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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193310112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19331011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19331011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-10
- Tag1933-10-11
- Monat1933-10
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1933
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Uiesacl Tageblatt Drahtanschrift: UUd AttielgVV (ElbehlM Ml) AMtigM« Postscheckkonto: Tageblatt Riesa. v » ' Dresden 1580. Fernruf Nr. 20. Das Riesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtehauptmannschaft Birokass«: Postfach Nr. 52. Großenhain, d»s Finanzamts Riesa und des HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Riesa Nr. 52. 238. Mittwoch, 11. Oktober 1933, abends. 86. Aabrq Da« Riesaer Tageblatt erscheint fetz« Ta« abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«, vezu,«preis, gegen vora»«»ahlung, für «inen Monat 2 Marl ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellung-gebühr). Für den Fall de« Lin treten« von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir un« da« Recht der Preis erhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ser Reichsfmanzminifter gegen jedes Mederanfteigen der Arbettslofcnziffer Ein Appell an die Reichsstatthalter. Die Abrüstung in Perioden nach dem MacSonald-Plan. Berlin. lFunkspruch.) Wie das BDZ.-Büro meldet, hat der ReichsNnanzminifter an die Reichsstatthalter einen Appell zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeits- bcschaffungsprogramms gerichtet. Darin heißt es, daß es Länder und Gemeinde» gäbe, die sich im Rahmen der Ar, beitsbeschassnngsprogramme der Reichsregierung Arbeite» bewilligen lassen, bei deren Inangriffnahme oder Durch führung sic nicht die Eile bekunden, die sie bei Einbringung des Antrags aus Bewilligung der Mittel zeigten. Es kämen auch Abweichungen von den Berwendungsplänen vor, insbesondere, daß der Umfang der Arbeiten, die zur Durchführung gelangen, unter dem Maß der bewilligten Arbeiten zurückbleiben. Solchem Verhalten werde in aller Schärfe entgegengetreten werden müssen, wenn nicht der Erfolg der gesetzlichen Maßnahmen geschmälert werden solle. Jede Saumseligkeit in der Durchführung bewilligter Arbeiten werde in Zukunft als Verantwortungslosigkeit gegenüber der Nation betrachtet werden und die dem Träger der Arbeit bewilligten Mittel würden ihm, soweit praktisch noch möglich und volkswirtschaftlich tragbar, gesperrt. Das Rundschreiben des Reichsftnanzministers be zeichnet cs auch als Verantwortungslosigkeit gegenüber der Nation, wenn der Umfang der zur Durchführung kom menden Arbeiten zurückbleibe unter dem Maß der bewil ligten Arbeiten. Die Milliarde, die durch das Gesetz vom 1. Juni zur Förderung der nationalen Arbeit bereitgcstcllt sei, sei ans Länder und Provinzen verteilt. Die Arbeiten, die auf Grund cingcgangcner Anträge bewilligt werden konnten, umfassen aber weniger als 500 Millionen ^.6, und diejenigen Arbeiten, die bisher in Angriff genommen sind, betrugen erst einen Bruchteil der Milliarde. Es würden in den nächsten Wochen neue Arbeiten in Angriff genommen werden können, die Hunderte von Mil lionen betrügen, wenn die Gemeinde« und Gemeinde verbände etwas gewandter in der Beachtung der Bor schristen würden und wenn die Landesregierungen be, ziehnngsweise ihre Stellen die Anträge mit mehr Schnellig, keit behandelten. Alle nur denkbaren technischen Möglichkeiten seien ans» zunutze«, um begonnene Arbeite« auch im Herbst und Winter fortznftthren, und Arbeiten, die ,etzt bewilligt wer den, ohne Rücksicht ans Herbst und Winter unverzüglich in Angriff zu nehmen. Es dürfe unter gar keinen Umständen eine Arbeit aus anderen als zwingende» technischen Not wendigkeiten, die sich aus Kälte und Frost ergeben können, ausgefetzt werden. Jede erforderliche Aussetzung müßte aus die kürzest mögliche Frist beschränkt werden. Hinsichtlich der neuen 500 Millionen für Jnstand- setzungsarbciten seien die Hausbesitzer bei jeder Gelegenheit auszurufen, sofort zu handeln. Drese Arbeiten sollten be reits im Oktober in breitester Front in Angriff genommen werden, damit Hunderttauscnde von Volksgenossen schon im Oktober neu in Arbeit gebracht werden können. Die Neichsstatthaltcr werden gebeten, die in dem gleich zeitig überreichten Aufsatz „Gcneralplan für die Winter schlacht gegen die Arbeitslosigkeit" gegebenen Richtlinien zu befolgen, damit das deutsche Volk über den Winter, ohne das um diese Jahreszeit übliche Wiederansteigen der Ar- beitslofcnzifser, Brot und Arbeit bekomme. Gelinge der Plan, dann bedeute das eine wesentliche Erleichterung der Lage der öffentlichen Finanzen und eine günstige Aus gangsstellung für die Durchführung der Brückenarbeits schlacht im Frühjahr und Sommer 1934. Der Reichsfinanzminister hat gleichzeitig den Länder regierungen Kenntnis von seinem Appell an die Reichs statthalter gegeben und dabei nochmals für die Ausschaltung aller bürokratischen Hemmungen kreiert. Die Losung im kommende» Winter mülle kante«: Gegen jedes Wiederanfteige« der Arbeitslosenziffer. Ak WMW »ei MWsMersiiWliiU Tie französische Entschließung über Minderheitenschutz nicht angenommen. Genf. sFunkspruch.s Die Bölkerbundsversammlung ist heute vormittag zu der abschließenden Sitzung ihrer gegenwärtigen Tagung zusammengetreten, um die von den Ausschüssen ausgearbeiteten Entschließungen anzunehmen. Von den 11 auf der Tagesordnung stehenden Punkten wur den heute vormittag bereits eine größere Anzahl erledigt, darunter -er Bericht über den Minderheitenschutz mit den bekannten drei Entschließungen. Entschließung 1 «nd 8 wurden ohne Aussprache angenommen; zur Entschließung Rr. 2 erklärte der dentsche Vertreter, Gesandter von Keller, ss Berlin. In den zur Zeit in Genf stattfindenden Besprechungen zwischen verschiedenen Delegationen spielt auch die Frage eine Rolle, ob Deutschland sich mit einer Zweiteilung der Geltungsdauer der Abrüstungskonvention einverstanden erklären kann. Der Gedanke der Zweiteilung ist zuerst auf französischer Seite ausgesprochen worden, und zwar zunächst mit der klaren Tendenz, daß die erste Periode eine Art Bewährungsfrist für Deutschland sein solle. Wäh rend dieser ersten Periode sollte der Nüstungsstand Deutsch lands kontrolliert und von dem Ergebnis dieser Kontrolle die Abrüstung der hochgerüsteten Staaten in der zweiten Periode abhängig gemacht werden. Anscheinend ist in den Septemberverhandlungen in Paris auf Grund englischer Einwirkung dieser für Deutschland natürlich völlig unan nehmbare Plan dahin abgewandelt worden, daß in der ersten Periode die Kontrolle sofort allgemein eingeführt werde und daß die europäischen Staaten ebenfalls sofort mit der Ein führung kurzdienender Heere beginnen, daß jedoch die eigentliche materielle Abrüstung Frankreichs und der ande ren hochgerüsteten Länder von dem zufriedenstellenden Er gebnis der mehrjähr. Kontrolle abhängig gemacht und erst möglichst spät in der zweiten Periode der Geltungsdauer der Konventiou oorgenommen werden solle». As zu 7« vrozeul knllalims ISr Sen WsSesltz SM MchrMMe. vdz. Berlin. Der Staatssekretär im ReichSsinanz- ministcrium, Fritz Reinhardt hat in sehr anschaulicher Weise die „Entlastung des Hausbesitzes durch Reichszuschttsse, Zinsvergütungsschcine und Steuererleichterungen" darge- stellt, die die Rcichsrcgierung verfügt hat, um die Winter schlacht gegen die Arbeitlosigkeit auch auf diesem Gebiete erfolgreich zu gestalten. Der Staatssekretär stellt nach aus führlicher Schilderung der einschlägigen Gesetzgebungs- Bestimmungen zusammenfassend fest, baß der Reichszuschuß in bar, Zinsvergütungen und Tteuererltzichterungen be trägt: 1. bei Instandsetzungen und Ergänzungen an Wohn gebäuden rund 40 v. H. der Kosten in bar und in Zinsver- gütungsschcinen; 2. bei Instandsetzungen und Ergänzungen an gewerblichen, landwirtschaftlichen oder dergleichen Be triebsgebunden rund 40 v. H. der Kosten, wenn die Voraus setzung des 8 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 18. Juli 1038 nicht gegeben ist, und rund 50 v H. wenn die bezeichnete Voraussetzung gegeben ist; bei Teilung nnd Umbauten in Wohnungen und bei Umbauten und Aus- daß entsprechend seiner gestrigen Erklärung im politischen Ausschuß die deutsche Delegation gegen diese Entschließung stimme. Der Präsident der Versammlung stellte daraufhin fest, Laß in Anbetracht dieser deutsche» Erklärung die Entschlie ßung Rr. 2 nicht angenommen sei. Außerdem wurde bereits heute vormittag die Entschließung bezüglich Einsetzung eines Kommissars für die deutschen Flüchtlinge ohne Aussprache mit Stimmenthaltung Deutschlands angenommen. In seiner Schlußansprache würdigte der Präsident der Versammlung die Arbeiten der Ausschüsse. Als Vertreter Südafrikas erwähnte er zu der Mandatsfrage, baß die Mandatsmächte der schweren Verpflichtungen nnd Verant wortungen sich bewußt seien und eng mit der Mandats kommission des Völkerbundes zusammeuarbeiten sollten. Die allgemeinen Ausführungen des Präsidenten waren auf einen zuversichtlichen Ton gestimmt. Die Aufgabe des Völkerbundes sei 'es, die Zusammenarbeit starker und selbstbewußter Gemeinwesen zu organisieren und damit die Sicherheit, den Frieden und die gute Nachbarschaft zu sörbern. Auch in dieser Fassung widerspricht der Plan der Deutschland zmgestandcuen Gleichberechtigung «nd wichtige« deutsche» Interessen. Im Abrüftungsplan MacDonalds, der von der Konfe renz auf Grundlage der küufligcn Abrüstungskonvention angenommen wurde, ist eine Geltungsdauer von 5 Jahren vorgesehen. Deutschland hält am MacDonald-Plan fest. Eine Ausdehnung der Geltungsdauer der Konvention müßte die Zugeständnisse, die Deutschland im Rahmen des Mac- Donald-Planes gemacht hat, in Frage stellen. Der englische Plan sieht hinsichtlich der Durchführung seiner Bestimmun gen über die Materialabrüstung bereits eine zeitliche Stas, felnug vor. Neber die Ausgestaltung dieser Staffelung sind Verhandlungen durchaus möglich. Schon aus vrganisatori, scheu Gründen läßt sich für die Zerstörung der künftig ver botenen Waffen eine zeitliche Abfolge durchaus erwägelu Wie diese im einzelnen erfolgen soll, kann durch Verband- lungen geklärt werben. Grundsätzlich muß jedoch daran fest, gehalten werden, daß hierbei keine Diskriminierung Deutschlands stattfindet. Sobald dieses Prinzip nicht in Zweifel gesetzt wird, läßt sich bei gutem Willen aller Betei ligten sicher eine zweckdienliche Lösung finden. Abzulchncn ist aber jeder Versuch, durch derartige Methoden Vorwände für Nichtabrüstung zu schaffen. bauten, die bestimmt sind, Zwecken des zivilen Luftschutzes zu dienen, rund 00 v. H. der Kosten, wenn die Voraus setzung des 8 1 -es Gesetzes vom 15. Juli 1983 nicht gegeben ist, und rund 70 v. H. der Kosten, wenn die bezeichnete Vor aussetzung gegeben ist. Reichszuschttsse und ZinövergtttungSscheine nach den Bestimmungen des Gebäude-Jnstandsetzungs-GesetzeS vom 81. September 1988 könnten auch an Mieter gegeben werden, nämlich daun, wenn die Arbeiten durch den Mieter vergeben und bezahlt werden. Tie Gesamtheit dieser Vergünstigungen erstrecke sich aus Aufwendungen fü? solche Arbeiten, die spätestens am 31. März 1984 vollendet sind. Daß später abermals ein Gesetz erlassen werden würde, das den Gc- bäudceigentümern so günstige Möglichkeiten gebe, ihre Gebäude in Stand zu setzen, zu ergänzen oder Zwecken des zivilen Luftschutzes anzupassrn, sei ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sei es, daß die durch das Gebäudeinstanb- letzungs-Gcsetz vom 21. September 1933 zur Gewährung von Barzuschüssen zur Verfügung gestellte Summe von 500 Millionen RM. erhöht werden würde. Es sei deshalb jedem Gebäudeeigentümer zu empfehlen, so schließt der Staatssekretär, nicht lange zu zögern, sondern unverzüglich zu handeln. AWMkllMk MkittM ISr MkllMe MMlMWk. Berlin. lFunkspruch.) Wie das VDZ.-Büro meldet, bat der ReichSarbeitSministrr die Sozialministerien der Länder daraus hinaewiesen, daß es im Kampfe araen die Arbeitslosigkeit eine Ghrenvslicht der Behörden wie der Wirtschaft sei, aerade den BolkSgenoffen Arbeit und Brot zu verschaffen, denen daS deutsche Bott «ine gon- besonder« Danke-schuld abzutreten hat. Es müsse in absehbarer Zeit gelingen, allen arbeits fähigen Kriegsbeschädigten, die dem Vaterland ihre Gesund- beit zum Opfer gebracht haben, eine für sie aeeianete Be- sckästiaung und ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Der Minister gibt dazu nähere Anweisungen, die vom vreu- ßifchen Innenminister bereits den zuständigen preußischen Behörden zugelritet wurden. Der preußische Innenminister erwartet, daß auch die Behördrnleiter sich um die einzelnen solcher KrieorbeschSdigten bemühe». Zuschüsse muh für „SchönheitSrevaraturen".
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