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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 08.05.1936
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1936-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19360508020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1936050802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1936050802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1936
- Monat1936-05
- Tag1936-05-08
- Monat1936-05
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Freitag, s. «Ä IU« AdrusiAu«»»-», Sir. 21» t» mm trril) ir.SRp,. Nachlälle nach Eiallel 8. gamUianan-eigen u. Elellrngeiuche MUlimeler- »eile « Kpl. Zillkigab. 3N Nps. — Nachdruck nur mit Quellenangabe Dresdner Nachrichten. Ilnvertangte Lchriststllcke werden nicht ausbewabri liellung frei Hau» monatlich NM. 3.S0, durch Postbezug NM. ».io einlchl. «»,? Np>. Vostgeb. lohn« Postjustellunglgebühr) bei liebenmal wbchentl. versand. Sinzel-Rr. 1» Np)., auber- halb Lachsen» mit Morgen-Au»gabe ld NvI- strafte ZS/42. Fernruf 2!LSI. Postscheckkonto lvsS Vreadrn Vie» Blatt enthält di« amtlichen Bekanntmachungen der Amtohauptmannschast Vresden und de« Schiedsamt«» beim Oberverstcherungsamt Vresden Der Wortlaut -er englischen RMragen Die -rage -er HM und Garantien ürdiger- leschrttten, aber »ung aus chen Re- Undbhängigkeit eines jeden Staates, wie auch daraus von ihm einaegangenen Ver- i ist he» Wunsch »er Regier»»« Lettland und Estland einschlicßcn. Sr. Majestät Regie rung gestattet sich in diesem Zusammenhang daran zu erin nern, daft die deutsche Regierung sich in ihrer Denkschrist vom SS, Mär, 1985 bereiterklart hat, mit den „an den osteuro päischen Fragen interessierten Mächten" Nichtangriffspakte zu schließen. — Der zweite Punkt betrifft Nichteinmischung t» die Angelegenheiten anderer Staate« im Gegensatz zu Nichtangrtff. Sr. Majestät Regierung er innert sich mit Befriedigung der Erklärung des Herrn Reichs kanzlers im Reichstag am 21. Mai 1933, daß die deutsche Re gierung „jederzeit bereit sei, einer internationalen Verein barung zuzustimmen, die in einer wirksamen Weise alle Ver suche einer Einmischung von außen in andere Staaten u nte r- binbet und unmöglich macht". Das vorgeschlagene Schiedsgericht 11. In Abschnitt 22, 19 schlägt Deutschland vor, „ein internationales Schiedsgericht zu bilden, da» für die Einhaltung dieses Vertragswerkes zuständig sein soll". Vermutlich sind hiermit die im Abschnitt 22 s9, 10, 11, 12, 13, 14 und 17s erwähnten Vereinbarungen gemeint. Es wäre wünschenswert, zu erfahren, welches ganz allgemein die Ausgaben und die Zusammensetzung des vor geschlagenen Schiedsgerichts sein sollen und in welcher Be ziehung seine Ausgaben zu denen des Völkerbnndsrats und -es Ständigen Internationalen Gerichtshofes stehen sollen. Angesichts der Ankündigung von Deutschlands Bereitschaft zur Rückkehr in den Völkerbund wird di« deutsche Regierung gewiß bereit sein, anzugeben, wie ihre künftige Einstellung gegenüber dem Ständigen Inter natio- nalen Gerichtshof sein wird sbesonbcrs in bezug aus die Fakultativklausel), und gegenüber den Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtungsverfahren oder ge richtliche Regelung, die in Verträgen enthalten sind, an denen Deutschland beteiligt ist. Die Trennung Genfs von Versailles 12. Ich bitt« Ew. Exzellenz, wenn Sie mit dem Herrn Reichskanzler sprechen, die in dieser Weisung aufgeworfenen Fragen mit ihm zu erörtern und ihm einen Abdruck davon zu übergeben. Ew. Exzellenz wollen dabei bemerken, daß diese AuSsührungen nicht erschöpfend sind. ES liegen noch andere Fragen vor, die zn einem späteren Zeitpunkt zur Sprache gebracht werden müssen. Und bevor Deutschland- Rückkehr in den Völkerbund zur Erörterung kommt, wird die deutsche Regierung es gewiß anch sür wünschenswert halten, die Worte „Trennung des Völkerbunds st atuteS von seiner Versailler Grundlage" in Abschnitt 22, 18 näher zu erläutern. Für den Augenblick hält Sr. Maje- tät Regierung es für besser, nur d i e Punkte zu behandeln, die unbedingt geklärt werden müssen, bevor die allgemeinen Ver handlungen erösfnct werden, die sie. wie oben -argrlegt wor den' ist, aufrichtig zu fördern wünscht. - (gez.) Anthony Lden. wähnten Abschnitt enthaltene historische Auslegung der Er eignisse nicht streiten und will deshalb ihre eigenen Ansichten hier nicht aussprechen. Sie muß aber natürlich klar -um Ausdruck bringen, daß es ihr nicht möglich ist, den von der deutschen Regierung in dem erwähnten Abschnitt aus gesprochenen Ansichten zuzustimmcn. Anerkennung des bisherigen Zustandes 8. Abschnitt 4 der Denkschrift vom 31. März bietet einen weiteren Anlaß zu Zweifeln. Es heißt in diesem Abschnitt, „die deutsche Regierung habe vom deutschen Volk «in feierliches Generalmandat erhalten zur Vertretung des Reiches und der deutschen Nation" zur Durchführung einer Politik, die unter allen Umständen „seine Freiheit, seine Selbständig- keit und damit seine Gleichberechtigung" wahrt. Anscheinend wird zwischen Reich und deutschem Volk ein Unterschieb gemacht. Die Frage ist in Wirklichkeit die, ob Deutschland der Ansicht ist, daß «unmehr ei« Absch«itt erreicht ist, a« dem es erkläre« ka««, daß es die bestehende gebietsmäßige ««d politische Ordn««g Europas ««erkennt «ud z« achten beabsichtigt, soweit diese nicht später im Wege freier Berhandlnng «nd Uebereinknnst «bgeändert «erde» zuschließen. Die Regierung Seiner Majestät wirb ein« klar« Stellungnahme der deutschen Regierung begrüben, die jede Ungewißheit über diesen Punkt auSräumt. 7. Wenn die in Abschnitt S der Denkschrift der deutschen Regierung vom 31. März angeführte Folgerung allgemein gelten soll, so könnte dies zu Zweifeln darüber Anlaß geben, wie die deutsche Regierung über das wettere Jnkraftbleiben »er übrigen noch gültigen Bestimmungen »es Vertrages von Versailles und schließlich auch aller Vereinbarungen denkt, von denen gesagt werben könnt«, baß sie auf die Be stimmungen des Vertrages von Versailles zurückgehen. Die Regierung Seiner Majestät möchte über die in dem er- Aie-er eine polnische Gta-t etnseäschert Marsch««, 8. Mai. Nachdem erst vor zwei Tage« ei« riesiges Schadenfeuer Hunderte von Häusern i» der galizische« Stabt Zam »sc ver nichtet hat, ist am Donnerstag das Städtchen Dawigrodek, das 11 ovo Einwohner zählt, von einer gewaltige« Brand katastroph« helmgelücht worden. Das Feuer «ntstand durch spielende Sinder, die mit einem BrennglaS einen Sttoh- Hansen in Brand gesteckt hatten. Der stark« Wind übertrug das Feuer ans die umliegende« Holzhäuser und Stallungen. Fm Lause weniger Stunden wnrde« die Gedänd« von mehr als SS» Wirtschafte« und eine berühmte Holzkirche «in Raub der Klammen. Rund tausend WirtschaftS» «nd Wohngebände find dem Kener z«M Opser aesalle«, darnnter auch die ««fernen des Grenz. schntzkyrpS. Rach den bisherigen Meldungen find eine Fra« und zwei Sinder in de« Flamme« nmgekommen. Sine Keshe von Personen wird vermiß». 9. Ich gehe nünmehr zu anderen Dingen über. Die Denkschrift vom 81. Mär, erwähnt im Abschnitt 22,Ur „Den Abschluß eines Lustpaktes al» Ergänzung uud V,r- stärkung /dieser swesteuropäischen). GicherbeitSäbmachungen". Im Frühjahr 1985 glaubte man, di« deutsche Regierung ver trete die Ansicht, baß die . Verhandlungen über einen Lust- pakt nicht durch den versuch erschwert werben sollten, gleich zeitig ein Abkommen zur Begrenzung der Luftstrettkräste ab- »»schließen. Seitdem scheint sich «ine etwgs widerspruchsvoll« Lage ergeben zu haben. In der' Reichstagssitzung vom 21. Mai 1935 erwähnte Herr Hitler die Möglichkeit eines Ab kommens zur Begrenzung der Luftwaffe auf der Grundlage einer Parität der Großmächte im Westen, unter der Voraus setzung, wie wir annahmen, baß bi« Entwicklung der Luft waffe Sowjetruhlands keine Aenderung nötig machen wird. Die Rede -es Herrn Reichskanzlers vom 21. Mai 1985 wurde nach der Unterzeichnung des französisch-sowjetischen Vertrages gehalten, und doch teilte er Ew. Exzellenz im De zember 1935 mit, baß dieser Vertrag eine Begrenzung der Luftwaffe unmöglich gemacht habe. Eine Entscheidung, die dahin ginge, eine regionale Begrenzung der Luftstrettkräste nicht gleichzeitig mit dem Abschluß eines Luftpaktes im Westen zu versuchen, würde von seiner Majestät Regierung sehr be dauert werden. Die in Abschnitt 2 der deutschen Denkschrist enthaltene Erklärung, daß die Ergebnisse des unlängst auf dem engeren Gebiet der Seerüstung abgeschloffenen Ver trages die deutsche Regierung beeindruckt haben, ermutigt Sr. Majestät Regierung zu der Hoffnung, daß die deutsche Regierung ihr in diesem Punkte beipslichten wird. Zlel: Baldiger Eintritt in Mhan-lungm Verlln, 8. Mai. Im folgenden veröffentlichen wir im Wortlaut die englischen Rückfragen zu den deutschen Ariedensvorschlägen, die der britische Botschafter in Vertin dem Reichsmlnifler de» AuswSrtigen überreicht bat. Das englische Dokument ist in einem freundschaftlichen Ton gehalten, beschränkt sich im wesentlichen auf die sachliche Klärung einzelner Aragen und eröffnet die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen. Die Instruktion der britischen Regierung an ihren Bot schafter Sir Erik PhippS lautet: 1. Herr Botschafter! Ew. Exzellenz dürste bekannt sein, daß die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten König reich feit einiger Zett die Denkschriften über sie Wieder- befctzung der entmilitarisierten Zone und die Friedensvor schläge der deutschen Regierung sorgfältig erwogen hat, die ihr von dem verstorbenen Herrn v. Hoesch am 7. März 1930 und von Herrn v. Ribbentrop am 24. März und 1. April 1980 übermittelt worden sind. Jede Anstrengung zur Förderung de» Frieden» 2. Eine solche Erwägung war natürlich unerläßlich an gesichts der Bedeutung, die Seiner Majestät Regierung, wie Ew. Exzellenz bekannt ist, der Ausrichtung eine» wahren und bauernden Frieden» in Europa beimißt, der sich aufdteAnerkennungberGleichberechtigun g und Unabhängigkeit eines jeden Staates, wie auch daraus gründet, baß jeder Staat die von ihm einaeaangenen Ver pflichtungen beachtet. Es ist her ««»Ich der Regierung ät, jsglVchft in ihrer Äachl liegende rg ,« machen, »« a« der; Förster»»g deS Zieles »a« »le deutsche Regierung in der Denkschrist vom 81. Ästrz als „d«O arost« Werf der Sicher««« »H europäischen Friedens" bezeichnet. In Ver folgung diese» Ziele», und um den Weg zu ergebnisreichen Verhandlungen freizumachen, richte ich diese Weisung an Sie mit der Bitte, eine Rücksprache mit dem Herrn Reichskanzler herbeizuslihren. Ihren AuSsührungen wollen Sie eine Erklärung in diesem Sinne vorausschicken. Ueberflüffige» Bedauern 8. Eine Reihe der Vorschläge der deutschen Regierung be handeln, wie Ew. Exzellenz wissen, vorläufige Maß nahmen in der entmilitarisierten Zone, die bis zur Beendigung des ersten Abschnittes der allgemeinen Ver handlungen für den europäischen Friede» in Kraft bleiben sollen, die die deutsche Regierung vorgeschlagen hat. Fn dieser Weisung beabsichtige ich nicht, aus diese vorläufigen Maßnahmen einzugehen, wenn Ew. Exzellenz ja auch darüber im Bilde find, d.aß Seiner Majestät Regierung bedauert, baß die deutsche Regierung nicht imstande gewesen ist, einen greif baren Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens zu leisten, das «ine so wesentliche Vorbedingung für die um fassenden Verhandlungen ist, die sie beide ins Äuge gefaßt haben. Die deutschen Vorschläge sehr wlchttg 4. Im Laicke meiner Besprechung mit Herrn v. Ribben trop am 1. April habe ich Seiner Exzellenz mitgeteilt, daß Seiner Majestät Regierung die in der deutschen Denkschrist vom 81. März sbi« mir am 1. April übermittelt wor-en war) im Hinblick auf die Zukunft gemachten Vorschläge für sehr wichtig un» einer «rn st hasten Prüfung wt achtet. Dies« Prüfung ist nun bereits weit vorgeschrttt Seiner Majestät Regierung stößt bei ihrer Fortsetzi Schwierigkeiten, solang« sie nicht mit -er deutsl, gterung swi« bereit» in -em Genfer Kommuntquü vom 10. April angebeutet wor-en ist) eine Reihe von Punkten -er drei Denkschrist«» eingehender erörtern kann, vor allem der Denkschriften vom 24. un- 81. März. Seiner Majestät Regie rung ist davon überzeugt, »aß di« deutsch« Regierung ihre Ansicht teilt, -aß die größtmögliche Klarheit er wünscht ist, eh« allgemeine Verhandlungen beginnen können, damit nicht später etwa Mißverständnisse das vertrauensvolle Zusammenarbeiten der europäischen Mächte beeinträchtigen. Deu» es ist Re aufrichtigst« Hossnuna Seiner Majestät Regie- rang, daß da» vertrauensvolle Zusammenwirken durch die »orgeschlageue« Verhandlungen gefördert «erbe» möge, und st« ist davo» überzeugt, daß di« deutsch« Regierung diese Hoss- uuug teilt. ö. In den deutschen Denkschriften vom 24. und 81. März kommt eine Reih« von Gtellen vor, die Seiner Majestät Regie- rung in einem gewissen Zweifel darüber lassen, wie sich die deutsche Regierung Lie Grundlage denkt, auf der die zukünftig« Regelung fußen soll. Die Bedeutung d«r Veriräge 5. Der erst« Punkt, dessen Klarstellung wünschenswert ist, ist di« Frag«, »st sich da» Deutsch« Reich «««mehr tu der Lage fieht, „Wirkliche «etträge" abznschlteß««. In Abschnitt 1,2 der Denkschrift der beutschen Regierung vom 24. März 1986 find Stellen Enthalten, die ossenbar andeuten, daß die deutsche Regierung der Ansicht ist, durch ihr Vorgehen im Rheinland diese Lag« g «schaffenzu haben. Anderseits find in Abschnitt ll der Denkschrift vom 24. Mär» Stelle» enthalten, die anders au-gelegt werden könnten, was die Regierung Seiner Majestät von sich aus aber nicht tun möchte. SS ist selbstverständlich klar, daß Verhandlungen über einen Vertrag zwecklos wären, wenn ein« der Parteien.später die Freiheit für sich in Anspruch nehmen wird, die voik ihr etngegangenen Verpflichtung mit der Begründung zu verleugnen, sie sei da- »al» nicht in ber Lage gepresen, «iüen bindenSen Vertrag ab Vie Stellung zur Völkerbundrsatzung 10. Gr. Majestät Regierung begrütztes, baß die deutsche Regierung in der Denkschrift vom 81. März, Abschnitt 22, 10 und 14 den Abschluß von Nichtangriffspakten -wischen Deutschland einerseits und Frankreich, Belgien und möglicherweise Holland anderseits vorschlägt. Gr. Majestät Regierung nimmt Kenntnis davon, daß die deutsche Regierung damit einverstanden ist, daß diese Pakt« von Garantie- ver trägen begleitet werden. Die genau« Fassung dieser Verträge muß den Verhandlungen über die Einzelheiten Vor behalten bleiben. Gr. Majestät Regierung nimmt auch Kenntnis von den in Abschnitt 22, 17 gemachten Vorschlägen von NichtangrissSver- trägen zwischen Deutschland und -en an der deutschen Süd - o st - und Norbo st grenze gelegenen Staaten. Gr. Majestät Regierung erlaubt sich, an die allgemeine Grundlinie sür solche Verträge zu erinnern, wie sie von Freiherrn v. Neu- rath am 26. März 1985 in Berlin Sir John Simon bar gelegt worden ist. Sie würbe e» begrüßen, zu erfahren, ob nach Ansicht der deutschen Regierung die erwähnten Pakte sich im allgemeinen an diese Grundlinie halten sollen, und ob sie damit einverstanden ist, daß dies« Pakte ebenfalls durch Ab- machungen über gegenseitige Unterstützung garantiert werden können. Die Erklärung, die die deutsche Regierung hinsichtlich der Bereitschaft Deutschland» zum Wiedereintritt in den Völkerbund abzuaeben in ber Lage war, ermöglicht ber Regierung Gr. Majestät die Annahme, baß die Krage ber Ueberetnstimmung der vorgeschlagenen Nichtangriffspakte mit den Verpflichtungen al» Völkerbund-Mitglieder keinen Anlaß zu Schwierigkeiten bieten wirb, und baß die Durch führung dieser Betträg« sich im Rahmen der Völkerbunds- satzung vollziehen wirb. , Noch »wes Weitere Punkt« erfordern Aufmerksamkeit. Der erste betrifft die Bedeutung ber Worte „Staaten an Deutschlands Süd ost- und Norbo st-Grenze". Die Regierung Sr. Majestät kann, sich dem Eindruck nicht verschließen, baß bi« allgemeine Rege- lung sehr erheblich erleichtert werben würbe, weqn es der deutschen Regierung möglich wäre, diese Morte so aus- zülegen, -aß st» neben den unmittelbar an Deutschkpnd an- grenzenden Staaten minbesteck» guch'Re Gowtelunion,
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