....... ■■■■■■■■■. „„„„„ „„„„„ Dem Sport das Herz, O" U " I- A11 ’ Ehr ’ und Kraff Dem Bund die Hand,Dem Vaterland. Radfahrer^Zeitung. Organ für Rad- und Motor-Fahrer und Automobilisten. Offizielle Zeitung des Sächs. Radfahrer-Bundes, zugleich offizielles Organ des Kartells DeutscherWander- fahrer im Königr. Sachsen. Illustrierte Fachzeitschrift für Radfahrsport und Radfahrwesen o<x»woa prämiiert: München 1899 oooooooa Allgemeine Deutsche Sport-Ausstellung oooaomoxa Goldene Medaille, oooooooooooo No. 20. Herausgeber: Sächsischer Radfahrer-Bund Verlag: Wilh. Vogt, Leipzig, oaeaaxxKOM Kurprinzstrasse 3. »»oooooaooa Prämiiert: Hamburg 1900 oaoooooanoaMoo aiaoMoaoiaxaoa Internationale Ausstellung Grosse goldene Medaille, ooooaaotoooooaoo XII. Jahrg. Leipzig, den 12. Dezember 1903. Zur Beachtung. "WE Personen, welche vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1903 in den S. R.-B. aufgenommen werden, gelten bereits für das Jahr 1904 als Mitglieder und empfangen bis 31. Dezember 1903 die Bundes-Zeitung frei ins Haus. Es sind demnach die Monate Oktober, November und Dezember als äusserst günstige Aufnahme-Termine in den S. R.-B. zu bezeichnen. Das Eintrittsgeld für Damen und Herren beträgt 3 Mark, der Jahresbeitrag für Damen 3 Mark, für Herren 6 Mark. Mitglieder, die unter alter Nummer aufgenommen sein wollen, zahlen nur ein Eintrittsgeld von 1,50 Mark und 6 Mark Jahresbeitrag. Anmeldungen wolle man bei unserem Bundeszahlmeister, Herrn W. Vogt, Leipzig, Kurprinz strasse 3, einreichen. Die grossartigen Errungenschaften des S. R.-B. sind folgende: Alle Mitglieder des S. R.-B. sind nach Massgabe der Versicherungsbedingungen ohne Beitragserhöhung kostenlos zweifach versichert. 1. Gegen Unfall beim Radfahren und zwar: bei Todesfall mit 1000 Mk. bei bleibender Invalidität mit 1000 Mk. bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit pro Woche mit 7 Mk. bis zur Dauer von 200 Tagen. 2. Gegen Haftpflicht beim Radfahren: bei Sachbeschädigung in jedem einzelnen Falle bis zu 50 000 Mk. bei Körperverletzung in jedem einzelnen Falle bis zu 100 000 Mk. Der S. R.-B. besitzt damit zwei Einrichtungen, die kein anderer Radfahrer-Bund auf zuweisen hat und die jeden Radfahrer veranlassen sollten, dem Sächsischen Radfahrer-Bund beizutreten. Aufnahme in den „Sächs. Radfahrer-Bund“ können alle unbescholtenen Radfahrer und Rad fahrerinnen erlangen, sofern sie arischer Abstammung sind, und das 17. bezw. 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei Anfragen und Bestellungen beziehe man sicn stets auf die „Sächsische Radfahrer-Zeitung.“