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Sächsische Radfahrer-Zeitung : 31.08.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683809971-190108315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683809971-19010831
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683809971-19010831
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Radfahrer-Zeitung
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-31
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Titel
- Sächsische Radfahrer-Zeitung : 31.08.1901
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X. Jahrgang No. 18. 259 31. August 1901. liehe Anweisung durch den Adressaten mit dem Auftrag des Nachsendens erhalten hat. Die Zustellung solcher Schrift stücke hat in diesen Fällen nach Massgabe der Bestimmungen von §§ 181/182 der Zivilprozessordnung zu erfolgen. Nehmen wir an, die Wohnung des verreisten Radfahrers ist verschlossen und es öffnet auf Anläuten niemand, so hat der zustellende Beamte (Briefträger oder Amtsdiener) die Wahl. Er kann entweder die Uebergabe des zustellenden Schriftstückes an den in demselben Hause wohnenden Vermieter versuchen. Lehnt dieser die Entgegennahme ab, oder wohnt er nicht in dem selben Hause, so erfolgt, ungeachtet der Beamte den der- maligen Aufenthalts- oder Wohnort des Adressaten kennt, nicht Nachsendung, sondern Niederlegung des Schriftstückes entweder bei der Postanstalt oder auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, oder bei der Gemeindeverwaltung, oder beim Polizeivorsteher. Jedesmal aber ohne den Adressaten von dieser Niederlegung persönlich zu benachrichtigen, sollte auch der Aufenthaltsort des Adressaten bekannt oder dieser aus einem Nachsendungsformular bei der Post ersichtlich sein. Zugleich wird die Niederlegung durch eine an der Wohnungs- thüre des Adressaten zu befestigende Notiz publiziert und wenn der Zustellungsbeamte will, kann er auch noch münd lich zwei Hausnachbarn davon benachrichtigen. Mit der Niederlegung ist aber die Zustellung an den verreisten Adressaten ohne weiteres als bewirkt anzusehen, wenn er auch nichts von derselben erfühlt. Die rechtlichen Folgen des Schriftstückes treten für und gegen die verreisten Adressaten vom Tage der Zustellung an den Hausherrn (auch wenn dieser Schriftstück liegen lässt) oder vom Tage der Niederlegung bei einer der obenbezeichneten Behörden ein. Auf diese Weise ist es möglich und ^tatsächlich auch öfter schon passiert, dass der Zurückkehrende seine Wohnung erbrochen vorfindet, da rin befindliche Gegenstände gepfändet sieht, dass er Straf mandate z. B. wegen Nichterscheinens als Zeuge vorfindet, deren Wirkungen nicht mehr rückgängig zu machen sind, weil unentschuldigtes Ausbleiben vorliegt. Der Erlass eines Ver säumnisurteils mit vorläufiger Vollstreckbarkeit wirkt in dieser Beziehung oft verhängnisvoll gegen solche, die nach ihrer Abreise verklagt wurden, ohne etwas davon zu erfahren, weil die Zustellung der Klage gemäss § 182 der Zivilprozessordnung durch Niederlegung geschah. Will man von derartigen un angenehmen Ueberraschungen nach einer Tour verschont bleiben, so bezeichne man der Post, der Gemeindeverwaltung, Steuerverwaltung und dem Amtsgericht eine dritte Pereon (Rechtsanwalt) als Abwesenheits-Zustellungsbevollmächtigten. An diesen werden alsdann einlaufende amtliche Schriftstücke zugeStellt. Wer an einem Orte wohnt, hat die Pflicht, wenn er auf kürzere oder längere Zeit sich entfernt, einen Ver treter zu bestellen. Für die Behörde ist stets der letzte Wohnort des Adiessaten massgebend und die Post darf, wenn sie die Zustellung vornimmt und Weisung zur Nachsendung hat, die Nachsendung in diesen Fällen nicht vornehmen. Sie muss vielmehr die Zustellung durch Ersatzzustellung (Haus genossen, Bedienstete, Hausherr) oder durch Niederlegung an Amtsstelle betbätigen. Dass durch Abwesenheitspfändungen und mittelst Anschlag an der Hausthüre ersichtlich gemachte Zustellungen den Ruf und Kredit der verreisten Person, namentlich gegenüber dem Hausherrn und den Mitinwohnern geschädigt werden kann, steht äusser Frage. Es hat daher jeder, der verreist und seine Wohnung abschliesst, ein mora lisches wie auch ein vermögensrechtliches Interesse, derartige Zustellungen im voraus unmöglich zu machen. (Radfahr-Humor.) Der Einfluss des Zuckers auf die Muskelarbeit. Prof. Dr. Mosso-Genua hat den Einfluss der Zuokernahrung auf die Muskelarbeit untersucht und hierbei gefunden, dass .5—15 g Zucker, in der 6—10 fachen Menge Wassers oder Thee, Kaffee usw. gelöst, den Muskeln nach Ermüdung sehr schnell neue Kraft verleihen. Besonders wenn das zucker haltige Getränk in Abständen von 10 zu 10 Minuten genommen wild, ist die günstige Einwirkung auf die Muskelkontraktionen so bedeutend, dass es geradezu wunderbar erscheint. Unfreiwillige Schrittmacher. Leider haben noch immer viele Radfahrer die üble Gewohnheit, sich von Auto mobilen führen zu lassen, ein Unterfangen, das sich früher oder später bitter rächen wird. Der Automobilist kann auf einer um die Hälfte kürzeren Strecke anhalten als der Rad fahrer und es kommt oft genug vor, dass er zu einem plötz ¬ lichen Anhalten gezwungen wird. Manche Automobülenker sind in dieser Beziehung ausserordentlich gewissenhaft, wenn sie merken, dass sich Radfahrer an ihr Automobil hängen. Die Mehrzahl von ihnen ist jedoch auf sie nicht gut zu sprechen, denn sie fühlen die auf ihnen lastende Verantwortlichkeit. Ein charakteristisches Licht wirft folgender, von einem Auto mobilisten im »Scottish Cyclist« erzählte Fall auf das Verhältnis der Chauffeure zu den Radfahrern. Es heisst daselbst: Ich zog es einmal in einer kritischen Lage vor, eine quer über den Weg laufende Kuh anzurennen, statt durch ein p ötzliches Anhalten die hinter meinem Automobil befindlichen Radler — es waren ihrer ein halbes Dutzend — in Gefahr zu bringen. Bei diesem Liebesdienste ging eine Achse entzwei, worüber die dankbaren Radler in ein wahies Freudengeheul ausbrachen. Seit jenem Tage giebt es keine Freundschaft mehr zwischen uns und es fällt mir gar nicht em, in einem gefährlichen Moment erst Umschau zu halten, ob mir ein paar »anhäng liche« Radler ein rasches Anhalten gestatten. Ich habe mir seither angewöhnt, mich um nichts mehr zu kümmern, was hinter meinem Wagen vorgeht. N. W. T. Automobil-Versteigerung in Berlin. Nicht nur in Paris, sondern auch in Berlin scheint sich die Versteigerung von Automobilen einzubürgern. Liebhaber und Förderer des Automobilsports stellten dieser Tage im Bois de Boulonge zu Paris ihre Wagen älterer Konstruktion zum öffentlichen Ver kauf, um sich an deren Stelle Wagen neuester Konstruktion zu beschaffen, wie sich solche auf der Fernfahit Paris-Berlin bewährt haben. Die Käufer bestanden meist aus Händlern und Privaten, welche bei der Versteigerung Wagen billig an kauften, um sie für ihre Zwecke herrichten zu lassen. Nach dem sich bereits bei dem von der permanenten Automobil- Ausstellung in Berlin veranstalteten öffentlichen Verkaufe im Januar dieses Jahres eine rege Beteiligung gezeigt hatte, wird wiederum eine Versteigerung in den Hallen der Ausstellung am 3. September dieses 1 Jahres stattfinden. Der Münchener Touren-Club giebt bekannt, dass ei serne Umwandlung in einen geselligen Verein beschlossen hat und demnach mit diesem Jahre aufhört, ein Radfahrer-Verein zu sein. Wenn dieses Vorgehen Schule macht, dürfte sich die Zahl der Radfahrer-Vereine, insbesondere der älteren, er heblich vermindern. Ein See-Velocipede. Die »Grazer Tagespost« meldet aus Triest: Die Herren Zormann und Wunder aus Triest unternahmen mit einem sogenannten See-Velocipede (System Triumph) glücklich eine Fahrt bis Pola. Von Pola aus ge denken sie nach Venedig zu fahren. Dieses See-Velocipede besteht aus einer Art Schiff mit Luftoylindern, die das Unter gehen unmöglich machen. Vorne und hinten sind Räder mit Schaufeln (Spateln) angebracht, die durch Tritte auf Pedale in Bewegung gesetzt werden. Radfahren im französischen Heere. Die franzö sischen Radfahrerkompagnien wurden kürzlich anlässlich des Nationalfestes in Paris mit grossen Ovationen empfangen. Diese Kompagnien bestehen bereits seit einiger Zeit, und jedes französische Regiment hat Radfahrerkompagnien in Stärke bis zu 150 Mann, die nach besonderen Kommandos einexerziert wurden. Eine interessante Tourenfahrt durch den Norden Frankreichs veranstaltete kürzlich die Abteilung des 147. Regiments. In drei Tempis setzt sich das Detache ment in Bewegung. Auf das Kommando: »Achtung!« richten sich die Fahrer in einer Linie aus, die Hand an der Lenk stange stehen sie neben dem Rad. »Zu Dreien vorwärts maisch!« kommandiert der Offizier, und in Sektionen zu Dreien schwenkt die Truppe immer noch zu Fuss hinter einander ein. »In den Sattel!« und sofort sitzt alles auf. Dio vier Hornisten voraus, geht es nun vorwärts. Die langsamsten Fahrer halten die Spitze, um ein Zurückbleiben Einzelner zu verhüten. In ziemlich scharfer Pace geht es weiter. Auf einmal ertönt der Ruf »Luftschlauch!« aus dem Glied. Der Pneumatik eines Fahrers ist geplatzt. Er fährt aus der Reihe, einer der am Ende des Zuges radelnden Mechaniker wirft ihm einen neuen Luftschlauch zu, und mit Hilfe eines Kameraden kann er in wenigen Augenblicken die Reparatur bewerkstelligen und den übrigen folgen. Ohne Ueberanstrengung werden auf diese Weise täglich etwa 100 km zurückgelegt.
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