Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193408099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19340809
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19340809
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1934
- Monat1934-08
- Tag1934-08-09
- Monat1934-08
- Jahr1934
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1934
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Riesaer Tageblatt „.„«qchM, und Anreize? Meblatt Md AtUkigtH. Tageblatt Riesa. SSV Lr.»d«n 1«0. Fernruf Nr. 20. Da« Mesa« Tageblatt ist da« Pir Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der «mtShauptmannschast «ir-r-fl« Postfach Nr. S2. Broßenhain, Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Riesa Nr. t>2. .z°181 Donnerstag. S. August 1934. abends 87. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/-«Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Bezugspreis, gegen BorauSzahluna. für einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr lohne ZusteNungsgcbühr». Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis IN Uhr vormittags auszugcben. eine Gewahr für bas Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätze» wird nicht übernommen. Grundpreis für die gesetzte 4N mm breite mm-Zeileode^deren Raum VRps., dre VN mm preite, > gespalteiie Reklame-mm.Zeile im Textteil 25 Rpf. sGrundschrift: Petit 8 mm hoch). Nachweisungögebühr 27 Rpf., zeitraubender und tabellarischer -soatz ov »Aufschlag. Bet fehlerhaftem undeutlichen Manuikripr wird kwftnug abgelehnt. Telephonisch aufgegebene Anzeigen ohne Gewähr. Feste Tarife Nr. 1. Bei Einziehung der Gebühren durch Klage oder in Konkursfallen, sowie durch ZwangSvergleich wird der für Aufträge etwa bewilligte Nachlaß hinfällig. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe .Im Falle hüherer Gewalt -Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Bcförderungseinrichtungen -—Hot der Bescher keinen Anspruch auf Lieferung oder liach- liesernng der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. — Rotationsdruck und Bcrlag: Langer k Winterlich. Rreia. Geschäftsstelle: Goethesttcabe 5». Hauptichrls leiter. Vcinr. llhlcmann. Riesa, z.Zt. beurlaubt. Ttellvertr.: Rud. Büttner, Riesa, verantwortl. für den gesamten Texttcil. Berantwortl. Anzetgenleiter: Wtlh. Dtttrich. Riesa D. A.vii. öl. »871. Saarregierung begeht Rechtsbruch VurchMrung richterlicher Entscheidung verweigert )s Saarbrücken. Die Regiernngskommistio» des SaargedieteS hat gestern eine Verfügung erlassen, in der sie sich weigert, der gemeldeten gestrigen Entscheidung des Untersuchungsrichters entsprechend die beschlagnahmten Akte» der Landeslcitung der Deutschen Fron« nnd der ..Laarkorrespondcnz" sreizugeben. Sie begründet ihre Ab lehnung nii» der Berufung aus das allgemeine Landrecht ^ls Präventivmaßnahme. * Wenn irgendwo noch ein Zweifel daran möglich war, .'aß die Regierunnskommission des Saargebietes die Gc- ttliäiie landfremder Elemente besorgt nnd gegen die saar dcnuchc Bevöltcrung parteiisch cingestellt ist, so ist dieser Zweifel nunmehr beseitigt. Zn ihrer von Emigranten ein seitig bestimmten Einstellung gegen das nationalbcwußte Tentschinm bat sie sich nun schon zn einer offenen Nicht achtnng riün^licher Autorität hinreißcn lassen. Mit die ser Entschcidmig hat sie sich in bewußten Gegensatz zu den im Saargcbie» geltenden RechtSgrundsätzen gestellt. Tie Lage ist damit eindeutig geklärt. * ver vroiell bn SMUeiVMU Weil die Mlgeriliig der WeriimsrmmWm )s Saarbrücken. Die gesamte Saarpresse steht heute unter dem Eindruck de» osscn ausgebrochenen Rechtsstreite» zwischen der Deutschen Front nnd der Saarregierung. Ob gleich sic wegen der strengen Vorschriften ihre Helle Empö rung nur vorsichtig zum Ausdruck bringen kann, fehlt es nicht an Kommentaren, die den offenen Protest der hiesigen Bevölkern»» gegen die gestrige Weigerung der Regierung», kommission, einer richterlichen Entscheidung zu entsprechen, zum Ausdruck bringen. Die „Saarbrücker Zeitung" schreibt: „Der Beschluß dcS Gericht» und seine Begründung lasten über die unzureichende rechtliche Begründung der Aktenbeschlagnahme keinen Zwei fel. Fest steht, daß die von den Haussuchungen betroffenen Stellen mit dem Fall Baumgärtner nicht im geringsten Zu sammenhang gestanden haben, fest steht aber auch, daß das Attentat nur ein Vorwand für eine Polizeiaktion gewesen ist, die nun nachträglich eine völlig andere Rechtfertigung er- sährt. Die RegiernngSkommission weigert sich, die Beschlag- nähme der Akten auszuheben. Sic zieht sich hierbei hinter da» „allgemeine preußische Landrecht" zurück. Wir sind un» darüber klar, daß bei der Auslegung der betreffenden Para- graplierr des allgemeinen Landrecht» die spitzfindigsten Deduk- noncn möglich sind, nnd daß der Streit über die Möglichkeit ihrer Anwendung in ebenso langen wie ergebnislosen Debat ten versanden würde. Die Saarbevölkerung hätte dafür kein Berständnis. ES würde ihrem Ncchtsgefnhl nicht verborgen bleiben, daß mit der hier beliebten Auwendnng dcS preußi- chcn Landrechts jede polizeiliche Maßnahme gedeckt werden könnte, und sei sie »och so willkürlich! Wer oder wa» wäre nach diesem Schema noch vor einem polizeilichen Zugriff sicher? Die Regierungskommission wird nicht umhin kön nen. döe Grundlagen ihre» Verdachte» deutlicher zu machen, wenn sie die Bevölkerung von dem aufreizenden Gefühl der RechtSunsicherheit bewahren will. Was gibt zu einer so schwerwiegenden Anwendung de» allgemeftien Landrecht» Anlaß? Wir haben ein Recht auf Antwort." Tie Tageszeitung „Deutsche Front" schreibt zu der Ab lehnung der Regierungskommission: „DaS bedeutet also nichts anderes, al» daß die Saarregierung trotz der gericht- lichen Entscheidung die beschlagnahmten Akten nicht freigibt. Man wird cs der Saarbevölkcruug nicht verübeln können, daß sie für einen derartigen „Verwaltnngsakt", der mit der vom Volksgcricht nun einmal getrosscnen Entscheidung in krastcm Widerspruch steht, nicht da» geringste Verständnis ausbringcn kann. Der gesunde Laienvcrstand «rrteilt so, daß eine gerichtliche Entscheidung in Reschlagnahmesachen auch unbedingt maßgebend sein muß. Wenn im Gegensatz dazu die Saarregierung eine andere Ansicht vertritt, über die die Saarbcvölkernng ihre eigene Meinung hat, so weiß mau ja nur zu genau, baß dabei ganz besondere Gründe maßgebend sind. Aber auch durch diesen Akt wirb die RegiernngSkom mission die Tatsache nicht aus.der Welt schassen können, daß nach gerichtlicher Ansfassnug die Beschlagnahme völlig zn Uu« recht erfolgt ist. Warum das Urteil des Gerichts nicht maß« gebend sei« soll, daß kau« kein Saarländer begreifen. Wes halb die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme im Interesse der tzsfentlichen Ruhe, Sicherheit nnd Ordnung notwendig ist, das dürfte wohl ewiges Geheimnis bleiben, es sei denn, daß die Megierungskommisston den Schleier baldigst lüstet. Darauf wartet allerdings die gesamte Saarbevülkeruna mit beapgttltch«« LvarwmuaF französischen Grenze in bie Lust gesprengt wehsten sollten, um französische Truppenzusammenziehuugen zu verhindern. Dieser blühende Wahnsinn ist zu grotesk, al, daß er der Oefsentlichkeit vorenthalten werden dürst«. Durch diesen Bericht scheint man jedoch eine Erklärung dafür gefunden zu haben, aus weichen Gründen sich die Regierungskommission ausgerechnet so stark für den Freiwilligen Arbeitsdienst interessiert. Es dürste hier ein zwar nicht sehr schlauer, aber erfindungsreicher Denunziant am Werk gewesen sein, der wieder einmal versuchte, den saarländischen Behörden etwa» über illegale Tätigkeit der Deutschen Front weis zumachen. Der Geist des Hasses und der Verleumdung um jeden Preis, der sich ungestört in der saarländischen Separatisten presse breitmachen darf, wird u. a. auch durch die Kommen tare zum Ableben des Reichspräsidenten von Hindenburg beleuchtet. Ein Blatt z. B. wie die „Dolksstimme" spricht von dem Verstorbenen als „dem Abgott des nationalistischen Deutschland" und beschuldigt ihn in nicht wiederzugebenden Schmähungen als „den Repräsentanten des unaeistigen Bar barismus und eines der Zivilisation abholden Deutschlands". Lin« ernste Frage stellt sich immer dringender an Herrn knoz: Ist man gewillt, derartige Greuelphantasien und Schmähungen welterhln ,u dulden? Ist es mit den sonst jo strengen Ansichten über die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung vereinbar, wenn man Darstellungen und Beleidi gungen ungeschoren läßt, die ossensichllich die Auspeitschung und Beunruhigung der Bevölkerung bezwecken? Saß und Nerlenmdmts Vahnsinnsausbrüche in der Saarländer Separafislenprejse In der Separatistenpresse im Saargebiet findet sich ein angeblicher Bericht der Wiener „Reichspost" über „Spio nagezentrale im Saargebiet", „Schwarze Mordliste", „Ter- roristenorganisationen'^ und ähnliche furchteinflößende Ein richtungen. Nach diesem Greuelbericht soll der Emigrantenkommis- sar Machts bei seinen Haussuchungen nicht nur einige Flug- blätter gefunden haben, sondern auch einer gefährlichen und verzweigten Spionageorganiiation auf die Spur gekommen sein. Das gefundene Material hätte unzweideutig bewiesen, daß sich gewisse Stellen init dem Plan befaßten, in der aller nächsten Zeit in das Saarland einzubrechen und hier eine Art Strasexpedition zu veranstalten. Der Freiwillige Ar beitsdienst im Saargebiet sei da» Zentrum und die Werbe stelle für die saarländische Legion gewesen. Es habe sich im übrigen herausgestellt, daß das amtliche Deutsche Nachrich- tenbüro das getarnte Hauptquartier der deutschen Terroristen gewesen sei und daß auch Dokumente, die sich auf die aufge- deckte Spionageaffäre bezogen, dort versteckt worden seien. Ganz bunt geht es in dem Bericht zum Schluß her, in dem behauptet wird, daß man bei den verschiedenen Beschlag nahmungen auch Böller, Bomben, Höllenmaschinen und Handgranaten gefunden habe, mit denen die Gleite an der Ein Strafsreiheitsgejetz )( Berlin. Aus Anlatz der Vereinigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem deS Reichskanzler- und des damit vollzogenen UebergangS der bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat die Reichsregierung ein LtraffreiheitSgrsetz beschlossen- das heute im Reichsgeietzblatt veröffentlicht wird. TaS Gesetz enthält eine allgemeine Amnestie und eine Amnestie für bestimmte Gruppen politischer Verfehlungen. Durch die allgemeine Amnestie werden ohne Rücksicht aus die Art der Ltrastat alle Freiheitsstrasen bis z« K Mona ten und Gcldstrasen bis zu 1NW RM erlasse», wenn der Ver urteilte bei der Begehung der Tat unbcftrast oder nur »«er heblich vorbeftrast war. Freiheitsstrasen bis zu 3 Monaten und Geldstrasen bis zu 5NN RM werden auch Vorbestraften erlagen. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen der Ltraserlaß eintrit«, werden auch anhängige Versahren niedergeschlagen, wenn die Tat vor dem 2 Angnsi t»»4 b«, gangen ist, dem Tage deS Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg nnd deS UebergangS feiner Befugnisse ans den Führer. Die politischen Straftaten, für die Straffreiheit in Ge stalt »o« Straferlaß und Niederschlagung gewährt werden, sind: Beleidigungen deS Führers und Reichskanzlers, solche durch Wort oder Schrist begangene Verfehlungen, gegen baS Wohl ober das Ansehen deS Reiches, die nicht ans volks» oder staatsfeindlicher Gcfinnnag entsprangen find, Straftat«,, zu bene« sich der Täter durch Uebereiser im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hak hin reißen lasten, sonstige Beleidigungen nnd Körperverletzungen km poli tischen Meinungsstreit. Auch Hier ist als Stichtag sttr die Niederschlagung bestimmt, daß die Tat vqa dem 2. August 1Y»4 begangen sein muß MlilM ms »er SME m benm )s Berlin. Der Außcnkommifsar der Lonnetunio«, Litwinow, traf heute früh auf der Durchreise in Berlin ein. Er wurde von einem Vertreter der russischen Bot schaft empfangen und in das Botschaftsgebäude geleitet. Aus der Weiterreise zu seinem alljährlichen Knrgebrauch wirb der russische Aubenkommistar auch Varis berühren. Ausgenommen von der Amnestierung politischer Verfeh lungen sind Hochverrat, Landesverrat nnd Verrat militäri scher Geheimnisse, alle Verbrechen gegen das Leben, Spreng« ftossverbrcchen, wenn ein Mensch getötet oder verletzt worden ist, und schließlich alle Handlungen, bei denen die Art der Anssühruug oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lasten. Eine AnsstthrungSanweisung de» Reichsministcrs für Justiz, die Vorschriften für die Strafanstalten, die Strasvoll- streckungS- und Strasversolgungsbebörden enthalt, wird in der morgen erscheinenden Nummer der „Deutschen Justiz" verössentlicht. Irn Zusammenhang mit der Verkündung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 7. August 1W4 hat der Führer und Reichskanzler durch Erlaß an die Lan» desrcgierongen verfügt, daß auch sämtliche Fälle van Schutzhaft einer beschtennigten Nachprüfung unterzogen wrrde« und die Entlastung an» der Schutzhast erfolgen soll, wenn der Anlaß für die Verhängung geringfügig war oder wen« «ach der Daner der Hast und der Wesensart des Häft linge- erwartet werden ka««, daß dieser sich dem national, sozialistischen Staat und seinen Organen gegenüber künftig nicht mehr feindselig verhalten wird. Dabei hat der Führer und Reichskanzler ausdrücklich betont, daß auch diejenigen Fäll«, in denen die Schutzhast im Zusammenhang mit der Aktion vom »ll. Juni 1M4 verhängt worden ist, wohlwollend nachgeprüft werden solle«. Alls zeMIIli bei W em Ami ff Hamburg. Das Luftschiff Graf Zeppelin ist nach 12stttndigem Aufenthalt in Pernambuco am Mittwochmittag zu seiner Weiterfahrt nach Rio de Janeiro aufgestiegen. E» befand sich nach Mitteilung der deutschen Leewärts heute « Uhr sMEZ.i bei Eap Lao Thom« j28v Kilometer nord östlich ypn Rio de Igneirpj.
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