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Der Radfahrer : 01.06.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683812069-192706013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683812069-19270601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683812069-19270601
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Radfahrer
- Jahr1927
- Monat1927-06
- Tag1927-06-01
- Monat1927-06
- Jahr1927
- Titel
- Der Radfahrer : 01.06.1927
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Nr. 6 Der Radfahrer 104 Seitenwagen- und andere Dreiradfahrzeuge werden unter Motor räder gewertet. Nennungsschluß: 10. Juli 1927. Die Nennungen sind unter Beifügung des Nenugeldes in Höhe von 3 M. an das Bundeskraftfahrwartsaml einzujenden. Jeder wahrer, welcher die verlangte Kilometerzahl zurückgelegt hat und bis 10 Uhr vormittags im Ziellokal mit seinem Fahrzeug und ord nungsgemäß ausgefüllter Kontrollkarte eintrisft, erhält eine Plakette und seinen Punkt für die Jahreswermng. Die Polizei- und sonstigen Verordnungen sind strengstens inne zuhalten, und haftet jeder Fahrer für Uebertretungen, Schäden und Un fälle selbst. Walter Huy, Bundeskraftfahrwart. 4- Ällotorrav-Ansälle. Von Jng. Richard Hofmann. Daß sich mit der Zunahme des Motorradverkehrs auch die Unfälle vermehren, ist schließlich eine durchaus erklärliche Tatsache. Nicht erklär lich und verständlich ist dagegen die vielfach anzutresfeude Behauptung, daß an diesen Unfällen das Motorrad bzw. der Motorradfahrer der schul dige Teil sei. Verfolgt man in der Tagespreise, ganz besonders in der Provinz-Presse, die Nachrichten über Motorradunfälle, jo müßte man, wollte man diesen Berichten bedingungslos Glauben schenken, zu der Ueberzeugung kommen, daß es kein gefährlicheres Fahrzeug gäbe, als das Motorrad. Diese schon ost kritisterte, nicht selten die Tatsachen voll ständig aus den Kopf stellende Berichterstattung des Wohl größten Teils der Tagespresse, ist um so unverständlicher, als gerade die Vertreter dieser Presse bei der sich bietenden Gelegenheit ihre Sympathie sür den Motor radsport betonen. Bei dieser falschen Berichterstattung ist es schließlich kein Wunder, wenn mancher Leser seine Zeitung entrüstet beiseite legt und diese ver haßten 'Motorräder noch mehr als bisher schon verwünscht. Uno dies wäre auch durchaus verständlich, wenn die Sache nicht doch einen Haken haue. Soweit die große Zahl der Strafversügungen in Frage steht, so wollen wir hoffen, daß diese Erscheinung mit dem Dalles der Gemeinden und des Staates nichts zu tun Hal. ES ist allerdings Wahrheit, daß schon in früheren besseren Zeiten, geldbedürslige Gemeinden, besonders in Suddeutschland, den Kraftfahrer als willkommenes Ausbeutungsobjekt beirachteten. Was nun die in den statistischen Feststellungen einerseits und in den Zeitungsnotizen andererseits gemachten Ausführungen über die Molorradunfälle selbst aubelangt, so hören wir immer nur von der Schuld der Motorfcchrer, nie aber erwas über die Mitschuld, oder Haupt schuld der übrigen Straßenbenutzer. Es wäre aber sehr interessant, auch einmal eine solche Statistik aufzuftellen, aus welcher sich zeigen würde, aus wessen Seite der Hauptschuldanteil liegt. Das Ergebnis wäre zwei fellos derart, daß weil mehr Fahrlässigkeit bei den Straßenbenutzeru zu suchen ist, als bei den zwei- und vierbeinigen Ndotorfahrern. Der Kern punkt der ganzen Geschichte ist lediglich der, daß der Fußgänger immer noch glaubr, ein Vorrecht iu bezug auf die Benutzung der Straßen zu Haden, wahrend es Sache des Molorsahrers sei, Unfälle zu vermeiden. Diese Anschauung findet Unterstützung durch das Verhalten mancher PoUzeiorgane. Bekanntlich ist ja jeder Mensch, sofern er nicht selbst Auw oder Motorrad fährt oder sonst am AutomobilismuS beruflich oder sportlich interessiert ist, etwas — mehr oder weniger — autofeindUch ge sinnt, und warum sollte dies auch nicht hin und wider bei einem Hüter des Gesetzes sein. Man halte sich einmal folgende einfache Tatsache vor Augen. Em Fußgänger überschreitet, zeituugslesend und mit einer ganz besonderen Gleichgültigkeit, die verkehrsreiche Straße. Im gleichen Augenblick kommt ein Motorrad mit vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit angefahren. Der Führer dieses Nwtorradcs muß, obwohl er den Vor schriflen voll und ganz Genüge leistet, Plötzlich bremsen. Nehmen wir nun au, die Straße sei feucht, und das Nivlorrad kommt ins Schleudern und schlage gegen einen Raum, jo daß es beschädigt wird. Was ist hier aus zu folgern? Einwandfrei steht fest, daß der Fußgänger die ganze Schuld trägt, den Schaden aber trägt der Motorradfahrer bzw. der Fahr zeughalter. Was wird nun aus dem Fußgänger? Nichts! Er wird nicht bestraft, trotzdem sein Verhalten (in vielen Fällen sein vorsätzlich boshaftes Verhalten) die einzige Veranlassung zu dem Unsall gegeben hat. Der Unfall selbst ist geschehen. Der Polrzeibeamte erscheint pflichteifrig, um sestzustellen, daß den Fahrer keine Schuld trifft, er also gegenüber dem Fußgänger nicht der Dumme ist. Der Unfall aber wird registriert, das Schuldkonto des gefährlichen, unheilvollen Motorrades belastet. Außer den Kosten für die Reparatur des Rades hat der Fahrzeugbesitzer schließ lich noch einen geschäftlichen Schaden dadurch, daß der Wagen während der Reparatur außer Betrieb ist. Und das alles deswegen, weil ein Fußgänger fahrlässig gehandelt, also gerade das getan hat, was der Motorradfahrer nicht tun darf, ohne «bestraft zu werden. Die vorstehen den Ausführungen sind nur eines der vielen gleichartigen oder ähnlichen Beispiele, die sich tagtäglich, sehr ost vor den Augen eines Polizeigewaltigen abspielen. Schon dieses kurze Beispiel zeigt aber, daß hier eine Lücke in punkto Verkehrsordnung besteht, indem zweifellos eine einseitige Anwendung der VerkehrSvorschriften sestzustellen ist. Je mehr der Automobil- und Motorradverkehr zunimmt, desto not wendiger erscheint eine Erziehung des Fußgängers zur Ordnung im Straßenverkehr. Dies maq durchaus nicht jo einfach sein, aber schon der ernste Wille seitens der polizeilichen Aufsichtsorgane (die natürlich mit den entsprechenden Instruktionen versehen werden müssen) würde hier etwas Wandel schaffen können. Dem Fußgänger-Publikum mujz klar gemacht werden, daß nur nicht mehr im Mittelalter, sondern im Zeitalter des Verkehrs leben und besonders in der Großstadt, nicht mehr auf der Straße unseren Träumen an die selige Zeit, wo cs noch keine Autos und sonstige Gefährte (stammt von Fahrgu ab, hat aber mit den Gefahren nichts zu tuns gab, nachhängen können. Wenn weiterhin der Fußgänger beim Verschulden von Unfällen oben gekennzeichneter Art ebenfalls wie der Moiorradfahrer zur Verantwortung gezogen werden würde, und schließlich die Unfallstatistiken genau nach den Ursachen gc sondert behandelt würden, dann würde cs sich schr bald zeigen, daß der Motorradfahrer bei weitem nicht ein so gefährlicher und dcsl-alb zu lassender Straßeu-Mitbenutzer ist, als cs dem per pcdes sich fortbewegcn- den Mitmenschen gewöhnlich erscheint, und ans Grund einseitiger Presse veröffentlichungen schließlich auch erscheinen muß. Ausgenommen von den vorstehenden Ausführungen sind selbstverständlich ausgesprochene Wildlinge, die, womöglich in angetrunkenem Zustande, die VerkehrSord nung ignorieren und die Straßen unsicher machen. Daß gegen diese Herrschaften energisch eingcschritteu werden muß, erübrigt sich jeden weiteren Wortes. Diese Sorte von Fahrern haben aber nicht die Mehr zahl aller Unfälle aus dem Gewissen, wie man aber allgemein anuimmt. Vielmehr hat das Publikum einen Haupianteil an der Schuld, die jedoch bei einen! Teil unseres Volkes infolge dessen Einstellung zum Motorrad nicht cingesehen wird. Ausgesprochene Wildlinge soll man energisch be strafen. Ob jedoch die Entziehung des Führerscheines das richtige Mittel ist, muß jeder mit „der Branche" Vertraute bezweifeln. Solche Leute, deren Gewissen etwas weiter als normal ist, fahren auch ohne Führer schein, zumal es ja ausgeschlossen ist, einen Fahrer au jeder Straßenecke nach dem Führerschein zu fragen. Die für die Tage vom 30. Juli bis 1. August ausgeschriebene Große Bundcswandcrsahrt „Quer durch Sachsen und Thüringen" muß infolge des an den gleichen Tagen slaltsiudeudcn Buudesfesles ans einen anderen Termin verlegt werden. Näheres hierzu erfolgt in der nächsten Nummer. Ferner wollen sich unbedingt alle Bezirkskrastsahrwarte zu der am 1. Pfingstfeiertag stattfiudeuden Besprechung über obige Ausfahrt ein- fiudcu, da cs nicht möglich ist, jedem einzelnen Krafisahrlvart die sämt lichen Details dieser Fahrt schriftlich zutvmmen zu lassen. Kraftfahrer! Fordert umgehend die Lizenzen an, sonst Prcis- und WertuugSverlusl. Preis der Lizenz, für das Jahr 1927 gültig, 1 M., erhältlich vom Bundeskraftfahrwart. Mit „Töff Heil!" Walter Huy, Bundeskraftfahrwart, Dresden N. 22, Moritzburger Str. 19; Tel. 57318. Betr.: ZollcrlagSsreicr Grcnzvcrkehr für Motorräder und Automobile. Nach langen, schwierigen Bemühungen ist cs tkr VTRV. gelungen, für sämtliche Länder Triptyks für Motorräder mit Beiwagen und für Automobile zu erhalten, und zwar gelten die Triptyks außer Polen, wo sie nach drei Monaten ablaufeu, für ein ganzes Jahr, und kosten für ein Motorrad pro Land 15 M., für ein Niotorrad mit Beiwagen pro Land 17.50 M. Für Automobile sind die Triptyk und Bürchchaftskosten ver schieden und werden aus 'Nachfrage von Fall zu Fall ü n.untgegeben. Jedes Mitglied, welches mit einem Motorrad oder Automobil ein Triptyk haben will, muß zunächst ein Antragsormular und einen Vcr- pflichtungsschcin von der Geschäftsstelle der VTRV., Hannover, Schulzen straße 3, abfordern. Diese Formulare werden nur von Fall zu Fall aus gegeben, dieselben sind dann ausgesüllt au die Geschäftsstelle der BDRV. einzureichcu, damit von dieser aus Befürwortung und Gegenzeichnung erfolgen kann, sie gehen dann au den Vertrags-Verband, der daraufhin die Triptyks an die BDRV. schickt, und werden alsdann dieselben per Nachnahme an das antragstellende 'Mitglied übersendet. Man muß also vom Antrag auf ein Formular an immerhin mit 8 bis 14 Tagen rechnen, ehe das ousgefülltc Triptyk im Besitze des Mitgliedes ist, worauf beson ders hingewieseu werden muß, damit die Triptyks ans jeden Fall recht zeitig bestellt werden. Briefanschrift: W. Schöne, Leipzig-Leutzsch, Weinbergstraße 9. Als Jugendleiter werden bestätigt: Martin Flach, Brunn, Bezirk Auerbach, für RV. „Germania", Brunn. Hans Hört, Leipzig VV 33, Aurelienstraße 6l>, für RV „Weststern", Leipzig. Gestrichen: Georg. Schröter, Leipzig VV 33, Zschochersche Straße 70 ch Achtung! Jugcudtag! Die Vorwettbewerbe beginnen am l>. Juni, erst darin. 8 Uhr. Die Leiter melden sich wegen der Auslosung Uhr beim Bnnbeskunst sahrwart. Für den Verein, dem die Meister im Zweier-Handball angehören, ist ein Wanderpreis gestiftet worden, der zweimal hintereinander oder
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