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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 13.11.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19071113018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1907111301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1907111301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-13
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Morgen-Ausgabe 8. BezugS-Prett >ür Lei-zia und Boron« durch unk« Lräger und Sprdilrurr m« Hau« gebracht: Rutgade « (nur morgen«) vierteljährlich 3 KL monatlich I M. Autaab« U (morgen« und abend«) viertel. Ähnlich 4.50 M. monmlich 1.50 w Durch di« ch»A be»oaen -2 mal täglich) innerhalb Deutjchland« und der deutlchen Kolonien vierteljährlich .»,25 KL, monatlich 1.75 KL. autjchl. Pos> delkllgelb 'ir Oesterreich S L stk b. ilogar» 8 ti vierteljährlich. Klbonnement-iännadme Nu-ustnsplatz di. dei unseren Lrtaern. Filialen. Spediteuren und Annahmestellen, iowie Postämtern und Briefträgern. Die etngelne «ummer tostet Ist Gfg. Reduklton und Exvedtti»»: Johann itgaste ft. Lelwlwn Nr. 14892 Nr. l4«8v. Nr. 14694. Vrrliner Nedaktton« Bureau: Berlin 7 Bring Loni« Aerdinand- Straste 1. Delephon^ Nr 9275. Haudelszeitung. ILmtsvlatt des Males «n- -es Nolizeiamles -er Lla-1 Leipzig. 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S. des Hptbl.) * Minister Graf Hohenthal gab gestern in der Zweiten Kammer eine Erklärung über die Frage der „N ebcnregierung" ab. sS. d. des. Art.s * Das Befinden des Prinzen Arnulf von Bayern, der an dauernd bewußtlos ist, hat sich noch weiterverschlimmcrt. * Der Verein derSpritfabriken beschäftigte sich gestern 'n Berlin in einer außerordentlichen Versammlung mit den Gerüchten über das beabsichtigte Spiritusmonopol. sS. Dischs. R.) * Die Türkei hat ihre Unterschrift unter dem Haager Pro tokoll verweigert, weil Bulgarien zur Unterschrift als selbst ständiger Staat zugelaffen ist. (S. Ausl.) Eine Erklärung -es Grafen Hohenthal r Als am 6. November der Finanzministcr Dr. von Rüger in der Zweiten Kammer des sächsischen Landtags seine große Rede hielt, mit der er die Etatsdebatte einleitete, griff er auch auf das politische Gebiet über. Und zwar ging er direkt auf eine der im letzten halben Jahre meist erörterten Fragen der sächsischen Politik ein, die an das Urteil des Le gationsrates von Nostitz über die konservative Nebenregicrung in Sachsen anknüpfte. Nicht, als wenn nicht schon früher von einer solchen Nebenregicrung geredet und geschrieben worden wäre. Sie hat schon ost genug das Thema für erregte Debatten gebildet. In Zeitungen wie in Versammlungen — dem Sinne nach auch schon im Parlament. Denn in weiten Kreisen des sächsischen Volk.s war die Empfindung verbreitet, daß sich im Zusammenhang mit der erdrückenden konservativen Land- tagsmehrheit und dem starken persönlichen Einfluß konservativer Führer auf die Leiter der sächsischen Regierung eine Macht gebildet habe, die man nur mit dem Worte „Nebenregicrung" charakterisieren zu können glaubte. Pas Neue innerhalb des letzten halben Jahres war aber, daß auch aus Rcgicrungskreisen, aus dem Munde eines Kgl. Sächsischen Legationsrates dieses Urteil gefällt wurde. Seitdem erstarb die Frage nicht mehr, ob Lcgationsrat von Nostitz allein diese Ansicht teile, oder ob sie auch sonst in der Regierung geteilt werde. Ja — es schien denk- bar, daß er mit Wissen und Einverständnis seines Vorgesetzten, des Grafen Hohenthal, dieses Urteil gefällt. Das wurde bestritten. Ein Eideshelfer erstand aber dem Legationsrat von Nostitz in dem Kreis hauptmann Dr. Rumpelt, der zwar das Wort von der Neben- rvgierung nicht gelten lasten wollte, aber doch von dem „abgekürzten Verfahren" sprach, in dem unter stärkerem Einfluß einzelner Herren der konservativen Partei manche Regierungsmaßnahme sich vollzogen habe. Das lief in der Sache auf dasselbe hinaus, und cs konnte nicht aus bleiben, daß der Landtag sich mit dieser ganzen Affäre beschäftigen werde. Zumal die Konservativen ja gedroht hatten, von Herrn von Nostitz Rechenschaft zu fordern. Und nun kam des FinanzministcrS Erklärung. Sie lautete wörtlich: Der Negierung war cs und ist cs noch heute ernst mit dem kon stitutionellen System. Wie die Regierung auf der einen Seite jeder zeit das ernste Bestreben haben muß, der in der Verfassung begrün deten Mitwirkung der Landständc ungeschmälerten Spielraum zu lassen, so gebietet es ihr auf der anderen Seite die Pflicht, die Rechte der Krone zu schützen, ihre eigene Autorität zu wahren und jeden unberechtigten Einfluß, von welcher Seite er immer versucht werden möchte, zurückzuweiscn. (Bravo!) Dies hier besonders zu betonen, köunte als Trivialität erscheinen, wenn nicht in den letzten Monaten Stimmen laut geworden wären, die behaupten, daß aus der Mitte der Kammern Eingriffe in die Rcgierungsrechte geschehen seien, und daß die Regierung sic geduldet habe. Meine Herren! In der Hitze des Parteihaders und vielleicht auch sonst bei der Erörterung öffent licher Angelegenheiten fällt wohl manches Wort und wird wohl mc.lQ c Behauptung hingestcllt, die sich als unzutreffend erweist und bester un ausgesprochen geblieben wäre. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin auch weit entfernt, demjenigen, der jene Behauptung zuerst aufgestellt bat, den guten Glauben zu bestreiten. Gleichwohl muß ich gegenüber der Hartnäckigkeit, mit welcher das fragliche Wort von anderen weiter getragen worden ist, von dieser Stelle aus nachdrücklich konstatieren, daß mir nichts davon bewußt ist, daß von einer der Kammern, von einzelnen Fraktionen oder von einzelnen Persönlichkeiten jemals der Versuch gemacht worden wäre, die Regierung von sich abhängig zu machen, in die Rechte, die der Regierung allein zustehen, einzugreifen oder sich selbst an die Stelle der Regierung zu setzen. (Lebhafter Bei- fall rechts.) Meine Herren! Ich bin der älteste der im Dienste stehenden Minister und erhielt mein erstes Portefeuille schon vor bei- nahe sieben Jahren, glaube cs auch immer so leidlich verstanden zu haben, die Augen offen zu halten. (Sehr richtig!) In dieser ganzen Zeit habe ich — ich wiederhole eS — niemals die Wahrnehmung ge macht. daß von irgendeiner Seite es versucht worden wäre, in der bezeichneten Weise in daS mir jeweilig unterstellte oder in ein fremdes Ressort einzugreifcn. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Ich darf annehmen, meine Herren, daß diese rückhaltlose Erklärung dazu beitragen wird, Mißverständnisse auszuklären und Verstimmun gen zu beseitigen, die der bezeichnete Vorgang bedauerlicherweiie zur Folge gehabt hat. Diese Hoffnung des Ministers erfüllte sich nicht. Sic konnte sich auch gar nicht erfülle». Man war sich weder im Landtag noch im Lande darüber klar, ob der Finanzminister im Namen des Gesamt ministeriums gesprochen habe oder nicht. Und als nun gar einzelne Blätter melden zu können glaubten, Minister Dr. Rüger habe zu dieser Erklärung die ausdrückliche Billigung des „Ministers des Innern" er halten, ohne daß aber diese Meldung amtlichen Charakter trug, war es nur natürlich, daß man um so mehr volle Klarheit wünschte. Damit sahen sich die Konservativen in ihren Erwartungen getäuscht, Las „Märchen von der Nebenregicrung" werde verstummen. Im Gegen teil, man forderte jetzt erst recht ein Wort des Gesamtministeriums. Auch dieses ist bis beute nicht gefallen. Wohl aber hat nun Graf Hohenthal gesprochen, und was er gesagt hat, das spricht wenig dafür, daß er sich mit Dr. von Rügers Erklärung identifizieren will. Graf Hohenthal sagte gestern im Landtag: In den Streit der Abgg. Langhammer und Ulrich über die Frage der Nebenregicrung will ich mich nicht cinmischen. Ich habe aber schon früher erklärt, daß ich weder die Neigung, noch den Beruf in mir verspüre, mich kritisch über das auszulassen, was vor m e i n e r N c b c r n a h m c des Ministeriums des Innern geschehen ist. Der Herr Finanzminister hat erklärt, daß ihm in den siebe» Jahren, seit er Minister ist, nicht das Geringste bekannt geworden sei von einer unberechtigten Einwirkung auf die Regierung. Ich meiner seits habe zu erklären, daß, solange ich an der Spitze des Ministeriums stehen werde, ich keinerlei Nebenregicrung dulden werde, weder in der Form einer unberechtigten Einwirkung, noch in der Form des abgekürzten Verfahrens. Das heißt mit anderen Worten: Graf Hohenthal will sich nicht über die Frage äußern, ob das Wort von der Nebenregicrung berechtigt war oder nicht. Er überläßt es ausdrücklich dem Minister von Rüger, von s i ch auS jene Einflüsse zu bestreiten. Er. Graf Hohenthal, will mit der Vergangenheit nichts zu tun haben. Er hält sich an die Gegen wart und an die Zukunft, und hier verspricht er klar und deutlich, „d a ß e r keinerlei Nebenregicrung dulden wird, weder in derForm einer unberechtigten Ein Wirrung, noch in der Form des abgekürzten Verfahrens". Graf Hohenthal darf gewiß sein, daß ihm für dieses Wort das ganze sächsische Volk dankbar sein wird, ausgenommen jene Gruppe, die auf dem Wege des „abgekürzten Verfahrens" ihren Einfluß wirksam werden ließ. Der neue Minister des Innern hat sich auf den allein zulässigen Standpunkt eines seinem König nnd dem Parlament Verantwortlichen Ministers gestellt, und das Vertrauen zu seiner un parteiischen Leitung kann dadurch nur n-achi-n. Wie das Verhältnis des Grafen -Hohenthal jetzt zu dem Minister v. Rüger werden wird, ist freilich eine andere Frage. Seine Worte waren so geschickt gewählt, daß sie nicht ohne weiteres als Wideripruch zn Rügers Erklärung gelten müssen. Er lehnt die Verantwortung ad für die fünf Jahre, in denen vor ihm Minister v. Rüger Minister war. Bon den sieben Jahren Rügcrkcher Ministcrtätiqkeit bleiben knapp zwei gemeinsamer Arbeit mit ihm. Für diese nur nnd für die Zukunft garan» liert er, daß sic frei waren und frei sein werden von Einflüssen einer Nebenregicrung. Das ist zweifellos korrekt auch Rüger gegenüber, aber eisig korrekt' Und man wird daraus wohl manche Schlüße ziebcu dürfen, ohne daß cs notwendig ist, sie auszusprechen' Gras Hohenthal aber hat sich aufs neue als der mutige Mann ge zeigt, der unbeirrt durch konservative Einflüsse seine Geschäfte führen will. Daß wir ihm hierbei nicht immer mit unserer Zustimmung werden folgen können, ist gewiß. Erst in der letzten Woche, bei der Interpellation über die Lebensmittelverteuerung trat dies deutlich zutage. Und wir täuschen uns auch keinen Augenblick darüber, daß Graf Hohenthal ein auf konservativem Boden stehender Mann ist. Allein wir haben das Veatraucu zu ihm, daß unter ihm jene einseitig lonseivativ-agrarncycn Einflüsse nicht wieder auf jenen Nebenwegen mächtig werden, die das Urteil von der Nebenregicrung hcrvorriefen. Damit aber ist gegenüber dem letzten Jahrzehnt sächsischer Politik schon viel gewonnen, und dem Grafen Hohenthal gebührt dafür Anerkennung und Vertrauen mich von liberaler Seite. Das -einokratische Prinzip im Duell. Dieser Fall Ähieseld findet in der Presse eine ganz ausfällige Be urteilung. Und es ist bemerkenswert, daß gerade die demokratischen, die radikalen Blätter, sich des Vizeadmirals v. Ahlefeld annehmen, offenbar in der irrigen, völlig äußerlich und oberflächlich erfaßten Voraussetzung, der Herr sei ein Opfer der Ducllsitten geworden, ein Märtyrer, der sich mutig zur Antiduellgesinnung bekannt und diesem Mute seinen Abschied zu verdanken habe. Diese Voraussetzung ist aber total falsch und, bewußt oder unbewußt, irreführend. Denn der wahre Sachverhalt ist doch der: Ein Offizier, der sich offen als Duellgegncr ausgibt, ist im Deutschen Reiche unmöglich. Man mag das beklagen oder nicht. Ader cs ist so. Darüber haben die Erklärungen des preußischen KricgSministerS v. Einem im Reichstag anläßlich der letzten Duelldebatten keinen Zweifel gelassen, wenn solche überhaupt noch bei irgendwelchen weltfremden Leuten bestanden haben sollten. Damit fällt schon die Voraussetzung, Herr v. Ahlefeld sei ein Tucllgegner. Er kann daS gar nicht sein, wenn er sich nicht selbst in einen inneren Widerspruch mit dem Geiste des Ofsizierkorps, wie es nun einmal ist, und dem er selbst jahrzehnte lang angehört hat, setzen will. Also liegt der Fall so, daß der Herr zwar grundsätzlich die Institution des Duells als berechtigt anerkennt, sich ober in diesem konkreten Falle nickt zur Genugtuung mit der Waffe für verpflichtet hielt. Diese Annahme ist entweder irrig gewesen, oder, was ebensogut möglich ist, der Admiral hat sie nach Ansicht der ihm übergeordneten Instanzen ohne korrekte Prüfung durch die dafür zu ständige Institution von sich aus dokumentiert. Hätte der Admiral die Forderung unter Vorbehalt akzeptiert nnd seine Bedenken wegen der Satisfaktionskähigkeit des Kontrahenten dem Ehrengericht unterbreitet, so wäre die Angelegenheit wahrscheinlich anders ausgelaufen. Entweder wäre dann entschieden worden, es liegt überhaupt kein Grund zum Duell vor, oder der Kontrahent ist tatsächlich nach feinem Ausschluß aus dem RcscrvcosfizicrlorpS nickt mehr satisfaktionsfähiy, oder aber das Be- nehmen des Admirals war beleidigend nnd der Beleidigte kann Genug tunng mit der Waffe verlangen, wenn die Differenz nickt aut gütlich: Weise, durch eine Erklärung des Admirals zum Beispiel, beigelcgt wird. Vielleicht wäre immer noch eine Verstimmung geblieben, daß der Ad miral den Konflikt nicht überhaupt zu vermeiden gewußt hat. Aber wahrscheinlich wäre der Admiral heute noch im Amte. Daß Herr v. Ahlefeld heute nickt mehr Dienst tut, ist eine Folge dcv dem Duellkoder innewohnenden demokratischen, nivellierenden Prinzip, und zugleich ein Attest für die korrekte und vorurteilslose Anerkennung dieses Prinzips durch die leitenden Persönlichkeiten. Dies ist die wabrc Bedeutung des Falles Ahlefeld. Und nur von diesem Standpunkte aus betrachtet, wird der Fall richtig beurteilt. Man muß sich die tatsächlichen Vorgänge, soweit sie einigermaßen zuverlässig bekannt geworden sind, ver- gegenwärtigen. Ta sind zwei höhere Marincbeamte, zugleich Nclcrrx- offizierc, arcinandergeraten. Es ist zu einseitigen Tätlichkeiten gekom men. Der tarsachlich Beleidigte fordert den anderen, aber nach den Vor- schriften des Ehrenkoderes zu spät. Der andere lehnt dicscrhalb, üb rügens mit Recht, die Forderung ab. Aber beide werden aus dem Re serveofsizicrsverhältnis entlasten, der eine, weil er zu spät gefordert, der andere, weil er den Konflikt durch Tätlichkeiten bervorgerufen bat. Nun macht der Vizeadmiral v. Ahlefcld Antrittsbesuche, das beißt, er läßt be, den Offizieren und höheren Beamten seines neuen Wirkungs- kreises Karten abgeben, auch bei dem wegen des Konflikts Geforderten, der zwar nicht mehr Reserveoffizier, aber dock noch Kaiserlicher Marinebaumeister ist. Nachträglich erfährt der Admiral von der Entlassung deS betuchten MarinebanniclftcrS aus dem Ofsiziersverhältnis und läßt diesem sagen, er möge den Besuch als nicht gemacht oder die Karte als nicht abgegeben betrachten. Daß hierin eine Beleidigung liegt, kann ja überhaupt nicht bestritten werden. Sic ist sogar weit schwerer, als wenn der Admiral den Baumeister etwa von Anfang an „geschnitten" hätte. Nun wird der Admiral gefordert, lehnt aber in eigenmächtiger Beurteilung der Sachlage und der Quali täten des Herausforderers das Duell ab. Noch dazu, wenn die Zcitun gen recht berichtet haben, unter Berufung nur seine eigenen Fannltcnvcr- hältniise. (Ter Admiral hat vier Kinder.) Wenn das zvtrifit, so ist z» vermuten, daß bei der Entscheidung des Falles dieser menschlich durchaus verständliche, nach dem Ehrenkoder des Offizierkorps aber durchaus un zulässige Rebcngrund der Ablehnung stark in die Wagsckalc gefallen ist. Aber der Hauptgrund der Rektifizierung des Aomirals bleibt das dem, - kratische Prinzip der Duellsitte: Zwischen zwei ^'atisfaktwnsfähigcn maa ein noch so großer Rangunterschied bestehen — sic sind in gleicher Wcnr dem Ehrenkodex unterworfen. Dieses nivellierende Prinzip ist immer noch der höchste ethnckr Trumpf, den das Duell als Institution für sich bat. Wild dieses Prinzip verletzt, so sinkt das Duell völlig zur Karikatur herab. Für olle Per- sonen, die sich, freiwillig oder nickt, ausdrücklich oder stillschweigend, au? die Anerkennung des Duells sestgelegt haben, müssen genau dieselben Bestimmungen gelten. Dieser wichtigste Grundsatz Hal in dem Falle Ahlefeld den Sieg davongetragen. Und man dar» ganz zufrieden fein, daß dem so ist. Es wäre geradezu eine Unmoralität, bei konkreten Ver letzungen des Ehrenkodexes zugunsten des Höherstehenden Ausnahme» zuzukasten. - . Alles dies ist natürlich geschrieben unter der Vorausictzung, daß e-7 sich eben um Personen handelt, die das Duell anerkennen. Aber gerat' darum handelt eS sich in diesem Falle. Und deshalb muß die Angelegen- beit so betrachtet und beurteilt werden. Ob die Institution des Duells überhaupt vorteilhaft oder schädlich, ob sie moralisch oder unmoralisch ist, hat mit alledem gar nichts zn tun Das ist eine Frage für sich, die jeder nach seiner persönlichen Ansicht beantworten mag. Es gibt bock- konservative Duellgcgner und erzdemokratische Duellanten. Nebenbei 'st bei Nichtmilitärs recht oft der konkrete Fall entscheidend für die praktische Stellungnahme. Und die Fälle sind gar nicht selten, daß eitrige theo retische Tuellgegner im Falle einer konkreten Beleidigung zur Waffe greifen. Auf alle Fälle aber ist es sehr töricht, die Duellfragc zu einer politischen Partei frage stempeln zn wollen. Tas freilich mag mau ruhig sagen, daß es sehr viel besser wäre, wenn das Duell in unzr reu Volkssitten nicht mehr den Boden hätte, den es tatsächlich noch ha>. Wir sehen za, daß es auch ohne Duell geht, denn in England duelliert man sich schon seit Menschenaltern nicht mehr, ohne daß darum die ritterlichen Eigenschaften der Engländer gelitten hätten. Wie die Ver hältnisse be» nns eben liegen, ist an eine völlige Ausrottung des Duells vorläufig nicht zu denken. Wenn dem aber so ist, dann kann man immer hin noch froh sein, daß die Wahrung deS demokratischen Prinzips rm Duell als oberstes Gesetz gilt. Deutscher Reich. Leipzig, 13 November. * AuS dem sächsischen Landtage. Bei der telepboni'chcn Ucber» mittlung bat dec Schluß unseres Stimmungsbildes in der Sonnarcnd- Morgen-Nummer infolge Fortfalls deS Schlußsatzes eine unbeabsichtigte Schärfe eihalien. Es klingt danach, als häkle Äbg. Änerä lest ge schlafen. DaS stimmt nicht. Abg. Anbrä, der am Freitag nackmitiag sekr abgespannt war, hatte sich allerdings aus ein im Hinter runde des Sitzungssaales befindliches Sopka zuiückgezogen. — Bel der Zweiten Kammer sind in der verflossenen Woche u. a. t'olgende Petitionen eingegangen: Die Grineinveiäle zu Schönefeld, Dölitz und Dösen buten um Einverleibung der betreffenden Gemeinden in das Stadtgebiet von Leipzig. — Der Stavtrat zu Wurzen bittet um Beseitigung zweier Eisenbabuübergänge. * Sächsische Jrcikonservative Tie sreikonservalive Gruppe >m iäcksisckcn Landtage besteht aus folgenden Herren: >iommerzicnral G r u m b t - Dresden, Vorsitzender: Spinnercib. sitzer F a c i u s-Lugau. stelloertr. Vorsitzender: Verlagsbuchhändler T ü r r - Leipzig, Schrift führer: Sanitätsrat Dr. Brückner- Leipzig: Baurat Enke- Leipzig: Stadtverordnelenvorsteher H ü b n e r - Zschopau: Kaufmann Knob lauch - Radeberg: Fabrikbesitzer K u n a t h - TreSdcn. * Ter Verbau» Sächsischer Lehrerinnen bat an die Stände des Landes eine Eingabe betr. die Austelluugs-, Gebälks- und Pcnstons- Verhältnisse der iacksiscken Fachlehrerinnen verübtet. Zwar ermöglicht eS ein Paragraph de« Schulgesetze« den Gemeinden, gewisse Gruppen von Fachlehreiinnen, Sprach-, Turn- und Zeichenlehrerinnen, ständig aniustellen und ihnen dadurch das für die Lehrerschaft fcstaelegtc Mindestgehalt und staatliche Pension zu sichern. Aber er verpflichtet die Gemeinden nicht zur ständigen Anstellung solcher Lehrerinnen nnd wird daher nur in ganz wenigen Siädten de« Lande« angewandt. Für dir meisten Turnlebrerinnen fehlt darum geradeso wie für die HauSbaltungS- und Nadelarbeitslehrerinnen jede gesetzliche Grunklaae für Regelung ihrer Anstellung«- und GekaltSoerhältniffe. und mit
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