Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193704287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19370428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19370428
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1937
- Monat1937-04
- Tag1937-04-28
- Monat1937-04
- Jahr1937
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1937
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer Tageblatt so. J-hrg. MilNvo«, 28. Mr» 1037, «ve«dS J?»8 Drahtanschrift^ Da,«blatt Riesa Fernruf I«7 Postfach Nr. » Postscheckkont« DnSden ILS0 Girokasse! Riesa »i. U Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Laa abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Tonn- «nb Festtage. Bezugspreis, bei Vorauszahlung, für einen Monat2 Mark, ol ne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr lohne Zustellgebühr), bet Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte lS aufeinanderfolgende Nr.) SS Pfg., ^nzelnummer IS pfg. Anzeige« für die Kummer de» «u»aab-taae^ vormittag» aufzugeben; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen «nb Platzen wird nicht übernommen. Grundpreis für N g.W L mmmW breite, 8 gespaltene mm.Zetle im Tertt-tl SS^pf lGrunbfchrtft- P-ttt8mmhoch^^tffergebühr^ t°b-ll^ »atz bA. Ausschlag, «et fernmündlicher Anzeigen-vesteÜung oder fernmündlicher Abänderung ringesanbter «nzetgenterte oder P"beab»üge schließt ^"..D"lag die Inanspruch nahme au» Mängeln nichi drucktechnischer Art au». Preisliste Nr.». Bei Konkurs oder Zwangsvergleich wird etwa schon bewilligter Nachlaß btnfallM. Erfüllung^ und Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen «sw. entbinden den Verlag von allen «ingegangenen Verpflichtungen. Geschäftsstelle. Riesa, Goethestrabe 59. und Anzeiger Mtblaütwd Anzeiger). und »e» Hauptzollamte» Meißen rag der Arbeit — Ehrentag der schaffende« Frau RSK. Der 1. Mai ist b« Tag d«S schaffenden Men- schere. Früher ein Symbol marxistischen Klassenkampfes ist er heute Sinnbild geeinten Wollens und gemeinsamen Er lebens. Nicht mehr »rote", „gelbe" oder „schwarze" Arbei ter stehen sich und den Unternehmern gegenüber, sondern ArbettSkameraden und ArbettSbeauftragte hören Sette an Seite die Rede des Führer», -er zu seinen deutschen Arbei tern vom Sinn der nationalen Arbeit spricht. Zu den Millionen, di« diesen Tag festlich begehen, ge-' hören auch di« vielen deutschen Frauen, bte im Erwerbs leben stehen. Er ist auch ihr Ehrentag. Und wieviel mehr entspricht e» ihrem Wesen, ihn wirklich al» Feiertag zu gestalten und zu erleben, al» mit Liedern de» Hasses auf den Lippen, baS Banner der Internationale in den Händen durch die Straßen zu ziehen und bi« drohend geballte Faust hochzuhalten. Erinnern wir un» doch einmal an bi« Um züge und Maifeiern, an die „roten Weiber", die mit blauen Blusen ober grauen Windjacken mit zerzausten Haaren neben den Männern herliefrn, oft Kinderwagen vor sich herschteben- und ein paar Kinder an der Hand haltend, di« fchretend mitgezogen wurden. Heute scheint un» die» Bild wie ein böser Spuk, aber war es nicht noch vor fünf Fah ren Wirklichkeit? Wir wollen doch nicht immer so schnell vergeflen, besonder» nicht, wenn eine so grundlegende Wandlung vor sich gegangen ist wie hier. Nie wieder wird man deutsche Frauen so sehen. Die Aufmärsche des Tage» der nationalen Arbeit sind keine Umzüge de» Haste». Die Arbeiterin aus Fabrik und Kon tor geht festlich gekleidet in -en Reihen ihrer Samerabin. nen durch die geschmückten Straßen al» Glied einer Ge meinschaft, die vom gleichen Wollen beseelt ist, dem Wollen, kür Deutschland zu arbeiten. 11H Millionen deutsche Frauen arbeiten in den verschie densten Berufen, für ihr Volk. ES gibt kaum einen größe ren Betrieb, der kein« Frauen beschäftigt. Und betrachtet man am 1. Mai die Gefolgschaften, so siebt man, wie zahl reich oft die weiblichen Mitglieder sind. ES ist dabei inter essant s«stzust«llen, daß die Frau eigentlich nur in den Arbeiten eingesetzt wirb, die ihr wesen-gemäß sind. Dazu gehören vor allen Dingen diejenigen Arbeiten, die früher, eh« die Technik sie ihr abnakm, von der Haussrau selbst ver- richtet wurden. Also zum Beispiel das Haltbarmachcn von Früchten und Gemüsen, von Fletsch und von Kisch, da» Spinnen und Weben, die Kerzenberstellung und noch viel« hundert Dinge mehr. Die Industrie holte sich zu all diesen Fabrikationszweigen die Frauen, deren geschickte Hände sie trotz der Maschinen nicht entbehren konnte. Und sie kamen auch, da sie nun im Hau» ja all da» nicht mehr her- Mstellen brauchten, wa» sie im Laben um viele» billiger «Ankäufen konnten. Aber auch zu anderen Arbeiten, die Fingerfertigkeit und Geschicklichkeit voraussetzen und die erst mit der fort schreitenden Technik auftraten, wurde bi« Frau herangezo- gen. Mit unermüdlichem Fleiß und großer Ausdauer hat st« sich in di« Arbeit in Fabrik und Büro hineingefunben. Sie ist unentbehrlich geworden. Da» beweist auch der fühl- bar« Mangel, der hier und da schon an wetblichen Arbeits kräfte« durch bi« vermehrten Aufgaben de» BieriahreS- »laneS ausgetreten ist, obgleich tm nationalsozialistischen Deutschland selbstverständlich reine Schwerarbett fast aus schließlich von Männern geleistet wirb. Am Tag der nationalen Arbeit ehrt da» Volk auch sot»« schaffende« Frauen. E» denkt dabei vor allem auch an «ei ewigen, di« um der Erhaltung ihrer Familie willen arbeite«, bi« eine doppelte Aufgabe haben, bi« Mütter, die tagsüber an der Maschine stehen oder im Büro sitzen und di« abend» erst baz« kommen, ihren Haushalt zu besorgen. Da» deutsche Volk gibt ihnen alle« durch die Yeter de» 1. Mai die verdiente Anerkennung ihrer Leistungen. ueoerrastyeuoes urttii m rumvVlH )s Kattowitz. Bor dem Burggericht in Kattowitz ging nach fast zweijähriger Dauer «in bemerkenswerter Beleidigungsprozeß zu Ende, -en di« a» der deutfche« Minderheitsschule t« Zalenz« beschäftig« polnische Lehreri, Satzinska gegen den HanptgeschäftSführer de» Deutschen BolkSbundes i« Ostoberschlesien, Dr. Ulitz, angestrengt hatt«. Der Prozeß endete jetzt zur allgemeinen Üeber- raschung mit einer Verurteilung von Dr. Miß z« ei«r Woche Haft «nb >00 Zloty Geldstrafe bet Zuerkennung einer zweiiährige« Bewährungsfrist. Der Verhandlung lag folgender Tatbestand zugrunde: Der deutsche Botschafter hatte beim Wotwodschaftsamt auf Grund beständiger Klagen Beschwerde gegen die Lehrerin geführt mit der Maßgabe, daß diese die deutsche Sprache nur ungenügend beherrsche un- das Sprachempfinden der Schüler verletze. Die Lehrerin erhob daraufhin Beleidi gungsklage gegen Dr. Ulttz. In -en vielen Verhandlungen, die in dieser Angelegenheit im Lauf« der zwei Jahre statt gefunden haben, konnte immer wieder festgestellt werde«, daß die Klägerin di« deutsche Sprache tatsächlich u«r unge nügend beherrscht. Obwohl sie im Laufe der Zeit Gelegen, heit hatte, ihre deutschen Gprachkenntniffe zu vervollkomm nen, hat erst die vor wenigen Wochen stattgefundene vor letzte Verhandlung erneut -en veweis erbracht, »aß ihre deutschen Sprachken»t«iss«. «ur maugelhaft find. Trotzdem kam das Kattowitzer Gericht zu »em oben angeführten Ur teilsspruch. In der Urtetlsbegrüuduug wurde ausgeführt, baß ein ausreichender Beweis für die in der Beschwerde des Volksbundes erhobenen Behauptungen nicht erbracht wor den sei. ll) Gegen Las MM ist. WMO» MM« «M«. Aoffaint erhält 11 Jahre Zuchthaus )s v « rlin. In dem Strafverfahren gegen die katho- ltschen Jugendführer au» Düsseldorf, bte zu Funktionären des ehemaligen kommunistischen Jugendverbandes hochver räterische Beziehungen zur Schaffung einer gegen den Be stand de» neuen Deutschland gerichteten „katholisch-kommu nistischen Einheitsfront" unterhalten haben, verkündete der Volksgerichtshof deS Deutschen Reiche» heute Mittwoch nach dreiwöchiger Verhandlungsdauer das folgende Urteil: Die Angeklagte« Clemens, HimmeS und Schäfer werden fr»t^«sproche«erlag^ erhielt wegen Vorbereitung eine» hochverräterischen Unternehmen» unter erschwerenden Umständen 1t Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust. Der Angeklagte Steber wurde wegen de» gleichen Delik tes zu einer ZnchthauSstrafe von b Jahre« und ö Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte Jülich erhielt wegen Vorbereitung «ine» hochverräterischen Unternehmens 2 Jahre Zuchthaus und 2 Jabr« Ehrverlust. Wegen Beihilfe zur Vorbereitung eine» hochverräte rischen Unternehmens wurde der Angeklagte Kremer zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr sechs Monaten ver urteilt; von der Anklage wegen Vergehens nach der Ver ordnung de» Reichspräsidenten »um Schutz« de» Deutschen Reiches vom 4. Februar 1088 wurde er freigesprochen. Den Angeklagten Rossaint, Steber, Jülich und Kr«mer wurden je 14 Monate der erlittenen Untersuchungshaft ans di« erkannte Strafe angerechnet. Die sichergestellte Schrift wurde «ingezogen. Die verurteilten Angeklagten haben die Kosten deS Verfahr««» z» trage». Im Umfange der Freisprechung trägt die Kosten die Reichskasse. Diese» Ur- teil wird sofort rechtskräftig. Rossaiut «ar sich des hochverräterisch«« Charakter» seiner Betätigung bewußt Anschließend ging der Vorsitzende auf die Beziehungen ein, die Roffaint mit verschiedenen kommunistischen Hestern, hinauf bi» zu dem Spitzenfunkuonär Kaiser des ehemaligen Zentralkomitees de» kommunistischen JngendverbandeS, unterhalten hat zom Zwecke der Schassnng einer katholisch, kommunistisch«« Einheitsfront. Rossaint bat weiter die Zu stimmung des „ReichSsührerS" der Sturmschar Steber dazn erngeholt, baß kommunistische Agenten bei den Sturmschar- Versammlungen und -tagungen sprechen konnten. Durch Rossaints Hände sind weiter verschiedene Druckschristen hochverräterischen Inhalts gegangen, die er zum Teil von dem Mitangeklagten Jülich, einem von ihm getaufte« Inden, erhalte» hat. Durch Jülich lernte Roffaint -en kom munistischen Funktionär Schwippert kennen, den der Kaplan nach seiner Flucht inS Ausland mit Geld unterstützte und mit politischen StimmunaSöerichtcn au» Deutschland ver sehen hat. Die für Schwippert bestimmten Mitteilungen gab Roffaint sicherheitshalber zum Teil im Auslande auf. Besonder» di«ser Umstand spreche daliir, daß er, entgegen seiner ständigen Behauptung, über den hochverräterisch«« Charakter seiner Betätigung durmaus im Bilde war. Er hat den Kommunisten die Möglichkeit verschasft, weiter z« arbeite«, indem er sie immer wieder an die katho lischen Kreise herankommen ließ Roffaint verband sich mit dem Kommunismus, um mit ihm znsammen den Natio nalsozialismus z» stürzen. So hat der Angeklagte zum mindesten geistig die Kommunisten, die al» sübrende Hetzer bei ihm und in den ihm nahestehenden Kreisen verkehrten, in den Glauben verletzt, daß er als katholischer Geistlicher bereit sei, an der Bildung einer katholisch-kommunistischen SinbritSkront mitzuwirken. Sein« vehanptung, daß er die Kommunisten zn» katholischen Glan»«« hab« bekehre« »olle«, sei dnrch die Beweisansnahme einwandfrei widerlegt. Erschwerend müßt« sich anSwirken, daß Roffaint seine hochverräterische Be tätigung auch im AuSlanbe betrieben hat. Nach der Dauer seiner Betätigung waren für ihn die verschärften Straf bestimmungen de» Gesetze» vom 24. April 1084 an,»wenden. Bei der Frag« der Straszumeffnng sei, so führte der Vorsitzende weiter au», fest,«stelle«, daß die von Roffaint» Tätigkeit ausgehend« objektiv« Gefährd»«« nach der Auf. saffung de» Gerichte» ganz außerordentlich groß war. Di« Tätigkeit Roffaint» müsse als besonders verwerflich bei eine» deutschen Priester angesehen werden. Er habe sich al» katholischer Seelsorger mit denen beschäftigt, di« ihn nicht» angingen und deren Verfolgung ihm nach Wortlaut und Sinn de» Konkordates »erboten war. Roffaint fei der Typ eines Defätisten, der auch eine« erhebliche» Schade» ange richtet hab«; den« er habe baz« beigetrage», daß die Seelen mm jugendlichen Katholiken iwrgiste« wurden. — Unter diesen Umständen hab« da» Gericht die verhängte Zucht- hanSstrafe von 11 Jahren al» angemessene Sühne angesehen. Das Schnldkonto der übrige« Angeklagte« Sodann ging der Vorsitzende zur Erörterung derSchuld- und Straffrage bei den übrigen Angeklagten Uber. Steber war sogenannter „Reichsführer" der Sturmschar und hatte als solcher einen erheblichen Einfluß, der sein Vorgehen besonders gefährlich erscheinen ließ. Andererseits war zu berücksichtigen, daß er Roffaint geistig bei weitem unterlegen war. Bei ihm erschien daher «ine Zuchthausstrafe von v Jahren angemessen und ausreichend. Jülich bat Roffaint mehrere Hetzschriften gegeben, ob- wohl auch er die hochverräterischen Ziele der Kommunisten kannte, außerdem hat er eine von der Polizei gesucht« üommnnifti, bei fich n«terg«bracht und b«n ins Anslanb geflüchteten Funktionär Schwippert anf de« »ege über Roffaint gelblich «nterftntzt; auch bei ihm war daher auf ein« Zuchthausstrafe zu erkennen Der Kaplan Kremer hat eine Versammlung de» „reli- ffr-ra vir unyoiNVo VrmuVEK «er di« innere Geschloffenheit oder äußere Sicherheit de» Staate» ««tastet, ist Hochverräter )s Berlin. Seiner ausführlichen Begründung be urteil» gegen die katholischen Jugendführer stellte Präsi dent Engert, der Vorsitzende des zuständigen ll. Senate» des Volksgerichtshof«», u. a. folgende Richtsätze voraus: Oberste» Gesetz fei da» Wohl de» VolSe». wer die innere Geschloffenheit oder bte äußere Sicherheit de» Stau- teS als -er äußeren Erscheinungsform der Bolksgemein- schäft anzutasten wage, mache sich -er schwersten Verbrechen de» Hoch- oder LanLesverrate« schuldig. Da» Wohl der VolkSgewetnschaft sei in jede« Fall« über da» Wehl de» einzelne« ,« stelle«. Im Rahmen -e« Konkordate» habe auch der katholische Priester die Verpflicht»««, dte Reichs- r«gt«r«ng z» achte« ««d »em deut scheu Staat« Tre«e ,n Endlich fei M berücksichtigen, daß auch die anderen An geklagten nicht zur Rechenschaft gezogen werden mttßren, wenn Roffaint nicht gewesen wäre. Denn diese Angeklagten seien dem geistig überlegenen Priester gefolgt und Hüften sich durch ihn zu ihrem hochverräterischen Treiben verleiten lassen. Di« ehemalige Z«ntr»mSpart«i der Nährboden für RoffaintS hochverräterische» Treibe« Sodann ging der Vorsitzende zu einem k»rz«« Rückblick a«f die Geschichte der ehmnaNge« Z«ntr««»Partei über. Sie sei von den in ihr politisch zusammengefaßten Katho liken al» di« alleinige Vertreterin ihrer Weltanschauung angesehen worden. I» de» li«kS«erichteten Kreise« »er Ze«trn« Spartet. Re sich besonders tm .Friedens»«„d denk, schor Katholiken" znsmnmenfande«, «mrd«, t« Wart «nb Schrift pazifistische Geba»ke»gä«g« «-breitet, die letzten Mr»«- «f die Korber««» »er Kriegsdienst-Verweigerung dtmut-ltef««. Di« katholisch« Jugend sei gleichfalls pazi- fistisch eingestellt gewesen und hab« sozialistisch« Lieder g«. sungen. „Ans diese« Nährboden erwuchs", so führt« der Vor sitzende weiter aus, „die inner« Entwickel»»» Roffai»tS ,» seinem hochverräterischen Treibe». Der Kaplan trat au» der Zentrumspartei aus, als diese für -aS Ermächtigung»- aesetz zugunsten des Kabinetts Hitler stimmte, und er hat seiner eigenen Kirche Verrat und Zusammengehen mit -em Faschismus vorgeworfen. Al» Mitglied deS „FriedenSbunbeS bentscher Katholiken" hat sich der Angeklagte auch praktisch al» Pazifist betätigt, indem er Klebezettel ««brachte, die fich gege» de« «ehr. wtlle» der J«ge«b richtete«. Ferner sandte er Schreiben zustimmenden Inhaltes an den Vorsitzenden der Ab- rüstungSkommission in Genf. In einem Ausruf in der Zeitung „Die junge Front" hat er bi« katholische Jugend aufgefordert, „in de« polift. scheu Bezirk vorzustoßen". Der Kaplan Roffaint wollte nach Rußland, dem Land der Gottlosen, reisen, um die dor tigen Verhältnisse zu studieren. Für seine Ablehnung der nationalsozialistischen Weltanschauung sind ferner verschie dene Bekundungen bezeichnend, die Zeugen während der Beweisaufnahme gemacht haben. Danach hat er mehrfach die Auffassung vertreten, baß sich der Nationalsozialismus nicht lange an der Herrschaft halten werde. Abschließend ist festzustellcn, so bemerkte der Vorsitzende, baß dieser katholische Seelsorger Politiker war, der sich nicht lediglich mit kulturpolitischen Fragen beschäftigte, son dern ans seiner starken Ablehnung gegenüber dem Naft». «alsozialismus ei« lebhaftes Jutereff« für de» Kmumu» »ismnS zeigt«. giösen Kreise»" geleitet, in der der kommunistisch« Agent G»mbert gesprochen hat. E« hat sich nicht seststellen lassen, baß ihm vorher die Parteizugehörigkeit dieses Redners bekannt war. Sr hat zwar »ach seinem eigenen Geständnis da» ««fühl gehabt, daß etwas «erbotenes geschah und hat trotzdem die staatsfeindliche« Anssührnngen des «ommn- »iste» nicht unterbunden. Generalsekretär Clemens war ebenso wie die Mitange klagten HimmeS und Schäfer frrizusprechen, jedoch nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern nur mangels Be weisen. Clemens hat zwar von Anfang an seine Schuld in Ab rede gestellt und Roffaint hat in der Hauptverhandlung seine früheren Angaben widerrufen, die zu der Annahme führen mußten, daß auch Clemens über die Tätigkeit Rossaints unterrichtet war und sie gebilligt hat. Seine belastenden Angaben hat Roffaint in der Voruntersuchung bei einer Gegenüberstellung mit Clemens aufrecht erhalten. Es müssen daher Zweifel bestehen, ob Clemens nicht doch nach d^.etnen oder anderen Richtung schuldig ist. Von seiner völligen Unschuld konnte sich jedenfalls daS Gericht gerade im Hinblick auf dte früheren Aussagen Roffaint» nicht Überzeugen. HimmeS, der seine Wohnung für eine Zusammenkunft mit einem Kommunisten zur Verfügung gestellt hat, war daß er vorher im Bilde war, daß ein kommunistischer Redner erscheinen würbe. Eftdüfe« erhielt von Roffaint kommunistische Schriften die er weglegte, ohne sie gelesen zu haben. Bei dieser Sachlage muß «» zweifelhaft erscheinen, ob er erkannt hat Shu«»«« hatA""E"Üen Schriften hochverräterische»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite