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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.12.1931
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1931-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19311209013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1931120901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1931120901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1931
- Monat1931-12
- Tag1931-12-09
- Monat1931-12
- Jahr1931
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.12.1931
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»«.Sahrsano. «r.»»7 Mittwoch, ». Dezember l»si kN /)/e m/7 M>rVe/r- «/k<5^-e/kk/s«L^s-e Der Anhalt -er Notvererdnnng mungen treten. DnAtmifchcht, N-chNchten Di««d»n Fernlpttcher-Sammelnumme«! »»»»» Nur lür NachlgelvrLchk! Nr. »oon GchrMlrNun, ». Hauv»gr<ck>LIt»strNr> Dresden«». t. DiarienIkade »S/t> Sinsehung eines Preissenkungskommissars - Beamtengehälter um s Prozent gesenkt - Tariflöhne um I»-1L Prozent - Mietfenkung um 1« Prozent - Abba« »er AauSzinSsteuer - zwangsweise MnS« senknng um mindestens 2! Prozent - Keine Kapitalertragfteuer - Anisormverbvt von Reichs «egen Dni« » Serie«! «-Vf» 0 Reich«»», »re«>en. N-ftlchechM«. los» »re»en Nachdruck nur Mi« deutl.0ueUenan«ade (Lreldn. »iachr.>,uILIIIg. Unverlangt, GchriltftLck« »erde» »übt «ulbewabr« bleiben. Damals im Noungplan-Haag hat uns die Unord nung der deutschen Finanzen mit aus die Knie gezwungen. Dasselbe könnte uns blühen, versuchten wir nicht heute sofort unser Haus noch einigermaßen in Ordnung zu bringen und richteten wir uns nicht finanzpolitisch für die nächsten Monate so ein, das, unsere Unterhändler einigermahcn freien Rücken und Deckung gegen Frankreichs goldene Kugeln haben. Eine Stegfriedstellung im Trommelfeuer des Repa- rationSkriegcS behaupten wir gewiß, aber cS bleibt die Frage, ob dieser durch die Notverordnung versuchte Stel lungsbau so zweckmäßig angelegt ist, baß er als sichere Deckung und wohlersonnene Ausgangsstellung für unsere Reparationsoffensive dienen kann. Man wirb nicht behaupten können, baß bas Notverord nungswerk einen organischen Eindruck macht. Hat doch sogar ein stthrenbeS demokratisches Blatt diese Notverordnung als „Sammelsurium" und „Konglomerat" bezeichnet. Auch ver mögen wir nicht zu glauben, daß die Behauptung des Kanz lers, dies und kein anderer sei der einzige Weg, zutressend ist. Dazu sind die parteipolitischen Nahtstellen des Gewebes zu deutlich sichtbar und die Hintergründe und Einslttsse zu dick anfgetragen. Daraus ist es wohl zurück- zufuhren, baß ein GesetzgcbnngSwerk zustandegekommen ist, bas einen ausgesprochen bürokratischen und zum Teil völlig wtrtschaftSfremben Charakter hat. Unselige Er innerungen an di« KrtegözwangSwirtschast tauchen ans, s. Maßnahmen auf -em Gebiet -er Stvangsvollftreüunv Diese Maßnahmen treten an die Stell« einer A«S- iehnnng brr im Osthilsegebie» getrossenen Maßnahmen aus ien Westen. Sie sehen vor, baß eine Zwangsvollstreckung mr städmche Grundstücke nicht erfolgen bars, wenn die Versteigerung «iner «erschleuberung gleich käme. Vies wird atS vorliegend angelehen, wenn das Gebot unter so »..H.beS Grundstücks»«»»«» bl«idt. Kür laudwirt. Ichsstlich« Grundstücke wirb »orgesehe«, daß sich der L. Svohnunoöwirtschaft Der GeldentwertungSauSgleich bei bebanten Grund» stücken besteh« darin, daß die HauSztnSsteuer um jg v. H. gesenkt werden soll. Bom 1. April 188» ab soll die HauSztnSsteuer weiter ermäßigt werden, bis sie schließlich am 1. April 1810 anshört. Dies soll eine Senkung der Mieten der Rltwohnungen um lii v. H. ermöglichen mit so» sortiger Wirkung. Bei den Neubaumieten soll eine Senkung der Mieten um den Betrag eintreten, der durch di« Senkung der Zinsen siir Hypotheken eingesvart wird. Dort wird «ine höhere Senkung bis zu 18 v. H. erfolgen können. Sine allgemeine Regelung ist jedoch nicht möglich mit Rücksicht aus di« verschiedenartige Belastnng der Grund stücke und den verschiedenartigen Zeitpunkt der Erbauung. Für teuere Wohnungen kann bei ungünstigen Miet verträgen zum 1. April 1888 gekündigt werden. Die Hauszinssteuer wirb ablösbar gemacht, und zwar kann die HanSztnSstener mit dem dreieinhalbfachen Betrage der JahreSftener innerhalb der nächsten zweieinhalb Fahr« ab gelöst «erben. Solche Wohnungen sind bann von ter Haus- tinssteuer ganz und «ar besreit. Gegrün-et 1ZS6 v^-g»-«0»0« »«t «gN» pvNmaN,« MchrMm, M-M-Nü» o^o «r. (-ückchN-Nü- w Vf» st, r,»gnl«bn>, durch V-ftbe»», «.«0 «k. rinichlüdlich »« Vk«. Vvstgebüdr kohn« Vvp,»stellun«»«ebüdr) »U ,m«l «dchrnNüdrm Vnt»nd. «nzeln-mmn >0 »fg„ «u»rch»N> «achsrn» l» VI«. «n»r«g-n. pr»N«: Di» riMvaMo« »»mm brrN, g-Ne »» Vs«-, st, «ilwckrN «0 VIg., g,mUIrn<m,e!«tn und «leNrnsNuchr ohne NabaN 1» V!«., «u»«ch°n> »» VIg., d» »o mm »rrll« NeN«mr,eI!« »na DI,„ «u»rch«w »ra Ps«. VNrr«rn«dI»d, »o vl«. Uu»w»rN« NuNrck«, «rar» vor->u«b,,->dluna s. Schlußbeslimmunven Die Lchlnßbestimmungen sehen vor, baß alle Bestim- »gen der Verordnung am 8. Dezember 1881 in «rast 1. Preis- un- MnSsenkunv Di« Preissenkung bei den sogenannten gebundenen Preisen soll in der Weise ersolgen, daß all« gebundenen Preis« g«genüb«r dem Stand« vom 1. Juli 1881 mit Wir kung vom 1. Januar 1888 «m 18 v. H. aesenkt sein müssen, widrigenfalls alle Preisabreden als nichtig gelten. Falls «ine Senkung von 10 v. H. nicht ausreicht, so kann der Rcichswirtschastsmtnifter in bestimmten Fällen weitere Lenkungen veranlassen. Weiter tritt ab 1. Januar eine Senkung der Preis« für Kohle und für Kali um 10 v. H. «in. Der PretSkommissar erhält als leine Hauptaufgabe die Uebcrwachung der Preisentwicklung. Zu diesem Zwecke erhält er weitgehende Machtbefugnisse. Er bars u. a. Geschäst« schließe«, die den von ihm sür erforderlich gehaltenen Maßnahmen nicht folgen. Di« ZinSsenkung soll in der Weise ersolgen, daß all« Zinsen sür festverzinsliche Papiere, Pfandbriefe, Hypo, theken, Obligationen nsw., wenn sie 8 v. H. betragen, ans 8 v. H. herabgesetzt werden, wenn sie niedriger find, im Verhältnis 8 zu 6 v. H., Zinsen, die über 8 v. H. betragen, sollen aus 0 v. H. heruntergesetzt werden. Im Zusammenhang hiermit werden auch die bisherigen StenerverzugSzuschläg« mit Wirkung vom 1. Ja nuar aufgehoben. Sie sollen künftig bei reinen Verzugs, zinsen falsa wenn «insach ohne jede weitere Ankündigung nicht gezahlt «irbj 1 v. H. im Monat, sonst aber 8 bis 8 v. H. im Jahre betragen. Im Zusammenhang hiermit wird ferner die Freiheit aus dem Geldmarkt« be schränkt werden. Der ReichSbankkommilsar soll bis zum >1. Dezember 1881 mit den Banken Vereinbarungen Über die Höhe der Debetzinsen getrossen haben, was allgemein «ine Herabsetzung der Lombard- und Spcsenberechnungen zur Folge haben soll. Gesenkt werden sollen ferner die Gütertarif« der Reichsbahn, wobei im Vordergrund die Frachttarise sür Kohle stehen, im übrigen aber auch die Gütertarife tür Lebensmittel, ferner die Tarife im Telegraphen», Telephon» und Pakeiverkehr der ReichSpoft, sowie der Rund funkgebühren. Ferner wird an die Senkung der kommu nalen Verkehrs» «nd Werkt« rise herangegangen werden. ilmlMemr aus 8 Prozent erWt Vrak»tmalckoog unaoror Sorlloor 8vl»rlktloltnng Berlin, 8. Dez. Di« angekündigte amtliche Mitteilung über die Notverordnung wird, wie von zuständiger Stelle nunmehr mitgeteilt wird, erst amMittwochvormittag auSgegeben. Die Veröffentlichung des Wortlautes der neue« Notverordnung, die «in Drnckwrrk von rund fünfzig Sette« ist, ist gleichfalls aus Mittwoch vormittag ver schoben worden. Die Notverordnung enthält in ihren einzelnen Teilen ». a. folgende Bestimmungen: Grundstücksbesitzer unter ZwangSverwaltung stellen darf, «m eine Zwangsversteigerung abznwenden. 4. Sonfttve wirtschaftliche Maßnahmen Hier find steuerliche Erleichterungen sür die Austeilung von großen Gesellschaften vorgesehen, die Aushebung der Mineralwaßerstcner. die Ausprägung von Vierpsennia- stücken, sowie eine Reihe von Verwaltungsmaßnahme», die in der Hauptsache technischer Natur find. 4. Sozialversicherung un- Fürsorge Die Unfallversicherung^ reuten bis zu 8 0 verfallen der Streichung. Das Abkommen zwischen den beide« großen Krankenkasfrnorganisationen nnd den Aerzteorganilationen wird in Kraft gesetzt. Im übrigen bleiben alle Sätze in Krast. «. Arvetterrechtliche Vorschriften Sämtliche Lohn- «nd Gehaltstarife der Arbeiter und Angestellten werden mit dem 80. April 1888 fällig. Alle Tarifverträge werden am Tage des Inkrafttretens der Not verordnung gekündigt. Sämtlich« Lohn« «nd Gehaltssätze werben ans den Stand vom 10. Januar 1887 herabgefetzt. Jedoch soll die Kürzung nicht mehr als 10 v. H. betragen, wenn nach dem 1. Juli 1881 bereits eine Kürzung erfolgt war. War feit dem 1. Juli 1881 keine Kürzung erfolgt, so tritt eine Senkung um 18. v. H. «in. keinesfalls aber unter den Satz vom 10. Januar 1887. Diese Bestimmungen gelten aber nur für alle Löhne «nd Gehälter, die im Rahmen von tariflichen Vereinbarungen geschlossen wurden. Sine Ausnahme wird im Kohlenbergbau gemacht, wo eine sofortige Herabsetzung der Löhne um 10 v. H. erfolgt. Neber Streitpunkte, die sich ergeben, kann der Schlichter angernsen werde». Die Beamten werden ab 1. Januar 1888 um 8 Proz. vom Gehalt der BesoldungSordnuna gekürzt. Praktisch bebeutet dies, da ja inzwischen schon Kürzungen vorgcnommen wor den find, «nd die 8 Prozent von dem Gehalt vor den ersten Kürzungen berechnet «erden, eine Gehalts» senkungum etwalOProzent, wobei Kinderzulagen, Answandsentschädigungeu uud einige andere ausgenommen find. Wie wir dazu von maßgeblicher sächsischer Seite ersahren, werden für die sächsischen Beamten diejenigen Kürzungen, die über da« ReichSnivean bereits hinauS- gegangen sind, mit angerechnet werden. 7. Sicherheit -er Saushalte Zur Sicherung der Haushalte erfolg» eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuern aus 8 v. H. Aus genommen von dieser Erhöhung find Getreide, Mehl, Schrot und Backwaren. Betriebe, die mehr als eine Million Reichs mark Jahresumsatz haben, zahlen eine erhöht« Umsatz steuer, ferner wird eine Ausgletchssteuer aus AuS» tandswaren «ingesührt, die ja von der deutschen Um satzsteuer nicht betrossen werden. Hiervon «erden jedoch Rohstoffe bis zu einem gewißen Grade ausgenom men. Im Zusammenhang hiermit ist die Einführung der Phasenpauschaliernng vorgesehen. Die Zahlung der Ein kommen» nnd Körperschaststeuer wird um einen Mona» vorverlegt. Ne« eingesührt wird eine Kapitalfluchtsteuer. Personen» die am 81. März 1881 ReichSangehörige gewesen find nnd in der Zeit danach «nd vor dem 1. Januar 1888 ihren inländischen Wohnsitz ausgegebcn haben, haben eine sogenannt« Neichsslnchtsteuer z« entrichten. Sie be- trägt «in Viertel ihres in Deutschland vorhandenen Ver mögens. Wird diese Steuer nicht bezahlt, so wird hinter de» Betreffenden ein Steuerfteckbrief erlaßen. Bet feiner Rückkehr nach Deutschland würde er verhaftet «nd mit Gefängnis bestraft «erden. Ferner ist die Einführung einer Börfenumfatzstener bei Kompensationsgeschäften vorgesehen. Zweck dieser Maß nahme ist, Geschäfte der Banken in sich z« erschweren «nd sie zur Rückkehr an die Börse z« veranlassen. Di« Realsteuern bei kleinen Gemeinden sollen zum Ausgleich der Haushalte erhöht werden dürsen. Wirklich „Ente »er Deflation? Bon unserer Berliner Schristleitung Der Würgeengel „Deflation" hat zu einem neuen Schlage auSgeholt: 10 Druckseiten Notverordnung sind in dieser Nacht über Deutschland ntedergegangcn. Im Kon- grcßsaal der Reichskanzlei, die unter Bismarck Deutschland auf dem Gipfel der Macht und als Schiedsrichter der Welt sah, haben Reichs, und Vizekanzler den ungläubig zuhörcn- den Vertretern der Presse verkündet, diese Notverordnung sei nnn der Schlußstrich unter die deutsche De- f l a t i o n S p e r t o b e. ES sei die letzte Notverordnung, und weiter könne es so nicht gehen . . . Werben diese Zu sicherungen Erfttllnng finden, und werden wir nicht vielleicht fchon in wenigen Monaten erneut versammelt sein, um dann „die letzte und allerletzte" Notverordnung entgegenzu nehmen?! Soweit die Begründung bteser Notverordnung außen politischer Natur war, wirb ihr die allgemeine Zustimmung wohl nicht versagt werden können. Deutschland steht an der Schwelle außenpolitischer Entscheidungen von nicht abzu sehender Tragweite. Die Reparationsfrage ist im Nollen. Das Scheitern der Abrüstungskonferenz mit umwälzenden Folgen auf dem Gebiete einer neuen BtindnISpolitik, der kommende Zusammenbruch des Kartenhauses „Völkerbund" zeichnet sich schon am Horizont deutlich ab. Im Stillhalte- auSschutz hat bereits ein erbittertes Ringen angehoben. Alles ist in Bewegung und Gärung. Wer die Nerven behält und seine politische Stellung zu halten vermag, wird Sieger 8. Schutz -es inneren Frte-ens Hier sind scharfe Maßnahmen gegen Waffen miß brauch vorgesehen» die die Länder ermächtigen, zur Wassenabliesernng aufzufordern und ein« verschärfte Ueber- wachnna des Handels mit Hieb- nnd Ttoßwassen anznord- nen. Ferner wird ein allgemeines Uniform verbot erlaßen. Das Tragen der Uniformen außerhalb der «igeuen Wohnung wird hiernach in Zuknnst mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Auch das Trage« von Abzeichen politischer Art wird verboten. Die Bestimmungen über bi« Verstärkung des Sbren sch «tzeS sehen vor, daß die üble Nachrede gegen Persö«, lichtesten, die im öffentlichen Leben stehen, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft wird, wenn di« üble Nach rede geeignet ist, das Vertrauen in die beleidigte Persön lichkeit zu erschüttern. Bis zum 8. Januar tritt ein sogenannter Weihnachts friede in Kraft, der jede Art von politischen Umzügen, Versammlungen, Reden usw. «ntersagt.
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