Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193805305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19380530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19380530
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1938
- Monat1938-05
- Tag1938-05-30
- Monat1938-05
- Jahr1938
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1938
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rLL-LLZL L LLLL/LSKivL L«§LIs«S «r «L ein grober Teil heute hier lebender Familien unse ren Ort, abgesehen von Len erst in -en letzten zehn Jahren hier zugezogenen Familien. Manches geben uns die Bornameu zu Lenken. 15 Vornamen sind 1730 genannt, darunter 8 verschie dene. George und Christian lesen wir je Smal, Michael, Martin, Hannß je 2mal und je Imal die Namen Andreas, Adam, Gottfried. Im Durchschnitt gesehen, käme also jeder Name 2mal vor. Alle diese Namen können wir als kirchlich, biblisch beeinflußt ansehen. Sprachlich deutsch ist nur Gottfried — »In Gottes Schutz" (nach Bogislaw von Selchow, das Namenbuch). Im Jahre 1755 finL von -en 36 Namen 12 verschiedene zu verzeichne». Etwa auf je drei Personen käme also ein Name. ES handelt sich nur um männliche Bornamen. Am beliebtesten ist Hannß mit S Männern, es folgen Christian und Gottfried mit je 6 Vorkommen, Georg, Heinrich und Gottlob mit je 2 Vorkommen un- Andreas, Adam, Martin, Carl, Daniel, Peter, die je einmal erscheinen. Die- scsmal sind als altdeutsch anzusprechen »Carl — -er Mann" und »Heinrich — schützender Herrscher" «nach v. Selchow). Hannß ist wohl von Johannes abznleiten und also ein biblischer Borname. Die bei den altdeutschen sind Mitgliedern von erst in Nau walde eingewanderten Familien zu eigen: Mit der Verkirchlichung schreitet eine gewisse Verarmung fort. Es wir- häufiger derselbe Name gegeben. Das zeigt sich in -em Verzeichnis von 1849, das hier noch angeführt sei. Jetzt sind jedem zwei Vornamen zu eigen. Von den 37 genannten Perso nen find S weiblich, find Besitzerinnen -es Gutes. Alle außer einer einzigen Person tragen als ersten Bornamen den Namen Hannß oder Johannes. Das spricht für fich. Wie steht eS mit -em zweiten Bor nameu? 9 verschiedene find eS nur, auf je 4 Perso nen kommt also jetzt einer. Die erste Stelle nimmt »Gottfried" ein mit 9 Borkommen, es folgen Chri- stian(e) 7mal, Gottlieb und Traugott je Lmal, George un- Friedrich je Lmal, Gottlob 4mal, Gotthelf wie Erdnmthe je einmal. Als altdeutsch können wir nur »Erdmuthe — mutig wie die (Göttin) Ertha" und »Friedrich — schirmender Herrscher" (nach v. Sel chow) ansprechen. Alle anderen find.auch hier aus biblischen wie kirchlichen Einfluß zurückzuführen. Wir hatten vorhin bemerkt, baß die altdeutschen Namen gerade eingewanderten Familien zu eigen find. Hier sei nur noch andeutungsweise bemerkt, daß sehr viele Familien erst in de« letzten Jahr zehnten etnwaudcrten, wie uns auch Ahnenforschung zeigt. Bor allem find eS die uichtbäuerlichen Fami lien, die, durch -aS Eisenwerk oder die Zellulose fabrik als Arbeitsstätte veranlaßt, hierherkamen. Doch finden wir auch unter den bäuerlichen Fami lien viele Einheiraten, die bei jeder Generation er folge», fo -aß fich manche direkt »Herangeheiratet" haben au unseren Ort un- -as im Schulbezirk lie gende Schweiufurth. Welche soziale Stellung nehmen nun diese so als Einwohner bezeichneten Männer ein? 20 Anspänner sind eS, deren Güter die Nummern 1—23 tragen. Das kommt daher, -aß S Besitzer für einen Anspän ner gerechnet werden. Wir dürfen annehmen, daß wir es also einst mit 21 Bauern zu tun hatten, die als vollberechtigte Hüfner -er Gemeinde angehörten. Die Hufe, je nach Bodengüte und Landschaft ver schieden groß, war ja das normale Befitzmaß einer Bauernstelle. Sie hatten auch die Pflicht »anzuspan nen", wenn es im Amtsanftrag irgendwelche Fuhren für Reife- oder Kriegszwecke, für Straßenbau usw. auszuführen galt. Dazu ist noch ein Besitzer als halber Anspänner genannt. Er hat also -en Pflich ten nur ein um das anLeremal obzulieaeu. Der Au, spänner E. tst dabei ausgenommen. Er würde als, den 22. Anspänner abgeben, -er aber eben eine nicht näher bezeichnete Sonderstellung einnimmt. Neben den Anspännern stehen nun die alten 4 Gärtner, 1725 genannt die »Annehmer derer wüsthen Gärthen". Sie werden zunächst von aller hand Pflichten ausgenommen. Erst später werden chnen diese auferlegt, nachdem sie ihr Besitztum ein gezäunt und richtig angebaut haben. Aus irgend welchen Gründen scheinen also vier Besitzstücke wüst geworden zu sein. Die Gründe hierzu gehen aus -en hier vorliegenden Akten nicht hervor. Diese vier alten Gärtner treten immer wieder besonders auf, als es längst dann »Neue Gärtner" gibt, die sich irgendwelcher Pflichten entziehen wollen. Wir kom men später noch einmal darauf zurück. Später fin den wir dann noch die Bezeichnung »Häusler". Unter diesen haben wir Handwerker oder aber Arbeiter zu verstehen, die eben nur ein Haus, keinen Landbesitz ihr Eigen nennen. Sie finden wir aber erst im 19. Jahrhundert genannt. Anspänner und Gärtner bil-en also die Ge meinde Nauwalda. An Amtsstelle leitet sie ein »Richter". Da der Ort so wett von Mühlberg ent fernt ist, werden ihm zwei Schöppen zur Seite ge stellt. So tst ausdrücklich vermerkt, und zwar in den »Rügen" vom 10. Dezember 1755. Als Ausdruck seiner Machtvollkommenheit besitzt er ein Siegel, -as er unter die Schriftstücke -rückt. In dem hier behan delten findet eS sich allerdings nur einmal. Kreis rund ist eS un- trägt in der Mitte einen Baum, vor -em ein Mann mit einer zum Schlag erhobenen Axt steht. Zu Häupter» steht »Sem. Nauwalda" im Halb kreis geschrieben, unter -en Wurzeln des Baumes »1830". Ob dieses Siegel erst von dem Jahre 1830 stammt oder aber älter ist und nur 1830 erneuert, läßt fich so leider nicht feststellen. Beruft der Richter seine Gemeinde nun zu einer Versammlung, zu einem Flurumgang, zu einer Be sichtigung der einzelnen Höse, Raine und Zäune, dann läßt er den »Hammer" herumgehen. Er findet fich im Gegensatz zu anderen Orten unserer Nachbar schaft leider bei uns nicht mehr vor. Jeder, der ihn bekommt, hat ihn natürlich sofort weiterzugebcn. Er darf ihn bei Strafe nicht liegen lassen oder zu gut aufheben. Eine beträchtliche Summe hat der zu er legen, bei dem ihn -er Richter etwa gar erst suchen mutz. In -er Regel find eS bestimmte Tage, an denen solche Bersammluugeu stattfiuden. »Zwey Haupt-Sehr-Tage" find eS vor allem, »Nemltch Weynachten un- JohanutS". So soll die Gemeinde-Ordnung verlesen und in aller Erinne rung gebracht werden. »In Fastnächten auf einen auSerkieseteu Tag" geht die Gemeinde um das Dorf, alles zu besichtigen. Am »SilianStage", dem 8. Juli, wir- die Zabeltitzer Struthwiese zu zwei Drittel ge hauen, währen- -as letzte Drittel erst am »Bartho- lomäustage", -em 24. August, gemäht wird. Die Gemeinde darf darauf das Vieh hüten, allerdings nur bis »Altroalpurgis", 12. Mai. Zu diesem wichtigen Tage kommt noch das Ge meindebier, der »Einschank", für den allerdings kein Tag festgelegt wird. Gibt es doch mannigfache Ge legenheiten, dieses Fest zu feiern. Haut zum Bei- spiel der Jungbaucr zum ersten Male mit das Gras auf der Zabeltitzer Struth, dann muß -er Vater zum Einschank 5 groschen in die Gemeindckassc geben. Hei ratet ein Jungbauer ein Mädchen ans dem Dorfe, dann erkauft er sich das Gemeindcrecht, wenn sein Vater 6 groschen 3 Pfennige bezahlt. Dasselbe muß auch der Vater der Braut tun. Kommt aber eiu Auswärtiger zur »Einheirat" ins Dors, so muß er die o L «"SL s s» -- ganze Summe allein aufbringe». Lazu kommt noch, daß der Schmied jährlich »Einschank" zu geben hat, Bier, ebenfalls der Schäfer zwei Tonnen jährlich da für, daß er die »Schäferwiese" und den Garten an seinem Hause nutzen darf ohne Steuerschocke. Wie groß die Tonnen waren, wird allerdings nicht ausge zeichnet, aber ich denke, -er Durst war immer groß in Nauwalde. Schließlich mutet es merkwürdig an, spricht aber auch für diese Behauptung, wenn wir lesen, daß derjenige, -er das Grasmauscn nicht las sen konnte, oder der, der beim Holzdiebstahl ertappt wurde lmeistens offenbar Gärtner), auch außer der Amtsstrafe eine Tonne Bier zu geben hatte. So mag es manchmal fröhlich wie heute beim Bockbier in der Schenke hcrgcgangcn sein. Allerdings stand sic nicht an der heutigen Stelle, sondern an Stelle des Grund stückes Nummer 1, wo heute Bauer R. wohnt. Spä ter erst wir- sie nach dem Hause des heutigen Gast hofes mit Saal P. verlegt, mit dem Braurecht, dem Recht -eS Speisens, Krippen setzens, Tanzhaltcns usw. Wichtig auch war wohl so mancher Tag, an -cm Soldaten ins Dorf kamen. Erfreulich war es wohl, wenn es Landsleute waren, die bei Sammlung grö ßerer Truppenvcrbände im Lager Zeithain nicht alle untergebracht werden konnten, zum Beispiel bei», großen Lustlager 1730, das der Sächsische Kurfürst mit dazu benutzte, dem König von Preußen seine Streit macht vorzuführen. Zu jedem Einwohner kam ein Soldat ins Quartier. Er erhielt dafür 2 groschen 6 psg- Bekam er einmal keinen Soldaten, so hatte er diese Summe rauszuzahlen, oder erhielt -as nächstem«! zwei Soldaten. Gar manchesmal war es aber der Feind. Da DcutsOand so unglückselig zer rissen war, hätte bis 1866 ja die Grenze, die nördlich von Schweiufurth und Nieska verläuft, eine große Bedeutung. Oft standen Ocsterrcicher und Sachsen Seite au Seite mit den anderen Feinden -es aufstre benden preußischen Staates. Denken wir an den Siebenjährigen Krieg, an die Kämpfe 1866, dann wird uns auch hier recht bewußt, was das Werk Bismarcks und noch mehr nun im Hinblick auf Oesterreich die Tat des Führers bedeutet. Jeder hat der Gemeinde zu dienen. Wird eine Versammlung einbcrufen, oder ein Flurumgang an- gcordnct, dann muß der Besitzer selbst erscheinen. Er darf nicht, bei Strafe, seine Frau oder Kinder schicken. Nur Krankheit kann als Grund -es Fehlens ange sehen werden. Niemand darf sich auch selbstverständ lich einer Arbeit entziehen, die vom Richter oder Amt angcordnet ist. Sie ist ja zum Wohl deS Ganzen. In der Versammlung muß er ruhig und anständig seine Meinung anbriugev, darf seinem Temperament, sei nen Gefühlen nicht die Zügel schieben lassen. Zank und Streit muß vermieden werden, es darf nieman den guten Nachbarn schlagen oder gar »mit Schimp fungen umb sich werffcn". Den Anordnungen un-Er mahnungen -cs Richters muß er Folge leisten, sonst folgt auf Anzeige des Richters eine Amtsstrafe. Alles ist wohl vermerket in der »Gemeinde Ordnung" r?n 1730. Nach außen hin mutz das Dorf stets sauber und ordentlich aussehen. Jeder hat dazu beizutragen, -aß es auf -en Fremden, den Amtsgewaltigen aus Mühl berg bei Besichtigungen einen guten Eindruck hinter läßt. Der Hofbesitzer mutz eben seinen Zaun, seinen Hof, seine Raine jederzeit in Ordnung halten. Die Gemeindeverwaltung wie Vcnvaltung des Amtes und Staates ist aber nicht ohne Geld durchzu führen, das in Form von »Schocken", also Steuern, auszubringen ist. Gilt cs dem Hirten, dann finden wir es als »Hirtenschutt" bezeichnet. Dann sind es manchmal auch Naturalien. Da muß jeder beitragen, le nach Husengröße, uaH Vichbesitz. Ehrlich soll jeder oie Husengröße angcoeu, seine Bichzahl. Das ist nicht immer geschehen. Einige Male werden Klagen über Anspänner geführt, die eben eine geringere Hufenzahl angcden, um sich um Steuern zu drücken. Ebenfalls muß extra darauf hingcwicsen werden, daß auch jedes am Zähltage geworfene Ferkel mit zum Hirtenschutt angegeben werden muß. Wer eS etwa mutwillig ersticht, muß 1 Taler Strafe zahlen. Er versündigt sich eben an -er Gemeinschaft, -er die Abgaben wieder zugute kommen. Zunächst wurden diese »Schocke" nur von den Anspännern gegeben, erst später, 1725, zahlen sie auch die Anbaucr der wüsten Gärten, nachdem sie diese eingezäunt und bc- wirtschaftbar gemacht haben. Wir haben schon verschiedentlich -en »Hirten" er wähnt. Die Gemeinde hätte für ihn ein »Schäfer haus" bereit, zur Nutzung eine Wiese und einen Garten. Er scheint im Frühjahr gemietet und im Herbst entlassen worden zu sein. Ein Ereignis war cs, wenn die Anspänner auszogen, einen Hirten zu suchen, wert, in den »Rügen" festgehalten zu werden. Eine solche Fahrt verursachte natürlich Unkosten. Dazu mußten die neuen Gärtner je 3 Groschen geben, während die alten die Fürsorge für das Vieh zu übernehmen hatten. Diese Abgabe fällt erst um 1840 weg, als man keinen Hirten mehr mietet. Die Gärt ner halten wohl zunächst ihr Vieh selbst und treiben es auf beweidbare Grundstücke Sic dürfen es aber nicht dorthin treiben, wo die »Gemeinde-Zeche" noch nicht gewesen ist. 1725 wird den Gärtnern gestattet, thr Bich auch unter die Zeche zu treiben. Es darf nun nicht mehr allein außerhalb des Grundstückes eines Gärtners hcrumlaufen, wenn cs nicht unter die Zeche getrieben wird. Vertrauen sie es nun -cm Hirten an, so müssen sie »Wcidegeld" zahlen. Es kommt darüber oft zu Streifigkeiten zwischen den Anspännern und Gärtnern. Letztere wollen eben die selben Siechte wie die Anspänner, die ihnen aber wie derum viel verweigern möchten. Mancher Gerichts tag wrrd deshalb einberufen. Frühmorgens nun sammelt der Hirte seine Schützlinge, die ihm aus -en Hoftoren wohl ent gegenlaufen. Pferde, Kühe, Ochsen, später auch Schweine, sind es und Gänse, dazu eine Gemeinde- Schafherde. Diese hat aber scheinbar später ein be sonderer Schäfer gehütet. Er treibt nun seine Herde tu die Hoische, in die Bauerustruth, die Zabeltitzer Struth, auf das Brachland oder andere beweidbare Flächen. Die Weidefütterung ist noch immer als die Veste anerkannt, wenn auch bei den Ablösungsstrei- tigkeiteu zwischen -er Gemeinde Nauwalde un- dem Herrn auf Zäbeltttz, Herrn Freiherrn v. Weihenbach, von letzterem behauptet wir-, daß die Stallfüttcrung Vesser wäre. Die Gründe sind sehr durchsichtig, -a dieser Herr den Weidewert -er Struth herabscyeu will, und recht viel Rente von den Bauern au Stelle der bisher geleisteten Fronarbeit einheimsen will. Ihm wird es von Sachverständigen damals wider legt. Sogar die Gänse spielen für diesen Freiherr» eine Rolle. Ihr Dung soll nämlich LaS Gras in sei nem Nährwert herabsetzen. Auch das bestreiten ihm aber Sachverständige. Um genau festzustellen, los chen Weidewert un- Nahrungswert die Weide auf -er Zabeltitzer Struth hat, wird einmal eine Gleichstel lung vorgcnommen. Als Bicheinhcit wird ein Schaf angenommen. Es fressen also 52 Pferde soviel wie 780 Schafe, 54 Ochsen soviel wie 720 Schafe, 122 Kühe wie 1220 Schafe, 122 Stück Jungvieh wie 610 Schafe, 182 Gänse wie 60,67 Schafe. Dazu kommen schließlich 597 Schafe selbst. Eine einfache Rechnung ergibt also, daß nach Rechnung dieser hohen Herren 1 Pferd so viel verzehrt wie 15 Schafe, 1 Ochse wie 13,5 Schaff 1 Kuh wie 10 Schafe, 1 Stück Jungvieh wie 5 Schaff
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Nächste Seite
10 Seiten weiter
Letzte Seite