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Die Reklame des Hotel- und Gastgewerbes der Kurorte und des Fremdenverkehrs
- Titel
- Die Reklame des Hotel- und Gastgewerbes der Kurorte und des Fremdenverkehrs
- Untertitel
- mit zahlreichen Abbildungen und einer Original-Kunstdruck-Werbebroschüre
- Autor
- Nitsch, Harry
- Verleger
- C. Barth-Verlag
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Wien
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- 400 Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 5.A.9603
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16778665784
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1677866578
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1677866578
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1677866578
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 40. Der Kurdirektor
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDie Reklame des Hotel- und Gastgewerbes der Kurorte und des ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 7
- Einleitung1. Einleitung 9
- Kapitel2. Vom Wert der Reklame 11
- Kapitel3. Zweck der Reklame 15
- Kapitel4. Die Form der Anzeige 19
- Kapitel5. Das Kennzeichen 41
- Kapitel6. Kollektivreklame 49
- Kapitel7. Zeitungen und Zeitschriften 53
- Kapitel8. Anzeigenwerber. Zweifelhafte und unlautere ... 56
- Kapitel9. Praktische Winke für Inserenten 58
- Kapitel10. Rekklameanwälte 64
- Kapitel11. Annoncenexpeditionen. Die Anzeigenzentrale 65
- Kapitel12. Zweckmäßige Reklame für ein ungenügend besuchtes Hotel 69
- Kapitel13. Feuilletonistische Propaganda für ein Kurort-Hotel 78
- Kapitel14. Feuilletonistische Propaganda für ein Großstadt-Hotel 88
- Kapitel15. Feuilletonistische Propaganda für einen Kurort 93
- Kapitel16. Die Ärzte als Werber für Kur- und Badeorte 97
- Kapitel17. Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung 100
- Kapitel18. Groteske Hotel-Reklame 102
- Kapitel19. Groteske Kurort-Reklame 108
- Kapitel20. Gelegenheitsreklame 114
- Kapitel21. Der Name als Propagandist 119
- Kapitel22. Das Plakat 132
- Kapitel23. Die Kofferetikette 138
- Kapitel24. Der Faltprospekt 153
- Kapitel25. Die Werbebroschüre 163
- Kapitel26. Briefpapier und Umschläge 169
- Kapitel27. Reklamen auf Speisen-, Menu- u. Weinkarten, Zeitungsmappen ... 180
- Kapitel28. Ansichts- und Empfehlungskarten 187
- Kapitel29. Wettbewerbe und Preisausschreiben 197
- Kapitel30. Sportliche Preiskonkurrenzen 210
- Kapitel31. Schriftsteller und Journalisten als Werbemitarbeiter 217
- Kapitel32. Pressefahrten 221
- Kapitel33. Ärztliche Studienreisen 225
- Kapitel34. Wissenschaftliche Studienreisen 227
- Kapitel35. Erholungsreisen als Belohnung und Reisestipendien 229
- Kapitel36. Jugendferien 232
- Kapitel37. Briefliche Gästewerbung 233
- Kapitel38. Persönliche Beziehungen 238
- Kapitel39. Andenken 242
- Kapitel40. Der Kurdirektor 247
- Kapitel41. Aus der Praxis eines Kurort-Werbefachmannes 251
- BriefStädtisches Nachrichtenamt Baden-Baden -
- BeilageEilnachrichtendienst -
- Kapitel42. Fremdenverkehrsvereine 271
- Kapitel43. Wohltätigkeit 277
- Kapitel44. Die Modenschau 279
- Kapitel45. Auslands-Werbung 282
- Kapitel46. Filmreklame 296
- Kapitel47. Der Rundfunk 301
- Kapitel48. Lichtreklame 305
- Kapitel49. Streckenreklame 338
- Kapitel50. Kongresse und Ausstellungen 346
- Kapitel51. Der Sonn- und Feiertag und die Frauen 350
- Kapitel52. Böswillige Verleumdung 364
- Kapitel53. Reise- und Verkehrsbureaus. Konsulate 368
- Kapitel54. Finale 388
- WerbungAnzeigen für Reklame -
- EinbandEinband -
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40. Der Kurdirektor. Hier heißt er Kurdirektor oder Verkehrsdirektor, dort Kurkommis sar. In verkehrsreichen Fremdenstädten finden wir ihn ebenfalls, doch dort wird er fest immer Verkehredirektor genannt. Trotz dieses vielfarbi gen Namensgewandes ist er überall dasselbe, nämlich der Werbeanwalt des Ortes, der Werbeanwalt aller Interessenten am volkswirtschaftlich so wichtigen Fremdenverkehr. Doch halt! Schon muß ich mich berichtigen. Wohl sollte er „Werbe anwalt“ sein! Aber nicht überall ist er auch wirklich der Werbeanwalt, obwohl er das als seine vornehmste und wichtigste Aufgabe betrachten müßte. Obwohl seine Wahl, seine Anstellung und später seine ganze Tätigkeit ausschließlich nur von dem Gesichtspunkt beherrscht sein müß ten: Werbung! Werbung und nochmals Werbung! Werbung von Gästen. Werbung von Sympathien. Werbung von Freunden des Ortes, die dann wieder zu freiwilligen begeisterten Werbern werden. In der Werbetätig keit liegt die Kraft und die Macht des Kurdirektors oder Kurkommissars oder Verkehrsdirektors. Nur wenn er sich selbst in erster Linie als Werbe anwalt seiner Auftraggeber und Wähler fühlt, steht der rechte Mann am rechten Platz. Bei der Wahl oder Anstellung dieses wichtigen Anwaltes für die Werbung auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs muß deshalb ganz besondere Vorsicht walten. Nur der beste ist der richtige Mann! In dem Abschnitt „Wettbewerbe und Preisausschreiben“ schilderte ich an einem Beispiele aus der Praxis, wie man Preisausschreiben nicht veranstalten soll. Dieses lehrreiche Beispiel empfehle ich nachdenklicher Beachtung überall da, wo die Anstellung eines Kurdirektors oder Ver kehrsbureauleiters zur Debatte steht. Es zeigt, wie ungeschickter blinder Eifer einem Kurorte ganz ungeheueren Schaden zufügen kann. Schauen wir uns ein wenig in der Welt um. Man hat die Verkehrs werbung in fast allen europäischen Reiseländern auf eine Höhe gebracht und handhabt dieses empfindliche Instrument mit einer Leidenschaft, die, sagen wir, nachahmenswert ist. Staat und Gemeinden unterstützen und fördern in vielen Ländern diese Werbetätigkeit mit bedeutenden Mitteln. Also allerschärfete Konkurrenz. Ihr wirksam zu begegnen, sie zu schla- gen, wäre erstes Erfordernis, daß an alle die Posten, deren Träger zur Erfüllung jener Aufgaben berufen sind, nur wirkliche Werbeanwälte, Männer mit weitem Blick, mit tüchtigster Schulung, mit angeborenem Ver-
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