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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193702129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19370212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19370212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1937
- Monat1937-02
- Tag1937-02-12
- Monat1937-02
- Jahr1937
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1937
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Riesaer Tageblatt so. Inh»«. ' Kreirag, IS. Fedrnar 1ÜS7, abends Postscheckkonto: Dresden lüSO Gtrokaffe: Mesa Nr, « Grahtanschristt Tageblatt Riesa Kernruf 1287 Postfach Nr. » ! ? H'R - ", und Anfeiger iLlbtblM und Anzeigerj. ».WE»-'kuL°'.!S^W und de» Hauptzollamte» Meißen t, J?ss n k.LW»«.?-W N-L.LW die Kummer de» Ausgabetages sind bi» iS Uhr vormittagSaufzugeben: eine Gewahr für da» «rsche^e« an Sie oeketzte 48 mm breite mm.Zetle oder deren Raum 9 Rpf.« die SO mm breite, 8 gespaltene mm«Zetle im Textteil 2d Rpf. itNrunoiwrif». Penr o mm powt- o»n»»v V Satz E Aufschlag. «ei fernmündlicher «nzeigen-vestellung oder fernmündlicher Abänderung eingesandter P»beab»üge s^ Erfü^naSor^für Lieferung nabme aus Mängeln nichr drucktechnischer Art au». Preisliste Nr.8. Bet Konkurs oder ZwangSvergletch wird etwa schon bewilligter Nachlaß hinwllm. Erfüllungsort und Zahlung und Gerichtsstand Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen eingegangenenVerpflichtungen. Ä-schästsstelle: Riesi^G-etheftrabeS^ WWlIkMUMMMkkkkl Sine Ledeutsame Anordnung Dr. Ley» )s Berlin. Der Reichsleiter der DAF-, Dr. Le», hat folgende Anordnung erlassen: Um jungen fähigen und streb samen Handwerkern, die nicht im Besitz eines entsprechenden vermögens sind, in Zukunst die Möglichkeit zu geben, sich ein« Existenz zu gründen, wird die Deutsche Arbeitsfront durch die Bank der deutschen Arbeit Junghandwerkern, die die gestellten Bedingungen erfüllen, die Schaffung einer Existenz durch Gewähr«»» eiueS Personalkredits ermög lichen. Die Höhe des Kredits ivirb bestimmt durch die Art -eS Handwerks. Der Kredit ist so hoch, daß der Junghand werker sich 1. eine Werkstatt einrichten kann und 2. über da» notwendige Betriebskapital für die ersten 8 Monate ver fügt. Die Rückzahlung des Kredit» ersolgt in angemessener Weise, b. h., daß der neue Handwerksmeister nicht über mäßig belastet bzw. der neu« Betrieb in keiner Weise ge fährdet ist. Kür die lyewährnug eines Kredit» müssen folgend« 8e» dingungen erfüllt sein: Allgemein: 1. Nur Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront erhalten den Kredit. 2. Der Bewerber muß ein einwandfreies politisches Füh rungszeugnis des Hoheitsträgers der Partei bcibriugen. L. An dem für den neuen Betrieb in Aussicht genommenen Ort muß di« Existenzmöglichkeit nachgrwtesen werden, d. h. das betreffende Handwerk darf nicht bereit» über setzt sein. 4 Der Bewerber muß sich an dem Sparsystem der DAF., beteiligen. d. Der Bewerber muß sonstigen gesetzlichen vestimmungen für die Einrichtung «ine» Handwerksbetriebe» ent sprechen. Bi Kür am 1. März 1!>»7 «och i« der S-Hre stehende »der »e« tu die Lehr« eiutreteud« Haudw«rker: 1. Der Bewerber muß an den BerussauSbildungSlehr- gängen der Deutschen Arbeitsfront teilnehmen. 2. Der Bewerber muß ebenfalls an den jährlichen RcichS- berufSwettkämpfen teilnehmen. ». Er muß nach der Lehrzeit an den diese» Jahr iOktober/ Novembers erstmalig stattfindenden LeistungSwettkämpsen für Gesellen tcilnehmen. In einem Zeitraum von höchsten» neun Jahren muß der Bewerber 5 Leistungswettkämpfe mit „gut"' oder drei Wettkämpfe mit „sehr gut" abgeschloffen haben. Nähere» in den AnSsührungSbestimmungen. 6) Kür Handwerker im ersten bis vierte« Geselleujahr gilt ebenfalls d«r Absatz 8 » Df Kür Handwerker mit 4 «nd mehr Gesellenjahre«: 1. Der Bewerber muß an einem besonderen Lehrgang der Deutschen Arbeitsfront für zusätzliche Berufsausbildung lvom 1. April 1087 — 80. September 1087 ober vom 1. Oktober 1087 bis 81. März 1088s teilnehmen. 2. Er muß an dem sich an diesem Lehrgang anschließenden LeistnngSwcttkampf teilnehmen und ihn mit „gut" be stehen. Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung erläßt der L«iter für „Da» deutsche Handwerk" in der Deut schen Arbeitsfront im Einvernehmen mit dem Letter de» Amte» für BerufScrzieliung und BetriebSftthrung. Die AnSführungsbestimmunge« sind ab 1. März 1«7 in de« OrtSwaltnngen der Deutsch«« Arbeitsfront erhältlich. Di« Auszahlung der Handwerk»kr«dite beginnt im Januar 1988. gez.: Dr. R. Ley. vor» Ribbentrop bei viSeointt Halifix sf London. Botschafter ,»« Ribbentrop sucht« am Donnerstag nachmittag Lordfiegelbewahrer «iSeonntHalifar, der den Außenminister Eden während seine» Urlaub» »er- tritt, im Außenamt auf. In einer zweistündigen Unter redung besprach er mit ihm die verschiedenen Fragen, die da» Interesse beider Länder berühren. Revolution in HonVnrnS? )l London. In Honduras soll, Reuter zufolge, ein« Revolution auSgebroche« sein. Die revolutionären Generäle Jose Benito Mendoza und Augusto Almendare» seien mit einer Zahl führender Politiker verhaftet worben. Die Generäle sollen di« Absicht gehabt haben, den Flughafen und die Flugzeuge in der Hauptstadt in Brand zu setzen. An der Atlantischen Küste hätten revolutionäre Truppen versucht, einen Zug anzuhalten, um 50000 Dollar einer Fruchthandelsgesellschaft an sich zu bringen. Sie seien von Regierungstruppen aber zurückgeschlagen worden und in die Berge geflüchtet. Motril eingenommen )l Salamanca. lBomSonderberichterstatlerde» DNV.) Der Vormarsch der nationalen Truppen geht unaufhaltsam weiter. Die nationalen Gender berichten, da» die Stadt Motril am Donnerstag vormittag von de« national«« ^o morden ist. Motril liegt mehr als «o Kilometer östlich von Malaga. „...Ue s^rEiche« nationalen Truppen haben ihren Dor- Das riesige englische MstnngSprogramm 4V« Mi«, vsd. Sterling Mr Mftmtg-rwetke ltchen wie auch die außerordentlichen, auch weiterhin vom Parlament gebilligt werden müssen. Artter-ausaussprache am Mittwoch )l Lonbon. Im Unterhaus entwickelte sich nach der Erklärung de« Gchatzkanzler» Chamberlain ein lebhaft«« Wortgefecht. Der Oppositionsführer Mtlee erklärte, daß von der Gefahr eines Staatsbankrotts gesprochen worden sei, als vor einiger Zeit 100 Mill. Pfund kür die Arbeits losen ausgenommen wurden. Er wolle daher den Schatz kanzler fragen, ob er dem Unterbau» Gelegenheit geben wolle, den vollen Umfang der Regierungsvorschläge kennen zu lernen, bevor die Beratung eines Plane» beginne, der für Kriedenszetten noch nicht dagewesen fei. Das Unter haus müsse angesichts dieser überau» wichtigen Angelegen heit über die wahre internationale Lage und den Stand der britischen Aufrüstung eingehend in» Bild gesetzt werden. An Stelle des Schatzkanzlers erwiderte Minifterpräfi- deut «aldwiu, daß im Unterhaus eine grobe Aussprache über das Rttstungsproblem in seiner Gesamtheit stattfinden werd«. Die zweite Lesung der Vorlage sei die geeignete Gelegenheit hierzu. Zuvor müsse er sich jedoch darüber klar werden, ob ein Weißbuch das beste Mittel sei, dem Unter bau» die Informationen zu liefern, die eine Aussprach« möglich machen würden. Im Augenblick könne er eine ge nauere Antwort nicht geben. Mtlee bezeichnet« e» hieraus als völlig unmöglich, daß da» Unterbau» eine derartig« Maßnahme berate, die im wesentlichen einer KriegSmaßnghme entspreche, ohne vorher im vefitz der für die AuSlprach« nötigen Unterlagen zu sei«. Baldwin entgegnete, baß gerade diese Frage noch »er näheren Prüfung bedürfe. Der oppositionelle Arbeiterparteiler Edward Williams fragte bann, ob der Ministerpräsident nickt der Ansicht sei, -aß der Kern der Erklärung EbamberlainS der Wähler schaft unterbreitet werden müsse. Eine Antwort wurde hierauf nicht erteilt. Wier verlautet, findet die Hanptanssprach« über die «ene englische Rüstnngsanleih« an» kommende» Mittwoch im Unterhans statt. ff London. Nach Mitteilung der englischen Morgen blätter hat die Absicht der britischen Regierung, eine 4'10 Millionen Pfund-Anleihe für Verteidigungszwecke aufzu legen, in der englische» Oefsentlichkett große Uederraschnng anSgelöst. Die Blätter befürworten oder lehnen di« An leihe-Absichten je nach ihrer politischen Einstellung ab. ss London. Die britische Regier««» beabslchtigt, sich für Rüftnngszwecke vom Parlament ein« Generalvollmacht für die Ausnahme von Kapital oder di« Berwendnng erziel ter Sanshaltsüberscküffe bis ,« -ine« Gesamtbetrag von 400 Mill. Psb. Sterling geben z« lasse«. Diese sensationelle Mitteilung wurde von Gchatzkanzler Neville Chamberlain am Donnerstag nachmittag in, Unterhaus gemacht. Hlevilke Kham-erkaln erläutert die Megierungsvorlage Der Schatzkanzler begründete im einzelnen den Wnnsch der Regiernng «ach einer Generalvollmacht für diese gewal tige Rüftungsaufgab«. Schon in seiner HaushaltSredc vom April vergangenen Jahres habe er angesichts der außergewöhnlichen Natur de» Rttstungsprogramms darauf hingewiesen, daß die Kosten nicht aus den laufenden Einnahmen za bestreite« seien. Die allgemeine Erfahrung der vergangenen 12 Monate habe das bestätigt. Die Rttstnnasausgaben wüchse« mit einer Geschwindig keit, die es »nmöalich mache, sie voll aus de« lansenden Ein nahmen ,« bestreiten. Erft später werd« er sagen könne«, welche Summe« aus de« Staatseinnahmen sür dies«» Zweck verfügbar sein würde». Immerhin sei es notwendig, »aß die Regiernng schon jetzt gesetzliche Vollmachten erhalte, be vor die neuen Wehrhaushalte vorgelegt «erde« könnte«. Aus Gründen, dir das im vergangenen Frühjahr ver öffentliche Weißbuch über die Rüstung»frag« auszeia«, könne heut« weder der Gesamtbetrag füo diese An »gaben noch etwa» über die Laufzeit vorauSgesagt werben. Beweglich, keit und Anpassung an die sich ändernden Umstände der Zeit müßten das Wesen de» britischen Aufrttstung»programmS ausmachen. E» entspreche dem überlieferten Brauch, daß sür die Generalvollmacht eine oberste Grenze festgesetzt werde, d. h. also im vorliegenden Falle ein Betrag von höchsten» 400 Mill. Pfd. Sterling und als Zeitraum von nicht mehr al» fünf Jahren. Die hierzu erforderliche Finanzentschließung zusammen mit einem Weißbuch würden dem Parlament unverzüglich unterbreitet werden. Gleichzeitig betonte der Schatzkanzler, daß das Recht des Unterhauses und des Schatzamtes aus die Kontrolle der Ausgaben nicht angetastet werbe. Daher wür den sämtliche Wehrhaushalte, und zwar sowohl die ordent- Meder restlos mtter der Hohe« des Reiches Pa- Keseh zur Meuregetrmg der Aer-Lktnisse der Zteich-Sank «nd Keich-Sahn Keichsöankdirektorium dem Aührrr unmittelbar unterstellt KeichsSank betreffenden Bestimmungen regelt der erste Artikel, dessen Kürze schon zeigt, -aß e» sich nicht um «ine Neugestaltung de» Bankgesetzes bandelt, welche» sich in den meisten Be stimmungen schon seit vielen Jahrzehnten voll bewährt hat. Die, Rmmll« bezweck« , vielmehr, lediglich dt« «nein««, schränkt« Währungshoheit de» Reiches klar,«stellen. Dem- zufolge ist vor allem die im 8 1 dLs Bankgesetzes bisher festgelegte Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichs regierung weggefallen. In der Tat gibt e» nirgends in der Welt ein« Zentralnotenbank, die von der Regierung ihres Lande» völlig unabhängig wäre und etwa ein« Politik führen könnt«, welche der allgemeinen Politik ihrer Regie rung zuwiderliefe. Um bi« Reichs bank, wie eS »er Führe, in seiner Red« «»spricht, restlos unter die Hoheit de» Dentschen Reiches zu stelle», hat der bisherige ß « de» Bankaesetzes »anmehr die Faffnng erhalten, daß da» Reichs bau rdirAtorinm dem Führer «nd Reichskanzler ««mittelbar untersteht. Dadnrch wird der ReichSbank gleichzeitig innerhalb de» StaatSappa, rate» eine Stellung eingeriknmt, die »er Bedeutung ihrer innere« «nd äußere« Aufgaben entspricht. In 8 21 letzter Absatz des BankgesetzeS waren Ver pflichtungen der ReichSbank au» der früheren Reparation»- regelung festgelegt. Die Streichung diese« Absätze» ändert an -en Beziehungen -er ReichSbank zur Bank für inter nationalen Zahlungsausgleich in Basel nur insofern etwa», al» sie sich künftig nicht mehr auf erzwungener, sondern — ebenso wie bei den Notenbanken -er anderen an der BIZ. beteiligten Länder — auf freitvilliger Grundlage abspiesen werben. Di« Aendernng »e» 8 25 Absatz 8 einschließlich ist nur die logische Folge au» der veränderten Stellung -er ReichSbank zur Reichsregierung. Eine praktische Bedeutung kam der Möglichkeit, baß die Reichsbank die Uebernahme Mßß Ä» ggßMltch erlaubt«, dt« aüaemety« Rtzich-verwal- tung betreffenden bankmäßigen Geschäft» ablehnte, ohne dies nicht mehr zu. Pie Meuregelnng bei der Keich-Vastn Die die Reichsbahn betreffenden Bestimmungen de» Gesetze» zur Neuregelung der Verhältnisse der ReichSbank und brr Deutschen Reichsbahn, da» mit dem Tage der Ver kündung, am 18. Febrnar 1SR, in Kraft tritt, lauten wie folgt: Artikel ll Absatz 1. Di« Deutsche ReichSbahngescllschaft führt den Namen „Dentsche Reichsbahn". Ihre Dienststellen sind Reichsbehörden. Die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn geht im ReichSverkehrSministerium auf 2. Der ReichSverkehrSminifter nimmt die Aufgaben des Generaldirektor», ein Staatssekretär «nd Mintfterialdirek- toren nehmen die Aufgaben der übrigen Vorstandsmitglie der wahr. 8. Di« Deutfche Reichsbahn verwaltet das Vermögen der Deutschen ReichSbabngesellschaft und da» Vermögen des Reiches, das dem Betrieb der Reich-eisenbaünen gewidmet ist, nach den Vorschriften des Reichsbahngesehrs vom 1.8. März 1980 iReichsgesebblatt ll Seite 809) als Londcr- vekmögen des Reiches weiter. 4. An die Stelle des BerwaltungsratcS tritt ein „Bei- rat der Deutschen Reichsbahn". Er hat die Aufgabe, in grundsätzlichen und besonders wichtigen Fragen den Reichs- verkehrSminister zu beraten. Dem Beirat gehören die Vertreter der Vorzugsaktionäre an. Den Vorsitz tm Bei rut fübrt der Reichsverkehrsminister. 5. Die Reichsbahnbeamte» werbe« ««mittelbar« Reichs beamte. Die Zuständigkeiten sür ihre Ernennung und Ent- laffung regeln sich nach dem Erlaß vom 1. Februar 198', (RGBl, l Seite 74). Im übrigen gelten vorläufig die bis herigen gesetzlichen Vorschriften und Verwalt,ingSanord- nuugen der Deutschen Reichsbahn. Die Verhältnisse der Deutschen Reichsbahn können, wie «tz Ist der Begründung zu Artikel 2 heißt, von jetzt ab so gestaltet werden, wie e« allein vom jeweiligen Standpunkt der deutschen Interessen au» geseven als das beste erscheint. Da die Reichsbahn ausschließlich dem Reich gehört, das a«<ß all« Stammaktien der Deutschen RrichSbahngescllsckaft in feiner Hand hat, kann nunmehr gesetzlich ausgesprochen werden, daß die Dentsche Reichsbahn ein „Sonderoermögen de» «eiche»" ist. Auch steht, nachdem die rein deutsche Verwaltung end gültig gesichert ist, nichts jy, Wege, in dieses Londcrver- mögen auch den großen verstlögrnSwert dr» sog. Reichseis«. ti Berlin. In seiner großen ReichStagSrede vom 80. Januar 1987 verkündete der Führer und Reichskanzler, baß er im Sinne der Wiederherstellung der deutschen Gleichberechtigung die Dentsche Reichsbahn «nd di« Den«, sch« Retchsbank ihres bisherigen Charakter» entkleide und restlos «nber die Hoheit der Regierung de» Reiche» stelle» werd«. Durch da» jetzt vorliegende Gesetz znr Nenregelnng der Verhältnisse der Reich»bank «,d der Dentsche» Reichsbahn wird diese Ankündigung des Führers und Reichskanzlers verwirklicht. Di« die
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