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Sächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung : 26.01.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683810732-191201266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683810732-19120126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683810732-19120126
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung
- Jahr1912
- Monat1912-01
- Tag1912-01-26
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XXI. Jahrgang, Nr. 8. 114 26. Januar 1912. schätzen sowie auch Kriegsspiele mit Radfahrerkompagnien und dergleichen mehr. Außerdem würden natürlich in der ungünstigeren Jahreszeit auch Radballspiele und vor allem das Reigenfahren ge pflegt werden. Der Sächsische Radfahrer Bund ist der Überzeugung, daß er auf diese Weise recht wohl in der Lage wäre, an seinem Teile daran mitzuwirken, daß dasiheranwachsende Geschlecht erzogen wird in der Furcht vor Gott, in der Achtung vor dem Gesetz und in der unerschütterlichen Treue zu unserem angestammten Herrscherhause. Tn dieser Überzeugung erlaubt er sich daher die höfliche Bitte an alle Eltern und Lehrer schulentlassener Jünglinge sowie an alle Schul- und Verwaltungsbehörden zu richten, ihn in seinen auf die Errichtung und Leitung von Jugendklassen zur Erziehung des heran wach senden Geschlechts in nationalem Sinne gerichteten Bestrebungen behilflich zu sein und tatkräftig unterstützen zu wollen. Leipzig, an Kaisers Geburtstag 1912. Der Vorstand des Sächsischen Radfahrer-Bundes. Max B e r g mann, 1. Vorsitzender. Ein höchst beachtlicher Fall! Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige! Das soll nun aber ja nicht so gelesen werden, als ob nur Könige pünktlich zu sein hätten, Pünktlichkeit ist vielmehr auch jedem anderen Sterblichen zu empfehlen, denn sie ist immer von Nutzen, während Unpünktlichkeit leicht von schwerwiegenden, unangenehmen Folgen begleitet sein kann. Pünktlichkeit ist auch den Bundeskameraden zu empfehlen, und zwar Pünktlichkeit im Beitragzahlen, denn Nachlässigkeit in dieser Beziehung kann sich leicht schwer rächen, wie nachstehender Vorfall beweist. Am 1. Oktober' v. J. fand man unseren Bundes kameraden W. in S. tödlich verunglückt auf der Land straße. Er war mit dem Rade gestürzt. Als seine Hinter lassenen darangehen, den Unglücksfall bei der Ver sicherungsgesellschaft anzumelden, sehen sie zu ihrem Schrecken, daß der so jäh aus dem Leben Geschiedene seinen Beitrag auf das eben begonnene neue Geschäfts jahr des Sächsischen Radfahrer-Bundes noch nicht be zahlt hat. Das war ja nun, da das Unglück sich schon am ersten Tage dieses Geschäftsjahres zugetragen hatte, nur eine kleine Versäumnis, aber sie konnte leicht großen Schaden bringen, denn sie konnte den Verlust des Versicherungsbetrages von 1000 M. zur Folge haben. Nun, die Hinterbliebenen versuchten es aber, sie meldeten den Unglücksfall an und sandten noch am 3. Oktober den Bundesbeitrag auf den Namen des Toten ein. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich indes zu zahlen, und zwar aus folgenden Erwägungen heraus: Der Sächsische Radfahrer-Bund hat wohl den ■verein barten Versicherungsbetrag auf das Geschäftsjahr 1911- 1912 für W. bezahlt, diese Vereinbarung zwischen der Ver sicherungsgesellschaft und dem Bunde gilt aber nur für Bundesmitglieder, da nun aber die Mitgliedschaft des W. in S. mit dem 30. September abgelaufen und eine Erneuerung derselben durch Zahlung des Bundes beitrags für 1911/12 nicht erfolgt war, so war W., als ihn am 1. Oktober der tödliche Unfall traf, nicht mehr Bundesmitglied. Mithin steht seinen Hinterbliebenen trotz, des vom Bunde beizählten Versicherungsbetrages an die Versicherungsgesellschaft kein rechtlicher An spruch zu, weil eben der Bund nur seine Mitglieder versichern kann und der Verunglückte nicht mehr Mit glied war.' Die Sache stand also schlimm für die Hinter bliebenen. Da griff der Bundesvorstand ein und nahm sich des Falles an in der Überzeugung, daß W., wäre er am Leben geblieben, selbstverständlich seinen Bei trag und zw ar jedenfalls recht bald gezahlt haben würde. Bei dem guten Einvernehmen, was zwischen der Ver- jeherungsgesellsi haft und dem Bundesvorstände jeder zeit obgewaltet hat, gelang es, auch die vorliegende Sache in freundschaftlicher Weise zu regeln, und die Versicherungsgesellschaft erklärte sich bereit, in diesem einzig dastehenden Falle den Wünschen des Bundes vorstandes zu entsprechen und die Versicherungssumme in der vollen Höhe von 1000 M. auszuzahlen, was in zwischen auch erfolgt ist. Allerdings machte sich die Versicherungsgesell schaft die Festlegung präziser Bestimmungen für die Erledigung etwaiger zukünftiger ähnlicher Fälle zur Be dingung, und hierauf machen wir die Bundeskameraden nachdrücklichst aufmerksam. Nach den getroffenen Vereinbarungen gesteht die Versicherungsgesellschaft den Bundesmitgliedern hinsichtlich der Zahlung des Bundesbeitrages nur Frist bis zum 15. Oktober. Jedes Bundesmitglied, das sich nicht satzungsgemäß abmeldet, wird wieder aufs neue Jahr versichert, muß aber in seinem eigenen Interesse bis spätestens den 15. Oktober seinen neuen Bundesbeitrag zahlen. Von diesem Tage ab ruht die Versicherung seiner Person gegen Unfall- und Haftpflicht solange, bis er seinen Beitrag bezahlt hat. Wenn also jemand, der bis zum 15. Oktober seinen Beitrag noch nicht bezahlt hat, am 16. Oktober verun glückt, so hat er keinen rechtlichen Anspruch an die Versicherungsgesellschaft, und auch der Bundesvor stand kann ihm in einem solchen Falle in Zukunft nicht mehr helfen, erst mit dem Augenblick, wo er seinen Beitrag bezahlt, besteht auch die Versicherung wieder. Darum pünktlich Beitrag zahlen. Wer dies unterläßt und Schaden dadurch hat, muß es sich lediglich selbst zuschreiben, nicht aber der Versicherung. Wir können mit unserer Versicherungsgesellschaft überhaupt recht zufrieden sein, und daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sie hin und wieder genötigt ist, einen Anspruch abzuweisen, denn es werden leider nicht nur berechtigte, sondern mitunter auch ganz un berechtigte Forderungen an sie gestellt. Wenn sich jemand darüber unterrichten will, wie gut wir gerade mit unserer Gesellschaft daran sind, der braucht nur einmal ihre Leistungen an uns mit denen zu vergleichen, was beispielsweise die Versicherung des Deutschen Radfahrer-Bundes diesem gegenüber leistet. Die bei uns gezahlten Entschädigungen in einander ganz ähnlichen Fällen sind durchweg höher als im Deutschen Radfahrer-Bunde, was sich aus dem Um stande ergibt, daß die Verpflichtung der Gesellschaft des Deutschen Radfahrer-Bundes erst am fünften 'läge nach einer Karenzzeit von vier Tagen beginnt, während es bei uns eine Karenzzeit überhaupt nicht gibt und die Verpflichtung der Gesellschaft mit dem Augenblick gegeben ist, in dem der Unfall sich zuträgt.
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