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Sächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung : 27.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683810732-191707272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683810732-19170727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683810732-19170727
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-27
- Monat1917-07
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Sächsische Erscheint bis auf weiteres am 25. eines jeden Monats. Alle Einsendungen Inserate betr. sind nur zu richten an: Robert Weniger, Leipzig, Hohestr. 48. —Nachdruck von Original-Artikeln, soweit nicht ausdrücklich verboten, nur mit genauer Quellenangabe »Sächsische Rad- u. Motorfahrer- Zeitung" gestattet. — Rad- u. Motorfahrer-Zeitung Organ für Radfahrer, Motorfahrer, Automobilisten Zeitung des Sächsischen Radfahrer-Bundes, e.V. Anzeigen-Preis: die viergespaltene Petitzeile 30 Pfg., bei größeren Auf trägen und Wiederholungen entsprechenden Rabatt. — Schluß der Schriftleitung: 8 Tage vor Erscheinungstag. Schluß der Anzeigen-Annahme: Dienstag vor Erscheinungstag. Nr. 10. Leipzig, den 27. Juli 1917. XXVI. Jahrgang. [ 31. Kriegsnummer. | • • • • Der Radfahrsport als Leibesübung und die Jugendpflege. Fortsetzung und Schluß. Ganz Hervorragendes in ihrer Friedensarbeit hatten in Rücksicht auf die körperliche Ertüchtigung und Wehrhaft- unachung unseres Volkes die einzelnen Jugendpflegvereine geleistet durch Wandern, Turnen und Sport, zum Teil auch auf dem Gebiete der sogenannten militärischen Vorbereitung, und auch die Schule als berufene Führerin in der Jugend pflege hatte kurz vor Ausbruch des Krieges soweit ihre hohe Aufgabe erkannt, daß sie diese vaterländischen Bestrebungen allerorts unterstützte. Dann kam der Krieg und stellte uns vor die wichtige Frage, ob und wie weit die Jugend ver bindliche Arbeit zur Heeresvorbereitung in ihren Jugend; Pflegeveranstaltungen zu leisten habe. Das preußische Kriegsministerium und nach ihm andere in Frage kommende bundesstaatliche Kriegsministerien nah men sich dieser Angelegenheit warm an, freilich versäumten sie dabei des öfteren eine enge und wünschenswerte Fühlung mit der deutschen Lehrerschaft und der deutschen Turner schaft, den Sport- und Jugendpflegorganisationen, die bisher erfolgreich diese Bewegung geleitet hatten. Die einzelnen Kriegsministerien erließen Verordnungen, die mehrfach wie der aufgehoben oder erweitert wurden, zuletzt aber ein Durch einander zeitigten, die einen klaren Blick über die einheit liche Ausgestaltung fast zur Unmöglichkeit macht. Der Unterschied in der Auffassung des Betriebs kommt in be sonders scharfer Weise in den preußischen und sächsischen Ansichten zum Ausdruck. Der selbständige Erlaß des säch- sichen Kriegsministeriums unter Führung von Hausen vom 8. September 1914 tritt in gewaltigen Gegensatz zu den einzelnen Verordnungen des preußischen Kriegsministeriums über die Vorbereitung der Jugend auf den Heeresdienst, er tritt am schärfsten zu Tage in einer Verordnung des letz teren, in der es heißt: „Die militärische Vorbildung ist eine von der Jugendpflege scharf getrennte militärdienstliche Ein richtung.“ Die Versammlung des Landesausschusses für Jugend pflege im Königreich Sachsen vom 5. Oktober 1916 hat zwar einen Antrag des Dresdner Jugendbundes auf Einrichtung einer leitenden militärischen Stelle für die Vorbereitung der Jugend auf den Heeresdienst abgelehnt, kommt aber diesem Wunsche insoweit entgegen, als sie versuchen will, einen militärischen Beirat, wo er verlangt wird, durch die Gene ralkommandos zu gewinnen. In der Versammlung des L. A. am 5. Oktober erklärte Exzellenz von Broizem: „Alle Veranstaltungen der Jugend pflege, die eine körperliche Ertüchtigung der Jugend zur Wehrhaftmachung unseres Volkes bezwecken, werden von der Militärverwaltung mit Freude und Dank entgegenge- mommen.“ Militärischer Drill und Spielerei, oder gar Uni formierung scheinen darnach für uns von vornherein ausge schlossen, uud das mit Recht, würden sie doch eine Ver wirrung und eine Schädigung des jugendlichen Körpers, so wie eine gefährliche Störung des Schul betriebs neben unbe rechtigter Einmischung in die vaterländische Arbeit der ge samten Jugendpflegorganisation herbeiführen. Wir müssen aber streng unterscheiden, zwischen der Jugendpflege bis zum 17. Lebensjahre und darüber hinaus. Wo bis zum 17. Lebensjahr ausreichend geschulte und sonst geeignete militärische Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können nach Ansicht des Erlasses vom sächsischen Kriegsministerium die Uebungen schon in bestimmt militärische Bewegungsformen in geschlossener und zerstreuter Aufstellung übergehen. Die Ausbildung mit der Waffe muß aber jedenfalls dem eigent lichen Heeresdienst Vorbehalten bleiben. Mehr als das Vor greifen bestimmter militärischer Uebungen kommt es jedoch darauf an, Kraft, Anstelligkeit, Schärfe der Sinne, Blick für die militärische Verwendung des Geländes und vor allem Marschfähigkeit zu erzielen. Hierzu können die in den letz ten Jahren von den Pfadfindern eingeführten Uebungen als besonders geeignet bezeichnet werden. Freier Spielraum muß nach wie vor den Jugendabteilungen in ihrem Arbeite-- gebiet bleiben, enge Bindung durch Dienstvorschriften schließt die nötige Freudigkeit in der Betätigung aus. Zahlreiche Sportverbände, darunter der Deutsche Fußballbund, nehmen neuerdings die militärische Vorbereitung ihrer Jungmann schaften in ihren Ausbildungsplan auf. Wir lehnen sie grundsätzlich ab, da wir nach wie vor der Ueberzeugung bleiben, daß unsere intensive Arbeit an der körperlichen Er tüchtigung unserer Jungmannen völlig genügt, sie wehrhaft zu machen zum Dienste für das Vaterland. Das geforderte Wehrturnen des Landesausschusses neh men wir in unser Programm auf, wünschen indessen, daß alle Jugendlichen unseres Volkes gleichberechtigt seien im Wettbewerb und daß man den Zöglingen der Fortbildungs schulen hierzu mehr Gelegenheit gebe wie bisher. Das Wehrturnen sieht Sechskampf (5 Pflichtübungen und 1 Wablübung), Entfernungsschätzen, Schnellseh- und Meldeübung und Gruppenkämpfe vor. Beim Sechskampf handelt es sich bei den Pflichtübungen um 1. Hindernislauf, 2. Handgranatenweitwurf,' 3. Hand granatenzielwurf, 4. Weitsprung, 5. Schneilauf, bei den Wahl übungen um 6. Turnen am Reck oder 7. Turnen am Barren oder 8. Hochsprung oder 9. Stabhochsprung oder 10. Schwimmen. Bei den Gruppenkämpfen sind Eilbotenlauf, Barlauf, Schlagball, Faustball und Fußball vorgesehen. Verwunder lich erscheint es uns, daß man das Rudern ganz unbeachtet
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