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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 15.11.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19071115013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1907111501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1907111501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-15
- Monat1907-11
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Mr Snserate aut Leipzig und Umgebung di« 6 gespaltene Petitgeile 2S Pt., stnanzieve Anzeige, M Ps., Reklamen I Pi.; »on autwänt so Ps., Reklamen 1.20 Pi »omAutlandSOPs., stnauz. Anzeigen75Pi Reklamen 1.50 M. Inserate v. Pehbrden im amtlichen Deil tOP' «eilagegebäbr 5 M p. Tausend exkl. Po« gebühr, »eichisttanzeigen on bevorzugter -teile im Preise erhöht. Rabatt nach Tarii. AeftcrteUIk Uusträae können nicht zurück gezogen werden. Für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätze» wird keine Garantie übernommen. Anzeigen-Annahme: Uugustutplatz 8, bei sämtlichen Filialen u. asten Annoncen» Expeditionen de« In- und A SlandeS. Haupt -ilial« Berlin. Sari Dunck: Herzogl. Bahr. Hofbnch» Handlung, Lützowstraße 1(1 (Telephon VI. Rr. 4600). Nr. 317. Freitag 15. November 1907. 101. Jahrgang. Das wichtigste vorn Tage. * Das „Dresdner Journal" meldet: Ihre Majestät die Königin. Witwe ist leit dem 12. d. Mts. an einer Zellgewebsent zündung am .Kopfe erkrankt und wirb infolge Steigerung der Körpertemperatur mehrere Tage das Bett hüten müssen. * König Eduard hielt gestern mit seinem kaiserlichen Gast eine Jagd bei Windsor ab. Die Kaiserin besuchte deutsche Wohltätlgkeitsanstalten in London. * Der bisherige Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Dr. Mühlberg wurde zum preußischen Gesandten beim Vatikan er nannt. lS. Dtschs. R.s * Dem sächsischen Landtag ging gestern ein Gesetzent wurf zu, der für dieRichter vom 1. Juli 1908 on das Sy st cm der Dien st alters st ufey einführt. lS. d. bes. Art.s * Die Debatte über die Wahlreform ist in der Zweiten Kammer nicht vor dem 2. Dezember zu erwarten. - Gestern war der zehnjährige Gedenktag der deutschen Besetzung von Kiautschau. * Campbell-Banuerman ist bedenklich erkrankt. ,S. Ausl.) * Die Duma wurde gestern durch Golubzew eröffnet. Zum neuen Präsidenten wurde Schomjakow (Oktobrist) gewäblt. lS Ausl. n. Letzte Dep.s * Kaiser Muzuhito eröffnet heute die japanischen Manöver unter persönlicher Leitung. General Okn ist G e n e r a l st a b s ch e f. lS. Ausl.) * Der italienische Diplomat MaIrnusi (1906 in Tanger) wurde nach einem Telegramm unseres römischen Korrespondenten zur Disposition gestellt. Die konstitutionelle Aevn frage. lieber dem persönlichen und allzumenschlichen Beiwerk des Moltke- Prozesses ist vieles politisch Wichtige vergessen oder vernachlässigt wor den. Wer einige Fühlung hat mit politischen Kreisen und Weitz, wie Taqcsgeschichte gemacht wird, hat Grund zu der Annahme, daß hier Ab sichten mitgewirkt haben. Es liegt Methode darin, die ganze Angelegen heit so darzustellen, als sei cs, da das Beiwerk greulich, eines sitten strengen Patrioten nicht würdig, sich überhaupt noch mit der Materie zu beschäftigen. Dieser wohlerwogenen Absicht beizeiten und mit größtem Nachdruck entgegenzutreten, will uns allmählich eine Notwendigkeit und ein Verdienst erscheinen. Aus vielerlei Gründen. Um den wichtigsten vorweg zu nehmen, so ist es eine grobe Entstellung der Tatsachen, diesem historischen Prozeß die politische Bedeutung abzusprcchen. Wir wollen hier gar nicht einmal das alte Lied von Kamarilla anstlmmcn. Es ist in dem Prozeß und durch ihn aber auch klar geworden, daß wir an unhaltbaren Zuständen kranken, daß schwere sittliche Verfehlungen und ärgster Mißbrauch der dienstlichen Beziehungen in der Armee be- tannt geworden sind, und daß keine übergeordnete Instanz mit fester Hand eingegrissen hat. Noch heute lausen die Schuldigen umher im Genüsse von Titeln und Pensionen, ohne daß ein offizielles Strafverfahren, ohne daß auch nur ein ehrengerichtliches Verfahren rechtzeitig gegen sie cin- geleitet worden wäre. Wo bleibt da das Rechtsfundament des Staates? Glaubt denn eigentlich der Kanzler, glaubt der preußische Kriegs minister. daß ihnen die Fälle Hohenau und Lynar im Parlament ge schenkt werden? Der Reichstag verdiente ja seinen Namen nicht, wenn er hier nicht eingriffe. Und auch deshalb schon muß ans diese Dinge beizeiten hingewiesen werden, damit cs nicht wieder heiße, alS alleinige Hüterin des gleichen Rechts für alle habe doch die Sozialdemokratie zu gelten. Daran mögen auch die bürgerlichen Parlamentarier denken, gleichviel, welcher Partei sie angehören, denn eS gibt keine politische Partei, die es wagen könnte, die Behandlung der Fälle in Potsdam in Schutz zu nehmen. Hier hat der Apparat versagt. Und am allertiefsten und schmerzlichsten wird dies Verfahren in der Armee selbst empfunden. Man frage doch nur einmal in militärischen Kreisen, wie dort nicht nur über die sittlichen und dienstlichen Verfehlungen, sondern auch über die Behandlung der Schuldigen gedacht wird. Dann wird man erschrecken über die Erbitterung, mit der diese Dinge besprochen werden. Männer, die genau wissen, wie leicht eine Lappalie, ein Formfehler ihre Karriere vernichtet, müssen es ja als die folgenschwerste Ungleichheit fühlen, datz ..vornehme" Sünder noch heute als ihre Kameraden Herumlaufen. Und wie unnachsichtlich weiß man zu verfolgen! Gewiß ist Herr Gädke kein allzu bequemer Untergebener vemesen. Das Widerhaarige seines Wesens inag oft zutage getreten sein. Aber auch seine ärgsten Feinde können uicht bestreiten, daß er ein sehr begabter, fleißiger Offizier gewesen ist. Und das, was man seine Verfehlungen nennt, ist doch höchstens ein Verstoß gegen traditionelle Anschauungen. Und durch fünf Instanzen hat man diesen Mann schon gejagt, damit er sich nicht mehr Oberst a.D. nenne. Ist da nicht die Frage auszuwerfen, ob der Offizierstitel mehr leidet, wenn sich Herr Gädke Oberst a. D. oder wenn sich Graf zu Lynar Major a. D. nennt? Wir wiederholen: Diese Frag« wird im Reichstage gestellt werden. Und wer sie dienstlich zu beantworten unternimmt, wird einen verzweifelten Stand haben. Wir haben ein konstitutionelles Regime, verfassungSgcmäß, mit allen seinen Nachteilen, der Schwerfälligkeit der Maschinerie, der durch das Parteiwesen erschwerten sachlichen Prüfung der Geschäfte. Aber wir haben nicht die Vorteile deS Regimes, die Kontrolle der Verwaltung und die Remedur durch das Parlament. DaS Parlament macht von den «dm zustehenden Rechten einen viel zu schüchternen, hänfig gar keinen Gebrauch. Wozu haben denn die Ressortleiter alljährlich sich ihren Etat zu erkämpfen? WaS hätte die ganz« Einrichtung für einen Zweck, wenn nicht den, daS Parlament als Kontrollinstanz zu stabilieren? Dies ist der springende Punkt. Es wird so diel vom parlamentarischen Re- gime geredet und geschrieben. AlS wenn eS nnS von außen angeflogen kommen könntet Dabei ist nicht- weiter nötig, als datz daS Parlament seine Rechte nützt. Die Vernachlässigung dieser Rechte hat an Kem Unbeil den größten Teil der Schuld. Sie hat e- bewirkt, daß man an manchen Stellen vom Reichstage wie von einer Kinderstube denkt. Der äußeren Form Wird natürlich genügt. Da- ist aber auch alles. Sonst wären solche Fälle wie die in Potsdam ganz undenkbar. Ist es nicht schon charakte ristisch, daß erst der Kronprinz, der sich hier das schönste Reifezeugnis selbst ausgestellt hat, den Stein hat überhaupt ins Rollen bringen müssen? Ohne ihn hätten wir cs erleben können, datz die Potsdamer Helden der Adlervilla noch im Dienst waren, als ihre Schande in Moabit beschworen wurde. Er ist cs gewesen, er ganz allein, der jede fernere Gemeinschaft mit solchen Leuten brüsk abgelchnt und ihre Ent fernung bewirkt hat. Wozu sind denn eigentlich die Vorgesetzten da, der Kommandeur des Gardckorps, der Ehef deS Militärkabinetts, der Kriegsminister und schließlich doch auch der dem Parlament allein ver- antwortliche Kanzler, wenn erst der Kronprinz Remedur schaffen mutz? Tas sind ungesunde Zustände. Und es ist Pflicht, sie zu beleuchten und Wiederholungen vorzubeugen. Diesen politischen Kern der jüngsten Vorgänge durch moralische Entrüstung und Naserümpfen vergessen zu machen, wird unter keinen Umständen gelingen, soviel Willfährigkeit auch an der Arbeit ist. Und cs wäre recht betrüblich, wenn unter bürgerlichen Politikern das Gefühl für die Verderblichkeit solcher ab solutistischer Geschäftsführung nicht mehr lebendig wäre. Die Vessl-ung -er Richter in Sachsen. Dem Landtage ist gestern mit königlichem Dekret Nr. II ein Ge setzentwurf zugegangen, der für die Richter vom 1. Julr 1908 an das System der Tlenstattersstufen einsübrt. Wie die Begründung aussührt, werden die Richter zurzeit wie folgt besoldet: Einzelgehälter beziehen der Präsident des Oberlandesgcrichts 15 000 ^l, die Präsidenten der Landgerichte zu Dresden 11100 .ft, zu Leipzig 10200 .ll und zu Chemnitz 9600 .L, die Vorstände der Amtsgerichte zu Dresden und Leipzig j« 9000 .ft. Von den übrigen Richtern bilden die Senatspräsidenten beim Obcrlandesgericht, die Präsidenten der Landgerichte zu Zwickau, Bautzen, Plauen und Freiberg, die Räte beim Oberlandesgcricht, die Landgerichtsdirektoren, die selbständigen Richter bei den Land- und Amtsgerichten, die bis zu 6600 .tt einschließlich beziehen, je eine be sondere Besoldungsgruppe. Diese Gruppen zerfallen wieder in Ge- haltsklasscn, in welchen die Angehörigen dcrfeloen Besoldungsgruppe unte^ sich nach dem Dienstalter aufrücken. In dieser Weise beziehen die Senatspräsidenten 10 500 bis 12 800 .K, die genannten vier Land gerichtspräsidenten 8400 bis 9300 die Oberlandesgerichtsräte 6600 bis 9000 .<t, die Landgerichtsdirektoren 6000 bis 8400 .K und die selbst ständigen Richter bis zur Gehaltsklasse 6600 X einschließlich 3600 bis 6600 .K. Nicht an die Reihenfolge des Dienstaller» gebunden ist das Auf rücken der Richter in die Gehaltsklasse von 7200 .fl bis 8400 F. Die Sonderstellung dieser Richter berühr darauf, daß die hier in Betracht kommenden Gehälter schon jetzt fast durchgängig an die Gerichts- und Abteilungsvorstände bei größeren Amtsgerichten verlieren werden, und daß gerade diele Stellen hinsichtlich der'Anforderungen, die sie an die Leistungsfähigkeit nnd Lebensführung ihrer Inhaber stellen, außer ordentlich verschieden zu bewerten sind. Die Staatsregierung glaubt jetzt eine weitere Spezialisierung des Irstizetats bei Einführung des Dienstalterstufensystems in folgender Weise vornehmen zu können: Von den in Kapitel 40 des Staatshalts- Haltsetats für 1908/09 vorgesehenen 57 Stellen dieser Art sind eingestellt 13 mit je 8400 .4l als Vorstände größerer Amtsgerichte, 44 mit 7200 bis 7800 F als Gerichts- und Abteilnngsvorständc bei Amtsgerichten. Hier, durch kommt zunächst zum Ausdruck, daß die Gehälter in Zukunft aus nahmslos für Richter in leitender Stellung bei den Amtsgerichten be stimmt sind und andere Richter, namentlich solche bei den Landgerichten, von ihnen ausgeschlossen bleiben. Die Höchstgehälter von 8400 .lt werden Einzelgehälter der Vorstände von 13 größeren Amtsgerichten. Ins Aug gefaßt sind die Amtsgerichte solcher Orte, die Sitz einer Krclshauptmann- schaft, einer größeren Amtshanptmannschaft und Garnison sind. Die übrigen 44 mit einem Gehalte von 7200 bis 7800 F ausgcstatteten Stellen sind für Gerichts- und Abteilungsvorstände bei einzelv-n Amts- geeichten bestimmt, die im Etat nicht festgesetzt, sondern von der Justiz verwaltung von Fall zu Fall bestimmt werden sollen. Nach dem 8 l des neuen Entwurfes sollen also nun die Gehälter der Richter, soweit sie nicht Einzelgehälter sind, nach Dienstaltcrsstusen geregelt werden. Diese Vorschrift ist gewissermaßen ein Blankett, das seine Ausfüllung durch den Staatshaushaltsetat erhält. Der Etat be stimmt die Stellen, die mit aufsteiaenden oder Einzelgcbältern auszu statten sind, ferner den Mindest- und tzöchslbetrag der aufsteigenden Ge hälter und die Ausrückungsfristen. In 8 2 des Entwurfes wird der Be ginn des für das Gehalt maßgebenden Dienstalters, des sogenannten Besoldungsdicnstalters für jede Besoldnngsgruppe auf den Tag der ersten etatmäßigen Anstellung in einem zu dieser Gruppe gehörenden Richter- amt und im besonderen auf den Lag festgesetzt, von dem ab der An- gestellte das Diensteinkommen der Stelle zu beziehen hat. War der Be amte eine Zeitlang aus dem Richteramt auSzeschieden, weil er z. B. zum Staatsanwalt ernannt oder auf Wartegeld gesetzt war, und er kehrt erst später in das Amt zurück, so hat die neue Anstellung den Wiedereintritt in das mit der ersten Anstellung erworbene Bejoldungsdienstaltcr zur Folge. Der Grundsatz, daß das Besoldungsdievstalter mit der etat mäßigen Anstellung beginnt, kann nicht ausnahmslos durchgeführt wer den. In gewissen Fällen erfordert das dienstlich: Interesse die gänzlicve oder teilweise Anrechnung einer vor der Anstellung liegenden juristischen Beschäftigung. Hierher gehört vor allem der Fall, wenn ein Richter, ein Justizverwaltungsbeamter oder ein Staatsanwalt bei seiner Beförderung in ein höheres Nichteramt bereits ein eben so hohes oder noch höheres Gehalt als das Mindestgehalt der neuen Stelle bezogen bat. Die Be förderung darf hier nicht zum Schaden des Dienstes daran scheitern, daß der Beamte durch sie, wenn auch nur vorübergehend, eine Minderung seines Gehaltes erleiden würde. Wird beispiels weise ein Richter oder Staatsanwalt, der bereits das Höchst gehalt seiner Stelle von 6600 bezogen hat, zum Landgerichts direktor, dessen Stelle mit einem Anfangsgebalt von 6000 ,<l cmSgestattet ist, befördert, so tritt er sogleich in die zweite Gehaltsstufe der neuen Stelle von 6600 ein. Auf das Besoldungsdienstalter dieser Stufe wird ihm die Zeit anoerechnet, während der er das Gehalt von 6600 .E bezogen hat. »at er dieses Gehalt drei Jahre lang bezogen, so rückt er nach einem Jahr in die nächste Gehaltsstufe von 7200 E ein. Hätte er aber das Gebalt fünf Jahre lang bezogen, so würde ihm davon nur die ctatsmäßiae Aufrückungsfrist von vier Jahren ungerechnet. In 8 4 wird für den Fall, daß ein Staatsanwalt in das Amt eines Richter- beim Landgericht oder Amtsgericht eintritt, der Beginn des BesoldungS- dienstalters so festgesetzt, wie wenn der Beamte zur Zeit seiner Er nennung zum Ataatsanwalt zum Landrichter oder Amtsrichter ernannt worden wäre. Z 5 gibt die Möglichkeit, einen nicht dem Justizdienst an gehörenden Beamten oder einen Rechtsanwalt oder Notar in ein Richteramt zu berufen, in dem ihm die Zeit, die der Anzustellende außer halb deS höheren Justizdienstes im Reichsdienste, im Landesdienste, im Dienste der Schutzgebiete oder iw Dienste eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat. sowie die Zeit seiner Wirksamkeit als Rechtsanwalt oder Notar gant oder zum Teil auf daS Bekoldun^Sdienstalter angerechnet werden könne. Nach tz 6 erfolgt die Ausrückung nur vom Beginn des Kalendervierteliahres ab und gibt von diesem Tage an den Richtern einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Gehaltszulage. Ter Anspruch aus die Verleihung der Zulage ruht aber, solange gegen der Richter ein Disziplinarstrafverfahren odsr wegen eines Verbrechens oder Ver gehens ein Hauptversahren. oder eine Voruntersuchung schwebt. Fuhrt das Verfahren zu der Entlassung, so wird das zurückgeiassene Mehr gehalt nicht nachgezahlt. Die Vorschriften der 88 2 und 4 gelten auß für die Festsetzung des Besoldungsdicnstalters der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits angestellten Richter. Ein Richter, der zu die'em Zeitpunkte ein höheres Gehalt bezieht, als er nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu beanspruchen hätte, behält doch sein bisheriges Gehalt nnd rückt in die nächsthöhere Gehaltsstufe ein, wenn diese für die vorher gehende Stuke festgesetzte Aufrückungsfrist, vom Eintritt in diese Stufe gerechnet, abläust. Dasselbe gilt, wenn sich ein Irrtum bei Inkraft treten des Gesetzes zwar in der seinem Dienftalter entsprechenden Ge haltsstufe befindet, aber seit einem früheren Zeitpunkte als rr den Ausrückungsfristen entspricht. Aufgehoben wird der ß 16 des Gesetzes vom 1. März 1879 in der Fassung des Gesetzes über das Aufrücken der Richter in höhere Gehaltsklassen vom 8. April '904, der 8 18, Absatz 1 und der 8 46 des Gesetzes über die Dienstverhältnisse der Richter vom, 20. März 1880. Arupp in Italien. Ein Teil der italienischen Presse führt seit einigen Monaten einen heftigen Kamps gegen die von Krupp gelieferten Artille- riegeschütze. Insbesondere wurde immer und immer wieder be hauptet, die italienische Regierung habe bei der letzten Bestellung mebr die ausländischen Geschützfabriken bevorzugt, die inländiscycn seien einfach übergangen worden' dann habe man auch über das empfangene Material vorher die Versuche in anderen Ländern ga« nicht abgewartct, sondern die Bestellung auf das bloße Gutachten einer ausgesandten italienischen Reisekvmmist'ion erlassen. Nur einige Blätter traten auf die Seite der Regierung nnd wiesen die erhobenen Vorwunr als ungerechtfertigt zurück. Sie machten geltend, oaß die Herren non der Reiiekommission sich bisher immer in der Geichützsrage als gründ liche Kenner erwiesen hatten, wofür als Beweis die Verwendbarkeit des letzten, von Krnvp gelieferten, Materials dienen müßte, das sich in den bcurigen Manöver,' trotz hoher, ganz außergewöhnlicher Anforderungen nach den Urteilen bewährter Fachleute aufs vorzüglichste bewährt bone. Nunmehr trat aber die „Gazzetta del Popolo", wie auch der, dem italieni schen Kriegsminister nahestehende „Esercito" auf die Seite der Op ponenten. Beide Blätter führten ans: Wenn man auch bisher mit den Kruppschen Geschützen zufrieden gewesen wäre, so sei es doch nicht aus geschlossen, daß andere Geschützsabriken noch besseres Material liefern könnten: außerdem sei es doch sehr auffällig, warum man sich den Wiln- schen einer großen Anzahl von Blättern verschließt, die da fordern, man möge zur Beruhigung des Volkes wenigstens noch nachträglich die ve- mängelten Vergleichsversuche vornehmen. Das wirkte. Es bildete stcb sofort eine parlamentarische Untersnchungskommission, die sich mit de? Regierung ins Einvernehmen setzte, und deren Bemühungen es zuzu- schreiben ist, daß die Regierung an alle in Frage kommenden Geschntz- sabriken des In- nnd Auslandes ein Rundschreiben erließ, inhaltsdeisen diese ausgcfordert wurden, idr Verglcichsmaterial zu dem gedachten Zwecke zur Verfügung zu stellen, welcher Aufforderung auch entsproßen wurde. Inzwischen haben die Versuche stattaefunden. und hat der vorher ge kennzeichnete „Esercito" gleich nach den ersten Proben mit dem Krupp material über letzteres ein geradezu vernichtendes Urteil gefällt. Er behauptet: Es hätte sich weniger manövrierfähig erwiesen als das italienische gleichen Kalibers <75 A. d. h. Stahlkanone mir Rohrrücklauf), obgleich letzteres viel schwerer sei. Die Deichsel hätte eine ungenügende Festigkeitslage gezeigt, was sich beim Passieren von Höhenunterschieden des Bodens unangenehm fühlbar gemacht habe. Ein Teil der Bremsen sei zerbrochen worden, nnd die Räder hätten dadurch ihre zentrale Lage verloren. DaS alles beweise, wie wenig sich das Kruppmaterial für schwieriges Gelände, wie es das italienische ist, eigne. Das italienische Material sei für letzteres viel besser. Hierzu schreibt die „Lombardia": Die Feinde der neuen Kanone sind immer geneigt, den Mißerfolg der Firma Krupp zu verkünden. Wenn die in Griechenland aufoefijchten Mitteilungen nicht ausreichen, so übertreibt man alle in Eirie ldem Orte der Schießverkuchc) vorge kommenen Zufälle. Ein Rad, das auf einer weichen Stelle des Erd bodens einsinkt, eine für gewisse Gangarten zu elastische Deichsel, ein tu gewissen Augenblicken etwas zu kurzes Stutzkniestück, das sind alles so schlimme nnd unverbesserliche Fehler, daß der mit Krupp abgeschlossene Verrrag nichtig sein soll, und die Ausgaben für ihn als ein Verbrechen gelten. Ein so bevorzugtes mechanisches Instrument wie die neue Ka none, das in den verschiedenartigsten Geländen sich fortbewegen soll, das unter den mannigkaltigsten Bedingungen mit mathematischer Gc- nauigkcit arbeiten soll, bietet von Augenblick zu Augenblick, von Um- stand zu Umstand bald Vorzüge, bald Nachteile. Es ist das die Frage der „bsi-mv", so bezeichnen wir in scherzhafter militärischer Sprache diese wechselseitigen Bedingungen. Auch da liegt eine „Berme"-Frage vor; Wenn der Radreifen einer Kanone breiter ist, so ist das Rad aut festem Boden schwerer, es sinkt aber in leichtem Boden weniger ein; zieht man die elastische Bespannung vor, so lastet das Gemißt sehr am dem Halse des Pferdes; wendet man dagegen die starre Deichsel an, so läuft man Gefabr, daß sie bei einem Sprung in Stücke geht. Was in der Eben: gut ist, kann im unebenen Gelände ein Uebel jein. Es will uns scheinen, als ob die Kritik des „Esercito" gegen die Kruppschen Kanonen einen recht durchsichtigen Grund hat; in der Polemik der „Lombardia" lasen wir nämlich: Wir haben uns wegen dieser Mit teilungen und Ansichten an einen bedeutenden General gewandt, den n Antwort kurz lautete: „Kleine Zukälle; „bescheidene" Stimmen, ß- auS Interesse ihr Geschrei erheben." Dieses Inte, esse liec,t nämlim darin, daß sowohl die Führer der Agitation gegen das deutsche Material als auch der derzeitige italienisch« Kriegsminlster größere Aktienantcile an der „übergangenen" inländischen Geschützfabrik besitzen. Dann wird auch in einzelnen italienischen Blättern gesagt, die Führer der Agitation hätten es mit der gewünschten Nergleichsschießerei gar nicht so ernst a>- nomrnen, denn den ganzen Preßfeldzug hätten sie nur als Vorwand ge braucht, unter dem gegen alles ausländische Geschützmaterial „Stim- mung" gemacht werden sollte, damit diese Fabriken bei künftigen Be- stellnngen in der Nenbewasfnnng der italienischen Artillerie beguem auszuschalten sind. Wie die Vorgänge darlegen, scheint das in der Lar der Fall -u sein. Der italienische Heeresausjchuß selbst hat noch keine amtliche Kritik erlassen, er hat vielmehr angeordnet, daß noch weitere Vergkeißsversuche ktattsinden sollen. Zn diesem Zwecke sind jetzt die Rheinische Metallwarenfabrik und die französische Geschiihkabrik Schneider ausgesordert worden, je eine Feldkatterie zur Verfügung zu stellen Auf daS amtliche Resultat der Vergleichsversuche kann man ge spannt sein. ... Der Zufall bat es gefugt, daß gerade 'n dieser Zeit die Versuche mit den Krnppgckchützen in Rumänien jene- glänzende Resultat ge liefert hoben, über das wir vor kurzem berichtet hotten. Mögen die italienischen Nörgler solche Erfahrungen auch nicht übersehen!
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