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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020430010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902043001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902043001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-30
- Monat1902-04
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z.MazezmLchziMTageMt mS AMizn Nr.A8, Mittmch, RAM IM. MM-MM «atthMWaf alte vestrenommirte Beerdigungsanstalt, übernimmt die Ausführung von Beerdigungen oller Art, fowie die Ueberführung Verstorbener nach und von auswärts, zu dem vom Rath der Stadt Leipzig genehmigten Taris. Leipzig, Lophiensrr. 1. Eingang Zeitzcr Ttratze. FUIUtrN. L.-«ohliS, Menckrstrnftc 1. Beerdiqungs-Änllall »'Mx- D/lsrLZ-Sl, <L TTs-s-ss Condnctsührer Mvagivl. Colltm und Larglagn Gr. Flrischkrzaffe 14, früher Matthäikirchhof30; Bestellung daselbst !. oder II. (L age, übernehmen Beerdigungen jeder Art unter Zusicherung prompter Ausführung. Eigene Tischlerei von Särgen. V. o. v. SamdolLt-L. 729 II. I. L III. 6. l^aklvn). Arr»«^a 7 Ilkr v. AI. u. I.. L. In. 8 II. Oout. i^lLÖnix. kenirsldatl Krystallkl. Ouellw. " Id»iupr-, yh »»neu- UN«I ILnrkLeler. 8ot»He1uiiuI»»»«»t»: Dame»: Montag, Mittw., Freit. N. 1—5 U-, DienSt., DonnerSt., Sonnab. V. 8'/,—11 U. Die übrige Zeit von V. 6 bi- N. 8'/. U. f. Herren. WU^ al Temperatur des ^0 Dam.: Mont.,Mittw.,Sounab.2-'/,5Nm., LvRo-R RvllhItTTL, Schwimmbassin » DienSt.,DonnerSt., Freitag v,9—IlBm., —antzerdem Montag- Abends von V,8—8 Uhr. ll. Reue Letpz. Lveise-Antt alt, Zeiher Str. 43/45. Schöpsenfl.u. weiße Bohnen mit Kartoffeln. LIelitr. Lielet-HellkLEer, pL-L" reinigen va» Blut — stärken die Nerben. al vlücherftr. 18. Ruff. Damm-, rrisch-köm., Kaftendampf-, zI0lRr4llLL 41» Sand-U. Wannenbäder. Massage. Packunaen. Krvstallkl.Waffer. al Demperatnr «les ONO Damen: Dien«t., DonnerSt., Sonuab.'/, lIvID»»-vlUIaThR, 8vdeeimwb»s»lo «'/«II. Montag, Mittw., Freitag '/,2-5 L»««D Dowperutur cke» 400 Damen: Mont., Mittw., Freit.'/,2-äNachm, IFR«R,Ua,^UD-»U, 8vk^immdns,li> 10 -DienSt..DonnerSt., Sonuab.'/«S-'/.II Vorn». « 1 Donnerstag: Milchreis mit Zucker u. Zimmt. D. V. Umbach. Ajllll klluftlllt IL. ) - Weißkraut mit Kart. u.Schöpsenfl. D. B. Krautze. Gerichtsverhandlungen Königliche- Landgericht. 6. Leipzig, 29. April. Wegen des Verbrechens der Bigamie (Doppelehe) batte sich der 34 Jahre alte Gasarbeiter Max Ewald H. aus Nieder-Rabenstein bei Chemnitz vor der Strafkammer II zu verantworten. H. hatte sich am 21. Juli 1892 in Leipzig aus dem Standesamt I mit der Wirthjchafterin Friederike M. aus Neustädte! verheirathet. Die Ehe war aber keine glückliche, H. trennte sich bereits das Jahr darauf von seiner Fran und leitete im Jakre 1900 die Scheidungsklage ein. Zum Sühnetcrmin am 15. No- vember blieb die Frau ober aus. Später wurde sie jedoch anderen Sinnes und beantragte im Jahre 190l selbst die Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung. Diesmal vereitelte aber H. den Sühnetermin, er kam zu demselben nicht, weil er angeblich nicht von der Arbeit wegkonnte. Aus der Ehescheidung wurde daher nichts, der Scheidungsproceß blieb unerledigt. H. hatte aber in zwischen mit der Köchin Minna Hi. einen neuen Liebesbund ge- schlossen und wünschte sich wieder zu verheirathen. Er bestellte das Aufgebot beim Standesamt III und gab dabei der Wahrheit zuwider an, daß er ledig sei. Es gelang ihm auch, den Beamten zu täuschen, sodaß die Trauung vor dem Standesamt III am 28. Januar 1902 unbeanstandet vollzogen wurde. Durch sein Gebühren hatte sich H. des Verbrechens der Doppelehe schuldig gemacht, Las bereits Mitte März 1902 entdeckt wurde. Seine zweite Frau hatte nichts davon gewußt, daß H.'s erste Ehe noch bestand, er hatte es ihr absichtlich verschwiegen, weil er gern wieder heirothen wollte, damit er eine Pflegerin hätte, da er in letzter Zeit kränkelte. Er will der Meinung gewesen sein, daß fein Verhalten nicht strafbar sei, da die Scheidungsklage bereits eingeleitet gewesen, sei und die Trennung seiner erstenAEHe ja in Aussicht gestanden habe. Der Gerichtshof gelangte aber zu einer Berurtheilung H.'s, gleichzeitig jedoch auch zur Zubilligung mildernder Umstünde und erkannte unter Anrechnung eines Monats der erlittenen Untersuchungshaft aus acht Monate Gefängniß. Das Soldatenleden in der französischen Armee gefiel dem 24 Jahre alten Kaufmann Charles R. aus Dijon nur wenig und nach zweimonatigen« Militärdienst benutzte R. einen günstigen Moment, um zu desertiren. Er wendete sich nach Oesterreich und nahm hier Stellung. Als er dieselbe später infolge Les schlechten Geschäftsganges verlor, wendete er sich Anfang 1902 nach Deutsch, land, um hier sein Glück zu suchen. Er fand aber keine Beichästi- gung und half sich mit Betteln durch, wurde dabei einige Male in Baden abgesaßt und mit Hast bestraf«. Im März kam R. nach Leipzig und wurde Mitte März von dem Inhaber eines hiesigen LasSs als Hausbursche engagir». Am 25. März empfing er von der Buchhalterin seines Principals eine Postanweisung über 185 .6, diesen Betrag und das Postquittuugsbuch, um das Geld aus der Hauptpost einzuzahlen. R. zog eS aber vor, zunächst nach Werdau und von dort nach einem kurzen Aufenthalt nach München zu reisen. Hier ist ihm am 27. März angeblich das Portemonnaie mit 120 bis 130 gestohlen worden. Er machte von diesem Diebstahl bei der Münchener Polizei Anzeige, wurde aber dabei nach der Herkunft des Geldes gefragt und gab sofort unumwunden zu, daß er das Geld unterschlagen habe. Er wurde daher sestgenommen und nach Leipzig gebrach«. In der Hauplverhandlung vor der Strafkammer gab R-, der des Deutschen völlig mächtig isi, die Strasthat zu und bat nur, ihm die Untersuchungshaft in Anrechnung zu bringen. Der Gerichtshof erkannte auf fünf Monate Gefängniß, zwei Wochen gelten als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt. Wegen Verbrechens im Sinne von H 176 Ziffer 3 deS Reichs- strafgesetzbuchs stand der 58 Jahre alte Schneider Karl Leberecht B. aus Leifenau bei Colditz vor Gericht. B. ist nach ärztlichem Gut- achten ein durch übermäßigen Alkoholgenuß degenerirter Mensch, der bereits vier Mal wegen gleichen Verbrechens, darunter drei Mal mit Zuchthaus bestraft ist. Mit Rücksicht auf seinen Geistes- zustand billigte man dem Angeklagten auf Grund des ärzt lichen Gutachtens mildernde Umstände zu, erkannte aber in Anke- tracht der mehrfachen Vorstrafen wegen gleichen Verbrechens aus zwei Jahre drei Monate Gefängniß und fünf Jahre Ehren- rechtrverlust. Die seit dem 15. März verbüßte Untersuchungshaft kam auf die festgesetzte Strafe in Anrechnung. Aus dem Gasthof zum „Rothen Hirsch" in Frohburg Hot der 25 Jahre alte Dienstknecht Max Richard R. aus Lunzenau am 21. März ein Fahrrad im Werthe von 150 .6 gestohlen, ist ober dabei erwischt und festgenommen worden. Wegen Diebstahls erhielt R. unter Anrechnung von zwei Wochen der erlittenen Untersuchungs- haft lechs Monate Gefängniß zudictirt. In Gemeinschaft mit dem 26 Jahre alten Arbeiter Emil D. aus Beiersdorf bei Zeitz hat der 32 Jahre alte Handarbeiter Carl Otto W. au» Kleingießen aus dem Keller des J.'jchen Restaurants in Lindenau eine gepökelte SchweinSkeule im Werthe von 30 ge- stöhlen. Es Handelle sich um einen schweren Diebstahl, da die Diebe, um die Schweinskeule zu erlangen, in den Garten ein gestiegen waren. Unter Zubilligung mildernder Umstände wurde W. zu sieben Monaten, D. zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. * Ratibor, 26. April. Das Schwurgericht verurtheilte das 20jährige Dienstmädchen Emma Preist wegen Beibringung von Gift zu acht Jahren Zuchthaus. Die Verurtheilte halte aus Rache den Versuch gemacht, ihren Dienstherra, den Hotelbesitzer Volkmann, sowie dessen Ehefrau und Tochter durch Arsenik zu ver- giften. Alle drei erkrankten, und nur dem Umstande, Last das Arienik in der von der Angeklagten bereiteten Suppe sich sehr schwer aufgelöst hatte und der größte Theil deS Gifte» sich alS Satz aus dem Tassenboden befand, Hot die Familie Bolkmann ihr Leben zu verdanken. Krosigk-Prooetz. Elfter Berhandlungstag. Gumbinnen, 29. April. (Privattelegramm.) Sofort noch Eröffnung der heutigen Sitzung nimmt der Vorsitzende Oberst leutnant Herhuth von Rohden das Wort: Ich möchte jetzt hier gleich einen Antrag stellen. Da am vorigen Sonnabend ein Beschlust über den Brief deS Unterosficiers der Landwehr Barrel dem Gericht anheimgestellt worden ist, so scheint der Herr Brr- theidigrr allerdings von vornherein kein großes Gewicht auf den Inhalt im Interesse der Angeklagten gelegt zu haben. Da aber die Verlesung de« Briese» für nothwendig gehalten wurde, so be- ontrage ich jetzt, daß der noch ausstehende Beschluß de» Gericht». Hose» sofort herbeigeführt werbe. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Ja, welcher Antrag ist denn eigentlich gestellt? Sollen die in dem Brief namentlich bezeichneten Osficiere vernommen werden? Vorsitzender Oberstleutnant Herhuth von Rohden: Ich habe doch gesagt, r» solle erst ein Gerichtsbeschluß darüber herbeigeführt werden, waS nun zu geschehen habe. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Ja, ober worüber soll denn beschlossen werden? Vorsitzender Oberstleutnant Herhuth von Rohden: - Ich scheine noch nicht verstanden zu werden. Ich wiederhole meine Worte von vorhin nochmal«. Vertreter der Anklage, O.-K.-R. Meyer: Ehe rin solcher Beschluß gesoßt werden kann, muß doch ' aber ein Antrag vorliegen, über den da« Gericht zu befinden hat. Vorsitzender Oberstleutnant Herhuth von Rohden: DaS Gericht wird zu beschließen haben, welche Schritt« e« zur Aufklärung de« Thäters zu thun hat. Bertheidiger Rechtsanwalt Horn: Wenn da» Gericht eine solche Aufklärung herbeiführen will, dann beantrag« ick die Vernehmung des Fleischermeisters Mattern von hier. Mattern hat mich ausgesucht und mir etwas Aehnliches mjtgetheilt Es ist bekannt, daß der Rittmeister v. Krosigk mit seiner Gattin kein sehr glückliches Familienleben ge führt hat und daß es häufig zu heftigen Scenen zwischen Beiden gekommen ist. Fleiichermeisier Mattern theilte mir mit, er sei im Lctober oder November 1900 über den Magazinplatz ge- gongen, über den auch Rittmeister v. Krosigk und fejne Gattin geritten kamen. Beide begegneten einem Dragonerofficier, der Herrn und Frau v. Krosigk grüßte. Mattern sah dann, daß, nach- dem die Beiden einige Schritte geritten waren. Rittmeister v. Krosigk die Reitgerte erhob und seine Gemahlin mit dieser dreimal über den Rücken schlug. Der Oificier, welcher stehen geblieben war, schüttelte den Kopf und murmelte: Du wirst ja nicht mehr lange schlagen. Verhandlungsleiter O.-K-N. Scheer: Was soll damit bewiest» werden? Bertheidiger Rechtsanwalt Horn: In dem Briese des Unterosficiers der Landwehr Bartel sind Thatsachen angeführt, welche zeigen, wie abertcuerliche Gerüchte in Umlauf sind. Da aber das Gericht Werth auf die Sache zu legen scheint, so hielt ich es für gölhig, auch die Mittheilungrn Les Fleischermeisters Mattern dem Gericht zu unterbreiten. Wenn diese Angaben wahr sein sollten, so könnte inan sich wohl der Möglichkeit nicht entschlagen, ob der Thäter nicht auch in Lsficierskreisen zu suchen ist. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Der Bertheidiger halte vorher keinen Antrag aus Vernehmung der in dem Schreiben genannten Oificiere gestellt. Ich beantrage die Ablehnung des Antrages, da er nicht zur Sache gehört. Bertheidiger R.-A. Horn: Ich habe jetzt den Antrag gestellt, weil ich sah, Laß von omtswegen Schritte zur Auf klärung gethan werden sollen. Bertheidiger N.-A. Burchard: Ich glaube, man kommt vom Hundertsten ins Tausendste damit, wenn man allen diesen Dingen nachgiebt. Sie gehören nicht zur Sache. Das Gericht habe nicht anderweitige Recherchen anzustellen, die nicht mit dieser Sache in un mittelbarem Zusammenhänge stehen. Das Gericht beschließt uin '/zI2 Uhr, zur Aufklärung des Zwischenfalls den Gastwirih Kreisch- mann, den RegimentscommanLeur Oberstleutnant v. Winterfeld, die beiden Dragonerojficiere Brandt und Weiß und Len Fleischer- meister Mattern zu laden. Man könne da prüfen, ob die Ber- muthung der Vertheidigung, daß der Thäter auch in Osficiers- kreisen zu suchen sei, irgend welche Basis habe. Es wird dann in der Beweisaufnahme fortgesahrrn. Als erster Zeuge wird der jetzige Vicewachtmeisler Szillat vernommen. Er jagt aus: Ich stand mit Hickel und Bunkus zusammen bei Reit bahn 2, wo der Bicewachtmeister Schulz reiten ließ. Es war 7 oder 9 Minuten vor 5 Uhr, als Bunkus sagte, er wolle, züm Abendbrot gehen und sich von uns trennte. Ich und Hickel gingen nach den Ställen zurück. Als wir 15—20 Schritte zurückgegangen waren, kani der Unterosficier Dommning und erzählte: Unser Rittmeister sei erschaffen oder habe sich erschaffen, genau weiß ich deo Wortlaut nicht, mehr. Wir liesen^ofort zur Bandenthür hin. Vertreter der Anklage O-K.-R. Meyer: Wie lange sind Sie mit Hickel zu- sammrngewcsen, bis Dommning mit diei«r Nachricht zu Ihnen kam? Zeuge Szillat: Ich glaube, etwa 10 Minuten. O.-K.-R. Scheer: Ja, das haben Sie immer gesagt: Angrkl. Hickel: Es kann nicht so spät gewesen sein. Ich weiß, daß BunkuS nach seiner Uhr sah und sagte: ES ist schon '^5 und ich muß zum Abendbrot gehen. Man kann sich das ja auch ausrechnen. O.-K.-R. Scheer zu Szillat: Wie stellen Sie Ihre Uhr? Zeuge Szillat: Nach der Kasernenuhr. Angeklagter Hickel: Die geht nicht immer richtig. O-K.-R. Scheer: Ja, heute geht sie auch vor. Zeuge Szillat: Hickel und ich gingen, als wir von dem Vorfall hörten, zu der Bandenthür, wo schon einige Dragoner standen. Ich erinnere mich nur noch des Dragoners Kraule, weil dieser eine sehr rohe Aeuße- rung über den Rittmeister v. Krosigk machte. Ich und Hickel haben durch daS Guckloch in die Reitbahn hineingesehen. Ich glaube, daß ich zu Hickel getagt habe: Sie wollten doch hineingehen. Der Rittmeister war bereits todt und lag schon auf der Strohpuppe aus- gestreckt. Als wir gerade hineinkamrn, rief der Oberleutnant v. Hofmann noch einem Messer und ich überreichte es ihm. Bertheidiger R.-A. Horn: Szillat ist der mächtigste Entlastungs zeuge für den Angeklagten Hickel. Wenn man Szillat's Aussage mit der des Herrn Oberleutnants v. Hofmann zu'ammenhält, so folgt mit positiver Gewißheit, daß Hickel zur Zeit des Mordes nicht bei der Reitbahn 1 gewesen sein kann. Oberleutnant v. Hosmann hat au-gejagt, daß eS höchstens 4 Minuten nach der Thal gewesen sein kann, al» er das Messer zum Ausschneiden de» Unisormrockes deS Rittmeisters erhielt. Da Hickel 10 Minuten mit Szillat zu sammen war, geht mit positiver Sicherheit hervor, daß er zur Zeit der That Nicht an der Bandenthür gewesen sein kann. O.-K.-R. Scheer: Herr Bertheidiger, ich bitte aber immer Fragen zu stellen. Beisitzer Hauptmann Flechtner: Hickel behauptet, er habe, als Sie mit ihm an der Bandenthür standen und durch das Guckloch jaden, gesagt: Sie wollten doch in die Reitbahn gehen, der Rittmeister scheine ja schon todt zu sein. Zeuge Szillat: Ich weiß es nickt mehr genau, es ist möglich. Zeuge Bicewachtmeister BunkuS: Ich weiß genau. Laß es bereit« 5 Minuten vor 5 Uhr war, als ich mich von Hickel und Szillat trennte. Ich sah aus die Uhr und sagte darauf zu Szillat: Fritz, es ist ja gleich 5 Uhr, ich gehe in die Cantine Abendbrot essen. O.-K.-R. Scheer: Der Angeklagte Hickel behauptet aber, Sie hätten gesagt, es fei '/,5 Uhr gewesen. Zeuge BunkuS: Nein, ich weiß es genau. O -K.-R. Scheer: Geht Ihre Uhr richtig? Zeuge Bunkus: Das kann ich nicht sagen. O.-K-R. Scheer: Aber sie geht so, daß Sie sich darnach richten können? Zeuge Bunkus: Ja. O.-K.-R. Scheer: Und wie spät war es, als Hickel zu Ihnen in den Stall kam? Zeuge BuukuS: ES kann gegen "/^5 Uhr gewesen sein. Wir gingen etwa drei bi» vier Mol im Rekrutenstall aus und ab und dann zur Reitbahn 2, wo wir dem Reiten unter Bicewachtmeister Schulz zujahen. O -K.-R. Scheer: Haben Sie nicht später zu Hickel gesagt: ES ist gut, daß ich im Stall war, sonst komme ich schließlich auch in Verdacht? Zeuge BunkuS: Nein, daS kann ich nicht gesagt haben. O.-K.-R. «cheer: Nun, memchlich möglich wäre es doch. ES wurde doch Jeder gefragt, wo er in der Zeit gewesen war, und da sockte doch Jeder seinen Aufenthalt festzustellen. Zeuge Bunkus: Ich weiß aber nicht, daß ich da« gesagt habe. Bertheidiger Rechts-Anwalt Horn: Haben Sie den Unterroßarzt Kant durch die Ställe gehen sehen? Zeuge Buoku«: Ich glaube nicht. O.-K.-R. Scheer: Unterroharzt Kant ist aber durch alle Ställe gegangen. Zeuge Bunku«: Das kommt ost vor. Laß Officiere und Unteroificier« durch die Ställe gehen und man achtet nicht darauf. O.-K.-R. Scheer: Hickel, war es noch so hell, al« Sie in der Wohnung Ihrer Schwiegereltern waren, daß sie noch erkennen konnten, daß die Uhr '/,5 sei? Angeklagter Hickel: Da« kann ich nicht mehr sagen. Angeklagter Marten: Es war schon dunkel aber so viel konnte ich im Vorbeigehen erkennen, daß e« '/,5 war. O.-K.-R. Scheer: Zeuge Bunku«, wa». meinen Sie, ist «S im Januar um '/-5 Uhr noch so hell? Zeuge Bunku«: Da« kann ich nicht sagen, draußen und in der Wohnung ist eS Heller, al« in den Ställen. Früherer Dragoner, jetziger Arbeiter David Mazik: Ich hatte am 2l. Januar Petroleum anß- zugießen und hie Lampen zu reinigen. An jenem Tage fehlte ab« Petroleum und ich wollte e« besorgen, wenn ich vom Reite» zurückkom. - Der Reitdieust dauerte aber '/, Stunde länget. O-K--R. Scheer: Waren Sie zur Zeit de« Morde« in der Reit bahn 1 bei Rittmeister v. Krosigk? Zeuge: Jawohl. Beisitzer Hayptmann Flechtner hält nochmal« dem Angeklagten Hickel ent gegen, daß er, al- er Maatk -arutau. e» nickt ko laut gerufen habe« könne, daß es weiter zu hören gewesen sei. Er hätte dock aber nicht genau gewußt, wo Mazik feinen Stand hatte. Angeklagter Hickel: Weshalb ich nicht so laut gerufen habe, weiß ich nicht mehr. Ich habe aber nicht sehr laut gerufen. O.-K.-R. Rößler: Hat der Zeuge Mazik nachträglich gehört, daß Hickel nach ihm gefragt hat? Zeuge Mazik: Jawohl. Als ich in den Stall kam, jagten mir die Leute der ^-Abtheilung, Hickel sei hier gewesen und habe nach mir verlangt. Angeklagter Hickel: Das ist doch ein Beweis, daß ich bei Domniug im Stall war. Die weitere Beweisaufnahme erstreckt sich aus die Zeit, wie lange Hickel in den Ställen war und wie viel Zeit verstrichen gewesen ist vom Durgang durch Len ^.-K-Stall, wo er mit Domning gesprochen haben will, durch den 6-v-Stall nach dem Recrutenstall und von dort wieder hinaus. Zeuge Gefreiter Saturski war im 6-v-Stall beim Pserdetränken, als Hickel vom ä.-8-Stall durch den 6-v-Stall kam. Um welche Zeit es war, wisse er nickt mehr. Hickel ging gleich in den Recrutenstall. Wie er dann Wasser holen wollte, hörte er, wie Hickel zum Sergeanten Szillat sagte: In diesem Stall ist es wenigstens hell. Ter Zeuge bat dann seine Pferde ge- tränkt und weiß nichts davon, daß Hickel Len Stall noch einmal passirt hätte. Auch weiß er nickt wie lange es gedauert hat, bis Dommning Lurch Len 6-v-Stall hindurch nach dem Recrutenstall lief. — Bertheidiqer Rechtsanwalt Horn: Der Zeuge hat anfäng lich angegeben, Hickel sei gleich, nachdem Zeuge in den Stall ge kommen, durch den 6-v-Stall durchgegangen. Er habe dann alle 16 Pferde seines Beritts getränkt und den Stall ausgekehlt ge- babt, als der Unterosficier Dommning durch den Stall hindurch kam. O.-K.-R. Meyer: Der Zeuge hat diese Angabe wesentlich modisicirt. Ich bitte das festzustellen. Bertheidiger Rechtsanwalt Burchard: Ja, später hat der Zeuge erklärt, er könne gor keine Zeitangaben machen. Ich glaube, wir bekommen auS dem Zeugen überhaupt nichts heraus und ein weiteres Befragen ist wohl über flüssig. Dragoner Witt: Nachdem Hickel bei uns im 6-v-Stall Lurchkam, und gefragt hatte, weshalb wir kein Licht haben, habe ich mir vom Sergeanten Szillat aus dem Rrcrutenstalle Streichhölzer geholt und ich bin dann aus die Schullern des Dragoner Eisen blätter gestiegen und habe die erste Lampe angezündet. Während ich auf den Schultern von Eisenblätter durch den Stall zur zweiten Lampe ritt, kam der Unterosficier Dommning durch den Stall hin- durchgelausen. Zeuge Gefreiter Wach stand auch im ^.-L-Stall unter der Aussicht des Unterosficiers Dommning beim Putzen der Pferde. Als es finster geworden, sind die Lampen angezündet worden, die aber sofort wieder ousgingen, weil kein Petroleum da war. Es war daher in dem ^.-L-Stall ganz finster. O.-K.-R. Scheer: Haben Sie gesehen oder gehört, ob Jemand mit Tomm- ning im Stalle gesprochen hat? Zeuge: Nein, das weiß ich nicht. O.-K.-R. Scheer: Sie sollen aber zu Dommning gejagt haben, Sie hätten wohl gehört, daß Jemand nüt ihm gesprochen habe? Zeuge Wach: Es kann möglich fein', ich weiß es nicht mehr. Berth. R.-A. Horn: Ich möchte bitten, daß aus den Acten sestgejtellt wird, Laß der Zeuge über diese Vorgänge vom 21. Januar zum ersten Male am 19. Februar, also 4 Wochen nachher, vernommen worden ist. Die Feststellung erfolgt. Bertheidiger R.--A. Horn: Daun bitte ich auch festzustellen, daß der Zeuge dieselben Angaben vor dem ersten Kriegsgericht auch gemacht hat. Aber alS er es dann beschwören sollte, schränkte er feine Aus sage ein uud sagte: es sei möglich, daß Hickel im Stall gewesen sei und Laß Dommning mit einen! Unterosficier gesprochen habe. Er wisse es aber nicht mehr. Bertheidiger R -A. Burchard: Ist der Zeuge auch von dem Criminalcommiffar v. Bäckmann vernommen worden? Zeuge Wach: Ja, ich sagte, es sei möglich, daß Hickel im Stall war, ich weiß es nicht. O.-K.-R. Scheer: Der Zeuge Wach hat früher angegeben: da ich meinen Stand neben Dommning hatte, so hätte ich Hören müssen, wenn Jemand mit diesem geiprochen hätte. Es ist aber möglich, daß cs mir bei dem Geräusch und Ketten- raffeln beim Füttern und Abputzen der Pferde entgangen ist. Unter- officicr Dommning hat auch damals schon angegeben, Sie hätten ihm gesagt, daß Sie Jemand mit ihm im Stall sprechen gehört hätten. Zeuge Wach: Es ist möglich, daß ich cs zu Dommning gesagt habe, ich besinne mich aber nicht mehr. O.-K.-R. Scheer: Sie wissen auch nicht, daß außer Dommning noch Jemand im Stall war? Zeuge Wach: Nein. Dragoner Naßmer hat auch nicht gehört, daß Jemand mit Dommning im Stall gesprochen hätte. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Der Zeuge hat früher gesagt: Wenn Jemand längere Zeit mit Dommning im Stall ge- sprachen hätte, jo hätte er es hören müssen. Wie ist daS ? Der Zeuge kann diese Frage nicht so recht begreifen und sagt immer: Jawohl. Es wird deshalb auf seine weitere Befragung verzichtet. Zeuge Gefreiter Eder hat außer dem Unterosficier Dommning Niemanden im 4-8-Stall gesehen. O.-K.-R. Scheer: Ist nicht einmal der Unter- roßarzt Kant durch den Stall hindurchgegangen? Haben Sie da» nicht bemerkt? Zeuge Naßmer: Ich habe Keinen gehört. O.-K-R. Sche«r: Es soll auch Jemand nach Streichhölzern in den Stall gekommen sein? Zeuge Naßmer: DaS habe ich auch nicht gehört. O.-K.-R. Scheer: Haben Sie auch nicht gehört, daß Jemand in den Stall kam, nach dem Dragoner Mazik gerufen und sich dann einige Zeit mit Unterosficier Dommning unterhalten hat? Zeuge Naßmer: Nein. Bertheidiger R.-A. Burchard: Hat der Criminalcommiffar v. Bäckmann Sie auch befragt? Zeuge: Jawohl. Gefreiter Grubner hat auch nichts gehört. ES sei aber möglich, Laß Jemand im Stalle gewesen sei. Auch die weiteren Zeugen, die im Stalle waren, machen die gleichen Bekundungen. Bon ihnen will auch keiner dem Zeugen Mazik gesagt haben, daß Hickel nach dem Stall gekommen fei und nach ihm gefragt habe. Der Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer beantragt, den Zeugen Dommning nicht zu vereidigen. Bertheidiger Rechtsanwalt Horn: Ich beantrage die Vereidigung deS Zeugen Dommning. Es liegt kein gesetzlicher Grund dagegen vor. Bon offenbarer Unglaubwürdigkeit kann auch nicht gesprochen werden. ES steht der Auslage von Dommning nur die der Leute im Stall entgegen. Nun sind aber diese Leute erst am 19. Februar, also erst vier Wochen nach dem Vorfall vernommen worben. Zeuge Dommning ist allerdings von seinen ersten Angaben ab gewichen. Man müsse aber bedenken, was er alles als Zeuge zu leiden hatte. Er wurde verhaftet, der Begünstigung der That beschuldigt uud dann auf Antrag de« Vertreter« der Anklage freigejprochen. Dommning ist also da« Schlimmst« passirt, ma rinem Zeugen passiren kann. - Er hat aber glaubwürdig erklärt, daß er sich der Tragweite seiner ersten Au«sage nicht recht bewußt gewesen sei. Man hätte von ihm zunächst schnelle und genaue Zeitangaben verlangt. Wir haben aber hier in der Verhandlung gehört, daß selbst »in so hochstehender Herr, wie Generalleutnant von Alten erklärt hat, daß er erst später die Tragweite einer ihm gegenüber gemachten Aussage klar erkannt habe und daß er sich genöthigt sehe, feine Angaben zu berichtigen. Excrllrnz von Alten hat dann etwa« wesentlich Belastender»« gegen den Angeklagten Hickel ou-gesag», al« bisher. Wenn »in so hochgestellter Herr, wie Excellrnz von Alten, sich der Wichtigkeit einer Au-sage erst nachträglich bewußt wird, wie wird mau dann einem einfachen uud verhältnihmäßig ungebildeten Menschen e» übel nehmen können, wenn ihm dasselbe passirt. Da« ist dasselbe gewesen wie bei allen Belastungszeugen, die alle in die gleiche Verlegenheit gesetzt wurden. Sie sollten apch sofort ihre Angaben machen, und da sagten sie einfach nach Schätzung 10, 1b oder 20 Minuten, je nachdem. Da» wurde nun niedergeschrieben, und wenn sie sich dann später auch der Tragweite ihrer Angaben bewußt wurden, so hielt man ihnen vor, wa« sie früher gesagt haben. Wenn man in dieser Weis« vorarht. kaust man jedem eiuzeluen Menschen Uuglaub- würdigkeit Nachweisen. Ich sehe nicht-, was den Zeugen Dommning unglaubwürdig machen würde. Dommning ist zuerst nicht vernommen worden, aber in der zweiten Verhandlung hat Niemand seine Glaub würdigkeit angezweifelt. In einer längeren Verhandlung werden sich immer Widersprüche ergeben. Wir haben hier nicht weniger als II Actenstücke liegen. Dommning bat auch nicht gesagt, er wisse es, wie lange Hickel bei ihm im Stalle war sondern er hat nur gesagt, er schätze es. Wenn er dann hinterher sagt, daß er zuerst die Zeit falsch geschätzt habe, so kann man doch deswegen nicht einen völlig unbescholtenen Mann für unglaubwürdig erachten. Daß die Anwesenheit Hickel's von den Leuten im Stall nicht bemerkt worden ist, ist doch nichts Auffallendes. Im Gegentheil, ausfallen würde «s, wenn die Stallleute hier ou-gesagt hätten, Hickel sei dagewesen. Es war dunkel, die Leute waren sämmtlich beschäftigt uud die Pferde machten Geräusch. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Was Herr Rechtsanwalt Horn hier ansührte, ist richtig. Der Zeuge Dommning ist sich in der ersten Zeit der Tragweite seiner Bekundungen nicht bewußt ge wesen. Deshalb gab er auch zuerst den Aufenthalt Hickel's bei ihm aus 1—3 Minuten an. Hinterher ist ihm aber erst klar geworden, welche enorme Bedeutung seine Aussage für die Schuld oder Nicht schuld der Angeklagten habe. Darauf sprang er sofort über aus 10 —15 — 20 Minuten. Tas war Loch sehr auffällig und hat ihn auch in den Verdacht gebracht, daß er die That begünstig« habe. Sein Zeugniß war zu divergirend. Sämmtliche Leute, dir im Stall waren, haben nicht gehört, daß Jemand bei Dommning im Stall war. Das ist doch sehr ausfallend. Wenn Hickel 10 Minuten im Stall ge wesen wäre, hätte es doch Etner von ihnen bemerken müssen. Des halb halte ich den Zeugen Dommning sür unglaubwürdig und auch heute noch der Begünstigung der That verdächtig. Bertheidiger R.-A. Burchard: Dann möchte ich hervorheben, daß zur fraglichen Zeit doch auch der Unterroßarzt Kant durch die Ställe gegangen ist. Den hat auch Niemand von den Stallleuten bemerkt. Ferner hat uns der Zeuge Mazik hier gesagt, daß ihm im Stall mitgetheilt worden ist, der Sergeant Hickel habe nach ihm gefragt. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Mit dem Unterroßarzt Kant liegt die Sache Loch anders. Ter ist nur durch den Stall hindurchgegangrn und es ist ja auch wohl möglich, da» Hickel ebenfalls durch den Stall gegangen ist. Da» kann dann aber nicht länger al« 1, höchsten« 2 Minuten gedauert haben. Aber ein Aufenthalt von 10 Minuten, wie ihn hier Dommning bekundet, der kann Len Leuteo unmöglich entgangen sein. O.-K.-R. Scheer: Wir werden vor der Beschluß- fassung über die Vereidigung des Zeugen Dommning erst noch die Sache mit dem Zeugen aus Westfalen erledigen. Zeuge Pferde bahnschaffner Heinrich Loos aus Bismarck in Westfalen hat vom Jahre 1896 bis 1899 in der 4. Schwadron gedient und ist be fördert worden. Er sagt au», er habe keine Kenntniß davon, wer die Attentate aus den Rittmeister v. Krosigk in Stallupöne« verübt habe. Er selbst habe zu einem Racheact auch nicht die geringste Veranlassung gehabt, denn er sei nur einmal wegen Ausbleibens über den Zapfenstreich bestraft und das war nicht iu Stallupönen, sondern als die Schwadron schon in Gumbinneu stand. O.-K.-R. Scheer: Dann würden wir ja über den Widerspruch in den Aussagen der Zeugen Schneider und Loos schnell Hinwegkommen, da die Sache doch ganz unerheblich ist. Bertheidigrr R.-A. Burchard: Auch die Vertheidigung legt daraus kein Gewicht. O.-K.-R. Rößler beantragt die Vereidigung der Zeugen Schubmachermeister Schneider und Pionier Loos. Da« Gericht beschließt, Beide zu vereidigen. Die Aussage beider Zeugen sei nicht unerheblich und wer von ihnen die Unwahrheit gejagt habe, könne das Gericht nicht ermessen. O.-K.-R. Scheer läßt die Zeugen ihre Aussage nochmals wiederholen. Schuhmachermeister Schneider bleibt Labei, daß Loos ihm erzählt habe, sein Bruder habe dem Rittmeister v. Krosigk in Stallupönen die Wagen polster durchschnitten. Pionier Loos will nur gesagt haben, daß von dem Morde in Leu Zeitungen gestanden und sein Bruder ihm erzählt habe. Laß dem Rittmeister die Magenpolster durch- schnitten worden sind. O.-K.-N. Scheer zu Dommning: Das Gericht hat beschlossen, Sie zu vereidigen. Sie können also be schworen , daß der Angeklagte Hickel zu Ihnen in den Stall ge kommen und daß er etwa 10 Minute» mit Ihnen geplaudert hat? Zeuge Dommning: Jawohl. O.-K.-R. Scheer: Da» Gericht hat die Vereidigung des Zeugen Dommning beschlossen, da er weder als Thäter oder Mitthäter verdächtig, noch unglaubwürdig erscheine und da auch seine Aussage nicht unerheblich sei. Zeuge Dommning wird darauf vereidigt und entlassen. Bertheidiger Rechts anwalt Burchard: Ich bitte aus den Acten festzustellen, daß sür die Ermittelung de» TbäterS, nachdem vom Gerichtsherrn Berufung gegen da§ sreisprechende Urlheil der ersten Jnstauz eingelegt war, eine Belohnung von 1000 auSgesetzt worden ist. Vertreter der Anklage O.-K.-R. Meyer: Ich beantrage, au« den Acten festzustellen, daß sämmtliche Unterofficiere und Mann schaften des Regiments vernommen worden sind darüber, ob sie von dem Thäter etwas wissen. Diese Feststellungen geschehen. Noch einer Pause, bei deren Eintritt der Vorsitzende Oberst leutnant Herhuth vou Rohden an die Zuschauer eine Warnung richtete, es habe ihn vorhin ein Herr gefragt, ob er von der Ge- richtsverhandlung photographische Aufnahmen machen dürfe, er habe das entschieden verboten, und er theile auch mit, daß sich wieder einmal Jemand als der Mörder gemeldet habe, natürlich habe er aber seinen Namen hinzuzufügrn vergessen, wird in der Verhandlung fortgesahren. Die Beweisaufnahme ist bis aus den Zwischenfall mit den: gegen OsficierSkreise gerichteten Verdacht erschöpft. Hierüber wird zuerst der Oberleutnant Brandt vom 11. Dragonerregiment vernommen. O.-K.-R. Scheer: Sie sind unter Umständen hier genannt worden, die dem Gericht Veranlassung gegeben haben, die Anschuldigung näher aufzuklären. Kennen Sie da« Kretschmann'schr Local in der Goldaperstraß»? Zeuge: Ich habe jetzt erst erfahren, daß es in der Goldaperstraße ein Local Kretschmann giebt. Ich habe da» früher nicht gewußt und habe e» niemals mit einem Fuß betreten. Ja den: Brief, der die Anschuldigung ent- hält, ist nach den Zeitungen angegeben, daß der Vorfall am Tage deS Mordes oder am Tage nach dem Morde passirt sei. Ich stand aber damals in Stallupönen und bin gar nicht in Gumbinnen gewesen. Oberleutnant Arthur Weiß, jetzt bei den Dragonern in Tilsit, erklärt: Ich weise alle diese Verleumdungen zurück, sowohl nach der Richtung hin, daß ich in jenem Local gewesen bin und auch nach der Richtung, daß ich über den Vorfall mich geäußert uud ibn in der bezeichneten Weise gefeiert haben soll. Ich bin in jenen Tagen überhaupt nicht in Gnmbinnen gewesen, ich war viel mehr nach Berlin commandirt. O.-K.-R. Scheer: In welcher Zeit war das? Oberleutnant Weiß: Ich fuhr am 19. Januar Abend» nach Berlin und kam erst am Sonntag nach Kaisers Geburtstag nach Gumbinnen zurück. DaS Local de« Herrn Kretschmann habe ich meiner Wissen» nie betreten und ich hab« mich auch niemals in der bezeichneten Weise über Len Rittmeister v. Krosigk auSgelaffrn. Zeuge RegimenIScommandeur Oberstleutnant von Winterfeld: Alles was in drin Briese des frühere» Unterosficier Bartel steht, ist durchweg Lüge und Unwahrheit. Keiner der Osficiere de« Regi ment«, die jetzt noch dein: Regiment stehen oder dir zur Zeit der Ermordung de» Rittmeister v. Krosigk im Regiment warru, ist in jenem Local de» Herrn Kretschmann gewesen und ebenso Hot keiner der Osficiere de« Regiment« bei anderen Gelegenheiten derartig« Reden und Worte gebraucht, wie sie hier in dem Briese behauptet werden. O.-K.-R. Scheer: Wodurch bot der Herr Oberstleutnant Kenntniß, daß da» nicht vorgekommen ist, wohl durch Erkundigung bei den Osficieren? Oberstleutnant v. Winterfeld: Ich hab« I sämmtliche Osficiere befragt, sie haben ,« mir erklärt und da» ge«
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