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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193409017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19340901
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1934
- Monat1934-09
- Tag1934-09-01
- Monat1934-09
- Jahr1934
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1934
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sich wohl auch eine Verordnung damaliger Zeit ver stehen, die das Vorhandensein von Decken, Siphons, Stangen, Leitern, Körben, Eimern, Besen usw. beim Verkauf eines Hauses verlangte; doch wir- man nicht für jedes Hans eine Feuerspritze, wohl aber die er forderlichen Röhren und Behälter zur Aufnahme von Wasser verlangt haben. Daß die Trajanschen ki-brl eine besondere Bedeu tung hatten — sie waren eben als die gelernten Hand werker die nach heutigen Begriffen verstandenen Feuerwehrleute —, geht schon ans ihrer Ver wendung zu damaliger Zeit, die sich bis auf unsere förtlcbte, hervor: dem Feuer durch Nicdcrreißung von Häusern den Weg abzuschnciden, ein Verfahren, das man in Hamburg bis in die Mitte des vorigen Jahr hunderts anzuwenden beliebte. Daß zu den kadris in erster Reihe Zimmerleute zugezogcn wurden, liegt in der Natur der Suche, da solche In erster Linie beim Niederreißen Verwendung fanden, sie also für den Dienst als Feuerwehrmann in vorderster Linie geeig net erschienen. Berichtet uns doch auch Plinius jr. in einer Schilderung einer großen Feuersbrunst in Ntcomedia in Bithynien ldem heutigen Jsmid am Marmarameer mit 25OVO Einwohnern), das im Altertum eine andere Rolle spielte als heute Jsmid, daß er nach jener — auch vor 2000 Jahren pflegte man Verbesserungen erst nach einer Katastrophe anzuord nen — den Vorschlag dem Stadtrat von Nicomedia gemacht habe, 150 Zimmerleute für den Keuerlösch- dienst hcranzubilden. Auch damals hat cs am Nötig sten, namentlich an Siphons, gefehlt, so daß in diesem Punkte Trajan verbessernde Anordnungen traf, im übrigen aber er die Schaffung einer Feuerwehr nach -em Vorschlag des jüngeren Plinius ablehnen zu müssen glaubte. Wenn Trajan sogen, sipkonarü auf- stcllte, so kann man wohl darunter unmöglich unsere heutigen Spritzenmeister, sondern vielmehr die Leute verstehen, die die Wasserentnahme aus den Wasser leitungen — diese waren bekanntlich im Altertum be sonders hervorragend — und die Auffüllung der viel leicht fahrbaren Siphons, der Wasserbehälter, zu leiten hatten. Es ist aber auch möglich, daß man sipko rund- ivcg eine Wasserzuleitung ohne Aufspeicherung nannte, in welchem Falle der sipkonarius als Rvhrenmeistcr zu bezeichnen wäre. Hätte man in Rom zur Zeit des Kaiserreiches Feuerspritzen gehabt, so wäre sicherlich auch eine solche auf unsere Zeit überkommen. Trotzdem muß mit der Möglichkeit des Vorhandenseins von Feuerspritzen gerechnet werden, worauf eine Erfindung des eiesibius von Alexandrien ums Jahr 250 v. Ehr. schließen läßt; diese war eine zweizylindrige Wasserpumpe mit Saug- und Druckventil. Ueber sie berichtet uns aus der Zeit des Kaisers Augustus der Schriftsteller Vitruvius, der sie als Wasserhcbemaschine darstcllt. Ein Schüler des v'iesibius, Hero von Alexandrien, verbesserte die Erfin dung seines Lehrers und Meisters, worüber er auch berichtet, bei welcher Gelegenheit er bezeichnender weise schreibt: »Die Siphonen, die man bei Brärcden verwendet" usw., die Hero aber als Wasserleitungs röhren verstanden wissen will. Ein Beweis, daß es in Rom oder anderwärts Feuerspritzen schon gegeben hat, ist aber damit noch lange nicht erbracht, wenn auch Hero bei seinem von ihm erfundenen Windkessel, der der Milderung -er Wasserstöße in Pumpen dient, an die Verwendung bei der Feuerspritze gedacht haben mag. Leopold Mexz, -essen wissenschaftlicher Ab handlung über die »Geschichte des Feuerlöschwesens" ich diese Zeilen Aber Ileros und tstssibius' Erfin dungen entnehme, ist nicht der Ueberzeugung, -aß »ero seine Erfindung unbedingt der Feuerspritze zu gute kommen lieb, u>>rd läßt es -abinaeitellt. -ab die Feuerspritze -cs Hero »eine ncnvcnswcrtc Verbrei tung" gefunden hat. So schlenderte nun das Feucrlöschivescn die näch sten Jahrhnndcrtc dahin, ohne daß es zu epochalen Erfindungen und Verbesserungen in diesem für -1<e menschliche Knltnr hochwichtigen Zweig gekommen wäre. Die Kulturen des Altertums verfielen und bei den Germanen waren Technik und Wissenschaft erst in den ersten Entwicklungsstufen. Städte nach heutigen Begriffen gab es bei ihnen noch nicht, und 1-rcitus, der sich mit -er Kultur der alten Germanen lebhaft beschäftigte, gibt sogar die Furcht vor Feuers gefahr als Grund nicht zusammenhängender Bauweise an. Jene saßen im Gegensatz zu den römischen Städten am Rhein — ich denke an das ans römischen Ursprung zurückzuführende Köln, Koblenz, Mainz, Worms, Bonn usw. — aus Burgen und Einzclsicd- lungcn, und die Pfalz war wohl der erste feste Punkt, um den sich das deutsche Städtclebcn kristallisierte. In jenen Zeiten des deutschen Städtebaues, bei dem das Holz eine überwiegende Bedeutung hatte, mußten Feuersbrünste, bei deren Ausbruch man weniger zu löschen uirü zu retten als davonzulaufcn sich bestrebte, gewaltige Dimensionen annehmen — „wenn die Feuerglocke ertönte, suchte jeder das eigene Leben und die Scinigen zu retten" lesen wir bei Pfalz. Und so kam es und mußte es kommen, daß diese ge waltigen Verheerungen durch Feuer Anlaß waren, darüber nachzudenkcn, wie diesem bcizukommen sei. Am Ende des ersten Jahrtausends, zu welcher Zeit auch in stkrmanien allmählich zum Städtebau übergegangen worden war, traten in den Städten später an die Stelle der diese beherrschenden Burg grafen die Stadträte — wir befinden uns da schon im 13. Jahrhundert — und mit deren Jnslebcntretcn erblickten auch die ersten Fcucrlöschordnungcn und mit diesen der Bekämpfung ausbrcchcndcr Schaden feuer dienende Einrichtungen das Licht der Welt, wenn auch wenige Städte schon vordem über solche verfügten, z. B. London 1189, Augsburg 1276, Wien 1278. Aber was nützte schließlich die beste Fenerlosch- orduung für die Bürgerschaft, wenn die Feuerspritze noch fehlte? Man muß sich nur einmal mit diesen Fcuerlvschordnungen etwas näher beschäftigen und man wird sehr wohl zu der Ueberzeugung gelangen, daß mit Hilfe jener innerhalb der Bürgerschaft beim Ausbruch einer Feuersbrunst ein solches Durcheinan der platzgreifcn mußte, daß von einer systematischen geordneten Feucrbckämpfung keine Rede sein konnte. Dennoch hatten alle waffenfähigen Männer bei Feuer lärm an der Brandstelle zu erscheinen, — der Ort wurde beim Signalgeben, beim Ziehen der Feuer glocke entweder durch mehrmaliges Anschlägen dieser oder durch den Ruf über die Stadt, wie dies heute noch vielfach üblich ist, der Bürgerschaft bckanntgcgcben —, die Bierbrauer und Küfer mit Fässern anzurückcn zur Ucbcrnahmc der Wasscrzusuhr. Und daß es dabei ge ordnet hcrgcgangcn sein könnte, ist wohl nicht anzu nehmen — im Gegenteil: es war ein nervöses Ren nen durch- und gegeneinander. Und diese Fcncrlösch- ordnnngcn waren geradezu aus dieses Durcheinander zugeschnittcn. Hatte man doch in jenen durch die hunderterlei Anordnungen, die sich nicht nur mit der Feuerverhütung beschäftigten, die Bürgerschaft jener Zeit reichlich nervös gemacht, so noch mehr durch eine Menge von Befehlen bei Ausbruch eines Feuers. Diese Feuerverhütungsverordn ungen verlangten in erster Reihe „Vorsichtigkeit in Beobach- tmlg der Orte, da man Feuer zu Halden pflegt", „Schindeldächer, hölzerne Essen und enge Lchlünge in Enderuna zu bringen" — sie waren -urch steinerne Essen zu ersetzen —, bei Neubauten Anwendung feuer verhütender Baustoffe und Anbringung die Be kämpfung von Feuer begünstigender weiter Feuer essen und „keine Bälden noch höltzcrue Senken an die Feuer-Mauern und Ofcnschilde cinzulcgcn", ferner durften Stalltüren, Dachfenster und Kellerlöcher nicht mit Stroh verdichtet werden, Feueressen mußte man jährlich mindestens 2 mal und „wo starck oder stctigst gefeuert wird und die Nothdnrfft cs erheischet, wohl drey und mehr mal kehren lassen". Weiter war die Lagerung von Holz, Hei«, Stroh, Rcißig innerhalb -er Stadt verboten und nur vor den Toren der Stadt er laubt. Wer berechtigt war, innerhalb der Stadtmauer Scheunen auf seinem Grundstück zu halben, mußte sie „mit steinerne«, Mauern und Dächern versehen" nnd »sic mußten an Orthen stehen, da cs Feuers Gefahr halber so viel nicht aufs sich hat". Ueber die Aufbe wahrung von »gepichten ledigen Fassen", von Asche und Kohle, über -en Verkehr mit trennenden Lpäh- ncn aufs den Gassen" und «nit Pcchsackcln bei großem Win- und über „das Nächtliche Bier-Fassen aufs den Gassen" unter Verwendung »der Laternen aufs -en Gaffen bey finster«, Nächten", ferner bezüglich der Anfertigung und Aufbewahrung von Fackeln nnd Wagenschmierc seitens der Seiler, über Pech- und Pulverhandcl, über das „Racketleinwcrsfcn in der Stadt", über das „Unschlichtschmclycn", „Lichtezichcn" und Waschen bei Nacht, über das Dürren von Flachs in Backöfen nnd Stuben bestände«, strenge Vorschrif ten. Später kamen hierzu die Vorschriften über den Gebrauch von Feuergeräten aller Art, darnnter auch „Feuersprüyen". Die erste Feuerspritze, auch Wasserkünste ge nannt, stammte aus Augsburg vom Jahre 1518. Die Einführung derselben, die Erfindung der Schläuche oder Schlangen 1672 in Amsterdam brachte dein Fcucr- löschwcsen endlich die längst erhoffte Vervollkomm nung, einen nie geahnten Aufschwung auf diesem Gebiete, der natürlich auch auf die städtischen Feuer ordnungen von erheblichem Einfluß war. Da Feuer wehren jedoch erst in neuerer Zeit in der uns bekann ten Form ins Leben gerufen wurden, so verblieb die Feucrbckämpfung bis dahin der Bürgerschaft der Stadt, für die bis ins Einzelnste ausgcarbcitete Fcucrordnungen seitens der Ltadtbchörden ausgcgcbcn wurden. Welche Stadt in deutschen Landen den Ruhm für sich in Anspruch nehmen kann, die älteste Feuer ordnung zu besitzen, wird auch heute wohl nicht ohne weiteres fcstzustcllen sein, wenn auch Frankfurt a. M., Wien, Zürich hier untereinander stark konkurrieren l mögen. Eine -er ältesten Feucrordnnngcn ist wohl die aus der sächsischen Bcrgstadt Zwickau von, Jahre 1348 — diejenige vom Jahre 1678, die einen er heblichen Umfang bereits besitzt, liegt mir vor und sie bezieht sich aus ihre Schwestern von, Jahre 1530, 1549 und 1609 —, die einen Abschnitt des „Ooäox 8t»tu,sriim ^wicksvieosium,-cr die rechtlichen, gewerblichen, poli zeilichen n.a. Beziehungen der Zwickauer Bürgerschaft regelt — ich beziehe mich hier auf die »Geschichte der deutschen Feucrlösch- und Rcttungsanstalten" von Stadtrat Lttomar Fiedler in Zwickau — bildet, aber so kurz gehalten ist, daß man in Zweifel sein muß, cs mit einer solchen zu tun zu haben, zumal deren Überschrift „Fewersnothordnung" offenbar erst später bcigesügt worden sein dürfte. So kurz diese nun auch gewesen ist, jedenfalls gibt sic uns wünschens,verte Auskunft über den Stand -cs Feuer schutzes in der Mitte des 14. Jahrhunderts, wonach bei Ausbruch eines Feuers die Bewohner des Kirch spiels, in dem es ansgebrochen war, zu dein dein Kirchspiel vorstehenden Hauptmann unter Beibrin gung von Aextcn, Zubern. Gelten und Scböoskellen eilen, sich ihm zur Verfügung stellen und ihm beim Löschen unbedingten Gehorsam leisten mußten, wäh rend die Hauptleute der vom Feuer unberührten Kirchspiele die Tore zu besetzen hatten — eine Maß regel, die auch von anderen Städten übernommen wurde. Der 25. sächsische Fcutrivchrtag in Riesa, der viele Tanscitdc von Wchrlcutcn versammeln wird, wir- hohcs Interesse daran nehmen, wenn ich im Folgen den jene ältestc«F cuernotordnung der Stadt Zwickau vom Jahre 1348 im Wortlaut wiedcr- gebe: „Ixu äem sibeorsksl.äso m»lo wisset (juem eia gekuv wo vor äi «tat. oäer io äer 8i«t. oä. ä»r ein vsuwor qnemo. äW got viekt inwvllv so sol itliek icirspil loukvn. ru sivem koukitmnn voll von äem nickt Ivuksn di einer Krrrk. im Zerrte äenne laude xegebvo. von sime kaubitmsnn. oäer woräe es gekeilten von äem rat. war man äenxe äen m» keisot. äsr sol er tun. mit gekors» vnä di sogetsner dus. als man iw äenne gebullt wer es aber äsmv veuwir, so sol itlied man mit ime tragen ein »xen ruber gelten schulen — vnä saget»« gerate. ä»/ ä»r xu nu«re wer vnäkelken peirulick leseken so solle äi »näern daubnluten sie äar veuwer nickt »ntritt ir tor besetren mit so vil luten, als si <l,r nach nen trvuwen guemelick äunkit vnä nuir. vnä «lar snäsr vollco lasen lauten, rum veure. vnä wer äa ru leukt. äer sol Kolken wen Kull ei webt. wer er gesessen er mustv äem rate geben vui>k nnuk wer er »dir vngesessvn. man dolt io uk vor« «wen vngereckte man vnä tut mit ime nach einis vng< leckiis msnnis reckt, ^uck sullit ir wissen, drent ein Kus äa »oä keuser ansluoäon. wo es äenns äie lute aller guemlickisto äunkit. äa sullen si mite äen veuerli»ik<-n risen äurck äar. äar vouerickt vurbar liume, bliket es äenue »ne äer stat. vnä Kumt nickt vuibas man ridt im sin gez.immere von äer stat. wegen nach des< keiäookeit liit »dir äar veuer udir man gibt ime nickt.- Im Vergleich zu dieser Zwickauer Urkunde ist um das ösachc umfangreicher und ausführlicher gehal ten die Fcucrordnung der Stadt Erfurt vom Fahre 1429, die sich im Staatsarchiv zu Magdeburg ausbeibahrt findet; ihr ähneln die Feucrordnnngen von Nürnberg, Frankfurt a. M. u. a. Städten aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Aus lener Zeit stammt auch die Fcucrordnung der Stadt Eöln v. I. 1403. Aber alle diese Verordnungen cinschl. der ältesten der Stadt Augsburg v. I. 1276 zeigen uns, daß bis zum Ende des 14. Jahrh. im Feuerlöschwesen irgendwelche Fortschritte nicht zu verzeichnen waren: hölzerne und lederne Wasser eimer und Feuerleitern waren die einzigen Mittel znn, Löschen der häufig vorkommenden Stadtbrände. Die Stadt Bremen erhielt erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts eine Feuerlöschordnung und mußte sich bis dahin mit einer Anordnung v. I. 1433 be gnügen, welche lautet: „Wenn Jemandes, er sei Mann oder Frau, Haus zu brennen in Brand geräth, so soll derjenige, der darin wohnt, sobald cs entdeckt wird, um Hilfe rufen, oder Lärm machen. Thut er es nicht, so soll er der Stadt drei Mark Strafe geben." Die um diese Zeit, Beginn des 15. Jahrhunderts, ausgestellten Fcucrordnungen trugen -er Arbeitsteilung beim Löschen eines Brandes wie auch der Schaffung von Ordnung und Disziplin Rechnung; am weitesten voran war unstreitig die Stadt Nürn berg, was ja bekanntlich sich einer hervorragenden Stadtverivaltung erfreute. Waren doch hier Mitte des 15. Jahrh. bereits Feuerspritzen in Gebrauch, denn wir wissen, daß Frankfurt am Main 1439 in Nürnberg
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