSminister Dr. Goebbels Ehrenmitglied des AeichSverbandeS Deutsche Presse. Neues Gesetz über den NechiSsrieden. SchkiMeitergesetz orradschiedet Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Mittwoch. Phung das vom Reichsministerium sür Volksousklärung und Propaganda vorgelegte Schriftleitergesetz. Durch diese» Gesetz wird der Schristleiterberuf zu einem TrägeröfsentlicherAufgabe« gemacht. Da» Ge- seh enthält Vorschriften über die Zulassung zum Schristletter- berus, über seine Ausübung, seinen Schuh in verband»recht- llcher und strafrechtlicher Beziehung und regelt die lleberlel- tuna in den neuen Rechtszustand. Der Relchsperband der deutschen Presse erhält die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die alle Schriftleiter umsaht. Das Gesetz sieht u. a. auch die Schaffung von verufsgerich- t e n vor, denen Aufgaben de» Rechtsschutzes und der lleber- wachung der Schriftleiter übertragen werden. In der Kabinettssitzung wurde ferner ein Gesetz über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrechtlicher Streitig keiten des Reichsfiskus angenommen. Weiter beschloß das Reichskabinett ein «esetz zur GewShrleiftung bes Rechtsfrledeus wonach Richter, Staatsanwälte oder Beamte, die mit poli tischen oder polizeilichen Aufgaben betraut sind, aber auch Angehörige der Wehrmacht, des Luftschutzverbandes, der SA, der SS, des Stahlhelm und Amtswalter der NSDAP sowie Schöffen, Geschworene, Zeugen oder Sachverständige vor Ge richt unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Danach wird mit dem Tode, lebenslänglichem Auchk- hau» oder mit Zuchthaus bis zu IS Jahren bestraft, wer es unternimmt, die angeführten Personen au» politischen Be weggründen oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten oder wer zu einer solchen Tötung ausfor- fordert, sich erbietet, ein solche« Erbieten annlmmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet. Vie glei- chen schweren Strafen werden eingesetzt für die Hersteller und Verbreiter von hochverräterischen Druckschriften im Aus. land und für die Einführung ustd Verbreitung solcher Druck, schrifken im Inlands. Schließlich wurde eine Gesetz über organisatorische Maß nahmen zur Förderung des Außenhandels verabschiedet, das gemeinsam mit den Durchführungsbestimmungen demnächst veröffentlicht werden wird. * )s Berti«. Der ä. Oktober 1»88 wird in der Geschichte der Deutschen Presse zn einem Gedenktag 1. Ordnung wer be». An diesem Tage ist ihr durch de« Reichsmiuister Dr. Josef Goebbels, der selbst diesem Berufsstande ange hört, eine Ehrung zuteil geworden, wie sie bisher nirgend wo in der Welt erlebt wurde. Sie hat ans der Hand der deutschen StaatSregieruug das höchste Geschenk erhalte«, daS ihr zuteil werden konnte, die absolut« innere Unabhängig- keit. Der deutsche Schriftleiter ist krast des Gesetzes nur seinem Volke und seiner Nation, sonst niemanden mehr, weder dem Verleger «och irgendwelchem Geldgeber« »der Interessengruppen verantwortlich. Sei« Berus wnrd« als erstständisch ausgebaut, er hat bas großmöglichste Maß von Selbstverwaltung, seine eigene Gerichtsbarkeit und damit das modernste Pressegesetz der Welt erhalte«. In den Grundzügen wurde das Gesetz ««mittelbar «ach Abschluß der Kavinettssttzung bekannt. Wenige Stunden später erschien der entschlossenste Verfechter des Gesetzes, Dr. Goebbels, im überfüllten großen Saale des Hauses der Deutschen Presse, «m in Gegenwart zahlreicher Ehren gäste, unter denen man den Reichspreffechef Staatssekretär Dr. Funk und Ministerialrat Schmidt-Leonhard bemerkte, vor der Berliner und der in Berlin vertretene« RetchSpresse in einer großangelegten wundervoll klaren «ud eindring liche« Rede das große Werk zu begründe« «nd darzulege«. Mit erwartungsvoller Spannung war dem Minister, der am Eingang vom Schriftführer des ReichsverbandeS, Chef redakteur Sturmbannführer Alfred Hilmar Berndt, und in der Vorhalle vom Vorsitzende« des ReichSverbaudes der Deutschen Presse SS -Oberführer Dr. Dietrich empfange« worden. Dr. Dietrich eröffnete die bedeutsame Sitzung «nd sagte u. a.: Wir deutsche« Journalist«« empfinde« eS als eine hohe Ehre, daß Sie, Herr Reichsminister, heute zu «ns ins Haus der Deutschen Presse gekommen sind, «m hier Beschlüsse der Reichsregierung feierlich zu verkünde«, die nicht nur unseren Berufsstand betreffen, sondern sür daS ganze deutsche Volk von Bedeutung sind. Welche Stellung die Presse im Geistesleben unseres Volkes einnimmt, erhellt allein aus der Tatsache, daß die Auflage aller deutschen Tageszeitungen heute ca. SO Millionen Exemplare beträgt. Danach gab Dr. Dietrich MWWkl A. SlMklS Las Wort. Meine Herren! Die Reichsregierung hat bas neue Schriftleitergesetz beschlossen «nd ich glaube, wir stehen damit au einem ent scheidende« Wendepunkt in der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland überhaupt. Der Begriff der Meinungsfreiheit wird heute in der ganzen Welt auf das lebhafteste diskutiert. Der Glaube, daß es eine Freiheit des Geistes «nd eine Freiheit der Meinung losgelöst vom natio nalen «nd vom völkischen Interesse überhaupt geben könne, dieser Glaube ist allgemach im Rückzug begriffe«. Man be ginnt nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt mehr und mehr einzusehen, daß die Freiheit des Geistes «nd die Freiheit der Meinung Grenzen finden müssen, wo sie sich mit den Rechten und Verpflichtungen des Volkes und Staatskörpers zu stoßen beginnen. Der Begriff der absoluten Pressefreiheit ist ein aus gesprochen liberaler. Und in feiner Ueberspitzung haben wir mehr «nd mehr die Tatsache seststellen müssen, daß die Freiheit der Meinungen, je mehr sie dem Einzclindividunm überantwortet wurde, um so mehr im Hinblick auk das Gc- samtintereffe eines ganzen Volkes zu Schaden kam. Es war so, daß ein einzelner seine Meinung kundtun durste und konnte auf Kosten der Gesamtheit und daß man nicht einen Fehler oder einen Mangel darin zn erblicken ver mochte. daß das Individuum in gedankenloser Nnsnntznng der im Rahmen des demokratischen Staates zur Verfügung gestellte» Meinungsfreiheit nun den Staat selbst in ernst hafteste Gefahren brachte. Die Freiheit des Individuums richtete sich immer nach der Freiheit, die ein Volkskörper an sich zu genießen in der Lage ist und die Freiheit des Individuums muß ihm nm so mehr eingegliedert werden, je größer die akuten Gefahren sind, von denen der Staatskörper an sich temporär bedroht ist. Diese Begrenzung der Geistes- und Meinungsfreiheit wird sich immer dann zum Segen des ganzen Staatswesens auswirkeu, wenn die Mehrheit der Wohlmeinenden sie sich freiwillig auferlegt und sie von Staatswegen den remiten- teu und sabotierenden Elementen anfgezwnngen wird. In dem Augenblick, in dem der Staat sich dieses souveränen Rechtes begibt, begibt er sich der Möglichkeit» eine ziel- bewnßte und konsequent« Politik nach innen und nach außen zu betreibe«. Diese Begrenzung der individuellen Freiheit, die wir von den uns in die Hand gegebenen Stellen verlangen, entbieten wir auch den uns übergeordneten Stellen. Niemand soll so naiv sein zu glauben, daß in der nat.«so»ialistischeu Führung überhaupt nicht eine Meinungs verschiedenheit aufkommen könne und niemand soll glauben, daß diese Meinungsverschiedenheit nicht unter vier Augen offen ansgekämpst wnrde. Was uns aber vom Lchrlauf des Parlamentarismus und der liberale» Demokratie unter, scheidet, daS ist: Wenn einmal bei einer Meinungsverschie denheit eine Entscheidung getroffen wirb, dann wird diese Entscheidung akzeptiert von dem, der dafür «nd dawider ist. Bor allem muß die Presse sich eins klar machen: Es lebt ««« einmal im dcntschen Volke ein nnansrottbarer Hang, das gedruckte Wort für ernster z« nehme« als das ge sprochene. AuS dieser Erkenntnis heraus muß man mit größerer Verantwortung an die Drncklegnng eines Wortes gehen als an sei« Ansspreche«. Die weitaus überwiegende Mehrzahl des deutsche» Volkes hat ans Liese Regierung ihre allerletzte Hoffnung gesetzt. Möglich daß die Regierung in einzelnen Beschlüssen irrt, unmöglich aber anzunehmen, nach dieser Regierung etwas Besseres kommen könne. SS kann deshalb für jeden nationalgesinnten und verant. «ortungsbewußten Staatsbürger gar keine Möglichkeit geben, als die Entschlüsse «nd Beschlüsse dieser Regierung zu decken und dafür zn sorgen, daß sie z» greifbare« Ergeb nisse« führe«. Wenn mir heute ein Schriftleiter entgegenhält, die nat.- soz. Negierung hat uns die Freiheit der Meinung gcnom- -ncn. so wolle« wir «ns doch als Fachmänner der Presse nicht selbst etwas vormachcn. Ich hätte es einmal erlebe» wollen, daß irgendein Schriftleiter es gewagt hätte, eine freie Meinung gegen die seines Brotgebers zu vertreten und sich dann darauf zu berufen, daß doch in Deutschland die Freiheit des Geistes herrsche. Ist es nun sür einen Schriftleiter etwas Entehrendes, wenn an Stelle des Ver legers der Staat eintritt- Glanbt er, nicht etwa größeren Idealen zu dienen, wenn er sich dem Willen nnd den Aus gabe« des Staates ein- und unterordnet, als wenn er sich dem Willen «nd den Aufgaben eines znwckbestimmten Kon zerns oder wirtschaftliche,, Unternehmers unterordnet? Es ist das souveräne Recht des Staates, die öffentliche Meinung in ihrer Gestaltung zu überwachen. Wenn heute in Journalistenkreisen Klage darüber geführt wird, daß das Bild der deutschen Presse zu uniform geworden sei, so muß ich dem gegenübcrhalten, daß das nicht im Willen der Re, gierung gewesen ist. Ich kann doch nichts dafür, wenn Zeitungen, die srüher gegen die nat.-soz. Bewegung Sturm gelaufen sind, heute päpstlicher sei» wolle« als der Papst. sBeifall.j Wir zwingen Sie doch nicht zur Charakterlosigkeit. Wir verlangen nur, daß nur nichts gegen den Staat unter, nommcn wird. ES wäre uns durchaus recht, wenn Sie für das jeweils wechselnde Publikum eine jeweils wechselnde Nuance hätten. Der Vielgestaltigkeit der öffentlichen Mei nungsbildung ist durchaus kein Hindernis entgegengesetzt. Aus Männern, deren idealste Tugend nicht der Mnt ist, Helden zu machen, das ist keine nat.-soz. Aufgabe. sBeifall.s Uns kann es schon ganz recht sein, wenn die freie Dis kussion beginnt. Selbstverständlich hat sie sich im Rahme« der Linien z« halten, die wir für die große Politik gezogen haben. Wenn wir in einem autoritären Staat leben, dann muß man sür jede Autorität, die wir verteilen, die ent sprechende Verantwortung übernehmen. Das neue Schrift leitergesetz hat die Absicht. Sie mit Verantwortung zu be laden. Mir wollen keine Gesinnnngslnmperei, sonder« wir wollen eine offene nnd ehrliche Sprache. Wir wollen auf richtige Männer haben, die ans vollstem Herzen und mit ganzer Verantwortung diesem Staat dienen, weil sie ihn für zweckmäßig nnd sür das Beste halten, das unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich erscheint. Die Männer, die in ihrem Namen das Reich regieren, sind die besten, die man augenblicklich in Deutschland für diese Arbeiten finden konnte. Es gibt keine engere Be ziehung znm Volk als die ihre. So haben wir ans allen Gebieten eine Regierung, die zusolge ihrer größeren In telligenz und ihrer besseren Tatkraft an die Macht gekom men ist und die sich außerdem noch der besten Köpfe der Nation bedient, nm eine Jrrtumsmöglichkeit. soweit über haupt wahrscheinlich, ausznschalten. Diese Regierung kennt auch alle Fchlermöglichkciten Sic kennt auch alle Hem- mnngen. Ist sie in einem Punkte nicht einig und wird schließlich autoritativ eine Entscheidung gefällt, glauben Sie, daß diese Entscheidung dann besser dadurch wird, wenn Sie sie. über die die Regierung unter Zuhilfenahme der ersten Fachleute nicht einig geworden ist, den breiten Masse« des Volkes aufs neue vorlegen? Im Gegenteil, Sie be gehen damit den schlimmsten Fehler, der überhaupt be gangen werden kann, indem Sie einen Beschluß, der schon an sich zweifelhaft ist, nun noch durch Mutmacherei, durch Skeptizismus sabotieren. Das ganze deutsche Pressewesen ist auf eine absolut neue Rasts gestellt. Jeder hat im Rahmen der großen Aufgaben, die wir erfüllen müssen, volle Entfaltungssreiheit. Die Regierung hat ein Interesse daran, aufrichtige Männer zu besitzen, die die Feder zu handhaben verstehen und die ans ihr« Art an de« großen nationalen Aufgaben mitznarbeiten entschlossen sind. Tue ich Ihnen denn einen Schaden oder nicht vielmehr einen Vorteil, wenn ich dafür sorge, daß der Schriftleiter zn seinem Berns ein« nationale und sittliche Reife mitbringen muß nnd daß nicht jedes gescheiterte Subjekt am Ende in der Presse lande? Das neue Schriffleitergesetz erklärt: DaS Recht zu schreiben, muß durch sittliche und nationale Reise erworben werden. Dieses Erwerben des Rechtes z« schreiben ist ver bunden mit Verpflichtungen dem Staat« gegrnüber. Der Staat hat aber nicht ein Interesse daran, das z« kontrol lieren. sondern das überläßt er der Initiative, der Welt disziplin «nd der Selbstverwaltung des PressebernseS.
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