Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193906073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19390607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19390607
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1939
- Monat1939-06
- Tag1939-06-07
- Monat1939-06
- Jahr1939
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1939
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Riesaer Tageblatt 9S. Jehr,. Mittwoch, 7. Juni 1«3S, abend- Drahtanschrkstr Tageblatt Riesa Fernruf 12»? Postfach Nr. LS Pastscheckkonk« Dre«d«, 1SS0 Vtrokaffe: Riesa Nr. » «nd Anzeiger (Eldedlastund An-kiger). „ SLLLS LS?-«, ««I. ' . „„1, Hauptzollamtes Metbeu Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends V,6 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bezugspreis, bei Vorauszahlung, für einen Vtonat 2 Mark, o^ie durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellgebühr), bei Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte l« aufeinanderfolgende Nr.) 5^> Pfg. E/"ielnummer IS Pf^ » s f die Nummer des Ausgabetages find bis 10 Uhr vormittags aufzugeben,- eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernom^ die gesetzte"« mm breite mm.Zeile ober deren Rau« « Rof-, die SV mm breite, «gespaltene mm-Zeile im Textteil 2S Rpf.lGrundschrift: Petit «mm hoch^Z^ Fna«f-rW Satz 50°/» Aufschlag. Bet fernmündlicher Anzetgen-Bestellung oder fernmündlicher Abänderung eingesandter «"»etgentexte od« Erfü^masort für L^^run^ »ahme aus Mängeln nicht drucktechnischer Art aus. Preisliste Nr. 4. Bei Konkurs ober Zwangsvergletch wird etwa schon bewillmter Nachlaß Y'nsall^^ und Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw entbinden den Verlag von allen etngegangenen Beipflichtungen Geschäftsstelle. Niesa,^«n^v^^ IlichtangrissSverträge veutschlmid-Estland und Vcusschland-Lettland in Vertin feierlich unterzeichnet Staatüvertrüge zur Vekräftigimg der Aufrechterhaltung des SriedeaS Berlin. Heute Mittwoch vormittag sand im Aus, wiirtigen Amt di« feierliche Unterzeichnung der Nicht- angrisssverträge zwischen Deutschland «nd Estland und Deutschland «nd Lettland statt. Gegen 1« Uhr empfing der Reichsmiuister des Aus wärtigen von Ribbentrop den lettischen Außenminister Munters uud im Auschlnst daran den estnischen Austen minister Selter zu einer Aussprache. Um 1« Uhr unter zeichneten sodann Reichsaustenminifter von Ribbentrop der lettische Austenminifter Munter» und der estnische Austcuminister Selter in feierlicher Form den dcutsch- lettischen und den deutsch-estnischen NichtaugrissSvertrag. Dem Unterzeichnnugsakt wohnten von lettischer Seite der lettische Gesandte in Berlin üreewinsch und Mini» steriadircktor Eanpe von estnischer Seite, der Gesandte EftlandS in Berlin Toser mit Ministerialdirektor Kirota bei. Deutscherfeits waren anwesend: Staats sekretär von Weizsäcker, die Unterstaatssekretäre Woermann und GanS «nd Vortragender Legationsrat von Grundherr. Ter Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Estland hat folgenden Wortlaut: Der deutsche Reichskanzler »nd der Präsident der Republik Estlands, festcntschlossen. den Frieden zwischen Deutschland und Est land unter allen Umständen aufrechtznerhalten, sind über eingekommcn. diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt Der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen Herrn Joachim von Ribbentrop: der Präsident der Republik Estland den Minister für Auswärtige Angelegenheiten Herrn Karl Selter, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form be fundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: Artikel I DaS Deutsche Reich und die Republik Estland werden in keinem Falle zum Krieg oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten. Falls es von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz l bezeichneten Art gegen einen vertragschlie ßenden Teile kommen sollte, wird der andere vertrag schließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unter stützen. Artikel II Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikations urkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikations urkunden in Kraft uud gilt von da an für eine Zett von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr oor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgen den Zeitperioden. Der Vertrag bleibt fedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entsprechende Vertrag -wischen Deutsch land und Lettland. Sollte oer Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden die deutsche Regierung und die estnische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch tigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und est nischer Sprache, in Berlin am 7. Juni 1S8S (gez.): Joachim von Ribbentrop (gez.j Karl Selter. Zeichrmngsprotokoll Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch-estnischen Vertrages ist das Einverständnis beider Teil« über fol gendes festaestellt worden: Eine Unterstützung durch den mit am Konflikt betei ligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels l Absatz 2 -es Vertrages liegt nicht vor, wenn bas Verhal te» dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neu tralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzu- lässtge Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird. Berlin, den 7. Juni 19M. (gez.): Joachim von Ribbentrop (gez.) Karl Selter, * Dr Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Lettland hat folgenden Wortlaut: Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Lettland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Lettland unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. sind überein gekommen, diesen Entschluß durch einen Ltaatsvertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevoll mächtigten ernannt: Der deittsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen Herrn Joachim von Ribbentrop: der Präsident der Republik Lettland den Minister für auswärtige Angelegenheiten Herrn Vilhelms Munters die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form ge fundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: Artikel I Tas Deutsche Reich und die Republik Lettland werden in keinem Falle zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten. Falls eS von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz I bezeichneten Art gegen einen der vertragschließen den Teile kommen sollte, wird der andere vertrag schließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unter stützen. Artikel II Dieser Vertrag soll ratifiziert nnd die Ratifikations urkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgclauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratisi kationsnrknnden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertrag schließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Tas gleiche gilt für die folgenden Zeitperioden. - Ter Vertrag bleibt fedoch nicht länger in Kraft alt der heute unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutschland und Estland. Sollte der Vertrag au» diele« Grunde vor dem sich aus Absatz 2 ergebenden ZeitpnnA außer Kraft treten, so werden die deutsche Regierung un- die lettische Regierung aus Wunsch eines Teiles unser» züglich in Verhandlungen über die Erneuerung de» «er» träges eintreten. , ,,, Zu urkund dessen haben die beiderseitigen Bevoll- nrächtigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher un lettischer Sprache, in Berlin am 7 Juni Ist««. von Ribbentrop B Muuters Zeichunngsprotokov Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch lettische» Vertrages ist das Einverständnis beider Teile über s»I» gendes festaestellt worden: Eine Unterstützung durch den mit am Konflikt betet- ligten vertragschließenden Teil im Sinne de» Artikel- I Absatz 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhal ten dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neu tralität im Einklang steht. Es ist daher nicht al- unzu lässige Unterstützung anzusehen, wenn -wische» dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil an der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird. Berlin, den 7. Juni ES. (gez): Joachim von Ribbentrop lgez): V. Munter». Länqere Aussprache zwischen dem Führer und den Außenministern Munters und Selter in der neuen Reichskanzlei Berlin. Im Anschluß an -i« Unterzeichn«»» -er Richtaugrisssverträge -wische» Deutsch!«»- uud EstUm- »»- Deutschlaud und Lettland empfing -er Führer i» Gegen mart des Reichsminifters -es Auswärtige» von Ribbentr»» deu lettischen Außenminister Muuters »»- den estnischen Außenminister Selter i» der »e»e» Reichskanzlei „ einer längeren Aussprache. Beiden Ministern erwies «ine Kompanie der F-Leitz- standarte Adolf Hitler mit Fahnen und Musik im Shrenhof der neuen Reichskanzlei Ehrenbezeugungen. Dresden lm Vlispunkt der WelteLandwlrtlchnlt Vie Eröffnung des XVM. Imermttivanlea Laadwirffchnft-kgngreffes ReichSmiaifter Darr« vor den Delegierten ans S4 Länder« der Wett Dresden. Der XVIII. Internationale Landwirt» schastskongreß in Dresden, dem schon seit Wochen »ud Mo naten in der Landwirtschaft der ganzen Welt mit großem Interesse entgegcngesehcn wird, wurde am heutigen Mitt woch vormittag 11 Uhr im Dresdner AuSftelluugSoalast mit «iner eindrucksvollen Feier eröffnet, in deren Mittel punkt di« Eröffnungsrede von Reichsmi«ift«r R. Walter Darr» ftaud. Mit den führenden Männern der Weltlandwirtfchaft nahmen als Ehrengäste eine Anzahl von diplomatischen und konsularen Vertretern verschiedener Staaten. Vertreter des Staates, der Partei, der Wehrmacht, der Wissenschaft und der Wirtschaft teil. Nachdem die Ouvertüre von „Euryanthe" von Karl Maria von Weber, künstlerisch gespielt vom Dresdner Philharmonischen Orchester unter der Stabführung von Paul van Kempen, verklungen war, ergriff der RetchSob- mann des Reichsnährstandes. Bauer Gustav Behrens, das Wort zu seiner Begrüßungsansprache. Er begrüßte in seiner Eigenschaft als Präsident des Organisationsausschusses des XVIll. Internat. Landwirtschaftskougresses alle Anwesenden, insbesondere die offiziellen Delegierten der ausländischen Regierungen und der internationalen Organisationen und Institute, ferner die Mitglieder des Vorstandes und Büros des Internationalen Verbandes der Landwirtschaft, die Mitglieder des Ehrenausschusses des Kongresses uud die zahlreichen ausländischen und inländischen Kougreßteil- uehmer. Mit großer Freude konnte er seststellen, daß 54 Länder auf dem Kongreß vertreten sind. Reichsobmanu Behrens sprach den Herren vom Inter nationalen Verband der Landwirtschaft und allen den aus ländischen Stellen, die durch ihre Unterstützung zum Ge lingen dieses Weltkongresses beigetragen haben, seinen verbindlichsten Dank aus. Bei deu Vorbereitungen des Kongresses habe sich aufs neue gezeigt, daß die Landwirt- schast der Welt, so verschieden ihre ErzeugungSbedingunge» in den»einzelnen Ländern auch seien, und so stark di« in der Landwirtschaft tätigen Menschen die Besonderheit«« ihres Landes und ihres Volistumö verkörperten, aus einem gemeinsamen Fundament ruhe, das looale inter nationale Zusammenarbeit sehr wohl ermögliche. Reich«, obmann Behrens sprach die Hoffnung an«, daß dieser Kongreß in dem schönen Dresden die Bestrebungen zum Wohl der Landwirtschaft weiter fördern möge. Zum Schluß übergab er bas Präsidium des Kongresse« an den Präsidenten des Internationalen Verbandes der Landwirtschaft, Marquis de Vogüe, der seine Lebensarbeit der Landwirtschaft widmete und nun bereits seit vielen Jahren an der Spitze des Internationalen Verbandes der Landwirtschaft steht. Ansprache des Marquis de DogüL Marquis de Vogüs, der Präsident des Inter nationalen Verbandes der Landwirtschaft, w es in seiner .(N- sxrache einleitend daraus Inn, daß dieser Kongreß den Eharakter einer Jubiläumsveranstqltung trage. Vor fünf- zig Jahren habe in Paris zum ersten Male ein inter nationaler Laudwirtschastskongreß stattgefunden. Damals sei die „Internationale landwirtschaftliche Kommission" ins Leben gerufen worden, dec heutige „Internationale Per- Landwirtschaft", der die tragende Organisation des Dresdner Kongresses sei. Der Präsident schilderte, wie sich aus kleinen An- sängen heraus die internationale Zusammenarbeit der Landwirtschaft innerhalb dieses Verbandes zu ihrem heu- tigen Umfang entwickelt habe, wie sehr man stets bedacht st''- der Praxis und damit dem agrarischen Fort- schritt zu dienen. V-ele Dinge hätten sich im Lause dieses
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