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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.12.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193912282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19391228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19391228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1939
- Monat1939-12
- Tag1939-12-28
- Monat1939-12
- Jahr1939
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.12.1939
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30. Das Flachs-Brechen zur Nachts Zeit, »der bey Lichte, bey Einen Ntzo: Strafe gänzlich verbothen seyn. 31. Die Gärthnerr sollen sich des Grasens auf derer Nachbarn eigentümlichen Feld-Reinen gänzlich ent halten, oder gepfändet, und zur Bestrafung im Ge richte angezeigt werden. 32. Wer bey Gemeinde Bieren ohne des Richters Erlaubniß in den Keller gehet der soll von -er Ge meinde um Einen Gülden gestraft — werden. 33. Wer bey Gemeinde Zusammenkünften ohne Noth und Erlaubniß außen bleibt soll um 1. gr. gebüßet werden. 34. Denen Häußlern ist nicht erlaubt, einiges Vieh, cs sey Rind- oder Ziegen- oder Feder-Vieh und Tanben zu halten, außer Ein Schwein, welches sie im Stalle halten und füttern mögen, und wer sich -eßen dennoch anmaßet, den soll deßen Abschaffung gerichtlich angedeutet und bey Ungehorsam das Vieh weggenommen und verkauft werden, -och bleibt der Schmidt, da deßentwegen bey Erkaufung der Schmiedte sich mit der Gemeinde besonders ver glichen worden, von diesem Berbothe frey. Was nun wieder diese vorgeschriebene Verord nung begangen wir-, ist jeder ohne Ansehen der Person, bey Vermeidung, daß er selbst in die darauf gesetzte Strafe genommen werde, bey denen Gerichts- Personen diese aber bey 2. Nßo: Strafe, es so fort behörigen Orts anzuzeigen schuldig, und gehalten. Datum Paußnitz den 30sten Septembr: 1788. L.S. gez. Johann George Lebrecht von Wilck subscripsi Loesnig -en 9ten Oct. 1768— Wie ans angefügten Niederschriften hervorgeht, find diese Rügen in gewissen Zeitabständen — unge fähr aller drei Jahre — bei abgehaltenen großen Gerichtstagen vor versammelter Gemeinde Wort für Wort vorgelesen worden. Sie „hiernach jederzeit zu achten", ist die Gemeinde „angewiesen und bedeutet" oder, wie es in einer anderen Niederschrift heißt, ihr „ist deren genaue Befolgung eingeschärft" worden. Eine Aenderung des Punktes 3 der Gerichts rügen erfolgte im Jahre 1797 wie nachstehendes Protokoll answeist: Hauß Lößnig, am 10. Mart. 1797. Acto sind an Gerichtsstelle allhier des allhiesigen Gerichtsherrns, Herrn Johann George Lebrechts von Wilcke, Hochfürstl. Sachßen-Weimar und Eisenachi- fchen Hof- und Regierungsraths Hochwohlgeb: an einem und die Pferdner zu Paußnitz, benannt Johann Heinrich Schurig, Johann Gottfried Reinhard, Johann Christoph Greulich, Johann Gottfried Möbius, Johann George Richter, Johann Gottfried Peger, Johann Christoph Weber, Johann Gottlieb Richter, Johann Gottfried Kniße, Johann Carl Richter, sowohl wegen seines eigenen Anspannergutes, als auch als bestätige! Vor mund seiner unmündigen Tochter Johannen Rosinen Richterin, Etgenthümerin eines Nferdnergnthes daselbst. Johann Gotftried Weber, Johann Gottfried Richter, Johann George Streubel, und Christian Gottlieb Liebezeit allerseits ganye Pferdner, ingleichen Johann Gottfried Fischer, Halbpferdner, und Johann Gottlieb Elter, als dermahliger Admini strator seines Vaters Johann Gottfried Elters verlaßenen Halbhufcngutes, am andern Teile, persönlich erschienen, und haben angebracht: besage der Pautznitzer Gerichts-Rügen wären die dasigen 20. Pferdner der Herrschaft jährlich jeder eine Kalckfuhre aus -em Bruche zu Münchshof zu leisten schuldig; sie hätten sich aber miteinander bereits im Monat May -es 1794. Jahres dahin vereinigt: daß diese Kalckfuhre zu einigen Zeiten Hinweg fallen, und nicht weiter gefordert werden solle, dar- gcgen aber die 20. Pferdner der Gerichtsherrschast alljährlich zusammen zehn Claftern 7/2 eilige Scheite, aus dem Reidnitze, oder Pa-nitze, wohin sie jedes- mahl würden gewiesen werden, anzufahren, zu ewigen Zeiten gehalten seyn sollten, ivelche Holzanfuhre, statt der Äalckfuhrcn, auch von ihnen, den Pferdnern, bereits in den 3. Jahren 1794, 1795. und 179«. geschehen iey. Zu diesem Ver gleiche und Transacte haben sich denn sowohl -es hochadeligen Gerichtsherrns Hochwohlgeb., als auch die erschienenen Pferdner sämtlich, bekennen, und solchen einander zu allen und jeden künftigen Zeiten zu halten, wechselseitig versprochen, auch solchen den Dorfrügen einznverleiben Veranlaßung und An- suchnng gethan. Auf Vorlesen find dieselben aller seits dabey verblieben, haben zu Bezeugung ihrer Zufriedenheit, und der Festhaltung halber, den Handschlag an mich abgegeben, und dieses Protokoll, außer Knißen, welcher des Schreibens unkundig, und mit geführter Hand geschrieben, nebst dem -abey gegenwärtiger Paußnitzer Gerichtsschöppen, dem Halbhüfner Johann Gottfried Fischern, eigenhändig bey- und unterzeichnet. Folgen die Unterschriften. Dieser Abmachung trat, wie in der Niederschrift vermerkt ist, später auch der Johann, Friedrich Förster, „Gantzpferdner", bei, der an der Teilnahme an dem Gerichtstage ver hindert gewesen war. Das Holz soll aus „dem Reid- nitz oder Padnitze" angefahren werden. Das find Forstteile in der Dahlen—Belgerner Heide, denen wir früher bereits einmal unsere Aufmerksamkeit geschenkt haben. lVgl. Um die Jägereiche rauscht der Wald. Unsere Heimat, 12. Jahrgang 1939, Nr. 4 und 5.) Einhundertundsiebzig Jahre sind vergangen, seitdem die Gemeinde- und Gerichtsrügen .für die Gemeinde Paußnitz errichtet worden sind. Sie find in zwischen abgelöst worden von anderen Gesetzen nnd Verordnungen, die das Leben in dieser einzelnen Gemeinde in gleicher Weise regeln und ordnen wie in allen anderen des Vaterlandes. Die Menschen, die damals lebten und schafften, sind vergangen. Ihre Geschlechter aber leben fort, und Mensche» gleichen Blutes bestellen heute den Acker in den Paußnitzer Fluren, über die in früheren Tagen -er Ahn den Pflug geführt hat. Benutzte Quellen: Meßtischblatt 1 :25 990, 16/4645 Riesa Kleber, Chronik der Stadt Strehla und Umqeaenv. Born» und Leipzig -1909. Ruppel. Aus Strehlas vergangenen Tage», l. «d. Strehla UM. KSuigi« bo« Pretzfch von O. Th. Stein „Königin von Polen?" kopfschüttelt« die schöne fürstliche Krau, „lieber Magister, das ist ein falscher Purpur, mit dem ich mich nicht schmücken mag. Gott roeiß auch, ob er Bestand haben wird. Nein, nun ich hier bin, lasset mich lieber Königin von Pretzfch fein!" Kurfürstiu Christiane Eberhardinc lehnte sich müde in einen der bequemen Armstühle im großen Saale des Pretzscher Schlosses zurück. Und dennoch blieb ihr Lächeln von reizender Güte und ihre Miene zeigte nichts von -em, ivas heimlich an ihrem Herzen nagte: dem schmerzlichen Verzicht auf die Träume ihrer Jugend, die Träume von rechtem, tiefem Frauenglück an der Seite des schönsten, stattlichsten, glänzendsten Kavaliers und Fürsten seiner Zeit, Friedrich August i. von Lachsen. Magister Magnus Lcssenthien, der Pfarrer von Pretzfch, verneigte sich tief vor der Herrin. Daß sie in dieser kleinen Elbstadt als in ihrem Wittum Schutz und Ruhe suchte vor Anfechtungen und Demütigungen ihres Frauentums an der Seite des tollen August, wußte er gar wohl, berührte es aber mit keinem Wort. Sein Blick ruhte mit inniger Anteilnahme auf dem schönen, stillen, feinen Krauengestcht. Eine Königin jeder Zoll! Und vermochte dennoch nicht die schrankenlose Selbstsucht des Gatten zu segeln oder gar zu bändigen. . . „Was könnte uns Untertanen erwünschter sein, als Eurer kurfürstlichen Durchlaucht landesmütter- lichc Nähe. Laßt mich zu -em Herrn beten, daß sie uns nie wieder mangle!" Es klang trotz -er höfisch feingesetzten Worte eine so aufrichtige, herzliche Wärme aus der geistlichen Antwort, -aß Christiane Eberhardinc dem Pfarrer fast fröhlich ihre Hand hinstreckte: „Gut, also Königin von Pretzfch! Und über meine Regierung sollen sich die Pretzscher nicht zu beklagen haben. Sagt ihnen das, Herr Magister! Ich bleibe hier, solange Gott will, und nichts soll mich hinfttro mehr in die Welt locken, die ich freiwillig verlassen habe!" In der nächsten Zeit kamen zu Schiff und zn Wagen mancherlei Dinge von Torgau, wo Christiane Eberhardinc bislang meist gewohnt, und aus -cm Schlosse zu Dresden. Die Fürstin baute sich einen kleinen Hofhalt auf und richtete sich ein, als freiwillige Witwe zu leben. August legte ihr nichts in den Weg. In seiner Seele bewahrte er bei aller Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht eine gewisse Achtung vor dieser charakter festen wahrhaft fürstlichen Frau, die er sich einst aus Liebe an seine Seite genommen. So füllte sich das Schloß -es Geschlechts der Löser, das Johann Georg m. aus dem Nachlaß der Familie erworben, bald mit all dem Wesen und Sein eines Frauenhanshalts. Das Regiment der Sporen machte -em des Reifrocks Platz. Neben sieben Damen der Fürstin gab es sieben Pagen, einen Informator, einen Tanzmeister, sechs Zinkenisten und an die siebzig Bedienstete aller Grade. Hofkavaliere wünschte die Fürstin nicht. . . Pöppelmann, der Baumeister des Dresdner Zwingers, schuf ihr Garten, Gartenhäuser und aller lei Steinbilder hinein. Christiane Eberhardinc hatte einen Sohn von dem starken August. Er war fast ihr einziger Trost »nd Halt und wie eine Löwin verteidigte sie ihn gegen die Absicht -er vom Kaiser zu Wien gesandte» Hofjesniten, ihn auch dem Glauben seiner Väter ab wendig zu machen. Leit Kurfürst August 1697 um der polnische» Krone willen katholisch geworden, lebte sie ja in frei willigem Wittum, mochte nicht teilhaben an all de, unruhigen verlogenen Staatsklugheit des Gatten, der jedes Mittel, also auch das des Glaubenswechsels, recht war. „Laßt anspannen, liebe Bünau, wir fahren gen Lichtenburg!" Dieser Befehl kam jetzt ost. Im Schloß Lichten burg bei Prettin, wenige Meilen stromaufwärts von Pretzfch, lebte ja das kurprinzliche Kind bei seiner strenglutherischen Großmutter Anna Sophie. „Frau Mutter, wie geht es Friedrich?" „Seht Ihr ihn, Christiane? Er ist dort auf der Koppel bei den Pferden!" „So wird er ein guter Reiter werden. Und wie steht er zu den Büchern?" „Er ist immer Euer Sohn, Christiane. Und kennt di« Bibel schier gleich einem Magisterleinl" „Hält er sich treu zu Luthers Wort und Lehre?" „So Gott will, können wir ihn im Oktober vor Spenern seinen Glauben bekennen lassen!" „Gottlob, Frau Mutter! Der edle Mann war ja auch mein Lehrmeister im Glauben. Und ich hab immer gefürchtet, mein Gemahl werde Friedrich fordern und ihn zwingen * „Das müßt Ihr freilich allzeit gewärtig sein, Christiane. Friedrich ist sein einziger rechtmäßiger Erbe!" „Verhüt der Himmel, daß er es wirklich werden muß!" „Er kann sich seiner Pflicht schließlich -och nicht entzieh»!" „Nein, gewiß nicht, Krau Mutter!" Der Kopf Eberhardinens sank in tränenloser Schicksalsergeben- hcit auf die Brust. So ward Kurprinz Friedrich August im Oktober 1710 im lutherischen Bekenntnis konfirmiert. „ und wünschen Wir, Daß Se. König ¬ liche Hoheit -er Kurprinz gleich anderen Söhnen fürstlicher Häuser zu den fremden Höfen reiset und an der berühmten Universität Bologna seine Studien vollende." So ließ August an seine Gemahlin schreiben. Da war das Verhängnis dennoch! Der einzige Lohn blieb ihr nicht. Ward ihr und ihrem Glauben nun doch entzogen. Sie ahnte, nein, wußte, was ge schehen würde: seine Begleiter auf dieser „Kavalier tour" würden ihn langsam aber sicher dem Mutter herzen und Väterglauben entfremden. Vielleicht er fuhr sie es gar nicht einmal, wenn er den eines Tages abschwor. Um Christiane Eberhardinc sammelte sich in die sen Jahren ein Kreis lieblichster Jugend. Als fordere sie vom Schicksal mit starkem Willen Ersatz für ent gangenes Glück, erzog sie an ihrem kleinen Hofe in Fröhlichkeit und unbeengter Mütterlichkeit etliche Prinzeßlein protestantischer Verwandter. Das füllte die Kurfürstin mit Freude und neuem Mut. Nkütter wollte sie dem deutschen Fürstenwesen erziehen, evangelische Mütter, die festhielten am Be kenntnisse und an rechter deutscher Art, wenn schon die Männer in selbstsüchtigem Wahn leichtfertig dar über hinglciten zu dürfen glaubten. Und solche Mut-
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