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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 10.10.1933
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1933-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19331010027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1933101002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1933101002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1933
- Monat1933-10
- Tag1933-10-10
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«. Sahrgan», Str. 47» 0kt»d««M kll uns Der KausbeM muß Arbeit schaffen die Il«4<«grnpr^ft: «mm »re«« 4lnmd»eNe » Psg, aulwitt» «0 Psg. «lbschlag und Rabatte nach Laris. gamtUenanjeigen und Elellengesuche er- mitlgie Preise. Oss.-iliebühr »OPsg.— Nachdruck nur mit Quellenangabe Dresdner Nachrichten. Und erlangte Schriftstücke werden nicht ausbewahrt lv e«us«gr»ilhr »«I tSgftch t weimsvg er LV stellung monatllch «M. ,.»o ieinschliehltch 7Ü Psg. ftlr Lrrgerlohnt, durch vdftbetug NM. 5.« -lnschllestllch b« Psg. Postgebühr «ahne Posttustellungtgebühr) bet siebenmal wbchenttlchrm Versand. Ein-elnummer 10 Psg. (sutksus >ng u.elnckesttung M»ile Vllckerelnn lra-,olck Stadt t>«>^ Nailanna SuklüII 0,tt Scdelnpftu«! sisestner Oroegi bst- lurig IKIob»»- illungS- tN i<»«»»n »rNtlstlleN u. Smelckln« vodn^ei« Spei Nelldeiii I^onaitr 6« llalakf Scstltfter lanck» kcdait SukftM XVüttge Kleber Vllclerelnn sVtt« Xattner Innrer K«»iS»«»«ßl»«»tSe » n»n«n O «unat V«1»«r Op»r«N« um, krummer unck ütttavalck sckoatti um, l^eo Xaeder Oauckenrckort U»l plunckerer peperl StrumptI Knackerl prtnaeaaia uon Kaleaed Sapttate Lnck, '/,!! vbr Ml. »okett tanN Valrer Wendung kommenden Einkommensteuertarifs bis zu KO V.H, des Sclbstaufbringungsbetrages groß ist. Die Zulässigkeit des vollen Abzugs der Aufwendungen siir Umbauten und Ausbauten, die bestimmt sind, Zwecken des zivilen Luft schutzes zu diene» in dem Steurabschnitt, in dem die Auf wendungen erfolgen, ist eine Mas,»ahme, die in ihrer Wir kung derjenigen über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1. Juni 1033 glcichkommt. Staatssekretär Reinhardt weift am Schlüsse seiner An-, ftthrungen daraus hin, daß die Gesamtheit dieser Bergünfti» gungen sich auf Aufwendungen für solche Arbeiten erstreckt, die späteftens am »1. März 1934 beendet sind. Dast später abermals ein Gesetz erlafsen wirb, das den Gebäudeeigentümern so günstige Möglichkeiten gibt, ihre Gebäude instand zu setzen, zu ergänzen oder Zwecken d«S zivilen Lustschutzes anznpassen, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist es, daß die durch das Gebäude, tnstandsetzungsgcsetz vom 21. September 1933 zur Gewährung von Barzuschüffen zur Bersügung gestellte Summ« »ätz K99 Mill. RM. erhöht werden wird. Es ist deshalb jede« webäudeeigentümer »« empsehlen, nicht lange z« zöger«, sondern unverzüglich zn handeln! Gegriinöet 18SH Druck «.Verlag > Liepsch L B«lchardt, VreodenA. l, Marlen- stra-e ZS/42. Fernruf21241. Postscheckkonto lSdS Vreotxn Vie« Blatt enthält di« amtlichen Bekanntmachungen der Amtohauptmannschaft Dresden und des Schiedsamt«» beim ivberversicherungsamt Dresden » r>rt,u»prtn»»»»ln w 0p«i«n« r. Sremme» «nck OtOnuiIck No»IK von k. Klimm biteiUn Sedodeit Pilo» langet Ör»t Smtiwlo pgctiler r. p«tn>H«lt,eb ONnttiee 8»ron Petre Seblopel Dir. 8l»nl»I.W»ki 8«INeit «l,t«r Zf PInrIft Oid»on 8cblumd«m«e 7onl pellst», N»»I kmmelck N»»umov»KI pewckllncker kack« II Ude O K. «0I-S«0 NI. 21ekn»peln»«»»lo Voeemk Ks»7»IokI 8l»»b» Ko»»locd«n Llrdrel» N»ei»»edli> Uottrnloed 8v»on Kock« V,N Ulu 0. S «oi-«oo Nt. l.Ird>>»d«itd«»tre tetdtger dieser Angeklagten sei, ruft Angeklagter Di Mi« troff dazwischen: Ich verteidige mich allein! Unter den vom Vorsitzenden weiter aufgerufenen Sach verständigen befinden sich diesmal auch als Sachverständige für die Brandschäden der Berliner Branddirektor Dr.-Jng. Wagner und Professor Gcheimrot Josse von der Tech nischen Hochschule. Als erster Zeuge wird »er Gtubent San« Flöter vernommen. Flöter studiert in Berlin Theologie. Er pflegte, wie er aussagt, jeden Tag in der Staatsbibliothek zu arbeiten und ging abends stets über die Linden und durch den Tiergarten vor dem Reichstag vorbei zu seiner Wohnung. An dem Abend des Reichstagsbrandes, so ei zählt er, habe ich etwas länger gearbeitet und kam kurz nach 9 Uhr hier am Reichstage vorbei. Als ich den KieSplatz vor dem Reichstag betrat, hörte ich ein Fenster klirren. Das Klirren wiederholte sich ein paarmal. Ich sah bann auch, wie ein Mann ein Fenster einschlng. Dieser Mann hatte «inen Feuerbrand in der Hand. Als ich das sah, habe ich keine Dklnute mehr gewartet. Am rechten Portal unten, wo die Auffahrt ist, traf ich einen Wachtmeister und teilte ihm lehr aufgeregt mit, was ich gesehen habe. Ich habe dem Wachtmeister die Richtung gesagt, wo das war. Darauf bin ich nach Hause gegangen. Nach einer kurzen Zeit kam meine Wirtin und teilte mir mit, dast der Reichstag brenne. Den Mann, der das Fenster einschlug, sah ich aus dem Balkon vor dem Restaurantbetrieb. Wie er aussah, kann ich natürlich nicht sagen, aber einen Hut hatte er nicht auf. Möglich ist «S allerdings, dast er eine Baskenmütze oder auch eine andere Mütze trug. Der Vorsitzende richtet nun an den Zeugen eine Reihe von Fragen, wobei der Zeuge kcststcllt, dast cS fünf ober acht Minuten nach neun Uhr gewesen sein müsse, als er dem Polizeibeamten von seiner Beobachtung Mitteilung machte. Er ist der Meinung, bah die Person, die das Fenster ein schlug, keinen Mantel, sondern nur eine Jacke trug. Wettere Fragen betrafen die Art des F e u e r b r a n d e S. Der Zeuge gibt die Möglichkeit zu, dast cS sich um einen Kohlen anzünder handelte, kann aber nicht genau bekunde«, welcher Art der Zündstoff war. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es bestimmt nur eine oder etwa, wie em anderer Zeuge auSgesagt habe, zwei Personen gewesen seien, erklärt der Zeuge nachdrücklich, nur eine Perlon auf dem Balkon ge sehen zn haben, Auf eine Frage des Verteidigers R.-A. Dr. Sack erklärt der Zeuge Flöter, wenn er bet seiner ersten Vernehmung von einer ..Fackel", bet seiner zweiten von einem „Feucrbrand" gesprochen habe, so habe er in beiden Fällen dasselbe gemeint. Die beide« Polizeiwachtmeitter Buwert «nd Porsche! werden dem Zeugen Flöter gegenübergeftellt. ES ergibt sich dabei, dast Flöter seine Meldung dem Wacht meister Buwert erstattet hat, der im allgemeinen di« Westseite des Reichstages zu bewachen hatte. Präsident Bünger vernimmt zunächst den Zeugen Flöter noch weiter und weist nochmals auf eine Zeugenaussage hin, dast zwei Männer in den Reichstag eingestiegen sind. Zeuge Flöter: Die beiden Aussagen brauchen sich doch nicht zu widersprechen, denn wenn der Zeitpunkt, zu dem der andere Zeuge das sah, früher oder später lag, so kann er etwa» anderes gesehen haben al» ich. Ich kann jedenfalls mit Bestimmtheit aussagen, dast zu dem Zeitpunkt, wo ich eS gesehen habe, »«r ein Man« da «ar. Der Oberreichsanwalt wünscht zu wissen, welche Farbe die Kleidung de» Manne» hatte, worauf der Zeuge aber keine bestimmte Antwort geben kann. Er weist nur, daß e» nicht» Helles war. Der Angeklagte Dimitra» fragt, wa» der Wachtmeister gesagt und getan habe, a!S be ¬ handelt. Auch für solche Ausbauten beträgt der Neichszu- schuß KO v. H. der Aufwendungen in bar und Zinsver- glttungSschcinen von jährlich 4 v. H. der zweiten KO v. H. In einen Runderlaß des NeichsmtnisterS der Finanzen vom 10. Oktober 1933, der in den nächsten Tagen den Finanz ämtern zugehen wird, heitzt es: ,Jm Interesse der Förde rung des zivilen Luftschutzes bestimme ich 8 131 Absatz 1 der Ncichsabgabenordnung gemäß das folgende: Alle Auf wendungen, die Zwecken des zivilen Luftschutzes dienen, können bet Ermittlung des Einkommens au» Gewerbe betrieben, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermie tung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen fein schließlich des Mietwerts der Wohnung im eigenen Hause) für Zwecke der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer im Steuerabschnitt der Ausgabe voll abgcsetzt werden." Das ist «ine wesentliche steuerlich« Bergünstignng, je nach der Höhe des Einkommens und de» zur An- Dr«»d«nr I- d. AnNt,«ni Hän» PkelntMe.Dr««». —«all, da« Ges»«In«n der ««ituna intolg« dvbtttt »««alt. ««MbMnin,, Sn«tp. Au«Iv«rrumi id«r au» «In«m sonstig. Grund« unmdalick» wird, da« d«r B«l>«b«r »«in. «nlvrucki a. Ra<dU»t«r«»a od«r Äück« zaklunad. B«»ua»vreft«^ Tin« G«wSdr Ülr da. Erschein«« drr «n»«ig«n Berlin, 10. Okt. Der Staatssekretär im NeichSfinanz- mintsterium, Fritz Reinhardt, befaßt sich in einem Aus satz, der als Signal zur Eröffnung des Winter- kampfeS gegeri die Arbeitslosigkeit zu werten ist, mit der Entlastung des HauSbesitzeS durch ReichSzuschüsse, ZinSvergtttungSscheine und Steuererleichte rungen. Er weist darauf hin, daß rund 40 bis KO»/« der Kosten für Instandsetzungen und Ergänzungen und rund SO bis 70°/, der Kosten sür gewisse Umbauten und Aus bauten nicht vom HauSbesitz getragen werden brauchen. Staatssekretär Reinhardt erläutert dann die durch das Gebäudeinstandsetzungsgeseh geschaffenen Mög lichkeiten. Diesem GebäudeinstandsetzungSgcseb gemäß gewährt das Reich z« de« Aufwendungen, die bi» znm »1. März 1SS4 nachweislich für Instandsetzung, Er gänzung ober gewisse Umbau» »der Ausbauarbeiten an Gebäuden getätigt werde«, eine« Zuschuß. Dieser setzt sich zusammen aus a) einem Barbctrag von 20 v. H. der Aufwendungen für Instandsetzung», und ErgänzungSarbetten und von KO v.H. der Aufwendungen für Umbau- oder Ausbauarbeiten, wenn der Umbau oder Ausbau der Teilung von Wohnungen, der Herrichtung sonstiger Räume in Wohnungen oder Zwecken des polizeilichen Luftschutzes dient; d) sechs ZtnSvergütungSscheinen, von denen jeder auf 4 v.H. desjenigen Betrages lautet, den der Ge bäudeeigentümer über den ihm gewährten Barzuschutz hin an» aus eigenen ober geliehenen Mitteln aufbringen muß. Die Einlösung der ZtnSvergütungSscheinc erfolgt der Reihe nach am 1. April 1934, 1938, 1033, 1937, 1938 und 1039 durch das Reich. Zweck der Hingabe der ZinSvergtttungSscheine ist, dem Gebäudeeigentttmer die Ausnahme einer Hypothek oder eines sonstigen Darlehens in Höhe von vier Fünfteln der Auf wendungen siir JnstandsetzungS- und Ergänzungöarbeiten und in Höhe der Hälfte für Umbau- oder Ausbauarbeiten zu erleichtern. Diese vier Fllnftel oder die Hälfte stellen den SelbstaufbringnngSbetrag dar. Staatssekretär Rein hardt weist darauf hin, daß die Aufnahme der notwendigen Mittel sttr den Hausbesitzer wesentlich erleichtert wird, wenn er die Verzinsung ans die Dauer von sechs Jahren gewähr leisten kann. Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, baß der Gebäudeeigentttmer dem Darlehensgeber die ZinSver- glitungSscheine gibt, die an den Fälligkeitstagen durch das Reich eingelöst werden. SS sollte jeder Svarkasse, jeder Bank «nd jeder sonstige« Person, die sür die Hingabe von Darlehen in Betracht kommt, diese Sicherheit genügen. SS sollte in der Hingab« von Darlehen gegen ZinSver» gütungSscheine die sicherste Kapitalanlage erblickt werde«. Durch die Zinsvergütungsscheine wird eine Berzinsnng ans die Dauer von sechs Jahren gewährleistet. SS steht anstrr Frage, daß die Lage des deutsche» HauSbesitzeS in de« kom mende« Jahre« fortlaufend besser werde» wird, weil die ans dem dentsche« HauSbesitz ruhende Steuerlast in de« kommende» Jahren wesentlich gemildert wird. DaranS «nd wohl auch a«S einer Senkung des Kapital» -inseS, z« der die Entwicklung des Kapitalmarktes zu führe» scheint, wird sich eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des dentsche« HauSbesitzeS gegenüber seine« Gläubiger« er gebe«. Wenn der Satz für die Verzinsung des Darlehens mehr al» 4 v. H. beträgt, so ist das Mehr durch den Gcbäudeeigen- tümer selbst aufzubringen. Beträgt der DarlehenSzettraum weniger als sechs Jahre, so wird im Falle eines über 4 v. H. hinausgehenden Zinssatzes der Teil der ZinSvergNtungS- scheine, der über den DarlchenSzeitraum hinausreicht, al» voller oder teilweiser Ausgleich des ZinSsahmehrs ver wendet werden können. Wenn der Gebäudeeigentttmer den SelbstaufbrtngungSbetraa nicht in Form eines Darlehens beschafft, sondern au» einem Sparguthaben, Bankguthaben oder dergleichen nimmt, so erhält er ebensallS ZiuSvergütuugSscheine. Wenn der Gebäudeeigentttmer den SelbstaufbringungSsah teilweise in Form eines Darlehens beschafft und teilweise au» Sparguthaben oder dergleichen nimmt, so bestimmt sich die Verwendungsmöglichkeit der ZinSvergtttungSscheine nach der gegebenen Stiickclung. Die ZtnSvcrgUtungsfcheine sind nicht pfändbar. Das Bild wird für den Gebäude eigentttmer noch wesentlich günstiger, wenn es sich um die Instandsetzung oder Ergänzung an BetrtebSgebäu- den handelt «nd die Voraussetzung siir die Anwendung dcd 8 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 1K. Juli 1983 gegeb-n ist. In diesem Fall erhält der Gebäudeeigentttmer außerdem eine Vergütung in Höhe von 10 v.H. al» Er- mästtgung seiner Einkommensteuer, oder KörperschastS- steuerschulb. Wen« eS sich um dle Tei!««a vo« W»h«««ge« ober ten Umbau sonstiger Räume j« Wohnnnge« handelt, beträgt der Reichsznschnß KO v.H. ln dar «nd sechs ZinSver, gütungSschelne« (vielleicht gestückelt) für 4prozentige Verzinsung der zweiten ko v.H. aus dle Dauer von sechs Jahren. Noch günstiger wird da» Bild, wenn eS sich um Um- vder Ausbauten zu Zwecken de» zivilen Lustschutzes Des RMSgniM IM em Skt »er Lat Besinn »eck entscheiden»«» Stadium- Berlin, 10. Oktober. Die ganze Umgebung des Reichs- tagSgebäudes wat am Dienstag von starken Polizeiposten mit Karabinern umgeben. Absperrungen wurden zunächst nicht vorgenommen, so daß sich in der Nähe der Portale ein größeres Publikum ansammeln konnte, daS, da es wegen des beschränkten Raumes nicht zugelassen werden kann, wenigstens die Ankunft des Gerichtes, der Prozeßbetet- ligten und der Angeklagten beobachten wollte. Schon um 8 Uhr morgens begann der Zustrom zum RcichStagsgebäude. Sämtliche Portale waren von Polizei und Reichstags- beamten stark besetzt, um eine genaue Kartenkontrollc durch- zuführen. In besonderen Räumen, die alle zugelassenen Personen nach Eintritt in das Gebäude zunächst passieren mttsicn, wird von einem größeren Aufgebot von Beamten eine strenge Durchsuchung nach Waffen vorgenommen. Die ReichSgerichtSverhandlnng findet im frühere« Saal des HauShaltauSschusieS d«S Reichstages statt, dem größten Saal, de« »er Reichstag jetzt noch zur Ber» sügnng hat. Der Saal ist in der Zwischenzeit nach den Wünschen des Reichsgerichts zu einem GerichtSsaal umgebaut worden. Auf einem erhöhten Podium ist der Tisch für das Gericht aus gestellt worben. Auf den Korridoren ist wieder ein beson deres Postamt mit rund 40 Telephonzellcn untergebracht, das den gewaltigen internationalen Prelleverkehr abzu wickeln hat. Auch für die Zuhörer ist der Raum in Ber- ltn etwas größer als tn Leipzig. Zu jeder Verhandlung können etwa 1K0 Zuhörer zugelassen werden. Zur ersten Verhandlung tn Berlin hat sich auch der Tonfilm wieder eingesunden. Zu diesem Zweck sind im Saale gewaltige Jupiterlampen aufgebaut. Daneben erfolgt sttr den Rund funk wie in Leipzig eine lausende Aufnahme des Prozeßes auf Schallplatten. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich zunächst etwas. Unter den Sachverständigen hat auch Mebizinalrat Dr. Schütz, der tn Letpztg zu den Verhandlungen wegen de» Gesundheitszustandes des Angeklagten van ber Lubbe zugczogcn wurde, Platz genommen. Um 10,1k Uhr flammen die Jupiterlampen auf: Di« Angeklagten werden in den Saal geführt. Sie nehmen, jeder von einem Schutzpolizisten flankiert, aus der eingebauten Anklagebank hinter ihren Vertetdigern Platz. Die Haltung des Angeklagten van ber Lubbe ist unverändert, er hält den Kops ttes ans die Brust gesenkt. Gegen 10,30 Uhr flammen erneut die Lampen auf. Der Senat betritt unter Führung des SenatSprästdenten Bünger den Saal. Er eröffnet sofort die wettere Haupt verhandlung und erklärt: DaS bisherige Verfahren diente dazu, die Angeklagten über die umfangreiche Anklage schrift zu hören und dabei die sachlichen Streitpunkte soweit klarzustellen, baß die Beweisaufnahme über die einzelnen Zusammenhänge erfolgen kann. Jetzt haben die Zeugen das Wort. Mögen sie sich ihrer hohen und verantwortungsvollen Aufgabe bewußt sein. Der tn meinen Anfangsworten tn Leipzig erwähnten Unabhängigkeit ber Richter und Freiheit de» ÄnwaltstandeS entspricht die Freiheit und Unabhängigkeit der Zeugen. Nur ihrem Gott und ihrem Gewissen sollen sie sich verantwortlich fühlen. Allein bei einer solchen Einstellung derjenigen, die tn dieser wichtigen bedeutsamen Sache berufen sind, Zeugnis abzulegen, kann dle RechtSpslege daS sei«, waS sie sei« soll: «in Spiegel der Wahrheit! Der Vorsitzende ruft bann, wie am ersten SitzungStage tn Leipzig, die Angeklagten der' Reihe nach auf und ebenso ihre Verteidiger. Al» er nach dem Aufruf ber drei Bulgaren erklärt, daß Rechtsanwalt Dr. Teich »rt ber Vssiztalver- Kist »es RcilbeS in «Mm Ausmaß vr»dtin»lcknng no»«r«r AarUaar llvdrUUeltnng
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